Die Aufgaben einer Fachkraft in der Tagespflege sind vielfältig. Die Tagespflege ist ...
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Ambulante Pflege kommt dann zum Einsatz, wenn jemand durch Alter, Behinderung, Unfall oder Krankheit den Alltag nicht mehr selbstständig stemmen kann. Denn dann ist man auf Hilfe von anderen Menschen angewiesen. Nicht immer sind Angehörige da oder in der Lage, die Versorgung zu übernehmen. Spezialisierte Leistungserbringer wie ambulante Pflegedienste können hier einspringen und Betroffene in ihrer häuslichen Umgebung bei pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen.
Welche Leistungen zur ambulanten Pflege zählen, was Pflegedienste kosten und wie die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung funktioniert, zeigt dieser Überblick. Am Ende gibt es noch weitere Antworten auf häufige Fragen zum Thema.
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Ambulante Pflege – Definition
Die ambulante Pflege stellt das Pendant zur stationären Pflege dar. Anstatt in einer Pflegeeinrichtung werden Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit pflegebedürftig sind, direkt bei sich zu Hause versorgt. Diese Pflegemaßnahmen im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen führt ein professioneller Pflegedienst (privates Unternehmen) oder ein/e Mitarbeitendende/r von Sozialstationen (kirchliche Einrichtungen, Caritas oder andere Wohlfahrtsverbände) durch.
Es ist keine Betreuung rund um die Uhr vonseiten des Pflegediensts vorgesehen. Stattdessen kommt die Pflegefachfrau oder der Pflegefachmann nur so oft wie nötig. Deshalb wird die ambulante Pflege oft auch häusliche oder mobile Pflege genannt. Sie hat mehrere Vorteile:
- Pflegebedürftige Menschen können weiterhin im vertrauten häuslichen Umfeld bleiben und ihre Selbstständigkeit erhalten.
- Der/die Pflegebedürftige erhält eine professionelle pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung.
- Pflegende Angehörige werden durch die ambulante Pflege entlastet, sodass sie ihr Berufsleben oder ihre eigene Familie leichter mit den Betreuungsaufgaben vereinbaren können.
Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in unterschiedlichen Bereichen. Mitarbeiter/innen des ambulanten Pflegedienstes besuchen den/die Pflegebedürftige/n zu Hause, je nach Bedarf (von mehrmals täglich bis einmal wöchentlich), um folgende Leistungen zu erbringen:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Ernährung, Bewegung)
- häusliche Krankenpflege (Verbandswechsel, Arzneimittelgabe, Injektionen)
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Hilfe bei Alltagsgestaltung oder Aufrechterhaltung sozialer Kontakte)
- Haushaltsführung (Kochen, Reinigungsarbeiten)
- Unterstützung und Beratung bei pflegerischen Fragestellungen, Organisation von Fahrdiensten oder Essenslieferungen
Die rechtliche Grundlage für die Leistungen der ambulanten Pflege liefert das SGB XI (Strafgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung). Darüber hinaus sind die Leistungen in jedem Bundesland und bei jedem/-r Anbieter/in einzeln (und dadurch häufig unterschiedlich) definiert.
Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wer pflegebedürftig wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe vom Staat. Um die ambulante Pflege beanspruchen zu können und die Kosten gegenüber der Pflegeversicherung geltend zu machen, müssen jedoch mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Der/die Pflegebedürftige ist Versicherungsnehmer/in und hat während der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt.
- Die Pflegebedürftigen sind mit mindestens einem Pflegegrad 2 eingestuft.
Pflegegrad ermitteln lassen
Wenn geistige oder körperliche Einschränkungen den Alltag erschweren, kann und sollte man einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Als Grundlage für die Entscheidung über die Bewilligung des Antrages wird die individuelle Pflegebedürftigkeit eingestuft und mit einem korrespondierenden Pflegegrad angegeben. Es gibt fünf Pflegegrade, die von "geringe Beeinträchtigungen" (Pflegegrad 1) bis "schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" (Pflegegrad 5) reichen. Um den individuellen Pflegegrad eines Menschen festzustellen, besucht ein/e Gutachter/in des MD (früher MDK, steht für Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) den/die Pflegebedürftige/n zu Hause.
