Das Inklusionshelfer Gehalt kann stark variieren, abhängig von der Einrichtung, dem Bundesland und der Berufserfahrung. Da es sich nicht um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt, führen verschiedene Wege zur Tätigkeit. Daher gibt es ebenso verschiedene Bezeichnungen für den Beruf, zum Beispiel Schulbegleiter, Inklusionsassistent, Integrationshelfer oder Inklusionsfachkraft.
Dieser Beitrag bietet eine Übersicht zum Inklusionshelfer-Gehalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Inklusionshelfer-Gehalt liegt im Median bei 3.536 Euro Euro brutto im Monat.
- Inklusionshelferwerden auch als Schulbegleiter, Integrationshelfer oder Inklusionsassistent bezeichnet.
- Da es keine staatlich anerkannte Ausbildung gibt, führen unterschiedliche soziale Ausbildungen, Studiengänge und Weiterbildungen in den Beruf.
Die Höhe des Gehalts hängt vor allem von Arbeitgeber, Tarifbindung, Bundesland, Berufserfahrung und Einrichtungsgröße ab. - Öffentliche und kirchliche Arbeitgeber zahlen häufig nach einem Tarifvertrag. Bei privaten Einrichtungen wird das Gehalt meist individuell vereinbart.
- Mit einer Weiterbildung oder einem Studium sind höhere Gehälter möglich: Fachwirte im Erziehungswesen verdienen beispielsweise rund 4.525 Euro brutto monatlich. Auch Qualifikationen als Arbeitserzieher oder ein Studium der Sozialen Arbeit verbessern die Karriere- und Verdienstmöglichkeiten.
Inklusionshelfer Gehalt im Überblick
Das Inklusionshelfer Gehalt liegt im Median bei 3.536 Euro brutto im Monat. Dabei können frisch ausgebildete Schulbegleiter mit einem Einstiegsgehalt von rund 2.400 Euro rechnen.
Inklusionshelfer Gehalt in der Ausbildung
Da es keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Inklusionshelfer gibt, gibt es keine einheitlichen Regelungen für das Inklusionshelfer Gehalt während der Ausbildung. Es führen verschiedene Wege zum Beruf, zum Beispiel kann man ein Studium oder eine Ausbildung im sozialen Bereich absolvieren.
Berufe wie Heilerziehungspfleger, Erzieher, Kinderpfleger oder Sozialassistent eignen sich im Besonderen für die Arbeit als Schulbegleiter. Darüber hinaus kann man gegebenenfalls eine berufliche Fortbildung oder Umschulung als Quereinsteiger abschließen.
Handelt es sich um eine Ausbildung, hängt das Gehalt von der Einrichtung ab, in der die Ausbildung absolviert wird. Bei einer staatlichen Einrichtung richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD) für Auszubildende.
| Ausbildungsjahr | Ausbildungsgehalt (brutto monatlich) |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.490,69 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.552,07 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.653,38 Euro |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Wer ein Studium oder eine berufliche Fortbildung absolviert, erhält in der Regel keine Vergütung, sondern muss einen Semesterbeitrag beziehungsweise Lehrgangsgebühren zahlen.
Inklusionshelfer – Gehalt nach Einrichtung
Es gibt viele Faktoren, welche das Inklusionshelfer Gehalt beeinflussen. Dazu gehören unter anderem der Arbeitgebertyp, das Bundesland und die Region, die Berufserfahrung sowie das Geschlecht der Schulbegleiter und ebenso die Einrichtungsgröße.
Je nach Arbeitgebertyp unterscheidet sich das Inklusionshelfer Gehalt. Typischerweise sind Schulbegleiter in Schulen, Kindergärten oder Kindertagesstätten tätig. Darüber hinaus kann man auch in Kinder- und Jugendorganisationen oder Organisationen und Interessensverbänden der Behindertenhilfe arbeiten.
Dabei kann es sich um verschiedene Arten von Einrichtungen handeln, zum Beispiel mit öffentlichem Träger, einem kirchlichen Träger oder einer privaten Einrichtung. Diese können tarifgebunden sein oder eigene Gehälter festlegen.
