Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern versorgen kranke und pflegebedürftige Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit verschiedenen medizinischen und pflegerischen Maßnahmen. Auch die Beratung der Eltern und Geschwister zu Themen der Gesundheit sowie die Unterstützung bei der Prävention von Krankheiten gehört zu ihren Aufgaben.
Was für die Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger vorausgesetzt wird, welche Inhalte gelehrt werden, wie der Berufsalltag und das Gehalt aussehen, gibt es in diesem Beitrag auf einen Blick.
Das Wichtigste in Kürze
- Tätigkeit: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger versorgen kranke Säuglinge, Kinder und Jugendliche, planen Pflegeprozesse, führen Pflegemaßnahmen durch und beraten Angehörige.
- Voraussetzungen: Erforderlich sind meist ein mittlerer Schulabschluss oder eine gesetzlich anerkannte Alternative sowie gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse.
- Ausbildung: Die bundesrechtlich geregelte Pflegeausbildung umfasst Unterricht an einer Pflegeschule und praktische Einsätze in verschiedenen Versorgungsbereichen.
- Ablauf: Die Ausbildung dauert drei Jahre; bei vereinbartem pädiatrischem Vertiefungseinsatz kann für das letzte Ausbildungsdrittel der gesonderte Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt werden.
- Arbeitsorte: Beschäftigung gibt es unter anderem in Kinderkliniken, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten, Kinderheimen, Rehabilitationseinrichtungen sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
- Perspektiven: Gute Chancen bestehen unter anderem in der Pädiatrie, Neonatologie, Intensivpflege, Onkologie, Psychiatrie, Palliativpflege, Pflegeberatung und im Pflegemanagement.
Was macht ein Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger?
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (in der weiblichen Form umgangssprachlich auch Kinderkrankenschwestern genannt) pflegen und betreuen kranke Kinder und Jugendliche. Sie versorgen Wunden, legen Schienen und Verbände an und assistieren bei operativen Eingriffen oder Untersuchungen. Außerdem informieren sie die Eltern über Pflegemaßnahmen und trösten die kleinen Patienten.
Zu ihrer Tätigkeit gehören darüber hinaus aber auch organisatorische Aufgaben, zum Beispiel die fachgerechte Ermittlung des Pflegebedarfs oder die Planung von gesundheitserhaltenden oder wiederherstellenden Maßnahmen. Sie sind außerdem wichtige Kontaktpersonen für hospitalisierte Kinder, die oft besondere Zusprache und Feinfühligkeit benötigen.
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Ausbildung
Seit 2020 beginnen alle Auszubildenden in der Pflege mit einer generalistisch ausgerichteten Ausbildung. Dabei lernen sie die Pflege von Menschen unterschiedlicher Altersstufen und verschiedene Versorgungsbereiche kennen – vom Krankenhaus über stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste bis zur psychiatrischen und pädiatrischen Versorgung.
Wer sich auf die Pflege von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen konzentrieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen im letzten Ausbildungsdrittel einen gesonderten Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung vereinbart wurde.
Die Auszubildenden können sich dann entscheiden, ob sie
- die generalistische Ausbildung fortsetzen und den Abschluss Pflegefachmann erwerben oder
- im letzten Ausbildungsdrittel die spezialisierte Ausbildung fortführen und den Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erwerben.
Die Spezialisierung erfolgt somit nicht automatisch. Sie beruht auf einem Wahlrecht, das gegenüber dem Träger der praktischen Ausbildung ausgeübt werden muss. Das Wahlrecht soll vier Monate und kann frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels ausgeübt werden.

Zugangsvoraussetzungen
Für den Zugang zur Pflegeausbildung ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss erforderlich.
Eine Bewerbung ist auch mit Hauptschulabschluss möglich, wenn zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren,
- eine anerkannte landesrechtliche Pflegeassistenz- oder Pflegehelferausbildung mit einer Dauer von mindestens einem Jahr oder
- eine entsprechende Erlaubnis als Krankenpflegehelfer.
Ebenfalls ausreichend ist der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Darüber hinaus müssen Bewerber gesundheitlich für die Ausbildung geeignet sein, über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen und dürfen sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit für die Berufsausübung ergibt. Ausbildungsstätten können deshalb unter anderem ein ärztliches Attest und ein Führungszeugnis verlangen.
Ein Vorpraktikum kann von einer Pflegeschule oder einem Ausbildungsträger gewünscht werden, ist aber keine bundesweit vorgeschriebene Zugangsvoraussetzung.
