Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) legt den Grundstein für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Der Vertrag sichert faire Arbeitsbedingungen und eine Bezahlung, die regelmäßig der Berufserfahrung angepasst wird. Der Tarifvertrag, der Menschen in Pflegeberufen betrifft, nennt sich TVöD-P. Entgelttabellen und Gehälter des TVöD-P zeigt der folgende Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Gilt für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) bei Bund und Kommunen
- Eingruppierung in Entgeltgruppen P5 bis P16, je nach Tätigkeit und Verantwortung
- Zusätzlich Einteilung in Stufen 1–6 je nach Berufserfahrung
- Arbeitszeit: 39 Stunden pro Woche
- Urlaub: 30 Tage pro Jahr bei 5-Tage-Woche, plus Zusatzurlaub bei Schicht-/Wechselschichtarbeit
- Zulagen: zum Beispiel Pflegezulage sowie Schicht- und Wechselschichtzulagen für belastende Dienste
- Sonderzahlung: Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) je nach Entgeltgruppe 70 bis 85 Prozent eines Monatsgehalts
- Tariferhöhungen: regelmäßige Anpassungen alle paar Jahre (zuletzt 2024–2026 mehrere Gehaltssteigerungen)
- Ziel des TVöD-P: transparente, einheitliche und planbare Bezahlung im Pflegebereich
TVöD-P Pflege 2026 – Entgelttabelle
Folgend die Entgelttabelle nach TVöD-P für Pflegehelfer, Pflegefachkräfte und weitere Beschäftigte in der Pflege für das Jahr 2026.
| Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| P 16 | - | 5.240,05 € | 5.415,90 € | 5983,76 € | 6645,71 € | 6937,70 € |
| P 15 | - | 5132,29 € | 5293,23 € | 5695,60 € | 6177,16 € | 6361,06 € |
| P 14 | - | 5013,53 € | 5170,59 € | 5563,22 € | 6096,68 € | 6194,02 € |
| P 13 | - | 4894,78 € | 5047,94 € | 5430,82 € | 5707,28 € | 5778,68 € |
| P 12 | - | 4657,22 € | 4802,61 € | 5166,04 € | 5389,29 € | 5493,13 € |
| P 11 | - | 4419,71 € | 4557,30 € | 4901,27 € | 5129,69 € | 5233,54 € |
| P 10 | - | 4184,40 € | 4312,38 € | 4675,42 € | 4850,63 € | 4960,96 € |
| P 9 | - | 3992,39 € | 4184,40 € | 4312,38 € | 4558,59 € | 4662,42 € |
| P 8 | - | 3701,21 € | 3862,80 € | 4075,58 € | 4247,92 € | 4488,98 € |
| P 7 | - | 3510,30 € | 3701,21 € | 3998,33 € | 4149,59 € | 4305,40 € |
| P 6 | 3012,49 € | 3187,41 € | 3363,47 € | 3737,95 € | 3833,41 € | 4013,41 € |
| P 5 | 2907,18 € | 3146,33 € | 3216,62 € | 3334,09 € | 3422,22 € | 3629,25 € |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: TVÖD-P
TVöD-P Pflege 2026 – Eingruppierungen
Die Eingruppierung bestimmt das Grundgehalt eines Arbeitnehmers. Dabei berücksichtigt der Arbeitgeber verschiedene Faktoren, und im Laufe eines langfristigen Arbeitsverhältnisses verändert sich die Eingruppierung häufig. Gleichzeitig können Beschäftigte ihre Eingruppierung auch selbst beeinflussen, indem sie beispielsweise Aufstiegsweiterbildungen absolvieren oder zusätzliche Aufgaben und mehr Verantwortung übernehmen.
Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt: Einen Sonderfall stellen Tarifbeschäftigte beim Bund dar, denn sie werden nach dem Tarifvertrag Entgeltordnung Bund (TV EntgO Bund) eingruppiert.