Wichtig: Ein Pflegegrad 1 verhindert nicht, dass man die ambulante Pflege in Anspruch nehmen kann. Allerdings ist dann die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung nicht möglich und die ambulante Pflegehilfe muss selbst bezahlt werden.
Ambulante Pflege – Leistungen und Aufgaben
Die ambulante Pflege bietet zahlreiche unterschiedliche Leistungen (Leistungskomplexe genannt und mit einer Punktzahl versehen), die sich außerdem in mehrere Bereiche (pflegerisch, betreuerisch und hauswirtschaftlich) einteilen lassen und im SGB XI rechtlich abgesteckt sind. Die verschiedenen Einzelleistungen lassen sich pauschal nicht auflisten, da sie von Bundesland zu Bundesland variieren.
Ein Beispiel aus Berlin
Ein ambulanter Pflegedienst kann 20 verschiedene Leistungskomplexe anbieten. Mehrere Leistungskomplexe betreffen körperbezogene Pflegemaßnahmen. Leistungskomplex 1 ist eine sogenannte “erweiterte kleine Körperpflege”. Dabei hilft die ambulante Pflegekraft dem/der Pflegebedürftigen hierbei:
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Kämmen
- Mund- und Zahnpflege
- Teilwaschen (Körper wird nur in Teilen gewaschen, i.d.R. Unterleib und Beine)
Weitere Leistungskomplexe und die Leistungen des Pflegediensts stellt die nachfolgende Tabelle dar:
Leistungskomplex Nummer | Leistungen |
3 | “erweiterte große Körperpflege”: Duschen/Baden statt Teilwaschen; Rasieren |
10 | “Heizen”: Beschaffung von Heizmaterial aus einem häuslichen Vorrat; Entsorgung der Rückstände |
12 | “Wäsche und Kleidung”: Wechseln, Waschen und Verräumen von Wäsche und Kleidung |
13 | “Lebensmitteleinkauf”: Speiseplan erstellen; Einkaufsliste schreiben; Lebensmittel und weitere Dinge für die pflegebedürftige Person einkaufen; Gekauftes einräumen |
14 | “Warme Mahlzeiten”: zubereiten von frischen/tiefgekühlten Mahlzeiten; Reinigung des Arbeitsbereichs; Abspülen von verwendetem Geschirr |
Welche Leistungskomplexe eine pflegebedürftige Person bezieht, ergibt sich zum einen aus dem Pflegegrad und zum anderen aus den persönlichen Wünschen rund um Betreuung und Versorgung.
Ambulante Pflege – Wahlmöglichkeiten
Pflegebedürftige haben Wahlmöglichkeiten, wenn es um die ambulante Pflege geht. Zum einen können sie entscheiden, ob sie die sogenannte Pflegesachleistung in Anspruch nehmen möchten, Pflegegeld beziehen oder eine Kombination aus beidem bevorzugen.
Pflegesachleistung und Pflegegeld – Erklärung
Pflegesachleistung: häusliche Pflege durch professionelle ambulante Pflegekräfte; Kosten werden über die Pflegekasse abgerechnet
Pflegegeld: überwiesenes Geld, über das Pflegebedürftige frei verfügen und beispielsweise an pflegende Angehörige weitergeben können
Zum anderen können Pflegebedürftige, die sich für Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen entscheiden, den Leistungserbringer selbst wählen. Vor allem in größeren Städten gibt es mehr als nur einen ambulanten Dienst. Oft konkurrieren dementsprechend mehrere private Unternehmen mit kirchlichen oder sozialen Trägern.
Schließlich ist auch der Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen durch die ambulante Pflege wählbar. Pflegebedürftige und deren Angehörige können dann aussuchen, welche Leistungskomplexe im Rahmen des Pflegearrangements von Pflegekräften übernommen werden und welche Aufgaben sie hierbei womöglich selbst durchführen.
Kosten: Was kostet ambulante Pflege?
