Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst 2026: Das sind die wichtigsten Fakten
- Einstiegsgehalt eines ausgebildeten Erziehers: 3.291,46 €
- Einstiegsgehalt von Heilerziehungspflegehelfer:
- Gehaltserhöhung im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst verglichen mit dem vorherigen Zeitraum: 200 Euro fix und weitere 5,5 Prozent
Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind klare Regelungen für Arbeitsbedingungen und Gehälter von zentraler Bedeutung. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) legt die Rahmenbedingungen fest, die für Hunderttausende von Beschäftigten in diesem Bereich gelten. Diese Regelungen beeinflussen maßgeblich die Arbeitspraxis und die Lebensumstände der Arbeitnehmer. Aber welche Bestimmungen gelten nach TVöD SuE? Für wen gilt der Vertrag und wie hoch ist die Vergütung der einzelnen Tätigkeitsgruppen? Mehr zu Entgelt- und Manteltarifvertrag in dieser Übersicht.
Das Wichtigste in Kürze
- TVöD SuE = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Sozial- und Erziehungsdienst; regelt Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitsbedingungen für zum Beispiel Erzieher, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter.
- Gilt vor allem für kommunale Einrichtungen wie Kitas, Jugendhilfe- und Betreuungseinrichtungen.
- Beschäftigte werden in Entgeltgruppen (S 2–S 18) eingeteilt, abhängig von Qualifikation, Verantwortung und Tätigkeit.
- Innerhalb der Gruppen gibt es Stufen (meist 1–6), die mit zunehmender Berufserfahrung und Dienstzeit steigen.
- Das Einstiegsgehalt für Erzieher liegt ungefähr bei etwa 3.200 Euro brutto monatlich, je nach Gruppe und Stufe.
- Neue Tarifrunden in der Regel alle zwei Jahre; Entgelterhöhungen können auch innerhalb der Laufzeit zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen, weshalb sich Entgelttabellen teilweise jährlich ändern, obwohl keine neue Tarifrunde stattfindet.
- Arbeitsbedingungen: in der Regel 39 Wochenstunden, 30 Urlaubstage pro Jahr sowie Jahressonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld).
Was ist der TVöD SuE?
Der TVöD SuE steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst. Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die eine Tätigkeit im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst ausführen. Er bildet somit eine essenzielle Grundlage für die faire Vergütung und die Arbeitskonditionen von Beschäftigten im sozialen und erzieherischen Bereich des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Dazu gehören zum Beispiel Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und vergleichbare Berufsgruppen, die in Kindergärten, Kinderkrippen, Sozialstationen und ähnlichen Einrichtungen arbeiten.
Den TVöD SuE verhandeln die Arbeitgeberverbände der Länder und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (wie ver.di oder dbb Beamtenbund und Tarifunion). Er legt unter anderem die Gehaltsstufen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und weitere Arbeitsbedingungen fest. Der Vertrag ist Teil des TVöD-V, des Tarifvertrags für die Verwaltung im öffentlichen Dienst.
TVöD SuE – Eingruppierungen
Die Eingruppierung nach dem TVöD SuE erfolgt in der Regel nach bestimmten Kriterien, die im Tarifvertrag festgelegt sind. Die Regelungen zu den Eingruppierungen finden sich in § 12 bis § 16 des Tarifvertrags. Ausschlaggebend dafür sind unter anderem Kriterien wie Tätigkeitsmerkmale, Erfahrungen, Qualifikation (Ausbildung), Verantwortung und Arbeitsanforderungen sowie das Berufsalter. Anhand dessen werden Entgeltgruppen und Entgeltstufen festgelegt.
Ausbildungsplätze als Erzieher/in
Entgeltgruppen TVöD SuE
Die Entgeltgruppen (EG) im TVöD SuE regeln die Vergütung nach Tätigkeitsmerkmalen und Qualifikationen. Sie bieten klare Gehaltsstrukturen und Entwicklungsperspektiven für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Sozial- und Erziehungsdienstes, und ermöglichen eine transparente Eingruppierung und angemessene Vergütung entsprechend der Berufserfahrung und Qualifikationen.
