Wer Arbeit in der Pflege sucht, stößt auf eine große Auswahl an Stellenangeboten, darunter viele Stellen in Teilzeit. Das bedeutet weniger Arbeitstage oder -stunden als die generell üblichen 40 Stunden einer Fünf-Tage-Woche. Dieses Modell kann Nachteile bringen, stellt aber unter den richtigen Umständen eine deutliche Verbesserung für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar.
Teilzeit nach deutschem Gesetz
Nach dem sogenanntem Teilzeitarbeitsgesetz gilt man mit kürzerer Arbeitszeit im Vergleich zu Vollzeit-Kollegen als in Teilzeit beschäftigt. Jeder Arbeitnehmer, der seit mehr als sechs Monaten in einem Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten arbeitet, hat die Möglichkeit, bei seinem Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduzierung zu beantragen. Der Antrag muss dem Arbeitgeber mindestens drei Monate vor gewünschtem Beginn schriftlich vorgelegt werden und ist nur nach Zustimmung gültig. Die Zeit kann ebenfalls auf Antrag wieder aufgestockt werden. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sind bei der Besetzung einer geeigneten freien Stelle bevorzugt zu behandeln. Der Anspruch der Beschäftigten kann nur durch „dringende betriebliche Gründe“ abgelehnt werden. Allerdings muss ein entsprechender Arbeitsplatz mit der gewünschten Arbeitszeit auch verfügbar sein.
Gründe für Teilzeit in der Pflege
Gründe für Teilzeitarbeit in der Pflege sind laut einer bundesweiten Umfrage des DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) vielfältig. Ein Mehr an Freizeit, Zeit für Kindererziehung, Fort- und Weiterbildungen bzw. Studium sind die Hauptargumente für Pflegefachkräfte.
Neben gesundheitlichen Gründen oder der Pflege von Angehörigen kann es durchaus vorkommen, dass Arbeitgeber lediglich Teilzeitverträge anbieten. Speziell in der ambulanten Pflege dauern Schichten oft maximal sechs Stunden. Die Mitarbeiter kommen so nicht auf genügend Stunden. Außerdem stößt man bei Pflegemitarbeitern auf das Argument, viele Überstunden und häufiges Einspringen aus dem Frei nur mit einer Teilzeitstelle meistern zu können.
Teilzeit-Modelle
Überwiegend arbeiten Teilzeitkräfte in der Pflege an zwei bis fünf Tagen in der Woche. Dabei handelt es sich meist um eines der folgenden Modelle.
Fünf-Tage-Variante
Das klassische Teilzeit-Modell beinhaltet eine Fünf-Tage-Woche. Hier erscheint der Arbeitnehmer täglich, aber verkürzt die einzelnen Arbeitstage um mehrere Stunden.
Flexible Verteilung der Tage
Eine flexiblere Variante ist die Verbindung von Arbeitstagen und freien Tagen. Bei sogenannter „Teilzeit Classic Vario“ kann die vertragliche Arbeitszeit auf weniger Tage verteilt werden.
Im Modell „Teilzeit Invest“ wird unter Teilzeitbezügen in Vollzeit gearbeitet. Dadurch wird ein Zeitkontingent auf einem so genannten Arbeitszeitkonto angespart, das später eine längere Arbeitspause ermöglicht.
Vollzeit-Stellen teilen
Jobsharing ist eine weitere Möglichkeit, Teilzeit in der Pflege zu arbeiten. Zwei Angestellte teilen sich im Team eine Vollzeitstelle. Persönliche Absprachen der Arbeitszeiten machen Arbeit und Zeiteinteilung flexibler.
Urlaubstage
Grundsätzlich steht Berufstätigen in Teilzeit die gleiche Anzahl an Urlaubstagen wie den Vollzeit-Kollegen zu: Laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 20 Tage. Wer allerdings nicht an jedem Arbeitstag der Woche arbeitet, hat einen verringerten Urlaubsanspruch, der sich leicht mit folgender Formel berechnen lässt: Nominale Anzahl der Urlaubstage im Unternehmen x (eigene Arbeitstage pro Woche / normale wöchentliche Anzahl der Arbeitstage im Unternehmen).
Vorteile von Teilzeit in der Pflege
Mehr Freizeit ist das Hauptargument für Teilzeitarbeit in der Pflege. Dieser Vorteil schafft Verbesserung in verschiedenen Lebensbereichen.
Vereinbarung von Arbeit und Familie
Mehr Freizeit durch Arbeit in Teilzeit kann ein entspannteres und erfüllenderes Familienleben ermöglichen. Außerdem kann ein Teilzeitjob auch während der Elternzeit ausgeübt werden. Zu beachten ist lediglich, dass eine Arbeitszeit von max. 30 Stunden nicht überschritten werden darf und das Einkommen in der Elternzeit auf die Elterngeldzahlung angerechnet wird.
Ausgleich zur Belastung in der Pflege
Die körperlich und psychisch anspruchsvolle Arbeit in der Pflege ermöglicht in Teilzeit mehr Entspannung – aber auch mehr Kraft für Überstunden. Wer konkrete Ideen zum Überstunden-Abbau hat, sollte das möglichst früh mit dem Arbeitgeber besprechen, um Streitfälle zu vermeiden. Da dies nicht gesetzlich geregelt ist, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Punkt einigen, ob Überstunden über Freizeitausgleich oder gesonderte Vergütung abgegolten werden.