Wichtige persönliche Voraussetzungen sind Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und psychische Belastbarkeit. Bei der Versorgung von Säuglingen und kleinen Kindern ist außerdem eine besonders gute Beobachtungsgabe erforderlich.
Ausbildungsform und Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung ist keine klassische duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie ist eine bundesrechtlich geregelte Pflegeausbildung, die aus theoretischem und praktischem Unterricht an einer Pflegeschule sowie einer überwiegenden praktischen Ausbildung besteht.
Insgesamt umfasst die Ausbildung mindestens 4.600 Stunden:
| Ausbildungsbereich | Stunden |
| Theoretischer und praktischer Unterricht | 2.100 |
| Praktische Ausbildung | 2.500 |
| Gesamt | 4.600 |
Die ersten beiden Ausbildungsdrittel sind generalistisch ausgerichtet. Die Auszubildenden absolvieren Einsätze in unterschiedlichen Versorgungsbereichen und lernen die Pflege von Menschen verschiedener Altersstufen kennen.
Praktische Ausbildung in den ersten beiden Ausbildungsdritteln
| Einsatz | Stunden |
| Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung | 400 |
| Stationäre Akutpflege | 400 |
| Stationäre Langzeitpflege | 400 |
| Ambulante Akut- und Langzeitpflege | 400 |
| Pädiatrische Versorgung | 120 |
| Gesamt | 1.720 |
Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels findet eine Zwischenprüfung statt. Sie dient dazu, den bisherigen Ausbildungsstand festzustellen. Das Bestehen dieser Prüfung ist keine Voraussetzung dafür, die Ausbildung fortzusetzen. Eine generelle Pflicht zur Wiederholung einer nicht bestandenen Zwischenprüfung besteht nicht. Abhängig vom jeweiligen Landesrecht können die nachgewiesenen Kompetenzen gegebenenfalls im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder Pflegehelferausbildung anerkannt werden.
Letztes Ausbildungsdrittel bei Wahl der Kinderkrankenpflege
Entscheiden sich Auszubildende für den gesonderten Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, werden die theoretischen und praktischen Inhalte des letzten Ausbildungsdrittels speziell auf die Pflege von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet.
| Einsatz | Stunden |
| Kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung | 120 |
| Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung | 500 |
| Weiterer Einsatz, beispielsweise in Beratung, Rehabilitation oder Palliation | 80 |
| Stunden zur freien Verteilung im pädiatrischen Versorgungsbereich | 80 |
| Gesamt | 780 |
Alle Praxiseinsätze des letzten Ausbildungsdrittels müssen bei diesem Abschluss in Bereichen stattfinden, in denen Kinder und Jugendliche versorgt werden.
Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung erwerben angehende Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger die Kompetenzen, die für eine selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Kindern und Jugendlichen erforderlich sind.
Zu den Ausbildungsinhalten gehören insbesondere:
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
- Planung, Organisation, Steuerung und Evaluation von Pflegeprozessen
- Pflegediagnostik bei akuten und dauerhaften Erkrankungen
- Durchführung und Dokumentation pflegerischer Maßnahmen
- Kommunikation mit Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen
- Beratung und Anleitung von Eltern und Angehörigen
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Versorgung in kritischen und krisenhaften Situationen
- Durchführung ärztlich angeordneter diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und weiteren Berufsgruppen
- rechtliche, ethische und wissenschaftliche Grundlagen der Pflege
- Besonderheiten der Pädiatrie, Neonatologie und Kinder- und Jugendpsychiatrie
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Eine Teilzeitausbildung ist möglich und darf höchstens fünf Jahre dauern.
Bereits abgeschlossene Ausbildungen oder gleichwertige Ausbildungsabschnitte können auf Antrag angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet nicht der Ausbildungsbetrieb, sondern die zuständige Landesbehörde. Abhängig von der Gleichwertigkeit können grundsätzlich bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Bestimmte anerkannte Pflegeassistenz- oder Pflegehelferausbildungen werden auf Antrag mit einem Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet. Das Ausbildungsziel darf durch die Verkürzung nicht gefährdet werden.
Ausbildungsorte
Der Unterricht findet an einer staatlichen, staatlich genehmigten oder staatlich anerkannten Pflegeschule statt. Die praktische Ausbildung wird bei einem Träger der praktischen Ausbildung und in mehreren kooperierenden Einrichtungen durchgeführt. Mögliche Einsatzorte sind zum Beispiel Krankenhäuser und Kinderkliniken.
