Kinderpfleger/innen (seltener auch als Sozialpädagogische Assistenten/-innen bezeichnet) betreuen und pflegen Säuglinge, (Klein-)Kinder und teilweise auch Jugendliche. Sie sind meist zusammen mit einem/-r Erzieher/in als Zweitkraft in Kinderkrippen, Kindergartengruppen oder Elterninitiativen tätig, pflegen und versorgen Säuglinge und Kleinkinder oder betreuen und fördern Kinder im Alter von drei bis etwa zwölf Jahren.
Kinderpfleger/innen werden in öffentlichen Einrichtungen nach TVöD bezahlt – durch ihre Berufsgruppe ist da in ihrem Fall der TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst). Ansonsten ist das Gehalt wie in allen Branchen von diversen Faktoren abhängig wie z.B. Berufserfahrung, Alter, Geschlecht, Bundesland und ob Tarifverträge zur Anwendung kommen etc. In diesem Beitrag finden sich alle Informationen rund um das Gehalt von Kinderpflegern/-innen übersichtlich zusammengefasst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Mediangehalt: 4.108 Euro brutto pro Monat
- Ausbildungsgehalt: Keine Vergütung, da schulische Ausbildung
- Praktikumsvergütung: Im öffentlichen Dienst ca. 1.895,36 Euro brutto pro Monat
- Gehalt nach Tarif: TVöD SuE, in der Regel Entgeltgruppe S3 bis S4 mit einem Monatsgehalt von 3.119,87 € bis 4.156,33 €
- Einflussfaktoren auf das Gehalt: Berufserfahrung, Bundesland, Arbeitsort, Arbeitgeber, Tarifbindung und Tätigkeitsbereich
- Höchste Gehälter: Vor allem in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
- Verdienst in Teilzeit: Bei 20 Stunden ca. 2.054 € und bei 30 Stunden ca. 3.081 € brutto pro Monat (ausgehend vom Mediangehalt)
- Karrierechancen: Höheres Gehalt durch Fort- und Weiterbildungen sowie Spezialisierungen
Kinderpfleger/in – Gehalt während der Ausbildung
In der Ausbildung zum/-r Kinderpfleger/in erhält man kein Gehalt, da es sich hierbei um eine rein schulische Ausbildung handelt, die an einer speziellen Berufsfachschule bzw. -akademie absolviert wird. Anders als bei einer klassischen dualen Ausbildung besteht bei einer solchen schulischen Ausbildung daher kein Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung für angehende Kinderpfleger/innen.
In einigen Bundesländern muss man allerdings zur staatlichen Anerkennung der Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum absolvieren. Die Höhe des dort gezahlten Praktikums-Gehalts fällt je nach Praktikumsbetrieb unterschiedlich aus. Bei einem Praktikum im Geltungsbereich des Tarifs des öffentlichen Dienstes – z.B. in einer kommunalen Kinderkrippe – gilt jedoch ein spezieller Tarifvertrag für Praktikanten/-innen: Dieser sieht eine monatliche Vergütung von etwa 1.895,36 Euro brutto vor.
Kinderpfleger/in – Gehalt zum Berufseinstieg
Das Gehalt im weiteren Berufsleben eines/-r Kinderpflegers/-in wird von vielen Faktoren beeinflusst: der Region, in der man arbeitet, ob ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, in welcher Branche man tätig ist, wie alt man ist, welches Geschlecht man hat, wie viel Berufserfahrung man mitbringt oder welche/n Arbeitgeber/in man hat.
In der Regel kann man davon ausgehen, dass das Einstiegsgehalt zwischen 2.200 und 3.000 Euro brutto im Monat liegt. Schwankungen richten sich neben den bereits genannten Faktoren außerdem auch danach, wie komplex der Arbeitsbereich ist und wie viel Verantwortung man dort trägt. Im öffentlichen Dienst erhält man tarifvertraglich geregelt zwischen 3.119,87 € und 4.156,33 € Euro zum Berufseinstieg, in privaten Einrichtungen hingegen 2.962 – 4.041 Euro.
Vor der Bewerbung als Kinderpfleger/in
Bei vielen medizinischen Berufen kommt es bei der Bezahlung darauf an, ob die Einrichtung, in der man arbeitet, an Tarife gebunden ist. Durch sie fällt das Gehalt meist höher aus. Daher lohnt es sich, diesen Aspekt vor einer Bewerbung als Kinderpfleger/in in Erfahrung zu bringen.