Möglichkeit für Nebentätigkeiten
Eine abgeschlossene Pflegeausbildung begünstigt die Chance, eine Teilzeitanstellung zu finden – egal ob in ambulanter oder vollstationärer Pflege, Tagespflege oder Wohngemeinschaft für intensivpflegebedürftige Menschen. Es finden sich darüber hinaus Stellen für Pflegehelfer, Mitarbeiter in pflegerischer Beratung oder in selbständiger Pflege, sowie Hilfsjobs im Fahrdienst oder als Nachtwachen, mit denen man das Teilzeitgehalt aufstocken und gleichzeitig in einem anderen Bereich tätig sein kann.
Umgekehrt haben Pflegekräfte viele Fähigkeiten wie z.B. Empathie, Stressresistenz und Organisationsfähigkeit, die auch in anderen Branchen gefragt sind. So kann eine Bewerbung auf eine fachfremde Stelle finanzielle Lücken schließen, denn je nach Situation ist ein Teilzeitjob besser als kein Job. Berufliche Erfahrungen machen sich außerdem gut im Lebenslauf und man übernimmt mehr Verantwortungen als in einem Minijob. Durch bezahlten Urlaub, potenzielle Sonderzahlungen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verringert sich das Risiko wirtschaftlich prekärer Lebenslagen.
Nachteile von Teilzeit in der Pflege
Häufiges Einspringen und schlechte Möglichkeiten, Überstunden abzubauen, können neben einem niedrigeren Gehalt und unsicherer Planbarkeit der Einsatzzeiten ein Problem bei Teilzeit in der Pflege darstellen.
Weniger Gehalt
Eine Teilzeitbeschäftigung über einen längeren Zeitraum mindert neben laufenden Einkünften auch die Rentenansprüche. Als Erstes empfiehlt es sich für Arbeitnehmer daher, das voraussichtliche Netto-Teilzeitgehalt zu berechnen und frühzeitig Vor- und Nachteile im Hinblick auf die eigene Lebensplanung abzuwägen und über private Absicherung nachzudenken.
Häufigeres Einspringen aus dem Frei
Angestellte in der Pflege klagen häufig über viele Überstunden. Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verpflichtet, außerhalb ihres festgelegten Dienstplans einzuspringen. Der Arbeitgeber besitzt zwar ein sogenanntes Direktionsrecht zu Ort und Zeit der Arbeitsleistung, wendet dies aber schon über den erstellten Dienstplan an. Kurzfristige Dienstplanänderungen sind zulässig und müssen entgegen weitverbreiteter Auffassung auch keineswegs immer vier Tage vorher angekündigt werden. Diese Norm gilt aber nur für die regelmäßige Arbeitszeit.
Wird ein Mitarbeiter plötzlich krank und muss kurzfristig für Ersatz gesorgt werden, stellen die von der Vertretung geleisteten Arbeiten in der Regel Überstunden dar, welche nicht unter diese Regel fallen. In Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtung wird häufig mit einer Notfallsituation argumentiert. Als Notfall gilt im rechtlichen Sinn aber nur eine unvorhersehbare und schwerwiegende Extremsituation, wie etwa ein Brand, Überschwemmungen oder (Natur-)Katastrophen. Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, Ausfälle im Rahmen der normalen Krankheitsquote anders auszugleichen. Ansonsten bedarf eine kurzfristige Abänderung dem gegenseitigen Einvernehmen.
Sonderfall variable Arbeitszeit
Beim sogenannten „Kapovaz“-Modell (kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit) vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen festen Sockel an Wochenstunden, der fest verplant wird und auch Grundlage für die Monatsvergütung ist. Darüber hinaus sind die Beschäftigten verpflichtet, sich zum Abruf weiterer Arbeitszeit (auch kurzfristig) bereit zu halten. Das erschwert die Chance auf eine Nebenbeschäftigung. Auch sichere Planungen von Studium oder Fortbildungen sind dadurch eingeschränkt. Eine prekäre finanzielle Situation kann das Ergebnis sein.
Pflegerische Einrichtungen suchen häufig Teilzeitkräfte
Nicht erst seit der Pandemie ist klar: Ein Großteil der Pflegeeinrichtungen in Deutschland hat mit Personalmangel zu kämpfen und sucht dringend qualifizierte Pflegefachkräfte. Für Arbeitgeber kann ein kurzfristiger Ausfall von Mitarbeitern mit nominell mehr Pflegepersonal in Teilzeit besser kompensiert werden, da sich Dienstpläne flexibler und sicherer gestalten lassen.
Ausgebildeten Pflegekräften bieten sich daher genügend Stellenangebote, die neben guter Bezahlung auch durch Mitspracherecht bei der Gestaltung der Dienste oder familienfreundliche Arbeitszeiten überzeugen möchten. In den meisten Fällen hat ein Bewerber daher eine starke Verhandlungsbasis und kann bei passender Lebenssituation durch Teilzeitarbeit in der Pflege neben einem sicheren Job auch zu einer deutlich besseren Work-Life-Balance gelangen.
Passende Stelleangebote für Pflegekräfte
Wer aktuell noch auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot für Pflegekräfte in Teilzeit oder in Vollzeit ist, findet bei Medi-Karriere eine passende Auswahl an Stellenangeboten für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Jobs für Altenpfleger/innen oder Kinderkrankenschwester-Jobs.
1. In Teilzeit weniger Arbeiten: Ist das Gift für die Rente?, www.fr.de (Abrufdatum: 19.06.2021)
2. Einspringen aus dem Frei: Warum ein klares Nein oft das Beste ist, www.pflegemagazin-rlp.de (Abrufdatum: 19.06.2021)
3. www.iw-recht.de/site/assets/files/4923/muessen-pflegekraefte-kurzfristig-einspringen.pdf (Abrufdatum: 19.06.2021)
4. www.staufenbiel.de/magazin/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/arbeitszeit/teilzeit.html (Abrufdatum: 19.06.2021)