Sie beziehen sich immer auf die Gesamtbetrachtung. Vorübergehende Tätigkeitsänderungen werden nicht berücksichtigt. Ohne eine neue Entgeltgruppe kann bei Übertragung höherer Tätigkeiten über einen Monat oder länger das Entgelt der jeweils höheren Gruppe gezahlt werden. Die Entgeltgruppen ergeben sich wie folgt:
| Entgelt- gruppe | Tätigkeitsmerkmal |
| S 2 | einfache Tätigkeiten (keine Vor- oder Ausbildung, kurze Einweisung) Beschäftigte als Kinderpfleger |
| S 3 | qualifizierte Tätigkeiten (eingehende Einweisung) Kinderpfleger |
| S 4 | anspruchsvolle Tätigkeiten (Ausbildung unter drei Jahre oder mehr als eingehende fachliche Einweisung) Kinderpfleger mit schwierigen Tätigkeiten |
| S 7 | Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen |
| S 8a | Erzieher |
| S 8b | Erzieher mit schwieriger Tätigkeit |
| S 9 | S 3 mit selbstständiger Leistung Leiter Kita, Koordinierender Erzieher, Heilpädgagoge |
| S 11a | Stellvertretende Leitung Behinderteneinrichtung |
| S 11b | Sozialarbeiter |
| S 12 | Sozialarbeiter mit schwieriger Tätigkeit |
| S 13 | Leiter Kita (ab 40 Plätze) |
| S 14 | S 12 mit besonderer Verantwortung Sozialarbeiter mit Garantenstellung |
| S 15 | S 14 mit mindestens 1/3 besonderer Schwierigkeit und Bedeutung Leiter Kita (ab 70 Plätze) |
| S 16 | Leiter Kita (ab 100 Plätze) |
| S 17 | S 14 mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung Leiter Kita (ab 130 Plätze) |
| S 18 | durch Verantwortung aus S 17 herausheben Leiter Kita (ab 180 Plätze), Leiter Erziehungsheim |
Mit verschiedenen Berufsqualifikationen kann man dabei abhängig von der eigenen Tätigkeit in unterschiedlichen Gruppen landen: Als Kinderpfleger kann man beispielsweise zu Gruppe S 2, S 3 oder S 4 gehören.
Entgeltstufen TVöD SuE
Die Entgeltstufen im TVöD SuE gliedern sich innerhalb jeder Entgeltgruppe und stellen die individuelle Entwicklung der Beschäftigten innerhalb ihrer Entgeltgruppe dar. Sie steigen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In der Regel gibt es mehrere Stufen, zum Beispiel Stufe 1 bis 6, wobei die Einstiegsstufe in der Regel die niedrigste Vergütung bietet und mit zunehmender Berufserfahrung und Dienstjahren die Entgeltstufe erhöht wird. Der genaue Aufbau und die Anzahl der Stufen können je nach Entgeltgruppe variieren. In der Regel gilt folgender Aufstieg:
- Stufe 1 bei Berufseinstieg
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
TVöD SuE – Einrichtungen
Wie vorher im Text erwähnt, hängt der Geltungsbereich des TVöD SuE von der jeweiligen Einrichtung ab, in der man arbeitet. Prinzipiell bezieht sich der Tarifvertrag als Teil des TVöD-V auf alle Arbeitgeber, die Mitglied eines eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind. Der Tarifvertrag gilt nicht für Arbeitnehmer, die leitende Angestellte sind. Auch bei Beschäftigten, deren Tätigkeiten unter andere Verträge als Teil des TVöD fallen, gilt der TVöD SuE nicht. Darüber hinaus sind Auszubildende und Praktikanten sowie Leiharbeiter und künstlerisches Personal vom Vertrag ausgeschlossen.