Die Frage nach den Kosten für ambulante Pflege beschäftigt viele Pflegebedürftige und deren Angehörige. Leider lassen sich dazu keine Pauschalantworten geben. Die Kosten für ambulante Pflegedienstleistungen (Leistungskomplexe) unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Zusätzlich haben auch Pflegedienste aus der gleichen Stadt unterschiedliche Angebote und Preise. Es lohnt sich daher, mehrere Anbieter zu vergleichen.
Außerdem werden die Kosten für ambulante Pflege maßgeblich davon bestimmt, welche Leistungen vereinbart und erbracht werden. Und jede/r Pflegebedürftige braucht ganz unterschiedliche Hilfe.
Wer die Kosten für ambulante Pflege ausrechnen möchte, braucht Geduld, denn die Berechnung ist relativ kompliziert. Berechnet werden zuerst Punkte, denn jedem Leistungskomplex ist eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. Wie viel bestimmte Leistungen kosten, wird von zwei Faktoren bestimmt:
- dem Leistungskatalog des jeweiligen Bundeslandes
- dem Punktwert in Euro, den jeder Pflegedienst mit der Pflegekasse aushandelt
Aufgrund dieser beiden Faktoren sind die Kosten bundesweit nicht einheitlich und variieren auch innerhalb eines Bundeslandes von Anbieter zu Anbieter.
Durchschnittlich liegen die Kosten für ambulante Pflege zwischen 500 Euro und 2.500 Euro pro Monat. Je selbstständiger eine pflegebedürftige Person ist oder je mehr Aufgaben durch Angehörige übernommen werden, desto geringer sind die Kosten für den ambulanten Pflegedienst.
Kostenübernahme: Wer trägt die Kosten für ambulante Pflege?
Wenn es um die Kostenübernahme für ambulante Pflegedienste geht, ist die Pflegekasse der primäre Ansprechpartner. Sie übernimmt die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst bei Personen ab Pflegegrad 2, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang in die Pflegeversicherung einbezahlt haben, bis zu einer definierten Maximalhöhe pro Pflegegrad.
Daneben kann eine Kostenübernahme auch von der Krankenkasse oder dem Sozialamt erfolgen. Das Sozialamt zahlt dabei die sogenannte “Hilfe zur Pflege” für pflegebedürftige Personen mit finanzieller Bedürftigkeit. Die Krankenkasse übernimmt hierbei die Kosten, wenn ein/e Arzt/Ärztin die ambulante Pflege verordnet hat (in diesem Fall muss kein Pflegegrad vorliegen).
Manchmal ist eine Kostenübernahme nicht möglich oder nicht ausreichend. Ersteres ist beispielsweise der Fall, wenn ein Pflegegrad 1 vorliegt, da die Kostenübernahme durch die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2 greift. Dann müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige die ambulante Pflege selbst zahlen.
Auch dann, wenn die Kosten für den ambulanten Dienst die definierten Maximalgrenzen des vorliegenden Pflegegrades übersteigen, wird es nötig, die Mehrkosten aus eigener Tasche zu decken.
Tipps für die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst
Wer in der Situation ist, dass ambulante Pflege benötigt wird, fragt sich, wie sich ein guter Pflegedienst finden lässt. Hier sind einige Tipps und Empfehlungen zusammengefasst:
- Hausarzt/-ärztin nach Empfehlungen fragen
- Kollegen/-innen, Freunde etc. um Hilfe und Rat bei der Suche bitten
- lokale Webseiten von Wohlfahrtsverbänden wie Caritas oder dem Deutschen Roten Kreuz prüfen
- Preise vergleichen und mehrere Angebote einholen
- prüfen, ob der Dienst von den Pflegekassen zugelassen ist (sonst keine Kostenübernahme)
In den meisten Städten gibt es mehrere Anbieter. Für welchen man sich entscheidet, ob es ein privates Unternehmen, eine kirchliche oder soziale Einrichtung ist, kann der/die Pflegebedürftige oder deren Angehörige/r bestimmen.
