Eine examinierte Pflegefachkraft kümmert sich um Menschen, die im Alltag Hilfe bei Pflege und Betreuung benötigen. Zugleich stellt sie einen wichtigen Ansprechpartner für Pflegebedürftige und deren Angehörige dar. Nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 haben Auszubildende die Wahl, ob sie sich auf einen bestimmten Bereich wie die Kinder- oder Altenpflege spezialisieren oder lieber flexibel bleiben möchten. Spaß an der Arbeit mit Menschen sollte man für diesen Beruf auf jeden Fall mitbringen.
Welche weiteren Voraussetzungen man benötigt, wie die Ausbildung einer examinierten Pflegefachkraft abläuft, welches Gehalt man erwarten kann und welche Weiterbildungsmöglichkeiten es gibt, zeigt dieser Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Tätigkeit: Examinierte Pflegefachkräfte kümmern sich um Menschen jeden Alters, unterstützen sie im Alltag, führen pflegerische Maßnahmen durch und handeln nach ärztlichen Vorgaben.
- Ausbildung: Der Berufseinstieg erfolgt über eine dreijährige generalistische Pflegeausbildung, in der theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen miteinander verbunden werden.
- Aufgaben: Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Grund- und Behandlungspflege, die Pflegedokumentation, die Verabreichung von Medikamenten sowie die Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten.
- Arbeitsorte: Examinierte Pflegefachkräfte sind beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder Rehabilitationskliniken tätig.
- Perspektiven: Aufgrund des großen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften gibt es sehr gute Berufsaussichten sowie zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung und beruflichen Entwicklung.
Was macht eine examinierte Pflegefachkraft?
Eine examinierte Pflegefachkraft übernimmt die Betreuung, Pflege und Beratung kranker und pflegebedürftiger Personen aller Altersklassen. Examinierte Pflegefachkräfte unterstützen bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege, versorgen Wunden und führen je nach Gesundheitszustand präventive, pflegende oder palliative Maßnahmen durch.
Zur Arbeit von examinierten Pflegefachkräften gehört es weiterhin, den Angehörigen der Pflegebedürftigen als Ansprechpartner zur Seite zu stehen und sie zu beraten. Darüber hinaus übernehmen sie administrative und organisatorische Aufgaben, kümmern sich zum Beispiel um die Beantragung benötigter Hilfsmittel oder bieten Unterstützung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Auch bei der Kommunikation mit Ärzten sowie Therapeuten leisten sie Hilfestellung.
Examinierte Pflegefachkraft – Ausbildung
Zu Beginn des Jahres 2020 wurde die Ausbildung in der Alten-, Kranken-, Kinderkranken- und Heilerziehungspflege generalisiert und zu einem Ausbildungsgang zusammengefasst. Damit setzte die Bundesregierung das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform um. Wer die Ausbildung erfolgreich absolviert, ist examinierte Pflegefachkraft und trägt anschließend den Titel Pflegefachmann. Trotz Generalisierung ist im letzten Drittel eine Spezialisierung möglich, zum Beispiel im Bereich der Kinderkranken- oder der Altenpflege.

Zugangsvoraussetzungen
Für die Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss, also ein Realschulabschluss, vorausgesetzt. Alternativ kann auch ein Hauptschulabschluss ausreichen, wenn zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist, zum Beispiel als Pflegehelfer.
Vor Ausbildungsbeginn müssen Bewerber meist ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse sowie ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung vorlegen. Ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter gibt es nicht, jedoch verlangen viele Einrichtungen ein Mindestalter von etwa 17 Jahren.
Neben den formalen Voraussetzungen sind auch persönliche Eigenschaften wichtig. Eine examinierte Pflegefachkraft sollte empathisch, verantwortungsbewusst, teamfähig und belastbar sein. Da der Pflegeberuf körperlich und psychisch anspruchsvoll ist, sollte außerdem Interesse an der Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersgruppen bestehen.
Ausbildungsform und Ausbildungsaufbau
Durch das Pflegeberufegesetz wurden die bisherigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zu einer gemeinsamen generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Nach erfolgreichem Abschluss dürfen Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann tragen und können ihre Qualifikation innerhalb der gesamten EU nutzen.