TVöD SuE – Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst
Die aktuelle Entgelttabelle nach TVöD SuE sieht folgendermaßen aus:
| Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| S 18 | 4.720,52 € | 4.840,79 € | 5.436,63 € | 5.883,46 € | 6.553,73 € | 6.963,31 € |
| S 17 | 4.352,39 € | 4.654,62 € | 5.138,69 € | 5.436,63 € | 6.032,40 € | 6.382,42 € |
| S 16 | 4.263,29 € | 4.557,82 € | 4.885,49 € | 5.287,64 € | 5.734,48 € | 6.002,61 € |
| S 15 | 4.112,68 € | 4.393,93 € | 4.691,87 € | 5.034,44 € | 5.585,57 € | 5.823,86 € |
| S 14 | 4.073,39 € | 4.351,17 € | 4.682,24 € | 5.019,00 € | 5.391,41 € | 5.652,06 € |
| S 13 | 3.978,03 € | 4.248,70 € | 4.617,39 € | 4.915,26 € | 5.287,64 € | 5.473,83 € |
| S 12 | 3.967,57 € | 4.237,49 € | 4.590,75 € | 4.903,53 € | 5.290,81 € | 5.454,65 € |
| S 11b | 3.915,12 € | 4.181,19 € | 4.368,13 € | 4.844,78 € | 5.217,14 € | 5.440,57 € |
| S 11a | 3.846,25 € | 4.106,12 € | 4.291,48 € | 4.766,33 € | 5.138,69 € | 5.362,12 € |
| S 9 | 3.648,68 € | 3.887,42 € | 4.166,69 € | 4.580,02 € | 4.970,99 € | 5.272,60 € |
| S 8b | 3.578,87 € | 3.812,64 € | 4.091,94 € | 4.503,48 € | 4.892,59 € | 5.190,90 € |
| S 8a | 3.509,44 € | 3.738,13 € | 3.976,82 € | 4.207,08 € | 4.432,16 € | 4.668,84 € |
| S 7 | 3.426,93 € | 3.649,60 € | 3.871,14 € | 4.098,95 € | 4.270,11 € | 4.528,02 € |
| S 4 | 3.291,46 € | 3.504,21 € | 3.698,06 € | 3.829,61 € | 3.956,37 € | 4.156,33 € |
| S 3 | 3.119,87 € | 3.320,05 € | 3.506,28 € | 3.677,28 € | 3.755,52 € | 3.848,98 € |
| S 2 | 2.908,36 € | 3.030,97 € | 3.121,67 € | 3.220,16 € | 3.330,92 € | 3.441,69 € |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst
TVöD SuE – Letzte Tarifeinigungen
Tarifrunden im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) finden in der Regel alle zwei Jahre statt. In diesen Verhandlungen handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber neue Regelungen zu Gehältern, Zulagen, Arbeitsbedingungen oder Urlaub aus. Die Ergebnisse gelten anschließend für eine festgelegte Laufzeit des Tarifvertrags, meist ebenfalls etwa zwei Jahre.
Auch wenn Tarifverhandlungen nicht jedes Jahr stattfinden, können sich die Entgelttabellen dennoch jährlich ändern. Das liegt daran, dass Tarifabschlüsse häufig mehrere Gehaltserhöhungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festlegen, die dann innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrags umgesetzt werden.
- Tarifrunde 2022: Einführung einer monatlichen SuE-Zulage (130 Euro für S2–S11a, 180 Euro für S11b–S12, S14, S15; 70 Euro für Praxisanleitung). Möglichkeit, die Zulage in bis zu zwei zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln. Zusätzlich zwei Regenerationstage pro Jahr. Außerdem Anpassung der Stufenlaufzeiten an den allgemeinen TVöD am 1.10.2024.
- Tarifrunde 2023/2024: Laufzeit 1.1.2023–31.12.2024 mit Nullrunde 2023. Am 1.3.2024 Gehaltserhöhung um 200 Euro plus 5,5 Prozent (mindestens +340 Euro). Inflationsausgleichsprämie für Beschäftigte: insgesamt 3.000 Euro (1.240 Euro im Juni 2023 + 220 Euro monatlich von Juli 2023 bis Feb. 2024). Auszubildende/Studierende/Praktikanten: +150 Euro seit März 2024 sowie 1.500 Euro Inflationsausgleich (620 Euro + 110 Euro monatlich).
- Tarifrunde 2025/2026: Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst: +3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) ab 1. April 2025 und +2,8 Prozent ab 1. Mai 2026. Beispiele: Erzieher S 8a Stufe 3 +221 Erzieher, Sozialarbeiter S 11b Stufe 2 +232 Euro, Kita-Leitungen S 13 Stufe 4 +273 Euro, Kinderpfleger beziehungsweise handwerklicher Erziehungsdienst S 4 Stufe 5 +220 Euro. Ausgenommen sind Beschäftigte in landeseigenen Berliner Kitas, da sie nach dem TV-L bezahlt werden.
TVöD SuE – Regelungen
Neben dem Entgelttarifvertrag beinhaltet der TVöD SuE auch den Manteltarifvertrag zur Festlegung von Regelungen zu Urlaubsanspruch, durchschnittlichen Arbeitszeiten und Sonderzahlungen.
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Urlaub
Die Urlaubsregelungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst legen die Ansprüche der Beschäftigten auf bezahlten Jahresurlaub fest. Je nach Berufsjahren und -gruppen variiert die Anzahl der Urlaubstage. In der Regel beträgt der Urlaubsanspruch zwischen 30 und 34 Tagen pro Jahr. Zusätzlich können Arbeitgeber Sonderurlaubstage für besondere Anlässe wie Hochzeit, Umzug oder die Pflege von Angehörigen gewähren.