Man sollte sich Zeit für die Entscheidung für einen Anbieter lassen, den Pflegevertrag inklusive Kleingedrucktem genaustens lesen und auf sein Bauchgefühl hören. Gute Anbieter sind transparent und gehen auf Fragen ein. Wichtige Fragen sind zum Beispiel:
- Wie viele Fachkräfte und Hilfskräfte beschäftigt der Dienst?
- Was sind die Zeiten, in denen Beratung, Betreuung und Versorgung stattfindet?
- Passen diese Pflegezeiten zum eigenen Tagesablauf?
- Kann der Anbieter einen individuellen Pflegeplan erarbeiten?
Ambulante Pflege – Ausbildung und Gehalt
In der Pflege herrscht Fachkräftemangel, melden die Medien regelmäßig. Prognosen besagen, dass im Jahr 2030 deutschlandweit rund eine halbe Million Pflegekräfte im ambulanten und stationären Bereich fehlen werden. Die alternde Bevölkerung wird mehr Hilfe brauchen. Doch welche Ausbildung führt in den Beruf und wie hoch ist der Verdienst?
Eine spezielle Ausbildung für die ambulante Pflege gibt es derzeit nicht. Stattdessen eröffnet die generalistische Ausbildung zum/-r Pflegefachmann/-frau den Zugang zur ambulanten Pflege. Sie dauert drei Jahre und kann bei einem ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst oder einem anderen Träger (Altenheim, Krankenhaus, Klinik oder andere soziale Einrichtung) absolviert werden. Zusätzlich findet der theoretische Ausbildungsteil an einer Pflegeschule statt. Das Gehalt währenddessen ist gestaffelt und steigt regelmäßig. 2022 beträgt es im ersten Ausbildungsjahr 1.144 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.303 Euro.
Nach dem Abschluss ist man dann berechtigt, in unterschiedlichen Bereichen der Pflege zu arbeiten und kann bei Vollzeit mit einem Einstiegsgehalt von rund 3.000 Euro rechnen. Als ambulante/r Pfleger/in ist man keine 24-Stunden-Pflegekraft. Da Schichtdienst zu dem Job gehört, gibt es für Einsätze in der Nacht an Wochenenden und Feiertagen zusätzliche Zuschläge.
Passende Stellenangebote finden
Wer noch auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot im medizinischen Bereich ist, findet hier auf Medi-Karriere eine große Auswahl, beispielsweise Pflegefachmann/-frau-Stellen, Arzt/Ärztin Jobs und Stellenangebote in der Altenpflege.
Häufige Fragen
- Was sind Investitionskosten in der ambulanten Pflege?
- Was kosten die einzelnen Pflegeleistungen?
- Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 2?
- Welche Fragen stellt der MDK (Medizinischer Dienst) bei der Begutachtung?
- Was zählt zu den Pflegesachleistungen?
- Wird Pflegesachleistung vom Pflegegeld abgezogen?
- Was kostet einmal Duschen vom Pflegedienst?
- Was kostet ambulante Pflege zu Hause?
- Was kann ein Pflegedienst abrechnen?
- Wie rechnet der Pflegedienst mit der Pflegekasse ab?
- Was versteht man unter ambulanter Pflege?
Investitionskosten gemäß § 82 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI sind betriebsnotwendige Aufwendungen, die den “Betrieb am Laufen” halten – etwa die Computer oder die Fahrzeuge. Der ambulante Pflegedienst muss diese Kosten tragen, um seine Arbeit machen zu können, bekommt sie aber nicht von der Pflegekasse erstattet. In einigen Regionen springt die öffentliche Hand ein. Wo die Kommune oder das Land die Investitionskosten nicht trägt, dürfen sie an die Pflegekunden/-innen weitergegeben werden. Das heißt, dann stellt der ambulante Pflegedienst dem/-r Pflegebedürftigen diese Kosten in Rechnung. Sie dürfen je nach Bundesland maximal sieben Prozent der Pflegekosten ausmachen.