Vor dem letzten Ausbildungsdrittel haben die Auszubildenden die Möglichkeit, eine Spezialisierung zu wählen. Sie können entweder den Schwerpunkt Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege setzen oder die Ausbildung generalistisch abschließen und damit als examinierte Pflegefachkraft tätig werden.
Alternative: Das Pflegestudium
Neben der klassischen Ausbildung gibt es auch die Möglichkeit, Pflege an einer Hochschule zu studieren. Das Pflegestudium stellt somit eine Alternative zur generalistischen Pflegeausbildung dar, besonders für Personen mit Hochschulzugangsberechtigung.
Im Studium werden neben praktischen pflegerischen Fähigkeiten auch wissenschaftliche, organisatorische und analytische Inhalte vermittelt. Dazu gehören zum Beispiel die Planung, Steuerung und Bewertung komplexer Pflegeprozesse. Während die klassische Ausbildung in der Regel drei Jahre dauert, erstreckt sich das Pflegestudium meist über drei bis vier Jahre und endet mit einem Bachelorabschluss.
Absolventen eines Pflegestudiums erwerben ebenfalls die Qualifikation zur Pflegefachperson. Darüber hinaus eröffnen sich ihnen zusätzliche berufliche Perspektiven, etwa im Pflegemanagement, in der Forschung oder in der Weiterentwicklung pflegerischer Konzepte.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil. Der theoretische Unterricht umfasst insgesamt 2.100 Stunden und vermittelt wichtige Grundlagen aus der Gesundheits- und Krankenpflege. Darüber hinaus werden Inhalte aus den Naturwissenschaften, den Sozial- und Geisteswissenschaften sowie aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Recht behandelt.
Der praktische Teil der Ausbildung umfasst 2.500 Stunden. Diese absolvieren die Auszubildenden in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Während der Praxiseinsätze arbeiten sie in verschiedenen Bereichen und lernen unterschiedliche Fachrichtungen kennen, zum Beispiel die Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie oder Gynäkologie.
| Themenbereich | Stunden |
| Theoretischer Unterricht | 2.100 |
| Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren | 1.000 |
| Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten | 280 |
| Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten | 300 |
| Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen | 160 |
| Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen | 160 |
| zur freien Verteilung | 200 |
| Praktische Ausbildung | 2.500 |
| Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung | 400 |
| Pflichteinsätze in der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen | 400 |
| Pflichteinsätze in der Langzeitpflege in stationären Einrichtungen | 400 |
| Pflichteinsätze in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege | 400 |
| Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der pädiatrischen Versorgung | 120 |
| Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung | 120 |
| weitere Einsätze | 160 |
| Vertiefungseinsatz, letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung | 500 |
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung für examinierte Pflegefachkräfte kann in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden. In Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre, in Teilzeit fünf Jahre.
Die examinierte Pflegekraft-Ausbildung kann um bis zu ein Drittel ihrer Dauer verkürzt werden, wenn zuvor bereits eine Ausbildung in pflegerischen Assistenz- und Helferberufen absolviert wurde, sofern diese gewissen Mindestanforderungen genügt. Ein erfolgreicher Abschluss einer anderen, gleichwertigen Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsteile lassen sich auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer anrechnen.
Ausbildungsorte
Der theoretische Unterricht in der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft findet an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegefachschule statt.
Den überwiegenden Teil der praktischen Ausbildung absolviert man im entsprechenden Ausbildungsbetrieb. Als Ausbildungsstätten kommen Einrichtungen aller Versorgungsbereiche in Frage, also Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der psychiatrischen Pflege sowie Einrichtungen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Damit die Auszubildenden möglichst alle Bereiche der Pflege kennen lernen, erfolgt die praktische Ausbildung des Jobs an mehreren Einrichtungen.
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab, die sich aus jeweils einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammensetzt. Der schriftliche und mündliche Teil wird an der Berufsfachschule abgelegt. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren von jeweils zwei Stunden Dauer. Die mündliche Prüfung nimmt etwa 30 bis 45 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeit in Anspruch. Die praktische Prüfung ist in aller Regel bei der Einrichtung abzulegen, in der die Auszubildenden ihren Vertiefungseinsatz absolviert haben.
