
Inhaltsverzeichnis
Welche beruflichen Alternativen stehen für examinierte Fachkräfte in der Pflege zur Wahl? Diese Frage stellt sich vielen Beschäftigten in Pflegeberufen immer drängender. Eine abgeschlossene, dreijährige Pflegeausbildung ermöglicht mit den dadurch erworbenen Kompetenzen den Einstieg in verschiedene attraktive Tätigkeiten. Daher ist es ratsam, sich bereits unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung mit dieser Thematik auseinanderzusetzen um rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Dieser Artikel dient der ersten Orientierung und beleuchtet einige Alternativen zum Stationsdienst.
Das Wichtigste in Kürze
- Viele Pflegekräfte denken über einen Ausstieg aus ihrem Beruf nach
- Auslöser sind hohe Arbeitsbelastung, Personalmangel und unzureichende Rahmenbedingungen.
- Gleichzeitig eröffnen sich vielfältige berufliche Alternativen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Pflege liegen.
- Innerhalb des Gesundheitswesens bieten sich Spezialisierungen, etwa im OP, in der Dialyse oder in der Palliativpflege, sowie Weiterbildungen in Leitungs- oder Fachfunktionen an. Darüber hinaus sind Wechsel in angrenzende Bereiche wie Beratung, Verwaltung oder Lehre möglich.
- Auch ein kompletter Berufswechsel kann sinnvoll sein, beispielsweise in kaufmännische, soziale oder therapeutische Tätigkeiten.
- In vielen Fällen sind dafür zusätzliche Qualifikationen erforderlich. Entscheidend ist, die eigenen Stärken, Interessen und Belastungsgrenzen realistisch zu bewerten und darauf aufbauend eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln.
Inhaltsverzeichnis
Pflege: Gründe für einen Wechsel
Die Pflege ist eine gesellschaftlich bedeutende Tätigkeit, kann jedoch mit hohen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden sein. Muskel-Skelett-Beschwerden, Erschöpfung, Schlafprobleme und psychische Belastungen können zu krankheitsbedingten Fehlzeiten beitragen. Ungünstige Arbeitsbedingungen können zugleich den Arbeitsdruck im verbleibenden Team erhöhen.
Insbesondere Nacht- und Wechselschichten können Schlaf, Erholung und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beeinträchtigen. Wie stark Beschäftigte darunter leiden, hängt jedoch unter anderem von der Schichtgestaltung, den Erholungszeiten und der persönlichen Lebenssituation ab. Vielen Betroffenen stellt sich deshalb irgendwann die Frage: Raus aus der Pflege, aber wie?
Was ist mir wichtig?
Will man raus aus der Pflege, sollte man sich überlegen, was einem am aktuellen Beruf nicht gefällt und in welchem Bereich man sich eine Verbesserung mit einem Wechsel erhofft. Sobald man sich darüber im Klaren ist, kann man gezielter nach einer Weiterbildung in der Pflege oder nach einem Quereinstieg als Pflegekraft suchen.
Weiterbildung
Neben Führungspositionen können Tätigkeiten in Bereichen wie Anästhesie, Dialyse oder Endoskopie planbarere Arbeitszeiten ermöglichen. Eine generelle Befreiung von Nacht-, Wochenend-, Ruf- oder Bereitschaftsdiensten ist damit jedoch nicht verbunden und hängt vom Arbeitgeber sowie vom konkreten Einsatzbereich ab. Die entfallenden Schichtzulagen wirken sich aber nachteilig auf die Gehaltszahlungen aus.
Eine Fachweiterbildung kann je nach Tarifvertrag, Tätigkeit und Arbeitgeber zu einer höheren Eingruppierung führen. Ob dadurch entfallende Zulagen vollständig ausgeglichen werden, lässt sich jedoch nicht allgemein sagen. Die hohen Kosten für die Weiterbildung übernimmt häufig der Arbeitgeber. Teilweise wird für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eine Rückzahlung von Weiterbildungskosten vereinbart. Solche Klauseln sind jedoch nicht automatisch wirksam und müssen unter anderem transparent sowie angemessen ausgestaltet sein.