Kinderpfleger/in – Gehalt nach Art der Einrichtung
Bei öffentlichen Trägern werden Kinderpfleger/innen ausschließlich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt. Dies ist die Entgelttabelle des TVöD für den Kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst, unter den auch Kinderpfleger/innen fallen. Er gilt seit dem 1. April 2022 und wurde von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ausgefertigt. Die unterschiedlichen Stufen richten sich nach der individuellen Berufserfahrung und dem Einsatzbereich. Mit den Jahren steigt man automatisch immer weiter in der Gehaltstabelle auf. Kinderpfleger/innen werden in der Regel der Entgeltgruppe S 3 zugeordnet.
| Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| S 18 | 4.720,52 € | 4.840,79 € | 5.436,63 € | 5.883,46 € | 6.553,73 € | 6.963,31 € |
| S 17 | 4.352,39 € | 4.654,62 € | 5.138,69 € | 5.436,63 € | 6.032,40 € | 6.382,42 € |
| S 16 | 4.263,29 € | 4.557,82 € | 4.885,49 € | 5.287,64 € | 5.734,48 € | 6.002,61 € |
| S 15 | 4.112,68 € | 4.393,93 € | 4.691,87 € | 5.034,44 € | 5.585,57 € | 5.823,86 € |
| S 14 | 4.073,39 € | 4.351,17 € | 4.682,24 € | 5.019,00 € | 5.391,41 € | 5.652,06 € |
| S 13 | 3.978,03 € | 4.248,70 € | 4.617,39 € | 4.915,26 € | 5.287,64 € | 5.473,83 € |
| S 12 | 3.967,57 € | 4.237,49 € | 4.590,75 € | 4.903,53 € | 5.290,81 € | 5.454,65 € |
| S 11b | 3.915,12 € | 4.181,19 € | 4.368,13 € | 4.844,78 € | 5.217,14 € | 5.440,57 € |
| S 11a | 3.846,25 € | 4.106,12 € | 4.291,48 € | 4.766,33 € | 5.138,69 € | 5.362,12 € |
| S 9 | 3.648,68 € | 3.887,42 € | 4.166,69 € | 4.580,02 € | 4.970,99 € | 5.272,60 € |
| S 8b | 3.578,87 € | 3.812,64 € | 4.091,94 € | 4.503,48 € | 4.892,59 € | 5.190,90 € |
| S 8a | 3.509,44 € | 3.738,13 € | 3.976,82 € | 4.207,08 € | 4.432,16 € | 4.668,84 € |
| S 7 | 3.426,93 € | 3.649,60 € | 3.871,14 € | 4.098,95 € | 4.270,11 € | 4.528,02 € |
| S 4 | 3.291,46 € | 3.504,21 € | 3.698,06 € | 3.829,61 € | 3.956,37 € | 4.156,33 € |
| S 3 | 3.119,87 € | 3.320,05 € | 3.506,28 € | 3.677,28 € | 3.755,52 € | 3.848,98 € |
| S 2 | 2.908,36 € | 3.030,97 € | 3.121,67 € | 3.220,16 € | 3.330,92 € | 3.441,69 € |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst
Gehalt nach Bundesländern
Je nach Bundesland schwankt das Gehalt von Kinderpflegern/-innen stark. Am besten verdient man in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Im Mittelfeld liegt man z.B. in Bremen und Brandenburg. Die Bundesländer mit dem niedrigsten mittleren Monatsgehalt sind Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Hamburg.
Die nachfolgende Abbildung zeigt den Median (das mittlere monatliche Bruttoentgelt bei Vollzeitbeschäftigten) der einzelnen Bundesländer im Vergleich.
Gehalt nach Alter und Geschlecht
Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Gehalt eines/-r Kinderpflegers/-in in der Regel deutlich an. Besonders zwischen dem Berufseinstieg und den späteren Berufsjahren zeigt sich ein klarer Einkommenszuwachs. Die folgende Tabelle zeigt das Mediangehalt nach Altersgruppen sowie die Unterschiede zwischen Frauen und Männern.
| Altersgruppe | Median | Weiblich | Männlich |
|---|---|---|---|
| < 25 Jahre | 3.726 € | 3.739 € | 3.634 € |
| 25-54 Jahre | 4.114 € | 4.102 € | 4.181 € |
| > 54 Jahre | 4.666 € | 4.670 € | 4.641 € |
Kinderpfleger/in Stellenangebote
In diesen Städten verdient man besonders gut
Auch der Arbeitsort hat einen spürbaren Einfluss auf das Gehalt von Kinderpflegern/-innen. In wirtschaftsstarken Regionen und Ballungszentren fallen die Verdienstmöglichkeiten häufig höher aus als in anderen Städten. Die folgende Tabelle zeigt das Mediangehalt in ausgewählten deutschen Städten im Vergleich.
Gehalt in Teilzeit
Das Gehalt von Kinderpflegern/-innen sinkt natürlich, sofern man keine volle 40-Stunden-Woche, sondern nur in Teilzeit arbeitet. Eine exakte Angabe ist hier schwierig, da viele individuelle Faktoren mit hineinspielen, die bereits oben genannt wurden: Alter, Geschlecht, Bundesland, Stadt, Arbeitgeber/in, Berufserfahrung, Verantwortungsbereich, Anwendung eines Tarifvertrags je nach Branche etc.