Hat man das Zeugnis über die bestandene Prüfung erhalten, kann man bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung stellen. Je nach Spezialisierung darf man sich nun Pflegefachmann, Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nennen.
Ausbildungsplätze als Examinierte Pflegefachkraft
Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Examinierte Pflegefachkraft
Perspektiven nach der Ausbildung
Eine examinierte Pflegefachkraft hat nach der Ausbildung hervorragende Job-Perspektiven. Die Zahl der Pflegefachkräfte ist aktuell bereits zu gering, um allen pflegebedürftigen Personen in Deutschland gerecht zu werden. Es steht zu erwarten, dass der demografische Wandel den Fachkräftemangel der Pflege noch weiter verschärft. Examinierte Pflegefachkräfte werden daher von allen Einrichtungen dringend gesucht.
Ausbildung EU-weit anerkannt
Die generalistische Pflegeausbildung eröffnet Absolventen nicht nur die Möglichkeit, in allen pflegerischen Versorgungsbereichen zu arbeiten, der Berufsabschluss wird auch EU-weit anerkannt. So kann auch eine Karriere als Pflegekraft im Ausland verfolgt werden.
Examinierte Pflegefachkraft – Gehalt während der Ausbildung
Für die Ausbildung erhalten examinierte Pflegefachkräfte eine angemessene Vergütung. Ein Schulgeld muss seit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung nicht mehr gezahlt werden.
Das Pflegefachkraft Gehalt richtet sich nach der Ausbildungsstätte und der jeweiligen Region. In Einrichtungen des öffentlichen Dienstes werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Pflege (TVAöD) folgende Gehälter festgelegt:
| Ausbildungsjahr | Gehalt bis 30.04.2026 | Gehalt ab 01.05.2026 |
| 1. Ausbildungsjahr | 1.415,69 Euro | 1.490,69 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.477,07 Euro | 1.552,07 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.578,38 Euro | 1.653,38 Euro |
Quelle: TVAöD BT-Pflege
Private oder kirchliche Träger vergüten meist nach eigenen Tarifen. Hier fällt das Gehalt oft etwas geringer aus. Die Löhne orientieren sich jedoch am TVAöD.
Examinierte Pflegefachkraft – Gehalt im weiteren Berufsleben
Das Gehalt für examinierte Pflegefachkräfte richtet sich nach verschiedenen Faktoren und hängt unter anderem vom Arbeitgeber und den geltenden Tarifverträgen (Unterschiede je nach öffentlichem, kirchlichem oder privaten Träger). Wer die generalistische Pflegeausbildung absolviert hat, verdient ein mittleres Gehalt von 4.329 Euro brutto im Monat.
Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bezahlen examinierte Pflegefachkräfte nach Tarifvertrag (TVöD). Pflegefachkräfte werden in die Entgeltgruppe P7 eingeordnet und verdienen je nach Berufserfahrung zwischen 3510,30 € und 4305,40 €.
| Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| P 16 | - | 5.240,05 € | 5.415,90 € | 5983,76 € | 6645,71 € | 6937,70 € |
| P 15 | - | 5132,29 € | 5293,23 € | 5695,60 € | 6177,16 € | 6361,06 € |
| P 14 | - | 5013,53 € | 5170,59 € | 5563,22 € | 6096,68 € | 6194,02 € |
| P 13 | - | 4894,78 € | 5047,94 € | 5430,82 € | 5707,28 € | 5778,68 € |
| P 12 | - | 4657,22 € | 4802,61 € | 5166,04 € | 5389,29 € | 5493,13 € |
| P 11 | - | 4419,71 € | 4557,30 € | 4901,27 € | 5129,69 € | 5233,54 € |
| P 10 | - | 4184,40 € | 4312,38 € | 4675,42 € | 4850,63 € | 4960,96 € |
| P 9 | - | 3992,39 € | 4184,40 € | 4312,38 € | 4558,59 € | 4662,42 € |
| P 8 | - | 3701,21 € | 3862,80 € | 4075,58 € | 4247,92 € | 4488,98 € |
| P 7 | - | 3510,30 € | 3701,21 € | 3998,33 € | 4149,59 € | 4305,40 € |
| P 6 | 3012,49 € | 3187,41 € | 3363,47 € | 3737,95 € | 3833,41 € | 4013,41 € |
| P 5 | 2907,18 € | 3146,33 € | 3216,62 € | 3334,09 € | 3422,22 € | 3629,25 € |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: TVÖD-P
Examinierte Pflegefachkraft – Aufgaben im Arbeitsalltag
Die Hauptaufgabe einer examinierten Pflegefachkraft ist die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Patienten. Je nach Spezialisierung, die man während der Ausbildung gewählt hat, kümmert man sich dabei um Kinder, Senioren oder um Menschen aller Altersklassen.
