Der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer unterstützt Pflegefachkräfte bei der Versorgung und Betreuung kranker oder pflegebedürftiger Menschen. Er übernimmt vor allem körpernahe Pflegemaßnahmen, beobachtet den Gesundheitszustand des Patienten und wirkt bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mit. Welche Aufgaben er im Einzelnen ausführen darf, hängt von seiner Qualifikation, der konkreten Pflegesituation, den Vorgaben der Einrichtung und der Anleitung beziehungsweise Aufgabenübertragung durch eine Pflegefachkraft ab.
Die Ausbildung ist derzeit noch nicht bundesweit einheitlich geregelt. Je nach Bundesland unterscheiden sich Berufsbezeichnung, Dauer, Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte. Das ändert sich zum 1. Januar 2027: Dann startet die neue bundeseinheitliche Ausbildung zum Pflegefachassistenten. Sie soll die bislang 27 unterschiedlichen landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen schrittweise ablösen.
Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer gelten, wie der Arbeitsalltag aussieht und welches Gehalt gezahlt wird – hier zum Nachlesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufgaben: Unterstützung von Pflegefachkräften bei Pflege, Betreuung, Beobachtung und Dokumentation
- Arbeitsorte: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken und ambulante Pflegedienste
- Aktuelle Ausbildung: Bis Ende 2026 je nach Bundesland unterschiedlich geregelt
- Neuregelung: Ab 1. Januar 2027 startet die bundeseinheitliche Ausbildung zum Pflegefachassistenten
- Ausbildungsdauer ab 2027: 18 Monate in Vollzeit, höchstens 36 Monate in Teilzeit
- Voraussetzung ab 2027: In der Regel Hauptschulabschluss, gleichwertiger Abschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Perspektiven: Verkürzte Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft kann möglich sein
- Bestandsschutz: Bereits erworbene landesrechtliche Berufsabschlüsse und Berufsbezeichnungen bleiben gültig
Was macht ein Gesundheits- und Krankenpflegehelfer?
Als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer unterstützt man examinierte Pflegefachkräfte bei der Pflege kranker und hilfsbedürftiger Menschen in der stationären und ambulanten Versorgung. Zum Job gehören das Mitwirken bei Therapiemaßnahmen, die Essensausgabe sowie Reinigungstätigkeiten auf Station. Auch die Dokumentation und Qualitätssicherung sind ein wichtiger Aspekt des Berufs.
Der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer arbeitet dabei nicht losgelöst von der Pflegefachkraft. Die Pflegeprozessverantwortung bleibt bei einer Pflegefachperson. Welche Tätigkeit im Einzelfall übertragen werden kann, richtet sich unter anderem nach der Stabilität der Pflegesituation und dem nachgewiesenen Kompetenzstand des Mitarbeiters.
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer – Ausbildung
Bis Ende 2026 wird die Ausbildung in der Pflegehilfe grundsätzlich noch durch die Länder geregelt. Deshalb gibt es in Deutschland unterschiedliche Ausbildungen und Berufsbezeichnungen. Neben dem Gesundheits- und Krankenpflegehelfer bestehen beispielsweise landesrechtliche Abschlüsse als Krankenpflegehelfer, Pflegeassistent oder Altenpflegehelfer.
Auch innerhalb der bisherigen Landesausbildungen bestehen deutliche Unterschiede. In Brandenburg dauert die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer beispielsweise ein Jahr in Vollzeit oder höchstens drei Jahre in Teilzeit. Sie umfasst mindestens 600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1.000 Stunden praktische Ausbildung. Rheinland-Pfalz beschreibt die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer ebenfalls als einjährige Ausbildung.
Berlin bietet keine neuen regulären Ausbildungen nach dem bisherigen Berliner Krankenpflegehilfegesetz mehr an. Das Landesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Die bereits erworbene Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer bleibt dort jedoch geschützt.
Ab 1. Januar 2027 tritt an die Stelle der unterschiedlichen Landesmodelle grundsätzlich die bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zum Pflegefachassistenten. Übergangsregelungen ermöglichen es den Ländern in bestimmten Fällen, begonnene oder noch übergangsweise gestartete Landesausbildungen nach bisherigem Recht zu Ende zu führen.

Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung ab 2027 – Änderungen auf einen Blick
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz wird die Ausbildung ab dem 1. Januar 2027 bundesweit vereinheitlicht. Das ändert sich konkret:
- Einheitliche Ausbildungsdauer: Die Vollzeitausbildung dauert künftig 18 Monate, Teilzeit ist ebenfalls möglich. Bei vorhandener Pflegeerfahrung kann die Ausbildung verkürzt werden.
- Vergütung: Auszubildende erhalten erstmals durchgehend eine angemessene Ausbildungsvergütung.
- Bundesweite Anerkennung: Der Abschluss gilt in allen Pflegebereichen – vom Krankenhaus über die stationäre Altenpflege bis zur ambulanten Versorgung. Auch ausländische Abschlüsse sollen leichter anerkannt werden.
- Zugangsmöglichkeiten: Grundsätzlich wird ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. In Ausnahmefällen ist der Einstieg auch ohne Schulabschluss möglich, wenn die Pflegeschule eine erfolgreiche Ausbildung für wahrscheinlich hält.
- Mehr Durchlässigkeit: Der Abschluss als Pflegefachassistent kann auf eine spätere Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden.
- Klares Kompetenzprofil: Aufgaben werden künftig eindeutiger zwischen Pflegefachkräften und Pflegefachassistenten verteilt, um Fachkräfte gezielt zu entlasten.
Voraussetzungen
Für eine derzeit noch angebotene landesrechtliche Ausbildung gelten die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Häufig werden ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung sowie die gesundheitliche Eignung verlangt. Teilweise genügt alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Deutschkenntnisse, ein ärztliches Zeugnis, ein Führungszeugnis oder bestimmte Immunitäts- und Impfnachweise können je nach Landesrecht, Schule und Einsatzort ebenfalls erforderlich sein. Ein Sprachniveau B2 ist jedoch keine bundesweit einheitliche Zugangsvoraussetzung für sämtliche bisherigen Ausbildungen. Bewerber sollten deshalb die Anforderungen der jeweiligen Schule und des praktischen Ausbildungsträgers prüfen.
Persönliche Voraussetzungen für die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sind Engagement, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein, um die alltäglichen Aufgaben gewissenhaft durchzuführen. Außerdem sollte man selbstständig arbeiten können und kontaktfreudig sein. Interesse an der Arbeit mit Menschen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen. Physische und psychische Belastbarkeit sind (wie in allen pflegerischen Berufen) äußerst wichtig, da man oft im Schichtdienst arbeitet und auch mit emotionalen Themen wie dem Tod konfrontiert wird.
Aufbau und Ausbildungsinhalte
In der Ausbildung wechseln sich theoretischer und praktischer Unterricht mit Einsätzen in Pflegeeinrichtungen ab. Die genauen Stundenumfänge richten sich bis Ende 2026 beziehungsweise während des Übergangs nach dem jeweiligen Landesrecht. Die neue Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 dauert 18 Monate in Vollzeit. Der praktische Anteil überwiegt. Die Ausbildung vermittelt unter anderem die Fähigkeit, in nicht komplexen Pflegesituationen bestimmte Aufgaben selbstständig durchzuführen und in komplexen Pflegesituationen an der Versorgung mitzuwirken.
Alte und neue Pflegefachassistenz-Ausbildung im Vergleich
| Ausbildungsbeginn vor 1. Januar 2027 | Ausbildungsbeginn ab 1. Januar 2027 | |
| Rechtsgrundlage | Landesrechtliche Regelungen der einzelnen Bundesländer | Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG (BGBl. I 2025 Nr. 259) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung PflFAssAPrV |
| Berufsbezeichnung | 27 unterschiedliche Bezeichnungen je nach Bundesland, z. B.
| Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent (alternativ: Pflegefachassistenzperson) |
| Dauer | Vollzeit: 1 Jahr Teilzeit: 18 Monate Verkürzung: möglich bei Vorqualifikation | Vollzeit: einheitlich 18 Monate Teilzeit: bis zu 36 Monate Verkürzung: möglich bei einschlägiger Berufserfahrung (z. B. auf 12 Monate oder weniger) |
| Stundenumfang Theorie | Mindestens 700 Stunden | Mindestens 1.050 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht |
| Stundenumfang Praxis | Mindestens 900 Stunden | Mindestens 1.280 Stunden davon 3 Pflichteinsätze à 240 Stunden: – Stationäre Langzeitpflege – Ambulante Langzeitpflege – Stationäre Akutpflege (Krankenhaus) + 120 Stunden weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Rehabilitation, Psychiatrie) Mindestens 440 Stunden beim Träger der praktischen Ausbildung Praxisanleitung: mind. 10 % der Praxiszeit |
| Zugangsvoraussetzungen | Hauptschulabschluss (HSA) oder gleichwertiger Abschluss Häufig: Gesundheitszeugnis und polizeiliches Führungszeugnis Ggf.: Deutschkenntnisse | Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss Gesundheitszeugnis und polizeiliches Führungszeugnis weiterhin erforderlich |
| Inhaltliche Schwerpunkte / Kompetenzen | – Körperpflege und Grundpflege in stabilen Pflegesituationen (selbstständig) – Alltagsunterstützung, Haushaltsführung – Pflegeplanung und Dokumentation (mitwirkend) – Ärztlich angeordnete Maßnahmen (mitwirkend/unterstützend) – Assessment und Vitalzeichenerhebung – Notfallversorgung – Palliativpflege (mitwirkend) – Interdisziplinäre Zusammenarbeit Kompetenzniveau variiert je nach Bundesland und Ausrichtung (Alten-/Kranken-/Generalistische Pflege) | – Selbstständige Pflegemaßnahmen in nicht komplexen Pflegesituationen – Mitwirkung in komplexen Pflegesituationen unter Pflegefachverantwortung – Pflegebedarfserhebung (unterstützend) – Mobilität, Alltagskompetenz, Demenzversorgung – Dokumentation und Pflegestandards – Palliativbegleitung – Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen |
| Abschlussprüfung | Schriftliche Prüfung: Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstständigkeit Praktische Prüfung: in realer Pflegesituation Abschluss: staatlich anerkannt oder staatlich geprüft | Staatliche Prüfung (3 Teile): – Schriftlich – Mündlich – Praktisch (in realer Pflegesituation) Abschluss: Erlaubnisurkunde Pflegefachassistent |
Ausbildungsorte
Der Unterricht findet an einer staatlichen, staatlich genehmigten oder staatlich anerkannten Pflegeschule statt. Die praktische Ausbildung wird bei einem zugelassenen Träger und bei kooperierenden Einrichtungen absolviert. Dazu gehören insbesondere:
- Krankenhäuser
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- ambulante Pflegeeinrichtungen
Ab 2027 schließt der Träger der praktischen Ausbildung mit dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag und organisiert die vorgeschriebenen Einsätze. Die Pflegeschule trägt die Gesamtverantwortung für die Abstimmung von Unterricht und praktischer Ausbildung.
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer – Perspektiven nach der Ausbildung
Die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer gilt als guter Einstieg in die Pflegebranche und eignet sich als erster Baustein für eine Karriere im Pflegebereich. Bewerber mit Hauptschulabschluss können über diese ein- bis zweijährige Ausbildung zusätzlich den Realschulabschluss erwerben und einen Schritt auf der Karriereleiter machen. Der erfolgreiche Abschluss kann etwa bei der höherwertigen Ausbildung als Pflegefachkraft angerechnet werden und so die Ausbildungszeit verkürzen.
Ausbildungsplätze als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
Was verdient eine Gesundheits- und Krankenpflegehelfer in der Ausbildung?
Bei den bisherigen landesrechtlichen Ausbildungen ist eine Vergütung nicht bundesweit einheitlich geregelt. Ob und in welcher Höhe der Auszubildende bezahlt wird, hängt unter anderem vom Bundesland, vom Ausbildungsträger und von einem anwendbaren Tarifvertrag ab. In tarifgebundenen Einrichtungen, etwa bei der Diakonie nach den AVR Württemberg, sind monatlich rund 1.414 Euro möglich; private Einrichtungen zahlen häufig weniger.
Ab 2027 hat jeder Auszubildende in der neuen Pflegefachassistenzausbildung Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung während der gesamten Ausbildung. Das Pflegefachassistenzgesetz legt jedoch keinen festen bundesweiten Eurobetrag fest. Die konkrete Höhe kann sich insbesondere aus einem Tarifvertrag ergeben.