Entgeltgruppen TVöD-P
Je nach Tätigkeitsbereich ordnet der Arbeitgeber Beschäftigte im TVöD einer bestimmten Entgeltgruppe zu. Dabei spielt die Berufserfahrung keine Rolle. Stattdessen entscheidet der konkrete Aufgabenbereich: Maßgeblich sind die Tätigkeiten, die mindestens die Hälfte der Arbeitszeit ausmachen, nicht nur vorübergehende Aufgaben. Die entsprechende Entgeltgruppe wird im Arbeitsvertrag festgelegt.
Auch ohne formale Beförderung können Beschäftigte in eine höhere Entgeltgruppe aufsteigen. Wenn sich nämlich ihr Tätigkeitsbereich dauerhaft verändert und die neuen Aufgaben den Merkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, erfolgt nach spätestens sechs Monaten automatisch die Höhergruppierung zum nächsten Monat. Umgekehrt kann der Arbeitgeber jedoch auch eine Rückgruppierung vornehmen, wenn wieder die ursprünglichen Tätigkeiten übernommen werden.
Wie Aufgabenbereiche von Pflegeberufen im TVöD-P den Entgeltgruppen entsprechen, beschreibt die folgende Tabelle:
| Entgeltgruppe | Beschreibung |
| P 5 | Ungelernte, darunter (ungeprüfte) Pflegehelfer, Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer |
| P 6 | einjährige Ausbildung, beispielsweise geprüfte Altenpflegehelfer, Gesundheit- und Krankenpflegehelfer |
| P 7 | Fachkräfte nach dreijähriger Ausbildung, darunter Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Pflegefachkräfte |
| P 8 | Spezialisierte Fachkräfte, darunter Fachkräfte aus P 7 mit besonderen Anforderungen, Fachkrankenpfleger |
| P 9 | Ständige Vertreter von Gruppen- oder Teamleitern |
| P 10 | Gruppen- oder Teamleiter, ständige Vertreter von Beschäftigten in P 11 |
| P 11 | Gruppen- oder Teamleiter mit besonderem Maß an Verantwortung, ständige Vertreter von Stationsleitungen |
| P 12 | Stationsleitungen, ständige Vertreter von P 13, Bereichs- oder Abteilungsleitungen |
| P 13 | Stationsleitungen mit besonderem Maß an Verantwortung |
| P 14 | Bereichs- und Abteilungsleiter, ständige Vertreter von P 15 |
| P 15 | Bereichs- und Abteilungsleiter mit größerem Maß an Verantwortung |
| P 16 | Beschäftigte aus P 15 mit besonders großem Maß an Verantwortung oder Selbstständigkeit |
Quelle: TVöD-P 2025, Angaben ohne Gewähr
Entgeltstufen TVöD-P
Alle Entgeltgruppen sind in Entgeltstufen eingeteilt, die meist von Stufe 1 oder 2 bis Stufe 6 reichen. Dabei richten sich die Stufen nach der einschlägigen Berufserfahrung in einem bestimmten Tätigkeitsbereich. Wenn man eine neue Position beginnt, startet man in der Regel zunächst in Entgeltstufe 1. Allerdings kann vorhandene Berufserfahrung, auch aus anderen Tätigkeiten oder aus der Privatwirtschaft, berücksichtigt werden, sodass ein Einstieg in eine höhere Stufe möglich ist. In solchen Fällen erfolgt der Einstieg häufig direkt in Stufe 2 oder 3.
Der Aufstieg in höhere Stufen erfolgt nach TVöD-P automatisch nach einer bestimmten Zeit der Berufserfahrung. Konkret kommt man dabei:
- auf Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
- auf Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
- auf Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
- auf Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4
- auf Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
Die Angaben beziehen sich auf eine ununterbrochene Tätigkeit.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
TVöD Pflege – Letzte Tarifeinigungen
Tarifrunden im TVöD-P (Pflegebereich) finden in der Regel alle zwei Jahre statt. In diesen Verhandlungen legen Gewerkschaften und Arbeitgeber neue Regelungen zu Gehältern, Zulagen und Arbeitsbedingungen fest. Die Ergebnisse gelten für eine bestimmte Laufzeit, meist ebenfalls etwa zwei Jahre. Auch ohne jährliche Verhandlungen können sich die Entgelte innerhalb der Laufzeit mehrfach ändern, da Tarifabschlüsse häufig gestaffelte Erhöhungen zu verschiedenen Zeitpunkten enthalten.