Unterricht und Praxis werden häufig in mehrwöchigen Blöcken organisiert. Die konkrete zeitliche Einteilung richtet sich nach der Pflegeschule, dem Träger der praktischen Ausbildung und dem jeweiligen Ausbildungsverbund – nicht pauschal nach dem Bundesland.
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst drei fallbezogene Aufsichtsarbeiten. Jede Aufsichtsarbeit dauert 120 Minuten und findet in der Regel an einem eigenen Werktag statt.
Die mündliche Prüfung dauert pro zu prüfender Person mindestens 30 und höchstens 45 Minuten. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die eigene Berufsrolle, die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen sowie rechtliche, ethische und wissenschaftliche Grundlagen des pflegerischen Handelns.
Die praktische Prüfung ist keine kurze Demonstration einzelner Pflegetätigkeiten. Sie umfasst eine komplexe, prozessorientierte Pflegeaufgabe mit
- der schriftlichen oder elektronischen Ausarbeitung eines Pflegeplans,
- einer Fallvorstellung von höchstens 20 Minuten,
- der Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Pflegemaßnahmen und
- einem Reflexionsgespräch von höchstens 20 Minuten.
Die praktische Prüfung findet in einer realen Pflegesituation statt und erstreckt sich auf mindestens zwei zu pflegende Menschen, von denen eine Person einen erhöhten Pflegebedarf aufweist. Ohne den Vorbereitungsteil kann die Prüfung einschließlich Reflexionsgespräch bis zu 240 Minuten dauern.
Beim gesonderten Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger stammen die Fallsituationen der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung aus der Pflege von Kindern und Jugendlichen.
Perspektiven nach der Ausbildung
Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sind relativ gut, da generell Fachkräftemangel im medizinischen Sektor herrscht. Vor allem im besonders belastenden und stressigen Bereich der Kinderkrankenpflege gibt es je nach Klinik und Station hohe Fluktuationen aufgrund der psychischen Belastung, die der Beruf mit sich bringen kann. Man kann jedoch auch außerhalb von Kliniken Anstellungsmöglichkeiten finden, z.B. Stellen in Kinderheimen oder bei öffentlichen Trägern.
Ausbildungsplätze als Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Was verdient man als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger in der Ausbildung?
Auszubildende haben während der gesamten Ausbildung Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Schulgeld darf für die Pflegeausbildung nicht verlangt werden. Notwendige Ausbildungsmittel, beispielsweise Fachbücher und Instrumente, muss der Träger der praktischen Ausbildung grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stellen.
Die konkrete Vergütung richtet sich nach dem Arbeitgeber und dem anwendbaren Tarifvertrag. Bei kommunalen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen im Geltungsbereich des TVAöD-Pflege gelten folgende monatliche Bruttobeträge:
| Ausbildungsjahr | Monatsgehalt |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.490,69 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.552,07 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.653,38 Euro |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: TVAöD BT-Pflege
Welche Aufgaben haben Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger?
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger versorgen kranke und pflegebedürftige Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Sie assistieren dem Facharzt bei der Untersuchung und Behandlung und führen deren Anweisungen aus.
Neben der Grundversorgung der kleinen Patienten gehört auch die Betreuung der Angehörigen dazu. Dies können sowohl ebenfalls Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Senioren sein, weshalb man mit vielen verschiedenen Arten von Menschen in Kontakt kommt. Außerdem ist man für eine hygienische Umgebung zuständig, also die Reinigung und Desinfizierung von Bettchen, Geräten und Spielzeugen.
Grundversorgung der Kinder
Kinderkrankenpfleger wickeln und baden z.B. Babys und Kleinkinder, wechseln die Kleidung bzw. helfen älteren Kindern dabei. Vor allem die Assistenz bei der Körperpflege sowie die Grundversorgung von Kleinkindern sind ihre Kernaufgaben.
Außerdem helfen sie bei der Nahrungsaufnahme und geben ggf. auch Fläschchen oder verabreichen Flüssig- bzw. Breinahrung. Auch Magensonden und Infusionen liegen in ihrem Aufgabenbereich.
Überwachung der Vitalwerte
Ferner beobachten Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Vitalwerte wie Puls, Blutdruck, Temperatur, Atmung und Bewusstseinszustand, da die kleinen Patienten oftmals nicht artikulieren können, was ihnen weh tut. Ihre Beobachtungen teilen sie den Ärzten mit, mit denen sie eng zusammenarbeiten.