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer – Gehalt im Beruf
Das Gehalt als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer unterscheidet sich zwischen öffentlichen, kirchlichen und privaten Arbeitgebern. Im Mittel verdienen Gesundheits- und Krankenpflegehelfer 3.596 Euro brutto im Monat. Auch weitere Faktoren wie das Geschlecht, das Alter, die Berufserfahrung und das Bundesland nehmen einen Einfluss auf das Gehalt als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer.
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer – Aufgaben im Arbeitsalltag
Der Berufsalltag als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin gestaltet sich sehr abwechslungsreich und man hat täglich mit den verschiedensten Patienten/-innen zu tun. Dabei führt man unter Anleitung und Überwachung von Pflegefachkräften wie Gesundheits- und Krankenpflegern oder Altenpflegern zahlreiche Tätigkeiten durch.
Körpernahe Pflegemaßnahmen
Der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer unterstützt den Patienten beim Waschen, Duschen, Ankleiden und bei der Mundpflege. Er hilft beim Betten und Lagern, fördert die Mobilität und unterstützt bei Bedarf bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Dabei achtet er auf die vorhandenen Fähigkeiten des Patienten und fördert dessen Selbstständigkeit.
Beobachtung des Gesundheitszustands
Eine sorgfältige Beobachtung gehört zu den wichtigsten Aufgaben. Der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer misst je nach Aufgabenübertragung beispielsweise Puls, Blutdruck, Atmung und Körpertemperatur. Auffällige Veränderungen leitet er unverzüglich an die zuständige Pflegefachkraft weiter. In einer Notfallsituation leitet er lebensrettende Sofortmaßnahmen ein und alarmiert weitere Hilfe.
Unterstützung und Begleitung
Der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer begleitet den Patienten zu Untersuchungen und Behandlungen und unterstützt ihn bei der Gestaltung seines Alltags. Dabei berücksichtigt er die Biografie, persönlichen Bedürfnisse, Kultur und Religion des Patienten. Auch die Begleitung eines schwer kranken oder sterbenden Menschen kann zum Aufgabenbereich gehören.
Hygiene und Ordnung
Der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer hält die geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorgaben ein. Er bereitet Arbeitsmaterialien vor und nach, reinigt oder desinfiziert geeignete Hilfsmittel nach den betrieblichen Vorgaben und sorgt für ein ordentliches Patientenumfeld. Allgemeine Gebäudereinigung ist dagegen nicht pauschal eine pflegerische Kernaufgabe.
Dokumentation und übertragene medizinische Maßnahmen
Durchgeführte Pflegemaßnahmen und relevante Beobachtungen werden vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Geeignete ärztlich angeordnete Maßnahmen darf der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer nur übernehmen, wenn sie ordnungsgemäß übertragen wurden, seinem Kompetenzstand entsprechen und die betrieblichen Vorgaben dies zulassen. Eine bloße informelle Absprache reicht beispielsweise für die Medikamentengabe nicht aus.
Welche Fort- und Weiterbildungen gibt es als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer?
Neben zahlreichen Anpassungsweiterbildungen um das Wissen etwa in den Bereichen Krankenbetreuung, Pflegedokumentation oder Hygiene im Gesundheitsbereich (zum Beispiel durch die Weiterbildung zur Hygienefachkraft) aktuell zu halten, hat man als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer auch die Auswahl an einer Vielzahl an Aufstiegsweiterbildungen.
Dabei ist es oft die naheliegendste Wahl, die Ausbildung zum Pflegefachmann (ehemals Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger) zu absolvieren, insbesondere da man diese verkürzen kann. Wer darauffolgend in eine Führungsposition aufsteigen möchte, kann das zum Beispiel durch die Weiterbildung zur Stationsleitung oder zur Heim- und Einrichtungsleitung tun.
Auch ein Studium ist für Gesundheits- und Krankenpflegehelfer mit den richtigen Voraussetzungen möglich. Insbesondere Studiengänge wie Pflegemanagement/-wissenschaft oder Medizin sind dabei interessant.