- Tarifrunde 2023/2024: Laufzeit 1.1.2023–31.12.2024 mit Nullrunde 2023. Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro (1.240 Euro im Juni 2023 + 220 Euro monatlich bis Februar 2024). Ab 1.3.2024 Gehaltserhöhung um 200 Euro plus 5,5 Prozent (mindestens +340 Euro).
- Tarifrunde 2025/2026: Gehaltserhöhungen +3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) ab 1. April 2025 und +2,8 Prozent ab 1. Mai 2026. Pflegezulage steigt von 120 Euro auf 141,82 Euro monatlich. Wechselschichtzulage steigt von 155 Euro auf 250 Euro, Schichtzulage von 40 Euro auf 100 Euro. Zudem wird die Jahressonderzahlung ab 2026 erhöht. Außerdem sind Hebammen ab 2026 in die Gruppe P 11 einzuordnen.
TVöD Pflege Gehaltsrechner
Folgend kannst Du schnell und einfach Dein Gehalt als Pflegefachkraft und vielen weiteren Berufen berechnen lassen mit unserem TVöD Pflege Gehaltsrechner.
TVöD Pflege – Einrichtungen
Wer sich schonmal mit dem Gehalt als Pflegefachkraft oder sonstigen Berufsgruppen im Gesundheitssystem beschäftigt hat, wird festgestellt haben, dass sie häufig nach TVöD-P bezahlt werden und entsprechend neben Beamten und Verwaltungspersonal ebenfalls zu den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst zählen. Das liegt daran, dass Pflegeheime, (Fach-)Kliniken, Medizinische Versorgungszentren oder Wohngruppen häufig durch Träger des öffentlichen Dienstes geleitet werden. Die Einrichtungen „gehören“ (juristisch gesehen) entsprechend dem Bund, dem Land oder der Kommune.
TVöD-P als Vorbild
Meist orientieren sich die Arbeitsverträge von kirchlichen, manchmal sogar die von privaten (Krankenhaus-)Trägern oder anderen Arbeitgebern an den Vorgaben im öffentlichen Dienst. Werden (beispielsweise nach Streiks) die Arbeitsbedingungen nach TVöD-P verbessert, profitieren langfristig also indirekt nahezu alle Arbeitnehmer in der Pflege davon.
Pflegefachkraft Stellenangebote
TVöD Pflege – Regelungen
Die Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und Gewerkschaften gehen über die tariflich festgelegten Grundgehälter weit hinaus. Vielmehr wird durch den TVöD-P der Grundstein für Arbeitsbedingungen, Gehälter (auch von Sonder- beziehungsweise Jahreszahlungen) und Urlaubszeiten geregelt.
Der ständige Austausch zwischen Arbeitgebern und den vertragsschließenden Gewerkschaften ist also nicht nur für die faire Bezahlung der Beschäftigten wichtig, sondern auch beispielsweise für adäquate Schutzfristen (etwa bei Mutterschutz), Arbeitsunfähigkeits– und Urlaubsregelungen, Qualitätssicherung und Leistungsanreize (in Form von Zulagen oder Prämien).
Urlaub
Der TVöD legt den Urlaubsanspruch auf Grundlage des Bundesurlaubsgesetzes fest und gewährt Beschäftigten 30 Urlaubstage pro Jahr. Diesen sogenannten Erholungsurlaub sollen Arbeitgeber möglichst zusammenhängend gewähren, wobei insbesondere ein Urlaubsabschnitt von mindestens zwei Wochen angestrebt wird. Auch die Übertragung von Resturlaub in das nächste Kalenderjahr richtet sich nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes.
Da Beschäftigte in der Pflege häufig im Schicht- oder Wechselschichtdienst arbeiten, berücksichtigt der TVöD-P diese Belastung zusätzlich. Deshalb erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Urlaubstage, nämlich ab zwei Monaten Wechselschichtarbeit beziehungsweise ab vier Monaten Schichtarbeit.