Ansprechpartner und Sorgentröster
Als Ansprechpartner bei Fragen und Sorgen fungieren Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger als wichtige Schnittstellen zwischen Kind, Eltern und Ärzteschaft. Auch das Trösten der Kleinen bei Angst und Schmerzen gehört zum Arbeitsalltag.
Beratung und Information
Außerdem beraten und informieren sie ihre kleinen Patienten und deren Angehörige z.B. über die korrekte Gabe von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden oder die Benutzung von medizinischen Gerätschaften wie z.B. Insulinpumpen o.ä. Im schlimmsten Fall gehört auch die sensible Begleitung von sterbenden Kindern und Jugendlichen sowie die Versorgung von Verstorbenen zu ihren Aufgaben.
Pflegeplanung und Durchführung
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sind von Anfang bis Ende der Versorgung ihrer kleinen Patienten involviert. Sie wirken aktiv in der Pflegeplanung mit und dokumentieren die von ihnen durchgeführten Pflegemaßnahmen in den Patientenkurven und in den entsprechenden Verwaltungs-Programmen.
Dabei arbeiten sie stets eng mit den spezialisierten Ärzten/-innen zusammen und informieren sowohl diese als auch Pflegepersonal und Angehörige über den aktuellen Zustand der kleinen Patienten. Dazu gehört auch das Vorbereiten von Arztvisiten und das Assistieren bei Untersuchungen.
Weitere Aufgaben
Zu den weiteren Hauptaufgaben als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger gehören das Betten und Lagern von Patienten, das Wechseln und Anlegen von Windeln sowie das Verabreichen von Medikamenten. Sie wirken ferner in der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation mit, indem sie z.B. über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen informieren und beim Erlernen assistieren.
Auch die Übernahme von Nachtwachen sowie organisatorischen und verwaltenden Aufgaben wie z.B. die Abrechnung von Pflegedienstleistungen kommen hinzu.
Wie ist das Gehalt als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger?
Das Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger-Gehalt hängt vor allem von der Tätigkeit, der Verantwortung, der Berufserfahrung, dem Arbeitgeber und dem geltenden Tarifvertrag ab. Auch Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszulagen können das Einkommen erhöhen. Insgesamt liegt das Mediangehalt bei 4.587 Euro.
Wo kann man arbeiten als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger?
Kinderkrankenpfleger haben vielfältige Möglichkeiten der Anstellung. Sie arbeiten meistens in auf Kinder und Jugendliche spezialisierten Krankenhäusern und Kliniken, Facharztpraxen, Pflege- oder Kinderheimen und in der ambulanten Pflege.
Sie können darüber hinaus in allen Fachabteilungen von medizinischen Einrichtungen eingesetzt werden, wo Kinder und Jugendliche behandelt werden, z.B. in Heimen, Psychiatrien, großen Kindergärten, Schulen oder sogar Jugendhaftanstalten.
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Stellenangebote
Wie sind die Arbeitszeiten im Beruf?
Als Kinderkrankenpfleger arbeitet man häufig im Schichtdienst, da die Patienten Tag und Nacht gut versorgt werden müssen. Auch Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdienste sind in diesem Beruf generell üblich. Für diese Schichten gibt es aber Sonderzuschläge beim Gehalt.
Weiterbildung und Zukunftsaussichten als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger können durch Aus- und Weiterbildungen ihr Fachwissen verbessern, das Einkommen steigern und Karriere machen. Eine Weiterbildung als Fachkinderkrankenpfleger für Rehabilitation und Langzeitpflege oder eine Fortbildung als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ermöglichen es z.B. zum Stationsleiter aufzusteigen.
Mit einer Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger kann man sich außerdem auf einen bestimmten Bereich spezialisieren, z.B. die Hygiene im Gesundheitsbereich, Palliativpflege, Schmerztherapie oder Pflegeberatung. Somit kann man sein Fachwissen vertiefen und mehr Verantwortung in diesem Gebiet übernehmen.
Wie findet man Jobs als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger?
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Häufige Fragen
- Was ist ein Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger?
- Wie viel verdient man als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger?
- Was muss man als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger wissen?
- Was schreibe ich in einer Bewerbung für eine Stelle als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger?
- Wie lange dauert die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger?
- Was kann man nach der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Ausbildung machen?
- Wie läuft die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Ausbildung ab?
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger kümmern sich um kranke Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Sie übernehmen die Grundversorgung und medizinischen Maßnahmen, kontrollieren die Vitalwerte und beraten und informieren Eltern und Angehörige. Darüber hinaus gehört auch die Dokumentationsarbeit und Pflegeplanung zum Beruf.