Ein grober Richtwert lässt sich dennoch berechnen: Ausgehend von einem Mediangehalt von 4.108 Eurobei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich bei einer 20-Stunden-Woch ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.054 Euro. Bei einer 30-Stunden-Woche liegt das Gehalt bei rund 3.081 Euro brutto pro Monat.
Verdienst im Vergleich mit anderen Berufen
Im Vergleich mit ähnlichen Berufen schneiden Kinderpfleger/-innen im oberen Drittel ab: Nur das Heilerziehungspfleger-Gehalt sowie der Verdienst von Gesundheits- und Krankenpflegern/-innen liegen höher. Deutlich niedriger fällt hingegen das MFA-Gehalt oder der Lohn anderer Helfer/innen-Berufe aus.
| Beruf | Gehalt (brutto monatlich) |
|---|---|
| Sozialpädagogischer Assistent | 4.108 Euro |
| Erzieher | 3.755 Euro |
| Pflegeassistent | 3.363 Euro |
| Heilerziehungsassistent | 3.099 Euro |
| Zahnarzthelfer | 2.669 Euro |
| Altenpflegehelfer | 2.785 Euro |
| Gesundheits- und Krankenpflegehelfer | 3.596 Euro |
| MFA | 3.129 Euro |
| Apothekenhelfer | 3.091 Euro |
| TMFA | 2.739 Euro |
Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit
Mehr Gehalt durch Fort- und Weiterbildungen
Wer sich als Kinderpfleger/in durch Fort- und Weiterbildungen weiter qualifiziert, erhält natürlich auch entsprechend mehr Gehalt. Hier bieten sich einige Möglichkeiten:
Absolviert man die Ausbildung zum/-r Kinderpfleger/in mit der Abschlussnote 3,0 oder besser, hat man nicht nur den Realschulabschluss, sondern auch die Zulassung für eine Weiterqualifizierung als Altenpfleger/in, Haus- und Familienpfleger/in, Sozialpädagoge/-in, Heilpädagoge/-in oder Heilerziehungspfleger/in.
Nach einer erfolgreichen Ausbildung zum/-r Kinderpfleger/in kann man auch eine schulische Weiterbildung zum/-r Erzieher/in an Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs absolvieren.
Wer die Fachhochschulreife besitzt, kann an der Weiterbildung zum/-r Fachwirt/in im Erziehungswesen oder Betriebswirt/in im Sozialwesen teilnehmen. Mit dieser Weiterbildung kann man z.B. in Führungspositionen in sozialpädagogischen Einrichtungen eingesetzt werden.
Auch ein Studium ist ein möglicher beruflicher Schritt. Hier bieten sich v.a. die Studiengänge Erziehungswissenschaften, Waldorfpädagogik oder Pädagogische Psychologie an. Mit diesen Studiengängen erschließen sich vielfältige Karrieren in Verwaltungen oder auch in der akademischen Fachrichtung.
Weitere Informationen zu Weiterbildungen gibt es hier:
Passende Stellenangebote für Kinderpfleger/innen
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Häufige Fragen zum Kinderpfleger/innen-Gehalt
- Was verdient ein/e Kinderpfleger/in im Durchschnitt?
- Erhalten Kinderpfleger/innen während der Ausbildung ein Gehalt?
- Wie hoch ist das Einstiegsgehalt als Kinderpfleger/in?
- Wie kann man als Kinderpfleger/in mehr Gehalt verdienen?
Kinderpfleger/innen verdienen im Durchschnitt ein Mediangehalt von 4.108 Euro brutto pro Monat. Das tatsächliche Gehalt als Kinderpfleger/in hängt unter anderem von Berufserfahrung, Arbeitsort, Tarifbindung und Arbeitgeber ab.
Nein, Kinderpfleger/innen erhalten während der Ausbildung in der Regel kein Gehalt, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt. Nur ein verpflichtendes Berufspraktikum kann vergütet werden, beispielsweise im öffentlichen Dienst mit etwa 1.895,36 Euro brutto pro Monat.
Das Einstiegsgehalt als Kinderpfleger/in liegt meist zwischen 2.200 und 3.000 Euro brutto im Monat. Im öffentlichen Dienst richtet sich das Gehalt nach dem TVöD SuE und liegt je nach Entgeltstufe zwischen 3.119,87 € und 4.156,33 €.
Kinderpfleger/innen können ihr Gehalt durch Berufserfahrung, tarifgebundene Arbeitgeber und Weiterbildungen steigern. Auch eine Qualifizierung zum Erzieher oder ein Studium eröffnet häufig besser bezahlte Karrieremöglichkeiten.