Wochenarbeitszeit
Grundsätzlich ist die Wochenarbeitszeit vom TVöD vorgeschrieben und liegt bei 39 Stunden. Pausenstunden sind bei diesen Zahlen nicht mit einkalkuliert. Ab 2026 kann die Wochenarbeitszeit mit beiderseitigem Einverständnis auf 42 Stunden erhöht werden.
Natürlich ist es bei den meisten Arbeitgebern auch möglich, als Pflegekraft in Teilzeit zu arbeiten. Hier unterscheiden sich die Wochenstunden dann entsprechend von den TVöD Angaben.
Jahressonderzahlungen
Wer zum 1. Dezember eines Jahres bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, der Mitglied eines VKA ist, also nach TVöD bezahlt, hat den Anspruch auf tariflich festgelegte Jahressonderzahlungen. Zwischen P 5 und P 8 erhalten Beschäftigte 84,74 Prozent ihres Durchschnittslohns in Juli, August und September. Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen der Führungsebene (P 9 bis P 16) erhalten eine Sonderzahlung von 70,48 Prozent ihres Durchschnittsgehalts in diesen Monaten.
Darüber hinaus gibt es für anspruchsvolle Arbeiten, Wochenend-, Schicht- und Feiertagsdienste weitere Zusatzzahlungen, von denen Beschäftigte profitieren. Auch Systeme zur leistungsbezogenen Bezahlung und der damit verbundenen Motivation und Leistungsanreize sind im TVöD vermerkt. Diese werden jedoch betrieblich festgelegt.
Aktuelle Stellenangebote als Pflegefachkraft
Häufige Fragen
- Was ist der TVöD Pflege?
- Welche Zulagen gibt es im TVöD Pflege?
- Wie viel Weihnachtsgeld gibt es im TVöD Pflege?
- Wann kommt es zu einer Lohnerhöhung im TVöD Pflege?
- Welche Entgeltgruppe gilt für eine Pflegefachkraft im TVöD Pflege?
TVöD ist die Kurzform für Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und beschreibt die Vertragsvereinbarung für die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter beim öffentlichen Dienst. Hierzu gehören nicht nur Arbeitnehmer, die direkt beim Bund arbeiten, sondern auch Angestellte bei Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind.
Die profitabelste Zulage nach TVöD ist die Jahressonderzahlung, die alle Beschäftigten erhalten, die zum 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis nach TVöD stehen, erhalten. Hierbei kann man je nach Position eine Sonderzahlung von bis zu rund 85 Prozent des Monatsgehalts erhalten. Darüber hinaus gibt es Zulagen für Wochenend-, Feiertags- und Schichtdienste.
Das Weihnachtsgeld nach TVöD entspricht den Jahressonderzahlungen, die Tarifbeschäftigte im Dezember erhalten. Beschäftigte erhalten zwischen 70 und 85 Prozent ihres Durchschnittslohns (je nach Entgeltgruppe).
Nach dem TVöD kann man auf zwei verschiedene Arten eine Gehaltserhöhung erreichen. Wenn man längere Zeit in einer Position arbeitet, steigt man nach dem Tarifvertrag in der Entgeltstufe auf. Zudem kann durch die Tätigkeit und durch den Ausbau von Aufgabenbereichen und Verantwortung in der Entgeltgruppe aufsteigen und die Gehaltsaussichten verbessern.
Als Pflegefachkraft, die nicht in einer Führungsposition ist, wird man zwischen Entgeltgruppe P 7 und P 8 eingeordnet. Die meisten Fachkräfte sind in Entgeltgruppe P 7 und verdienen je nach Berufserfahrung zwischen 3187,41 € und 4013,41 € Bruttomonatslohn.
- Bundesministerium des Inneren, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Änderungstarifvertrag Nr.22, https://www.bmi.bund.de/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Vereinigung der kommunalen Arbeitegeberverbände, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B), https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Bundesministerium des Inneren, Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, https://www.bmi.bund.de/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Öffentlicher-Dienst.info, TVöD-P 2025, https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Öffentlicher-Dienst.info, TVöD-P 2026, https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)