Interessenten sollten prüfen, ob die Weiterbildung landesrechtlich geregelt oder von einer anerkannten Stelle wie der Deutschen Krankenhausgesellschaft zertifiziert ist.
Führungspositionen in der Altenpflege
Eine landesrechtlich geregelte oder DKG-anerkannte Weiterbildung „Leitung einer Station/eines Bereiches“ vermittelt Kompetenzen für Leitungs- und Führungsaufgaben. Für die Funktion als verantwortliche Pflegefachkraft in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen gelten zusätzlich die Voraussetzungen des SGB XI und der jeweiligen Landes- und Versorgungsverträge.
Nach der aktuellen DKG-Empfehlung sind eine Erlaubnis zum Führen einer zugelassenen Berufsbezeichnung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf erforderlich. Landesrechtliche Angebote können abweichende Voraussetzungen festlegen. Potentielle Führungskräfte sollten zudem ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Organisationstalent und Kommunikationsstärke aufweisen. Auch ein betriebswirtschaftliches Interesse ist notwendig, da die Bereichsleitung häufig auch eine finanzielle Verantwortung trägt. Die DKG-Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend, umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden sowie 80 Stunden Hospitation und darf sich über höchstens vier Jahre erstrecken. Die konkrete Dauer legt der Anbieter fest.

Pflege im Operationsdienst oder in der Endoskopie
Eine weitere interessante Möglichkeit dem für die Pflege üblichen Schichtdienst zu entfliehen, ist eine landesrechtlich geregelte oder DKG-anerkannte Fachweiterbildung für die Pflege im Operationsdienst beziehungsweise in der Endoskopie. In diesen pflegerischen Funktionsbereichen arbeitet man in direkter Interaktion mit dem ärztlichen Personal. Je nach Einrichtung können Tag-, Schicht-, Ruf- und Bereitschaftsdienste anfallen. Ob die Tätigkeit besser mit dem Familienleben vereinbar ist, hängt daher vom konkreten Dienstmodell ab.
Fachkraft für Dialyse
Pflegefachpersonen können sich beispielsweise nach den DKG-Empfehlungen für die Pflege in der Nephrologie qualifizieren. Viele Dialysen sind planbar, dennoch können je nach Einrichtung Früh-, Spät-, Wochenend-, Ruf- oder Bereitschaftsdienste sowie die Versorgung von Notfällen zum Aufgabenbereich gehören. Neben einer Tätigkeit im Krankenhaus besteht nach abgeschlossener Fortbildung auch die Möglichkeit, in Dialyse-Zentren oder großen nephrologischen Arztpraxen zu arbeiten.
Palliativbegleitung
Bei der individuellen Begleitung sterbender oder chronisch kranker Patienten stehen die Linderung belastender Symptome sowie medizinisch-pflegerische, psychosoziale, kommunikative, spirituelle und ethische Aspekte im Mittelpunkt. Beschäftigung finden Palliativpfleger in Hospizen und auf Palliativstationen im klinischen Setting. Meist ist eine Arbeit im Schichtdienst üblich. Eine bundeseinheitliche staatliche Fachweiterbildung gibt es nicht. Die DGP bietet jedoch ein anerkanntes Curriculum „Palliative Care für Pflegende“ mit 160 Unterrichtseinheiten an und zertifiziert entsprechende Kurse.
Stationsleitung Stellenangebote
Fachkraft für Anästhesie und Intensivpflege
Die Fachweiterbildung zur Fachkraft für Anästhesie und Intensivpflege qualifiziert für beide Versorgungsbereiche, führt aber nicht automatisch aus dem Schichtsystem heraus. In der Anästhesie sind meist Ruf- oder Bereitschaftsdienste üblich. Allerdings ist die staatlich anerkannte Fachweiterbildung für Anästhesiepflege aufgrund zahlreicher thematischer Überschneidungen mit der Intensivpflege kombiniert, für die der Schichtdienst natürlich unerlässlich ist.