Die Urlaubsregelungen sind darauf ausgelegt, die Erholung der Beschäftigten zu gewährleisten und ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Wenn möglich, soll der Erholungsurlaub zusammenhängend genommen werden, für Beschäftigte an Schulen und ähnlichen Einrichtungen in der unterrichtsfreien beziehungsweise Ferienzeit.
Wochenarbeitszeit
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit nach TVöD SuE beträgt 39 Stunden. Für Wechselschichtarbeit werden dabei die Pausen in die Arbeitszeit mit eingerechnet. Die Stunden verteilen sich in der Regel auf fünf, je nach Einrichtung auch auf sechs Wochentage. Diese Arbeitszeit kann je nach individuellem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder tariflichen Regelungen variieren. Es gibt auch Teilzeitmodelle, die eine reduzierte wöchentliche Arbeitszeit ermöglichen. Die genauen Arbeitszeitregelungen können zwischen den verschiedenen Arbeitgebern und Einrichtungen im öffentlichen Dienst des Sozial- und Erziehungsdienstes variieren.
Jahressonderzahlungen
Der TVöD SuE sieht für die Beschäftigten verschiedene Jahressonderzahlungen vor. Dazu gehört das „Weihnachtsgeld“, das eine zusätzliche Zahlung darstellt und üblicherweise einen bestimmten Prozentsatz des Monatsgehalts ausmacht. Diese Sonderzahlungen zahlt der Arbeitgeber gemäß den Regelungen im Tarifvertrag und unter Berücksichtigung von Dienstjahren und individuellen Vereinbarungen aus.
Die Jahressonderzahlung wird an alle Beschäftigten ausgezahlt, die zum 1. Dezember eines Jahres in einem Angestelltenverhältnis stehen. Diese Erhalten das Geld mit der Ausschüttung ihres Gehalts von November. Die Höhe der Zahlung errechnet sich folgendermaßen:
- 84,51 Prozent in Entgeltgruppe 1 bis 8 (seit 2022) (Entspricht S 2 bis S 8b)
- 70,28 Prozent in Entgeltgruppe 9a bis 12 (Entspricht S 9 bis S 18)
Die Zahlen beziehen sich jeweils auf das Durchschnittsgehalt der Kalendermonate Juli, August und September des gleichen Jahres. Wer nach September das Arbeitsverhältnis begonnen hat, erhält seine Jahressonderzahlung bezogen auf den ersten Arbeitsmonat. Bei Beschäftigten, die im jeweiligen Jahr ein Kind bekommen, ermittelt man die Sonderzahlung am letzten Tag vor Beginn der Elternzeit.
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Häufige Fragen
- Was ist die Zulage TVöD SuE?
- Wann kommt die Zulage TVöD SuE?
- Wer bekommt die Zulage TVöD SuE?
- Wie lange ist die Kündigungsfrist beim TVöD SuE?
Die Zulage im TVöD SuE ist eine zusätzliche finanzielle Vergütung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die bestimmten Kriterien und Entgeltgruppen entsprechen. Sie dient dazu, bestimmte Arbeitsbedingungen oder besondere Anforderungen auszugleichen und die Attraktivität des Berufsfelds zu erhöhen.
Die Zulage im TVöD SuE wird in der Regel monatlich zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt. Sie variiert je nach Entgeltgruppe und kann zusätzlich zu anderen Vergütungsbestandteilen wie dem Grundgehalt und eventuellen Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt werden. Die genauen Modalitäten der Auszahlung werden durch den Tarifvertrag und individuelle Vereinbarungen festgelegt.
Die Zulage im TVöD SuE wird in der Regel an Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gezahlt, die bestimmten Kriterien und Entgeltgruppen entsprechen. Dies können beispielsweise Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen und vergleichbare Berufsgruppen sein, die im öffentlichen Dienst tätig sind und in Einrichtungen wie Kindergärten, Kinderkrippen, Horten, Jugendzentren oder Sozialstationen arbeiten. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage sind im Tarifvertrag sowie in möglichen Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt.
Die Kündigungsfrist im TVöD SuE beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Für Arbeitnehmer, die länger als zwei Jahre im Dienst sind, verlängert sich die Frist auf einen Monat zum Monatsende. Ausnahmen oder spezielle Regelungen können in individuellen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen festgelegt sein.
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Verwaltung (BT-V), https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 05.03.2026)
- KommunalForum, Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE), https://www.kommunalforum.de/... (letzter Zugriff am 05.03.2026)
- Öffentlicher Dienst News, TVöD 2026: 2,8 Prozent mehr Gehalt ab 1. Mai – aber weniger Netto?, https://oeffentlicher-dienst-news.de/... (letzter Zugriff am 05.03.2026)

