Unterstützung bei Nahrungsaufnahme und Körperpflege
Vielen pflegebedürftigen Menschen fällt es schwer, selbstständig zu essen oder sich um ihre Körperpflege zu kümmern. Examinierte Pflegekräfte leisten Unterstützung in den grundlegenden Bereichen des Lebens, reichen zum Beispiel Essen und Getränke an und helfen beim Waschen, Duschen und bei den Toilettengängen.
Medizinische und pflegerische Versorgung
Bei Bedarf übernehmen examinierte Pflegekräfte auch die Versorgung von Wunden, wechseln Verbände oder legen Kompressionsstrümpfe an. Sie verabreichen Medikamente, messen den Blutdruck und helfen bei Diabetes dabei, den Blutzuckerspiegel im Auge zu behalten. Weiterhin beobachten sie die Körperfunktionen und das Schlafverhalten pflegebedürftiger Menschen. Auch das Legen von Infusionen und die Vorbereitung auf Operationen im Rahmen der präoperativen Pflege kann zum Arbeitsalltag gehören.
Ermittlung und Dokumentation des Pflegebedarfs
Zu den Aufgaben von examinierten Pflegefachkräften gehört es auch, die Ermittlung des Pflegebedarfs der Patienten. Gemeinsam mit Ärzten stellen sie fest, was den Betroffenen fehlt, welche pflegerischen Maßnahmen benötigt werden und leisten Unterstützung, wenn die Pflegebedürftigkeit vom MDK ermittelt wird. Die Dokumentation der geleisteten Pflegemaßnahmen wird von den Fachkräften anschließend mithilfe einer speziellen Software durchgeführt. Im Mittelpunkt steht dabei, wann welche Behandlungen durchgeführt wurde.
Emotionaler Beistand für Pflegebedürftige und Angehörige
Examinierte Pflegekräfte sind ein wichtiger Ansprechpartner für Pflegebedürftige sowie für ihre Angehörige. Sie bieten emotionalen Beistand, helfen bei der Kommunikation mit Ärzten und weiteren medizinischen Fachkräften und stehen bei Fragen beratend zur Seite.
Weitere Aufgaben
Der abwechslungsreiche Arbeitsalltag in der Pflege beinhaltet auch einige administrative und organisatorische Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:
- Verwaltung und Bereitstellung von Medikamenten
- Unterstützung bei der Beantragung von medizinischen Hilfsmitteln
- Abstimmung mit Ärzten, medizinischen Fachkräften und Krankenkassen über den weiteren Behandlungsbedarf
- Qualitätssicherung
- Abrechnung
Examinierte Pflegefachkraft – Arbeitszeiten
Als examinierte Pflegefachkraft in einer stationären Einrichtung arbeitet man zumeist im Schichtdienst. Nacht- und Wochenendarbeit sowie die Arbeit an Feiertagen gehört dabei zum Standard. In der mobilen Pflege wird in der Regel nur tagsüber gearbeitet, oft allerdings auch am Wochenende, da viele Patienten jeden Tag auf Unterstützung angewiesen sind. Geregelte Arbeitszeiten gelten für Pflegefachkräfte, die als Berater beim Gesundheitsamt oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten.
Examinierte Pflegefachkraft – Wo kann gearbeitet werden?
Eine examinierte Pflegefachkraft kann in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung arbeiten, zum Beispiel im Krankenhaus, in Alten- und Pflegeheimen, in Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen oder Hospizen sowie auch in ambulanten Pflegediensten. Mit abgeschlossener Ausbildung ist zudem die Arbeit in weiteren Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens möglich. So kann man zum Beispiel als Gutachter oder Berater für den MDK, für Krankenkassen oder Gesundheitsämter tätig werden.