Das Gehalt als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger variiert, abhängig von Berufserfahrung, Bundesland, Tarifvertrag und anderen Faktoren. Insgesamt liegt das Mediangehalt bei 4.587 Euro.
Grundsätzlich kennen sich Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mit der Anatomie des Menschen aus. Um Kinder fachgerecht zu versorgen müssen sie Pflegetechniken und Pflegeprozesse kennen. Die richtige medizinische Dokumentation muss ebenfalls gelernt sein. Darüber hinaus sind Kenntnisse über Kommunikation, Beratung sowie rechtliche Grundlagen wichtig für den Beruf.
In eine Bewerbung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger gehören das Anschreiben, der Lebenslauf und alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate. Möchte man einen besonders guten Eindruck machen, kann man weiterhin ein gut gestaltetes Deckblatt einfügen. Das Anschreiben sollte individuell und auf die Stellenanzeige zugeschnitten sein. Wichtig ist dabei die Motivation hervorzuheben und persönlichen Stärken mit Beispielen aus dem Arbeitsalltag zu untermauern. Der Lebenslauf sollte gut strukturiert und übersichtlich gestaltet sein. Die beruflichen Stationen werden dabei mit den wichtigsten Aufgabenschwerpunkten stichpunktartig ergänzt.
Die Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger dauert in der Regel drei Jahre. Der Gesamtumfang beträgt 4.600 Stunden. Der theoretische Unterricht in der Pflegeschule umfasst 2.100 Stunden, in der Praxis sind es 2.500 Stunden. Während der praktischen Ausbildung lernen angehende Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger verschiedene Versorgungsbereiche kennen.
Als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger arbeitet man typischerweise in Krankenhäusern und Kliniken in den jeweiligen Kinderstationen oder in spezialisierten Krankenhäusern und Kliniken für Kinder und Jugendliche. Man kann auch in Facharztpraxen, Pflege- oder Kinderheimen oder in der ambulanten Pflege arbeiten. Weiterhin gibt es die Möglichkeit in Psychiatrien, großen Kindergärten und Schulen oder in Jugendhaftanstalten eine Stelle zu finden.
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger findet im Wechsel an Berufsschulen und in medizinischen Einrichtungen statt. Die theoretischen Kenntnisse werden somit im echten Berufsalltag umgesetzt. Die Spezialisierung auf die Kinderpflege findet jedoch erst im dritten Jahr statt, da die Ausbildungen der Kinderpflege, Altenpflege und allgemeinen Krankenpflege zur generalistischen Pflegeausbildung zusammengelegt wurden.
- pflegeausbildung.net, Berufliche Pflegeausbildung, https://www.pflegeausbildung.net/ausbildung/ (letzter Zugriff am 26.08.2026)
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausbildung zur Pflegefachperson, https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/aeltere-menschen/berufsfeld-pflege/neue-pflegeausbildungen (letzter Zugriff am 26.08.2026)
- AOK, Pflege von Kindern: Wissenswertes über Berufsalltag und Ausbildung, https://www.aok.de/pk/magazin/familie/kinder/kinderkrankenpflege-einblick-in-ausbildung-und-berufsalltag/ (letzter Zugriff am 26.08.2026)
- Gesetze im Internet, Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG), https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/BJNR258110017.html (letzter Zugriff am 26.08.2026)
- Gesetze im Internet, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV), https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/BJNR157200018.html (letzter Zugriff am 26.08.2026)
- Deutscher Caritasverband, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger, https://www.caritas.de/fuerprofis/arbeitenbeidercaritas/sozialeberufe/kinderkrankenpfleger/in/kinderkrankenpflegerinnen.aspx (letzter Zugriff am 26.08.2026)
- Pflegeberufe in Hamburg, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in (Vertiefung), https://www.pflegeberufe-hamburg.de/pflegeberuf/gesundheits-und-kinderkrankenpfleger-in-vertiefung (letzter Zugriff am 26.08.2026)
- Deutscher Qualifikationsrahmen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/qualifikationen-neu/de/Gesundheits-und-Kinderkrankenpfleger-Gesundheits-und-Kinderkrankenpflegerin.html (letzter Zugriff am 26.08.2026)
- Schule für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Auf der Bult, Ihr Weg zur professionellen Pflegeausbildung, https://www.schule-fuer-kinderkrankenpflege.de/startseite (letzter Zugriff am 26.08.2026)