Die kombinierte Fachweiterbildung umfasst praktische Einsätze in der Intensiv- und Anästhesiepflege. Nach dem Abschluss sind Tätigkeiten in beiden Bereichen möglich, wobei Stellenprofil und Personaleinsatz vom jeweiligen Arbeitgeber abhängen.
Hilfe von der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit bietet bezüglich Umschulungen, Branchenwechsel und Weiterbildungen umfängliche Beratungen an. Wer sich angesichts der vielen Alternativen überfordert fühlt, kann einen kostenlosen persönlichen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren, um die verschiedenen Optionen für einen Ausstieg aus dem klassischen Dienst in Pflege zu besprechen. Ob eine Weiterbildung oder Umschulung mit einem Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit nach einer persönlichen Beratung und anhand der gesetzlichen Voraussetzungen. Maßnahme und Bildungsträger müssen für die Förderung zugelassen sein.
Verwandte Berufsfelder
Das Gesundheitswesen ist eine der größten Branchen mit den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Auch in der Verwaltung der unzähligen Patientenfälle, im ambulanten Setting oder im privatwirtschaftlichen Sektor finden sich viele alternative Möglichkeiten zum Klinikalltag.
Verwaltung
Viele Stellenbeschreibungen ermöglichen Pflegefachkräften den Einstieg in administrative Tätigkeiten ohne Schichtdienst. Nicht nur Kliniken, sondern auch Arztpraxen sind staatlich zu effektivem Qualitätsmanagement nach § 135a SGB V und der Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Hier ist eine medizinische Grundausbildung ein hervorragendes Alleinstellungsmerkmal.
Auch im betriebswirtschaftlichen Controlling großer Kliniken ist eine medizinische Grundausbildung stets von Vorteil. In der Verwaltung kommen unter anderem Tätigkeiten im Qualitätsmanagement, in der Abrechnung, Dokumentation, Fallsteuerung oder Begutachtung infrage. Ob dafür eine Zusatzqualifikation erforderlich ist, hängt vom Stellenprofil ab. Auch das Gehalt richtet sich nach Aufgabe, Qualifikation, Berufserfahrung, Arbeitgeber und Tarifbindung.
Medizinische Fachangestellte (MFA)
Ambulanzen, Arztpraxen oder medizinische Versorgungszentren bieten eine Tätigkeit als Medizinische Fachangestellte ohne Schichtdienste. Pflegefachpersonen können in Arztpraxen für Tätigkeiten eingesetzt werden, die ihrer Qualifikation und dem konkreten Stellenprofil entsprechen. Eine vollständige Umschulung ist daher nicht immer erforderlich. Pflegefachperson und Medizinische Fachangestellte sind jedoch unterschiedliche Ausbildungsberufe. Allerdings müssen eventuell Abzüge beim MFA-Gehalt hingenommen werden.
Neben organisatorischen Aufgaben assistieren Medizinische Fachangestellte dem Arzt bei Untersuchungen. Mit Erfahrung und einer Weiterbildung im Praxismanagement können Pflegefachpersonen organisatorische oder leitende Aufgaben übernehmen. Vergütung und Eingruppierung müssen jedoch individuell mit dem Arbeitgeber beziehungsweise anhand des anwendbaren Tarifvertrags geklärt werden.
Stellenangebote
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Auch der privatwirtschaftliche Sektor sucht nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Pflegebereich. Neben dem Werksanitätsdienst, der in Fabriken als erster medizinischer Ansprechpartner fungiert, wird Pflegepersonal in der Betriebskrankenpflege eingesetzt.