Examinierte Pflegefachkraft Stellenangebote
Examinierte Pflegefachkraft – Weiterbildungsmöglichkeiten
Im Bereich der Krankenpflege bieten sich zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit der Spezialisierung auf einen bestimmten Fachbereich kann sich eine examinierte Pflegefachkraft zum Beispiel bessere Verdienstmöglichkeiten sichern. Weiterbildungen sind unter anderem im Bereich der Psychiatrie, Intensivpflege, Geriatrie oder Palliativpflege möglich.
Wer seine Karrieremöglichkeiten verbessern möchte, kann sich auch zur Stationsleitung weiterbilden lassen, eine Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen oder zum Betriebswirt Management im Gesundheitswesen absolvieren.
Darüber hinaus ist eine akademische Weiterbildung möglich. Berufsbegleitend lassen sich beispielsweise Fernstudiengänge im Gesundheits- oder Pflegemanagement, in den Pflegewissenschaften oder im Bereich Public Health belegen.
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Häufige Fragen
- Was ist eine examinierte Pflegefachkraft?
- Wie viel verdient man als examinierte Pflegefachkraft?
- Was muss man als examinierte Pflegefachkraft wissen?
- Was schreibe ich in einer Bewerbung für eine Stelle als examinierte Pflegefachkraft?
- Wie lange dauert die Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft?
- Was kann man nach der Ausbildung als examinierten Pflegefachkraft machen?
- Wie läuft eine Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft ab?
Eine examinierte Pflegefachkraft hat die generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen und ist in medizinischen Einrichtungen für die Betreuung und Pflege von kranken und pflegebedürftigen Menschen zuständig. Sie hilft Patienten bei der Nahrungsaufnahme, Körperpflege und bei medizinischen Anliegen. Dazu gehört zum Beispiel das Wundmanagement, das legen von Infusionen und Verabreichen von Medikamenten. Darüber hinaus spielt die Dokumentation eine erhebliche Rolle in diesem Beruf.
Eine examinierte Pflegefachkraft verdient ein mittleres Gehalt von 4.329 Euro brutto im Monat.
Examinierte Pflegefachkräfte haben umfassende medizinisches Fachkenntnisse. Sie wissen wie man medizinische Maßnahmen umsetzt, den Ärzten assistiert, Patienten betreut und berät als auch Pflegemaßnahmen richtig dokumentiert.
In einer Bewerbung als examinierte Pflegefachkraft dürfen ein Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse nicht fehlen. Examinierte Pflegefachkräfte sollten im Anschreiben vor allem auf ihre Motivation, persönliche Stärken als auch beruflichen Erfolge und Ziele eingehen. Im Lebenslauf listet man in tabellarischer Form alle Stationen der Berufslaufbahn, Ausbildung und Schulabschlüsse sowie Fähigkeiten und Kenntnisse auf.
Die Dauer der Ausbildung als examinierte Pflegefachkraft beträgt in Vollzeit drei Jahre. In Teilzeit dauert die Ausbildung fünf Jahre.
Als examinierte Pflegefachkraft kann man in verschiedenen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung arbeiten. Dazu gehören Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime, Rehabilitationseinrichtungen, ambulante Pflegedienste oder auch psychiatrische Einrichtungen.
Eine examinierte Pflegefachkraft muss eine duale Ausbildung abschließen. Auf der Pflegeschule wird der theoretische Inhalt vermittelt, in einer medizinischen Einrichtung, wie einem Krankenhaus, wird die Theorie in der Praxis angewandt. Die Ausbildung enthält eine Zwischenprüfung am Ende des zweiten Jahres und schließt mit einer Abschlussprüfung nach dem dritten Jahr ab.
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berufliche Pflegeausbildung, https://www.pflegeausbildung.net/... (letzter Zugriff am 10.06.2026)
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pflegestudium, https://www.pflegeausbildung.net/... (letzter Zugriff am 10.06.2026)
- Vereinigung der kommunlaen Arbeitgeberverbände, Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Besonderer Teil Pflege (TVAöD BT-Pflege), https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 10.06.2026)