Kosten und Leistungen der ambulanten Pflege sind bundesweit nicht einheitlich. Jeder Pflegeleistung (Leistungskomplex genannt) ist eine bestimmte Anzahl an Punkten zugeordnet (beispielsweise 70 oder 700). Jeder Punkt entspricht dabei einem konkreten finanziellen Wert in Euro. Dieser Punktwert sowie die exakte Punktzahl pro Leistungskomplex werden in jedem Bundesland einzeln festgelegt.
Der wöchentliche Zeitaufwand muss bei der Pflegestufe 2 im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden und bei Pflegestufe 3 mindestens fünf Stunden betragen.
Der Medizinische Dienst (MD, veraltete Abkürzung: MDK) besucht Pflegebedürftige in deren Zuhause. Er bewertet, welche körperlichen oder geistigen Einschränkungen vorliegen. Dazu wird ein ganzer Fragenkatalog mit 20 Hauptfragen und zahlreichen Unterfragen gestellt. Diese zielen darauf ab, herauszufinden, wie viel Hilfe die Person braucht, um tägliche Dinge des Alltags zu bewerkstelligen.
Als Pflegesachleistung wird die ambulante Pflege durch eine/n Pflegefachmann/-frau von einem ambulanten Pflegedienst in der häuslichen Umgebung einer pflegebedürftigen Person bezeichnet. Den rechtlichen Rahmen bildet § 36 SGB XI (Soziales Pflegegesetz).
Das Pflegegeld kann mit der ambulanten Pflegesachleistung kombiniert werden. Dann wird das monatliche Pflegegeld prozentual in dem Umfang reduziert, in dem die Pflegesachleistung in Anspruch genommen wurde.
Die exakte Preiskalkulation ist von zwei Faktoren abhängig: der Punktzahl und dem Punktwert – beide sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Angenommen der Pflegeleistung “Duschen” entsprechen 400 Punkte und der Punktwert liegt bei 0,048 Euro. Dann würde “einmal Duschen vom Pflegedienst” 19,20 Euro kosten.
Die durchschnittlichen Kosten für ambulante Pflege zu Hause bewegen sich zwischen 500 Euro und 2.500 Euro monatlich, je nachdem, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person ist.
Ein ambulanter Pflegedienst kann unterschiedliche Leistungskomplexe im Bereich Beratung, Betreuung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, häusliche Krankenpflege und Körperpflege abrechnen (Anzahl und Umfang pro Bundesland unterschiedlich). Zusätzlich kann der Pflegedienst in einigen Bundesländern sogenannte Investitionskosten an seine Kundschaft weitergeben.
Die individuelle Kalkulation der Kosten ist recht kompliziert, da in Punkten gerechnet wird. Jedem Leistungskomplex ist eine bestimmte Anzahl an Punkten zugeschrieben. Zudem ist ein konkreter Wert in Euro pro Punkt definiert. Die Anzahl der Punkte für alle über den Monat erbrachten Leistungen wird zusammengerechnet und anschließend mit dem Punktwert multipliziert. Daraus ergibt sich ein Betrag. Die Pflegeklasse übernimmt von diesem Betrag eine vorher festgelegte Höchstsumme, die von der Pflegestufe abhängt. Die Differenz müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen.
Ambulante Pflege (Synonym: “häusliche Pflege”, “mobile Pflege”) bedeutet, dass Pflegefachkräfte eine pflegebedürftige Person in ihrer Wohnung versorgen. Dabei handelt es sich nicht um eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung oder -Betreuung, sondern um regelmäßige Besuche vom Pflegedienst. Die Versorgung umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen, häusliche Krankenpflege, betreuerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Dadurch müssen Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe meistern können, ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen und werden dennoch gut versorgt.
- Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, https://web.arbeitsagentur.de/... (Abrufdatum: 20.10.2022).
- Deutsches Medizinrecherchezentrum, https://www.dmrz.de/... (Abrufdatum: 20.10.2022).
- Deutscher Pflegering, https://www.pflegering.de/... (Abrufdatum: 20.10.2022).
- Gesundbund, https://gesund.bund.de/... (Abrufdatum: 20.10.2022).