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Gehalt im öffentlichen Dienst
In einer staatlichen Einrichtung, welche nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vergütet, verdient man als Inklusionshelfer mindestens 3.119,87 € (gemäß Tarifvertrag TVöD SuE, Entgeltgruppe S3, Stufe 1).
| Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| S 18 | 4.720,52 € | 4.840,79 € | 5.436,63 € | 5.883,46 € | 6.553,73 € | 6.963,31 € |
| S 17 | 4.352,39 € | 4.654,62 € | 5.138,69 € | 5.436,63 € | 6.032,40 € | 6.382,42 € |
| S 16 | 4.263,29 € | 4.557,82 € | 4.885,49 € | 5.287,64 € | 5.734,48 € | 6.002,61 € |
| S 15 | 4.112,68 € | 4.393,93 € | 4.691,87 € | 5.034,44 € | 5.585,57 € | 5.823,86 € |
| S 14 | 4.073,39 € | 4.351,17 € | 4.682,24 € | 5.019,00 € | 5.391,41 € | 5.652,06 € |
| S 13 | 3.978,03 € | 4.248,70 € | 4.617,39 € | 4.915,26 € | 5.287,64 € | 5.473,83 € |
| S 12 | 3.967,57 € | 4.237,49 € | 4.590,75 € | 4.903,53 € | 5.290,81 € | 5.454,65 € |
| S 11b | 3.915,12 € | 4.181,19 € | 4.368,13 € | 4.844,78 € | 5.217,14 € | 5.440,57 € |
| S 11a | 3.846,25 € | 4.106,12 € | 4.291,48 € | 4.766,33 € | 5.138,69 € | 5.362,12 € |
| S 9 | 3.648,68 € | 3.887,42 € | 4.166,69 € | 4.580,02 € | 4.970,99 € | 5.272,60 € |
| S 8b | 3.578,87 € | 3.812,64 € | 4.091,94 € | 4.503,48 € | 4.892,59 € | 5.190,90 € |
| S 8a | 3.509,44 € | 3.738,13 € | 3.976,82 € | 4.207,08 € | 4.432,16 € | 4.668,84 € |
| S 7 | 3.426,93 € | 3.649,60 € | 3.871,14 € | 4.098,95 € | 4.270,11 € | 4.528,02 € |
| S 4 | 3.291,46 € | 3.504,21 € | 3.698,06 € | 3.829,61 € | 3.956,37 € | 4.156,33 € |
| S 3 | 3.119,87 € | 3.320,05 € | 3.506,28 € | 3.677,28 € | 3.755,52 € | 3.848,98 € |
| S 2 | 2.908,36 € | 3.030,97 € | 3.121,67 € | 3.220,16 € | 3.330,92 € | 3.441,69 € |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst
Gehalt in kirchlichen Einrichtungen
Die Arbeitervertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie sehen ein ähnliches Gehalt vor. Dort werden Inklusionshelfer in den EG 2 bis EG 4 mit 2.666,23 € bis 3.299,09 € vergütet.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
| EG 1 | 2.374,05 € | 2.473,43 € | |||
| EG 2 | 2.666,23 € | 2.780,27 € | |||
| EG 3 | 2.825,21 € | 2.956,33 € | 3.087,44 € | ||
| EG 4 | 3.016,72 € | 3.157,91 € | 3.299,09 € | ||
| EG 5 | 3.257,22 € | 3.411,06 € | 3.564,92 € | 3.718,76 € | |
| EG 6 | 3.369,50 € | 3.529,26 € | 3.689,02 € | 3.848,79 € | |
| EG 7 | 3.761,31 € | 3.941,27 € | 4.127,12 € | 4.316,98 € | 4.413,36 € |
| EG 8 | 4.118,87 € | 4.327,88 € | 4.540,04 € | 4.752,18 € | 4.858,25 € |
| EG 9 | 4.497,47 € | 4.729,29 € | 4.961,12 € | 5.192,94 € | 5.308,86 € |
| EG 10 | 5.111,79 € | 5.375,28 € | 5.638,78 € | 5.902,27 € | 6.034,02 € |
| EG 11 | 5.804,69 € | 6.103,90 € | 6.403,09 € | 6.702,31 € | 6.851,92 € |
| EG 12 | 6.115,84 € | 6.431,09 € | 6.746,35 € | 7.061,60 € | 7.219,22 € |
| EG 13 | 6.911,43 € | 7.267,69 € | 7.623,94 € | 7.980,19 € | 8.158,34 € |
Gültig von 01.03.2025 bis 31.08.2026
Quelle: AVR Diakonie Gehaltstabelle
Gehalt in privaten Einrichtungen
Handelt es sich um eine Einrichtung ohne Tarifbindung, hängt das Gehalt stark von der Berufserfahrung sowie dem Verhandlungsgeschick ab. Häufig fallen diese Gehälter allerdings niedriger aus als bei tarifgebundenen Einrichtungen.