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in Stellenangebote
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer – Arbeitgeber und Arbeitszeiten
- Gesundheits- und Krankenpflegehelfer arbeiten unter anderem in:
- Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken
- stationären Pflegeeinrichtungen
- ambulanten Pflegediensten
- Einrichtungen der Kurzzeitpflege
- Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Gesundheitszentren und, abhängig vom konkreten Aufgabenprofil, Arztpraxen
In vielen Einrichtungen gehört Schichtarbeit zum Beruf. Je nach Einsatzort arbeitet der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Ambulante Dienste haben nicht zwangsläufig regelmäßige Büroarbeitszeiten; auch dort sind Früh-, Spät-, Wochenend- oder geteilte Dienste möglich. Für bestimmte Dienste können tarifliche oder arbeitsvertragliche Zuschläge gezahlt werden.
Stellenangebote für Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
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Häufige Fragen
- Was ist ein Gesundheits- und Krankenpflegehelfer?
- Was verdient man als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer?
- Was muss man als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer können?
- Was schreibe ich in einer Bewerbung für eine Stelle als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer?
- Welche Fächer hat man in der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer?
- Was kann man nach der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer machen?
Ein Gesundheits- und Krankenpfleger assistiert ausgebildeten Pflegefachkräften und kümmert sich damit um kranke und pflegebedürftige Menschen. Sie übernimmt beispielsweise grundpflegerische Aufgaben wie waschen und die Essensausgabe, achtet auf die Sauberkeit ihres Arbeitsbereichs und erledigt Dokumentationen.
Als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer verdient man im Mittel 3.596 Euro brutto im Monat. Allerdings spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die das Gehalt von Gesundheits- und Krankenpflegehefern beeinflussen können. Dazu zählen Alter, Geschlecht, Berufserfahrung und Region, aber vor allem die Art der Einrichtung, in der man arbeitet. Bei öffentlichen und kirchlichen Trägern kann der Verdienst höher ausfallen, da diese Institutionen tariflich vergüten. In privaten Einrichtungen fällt das Gehalt meist niedriger aus, da diese nicht an tarifliche Vorgaben gebunden sind und die Löhne ihres Personals selbst festlegen.
Bei der Arbeit als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer kommt es auf viel Empathie, eine gute Konstitution, Nervenstärke, Geduld und eine Vorliebe zur Arbeit mit hilfsbedürftigen Menschen an. Da die Themen Krankheit und Tod häufig den Arbeitsalltag prägen, sollte man zudem psychisch gefestigt sein. Auch zeitliche Flexibilität ist gefordert, da man meist in Schichten arbeitet.
In einer Bewerbung für Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sollten der Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie wichtige Zeugnisse und Zertifikate enthalten sein. Im Motivationsschreiben nennt man die Gründe dafür, warum man gut auf die ausgeschriebene Stelle passt. Das begründet man mit den persönlichen Fähigkeiten und verbindet dies mit den Anforderungen der Einrichtung. Im Lebenslauf sollten die wichtigsten schulischen und beruflichen Stationen stehen. angefangen bei der aktuellsten Position. Zeugnisse und Zertifikate belegen diese Stationen. Hierbei sollte man sich auf das wichtigste beschränken.
In der Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer lernt man pflegerelevante Kenntnisse aus den Bereichen Medizin und Naturwissenschaft wie Anatomie, Krankheitslehre und Pharmakologie. Aber auch die Geistes- und Sozialwissenschaften wie Pädagogik und Soziologie spielen eine wichtige Rolle.
Nach der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer kann man in Kliniken, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten arbeiten. Wenn man sich Weiterbilden möchte, kann man eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachkraft anhängen. Somit steigen nicht nur die Kompetenzen, sondern auch das Gehalt. Danach stehen weitere zahlreiche weitere Karrieremöglichkeiten offen.
- Bundesagentur für Arbeit, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in, https://web.arbeitsagentur.de/... (letzter Zugriff am 21.07.2026)
- Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, https://masgz.brandenburg.de/... (letzter Zugriff am 21.07.2026)
- Deutsches Pflegeportal, Ausbildung: Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in, https://www.deutsches-pflegeportal.de/... (letzter Zugriff am 21.07.2026)
- Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz, Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, https://mwwg.rlp.de/... (letzter Zugriff am 21.07.2026)
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in, https://www.berlin.de/... (letzter Zugriff am 21.07.2026)
- Buzer.de, Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG), https://www.buzer.de/... (letzter Zugriff am 21.07.2026)