Inklusionshelfer – Gehalt nach Bundesland und Region
Ein weiterer Einflussfaktor auf das Inklusionshelfer Gehalt ist das Bundesland, in welchem man arbeitet sowie die Region. So erhalten Inklusionshelfer im Westen Deutschlands in der Regel eine höhere Vergütung als im Osten des Landes. Weiterhin fällt das Gehalt in einer Großstadt meist höher aus als in ländlichen Regionen.
*In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind nicht ausreichend Daten verfügbar.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Inklusionshelfer – Gehalt nach Alter und Geschlecht
Mit steigendem Alter steigt in der Regel auch die Berufserfahrung und ebenso das Inklusionshelfer Gehalt. Weiterhin stellt das Geschlecht einen beeinflussenden Faktor auf das Inklusionshelfer Gehalt dar. So verdient eine weibliche Inklusionshelferin rund 200 Euro weniger im Monat als ihre männlichen Kollegen.
| Alterskategorie | weiblich | männlich | Gesamt |
| < 25 Jahre | 3.186 € | k. A. | 3.146 € |
| 25-54 Jahre | 3.418 € | 3.694 € | 3.546 € |
| 55+ Jahre | 3.514 € | 3.828 € | 3.628 € |
| Gesamt | 3.430 € | 3.687 € | 3.536 € |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Inklusionshelfer Gehalt nach Weiterbildung
Eine gezielte Weiterbildung eröffnet Inklusionshelfern neue Tätigkeitsfelder, mehr Verantwortung und bessere Verdienstmöglichkeiten. Welche Gehaltssteigerung möglich ist, hängt von der Qualifikation, der Berufserfahrung, dem Arbeitgeber und der Region ab.
Konkrete Beispiele:
- Mit einer Weiterbildung zum Fachwirt im Erziehungswesen sind beispielsweise Aufgaben in der Teamleitung, Personalplanung oder Organisation sozialer Einrichtungen möglich. Das durchschnittliche Gehalt liegt bei rund 4.525 Euro brutto im Monat. In einer Leitungsposition kann der Verdienst noch höher ausfallen.
- Als Arbeitserzieher unterstützt man Menschen mit Behinderung oder Unterstützungsbedarf bei ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung. Das durchschnittliche Monatsgehalt beträgt etwa 4.525 Euro brutto.
- Ein Studium der Sozialen Arbeit qualifiziert unter anderem für Tätigkeiten in der Jugendhilfe, Familienberatung, Schulsozialarbeit oder im Sozialmanagement. Sozialarbeiter verdienen durchschnittlich ungefähr 4.705 Euro brutto pro Monat.
Eine Weiterbildung oder ein Studium kann sich somit finanziell lohnen und gleichzeitig den Zugang zu anspruchsvolleren Fach- und Führungsaufgaben ermöglichen.
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Häufige Fragen
- Was ist ein Inklusionshelfer?
- Wie viel verdient man als Inklusionshelfer?
- Wie viel verdient man in der Ausbildung als Inklusionshelfer?
- Wird man als Schulbegleiter auch in den Ferien bezahlt?
Ein Inklusionshelfer hilft Kindern und Jugendlichen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen im Schulalltag zurechtzukommen.
Der Median von dem Inklusionshelfer Gehalt liegt bei 3.536 Euro brutto im Monat. Individuelle Gehälter können sich allerdings unterscheiden, da es viele Einflussfaktoren gibt.
Handelt es sich um eine Ausbildung in einer staatlichen Einrichtung, richtet sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Dabei verdienen Auszubildende vom ersten bis zum dritten Ausbildungsjahr bis .
Als Schulbegleiter wird man nur für die tatsächliche Arbeit bezahlt. In den Ferien erhält man daher in der Regel keine Vergütung. Jedoch wird die Vergütung insofern umgerechnet, dass die Ferienzeit ausgeglichen wird. Je nach Arbeitgeber können sich diese Regelungen allerdings unterscheiden.