Pflegefachpersonen können den betriebsärztlichen Dienst beispielsweise bei organisatorischen Aufgaben, Erster Hilfe, Gesundheitsförderung und delegierbaren Tätigkeiten unterstützen. Arbeitsmedizinische Vorsorge muss jedoch von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden. Die Vergütung hängt vom Arbeitgeber, der konkreten Tätigkeit, der Qualifikation und einer möglichen Tarifbindung ab. Der TVöD gilt nur, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich in seinen Geltungsbereich fällt.
Umschulungen
Wer bereits einen Ausbildungsberuf erlernt hat, kann aus diversen Gründen, wie etwa einer langen Auszeit, Unzufriedenheit oder der Unfähigkeit, den gelernten Beruf auszuüben, an einer Umschulung teilnehmen.
Eine Umschulung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf dauert häufig zwei Jahre. Je nach Beruf, Teilzeitmodell und möglicher Anrechnung von Vorkenntnissen kann die Dauer jedoch abweichen. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist möglich, wenn die individuellen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahme vor ihrem Beginn bewilligt wurde.
Physiotherapie
Die Ausbildung zum Physiotherapeuten dauert regulär drei Jahre. Eine Verkürzung allein aufgrund einer abgeschlossenen Pflegeausbildung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ob eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird und ob Schulgeld anfällt, hängt vom Bundesland und vom Träger der Schule ab. An kommunalen Krankenhäusern und Universitätskliniken kann eine tarifliche Ausbildungsvergütung gezahlt werden. In zahlreichen Bundesländern werden Schulgebühren inzwischen vollständig oder anteilig übernommen.
Wird die Maßnahme von der Agentur für Arbeit bewilligt, kann eine Förderung über einen Bildungsgutschein möglich sein.
Notfallsanitäter
Die Umschulung zum Notfallsanitäter nimmt drei Jahre schulische Ausbildung in Anspruch, häufig kann in Teilzeit auch eine Verlängerung der Umschulungsmaßnahme genehmigt werden. Währenddessen fallen in der Regel keine Schulgebühren an.
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Sie umfasst Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule sowie praktische Ausbildung an einer Lehrrettungswache und in geeigneten Krankenhäusern. Der Ausbildungsträger muss eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen.
Nach dem staatlichen Examen ist der Notfallsanitäter befähigt, bis zum Eintreffen des Notarztes erste lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, Notfallmedikamente zu verabreichen und den Patienten für den Transport in die Klinik zu stabilisieren. Heilkundliche Maßnahmen dürfen dabei eigenverantwortlich durchgeführt werden, wenn sie in der Ausbildung erlernt wurden, beherrscht werden und zur Abwendung von Lebensgefahr oder wesentlichen Folgeschäden erforderlich sind.
Ob ein Notfallsanitäter mehr verdient als eine Pflegefachperson, lässt sich nicht pauschal sagen. Maßgeblich sind unter anderem Tarifvertrag, Arbeitgeber, Berufserfahrung, Einsatzbereich und Zulagen.
Ernährungsberatung/Diätassistenz
Die Bezeichnung „Ernährungsberater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Ernährungsberatung kann sich an gesunde Menschen richten, während Ernährungstherapie bei Erkrankungen eingesetzt wird. Neben Diätassistenten können auch entsprechend qualifizierte Ernährungswissenschaftler und Ökotrophologen in diesen Bereichen tätig sein. Die dreijährige Ausbildung zum Diätassistenten ist ein staatlich geregelter Zugangsweg. Eine Abrechnung oder Bezuschussung durch die Krankenkasse hängt jedoch von der konkreten Leistung, der Qualifikation, einer möglichen Zulassung und den Vorgaben der Krankenkasse ab
Zu den privaten Klienten gehören Schwangere, Sportler, ältere Menschen und Risikogruppen (Adipositas). Bei einer ernährungsabhängigen Erkrankung kann sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten beteiligen. Patienten sollten die Kostenübernahme vor Beginn der Beratung mit ihrer Krankenkasse klären. Die staatlich geregelte Ausbildung zum Diätassistenten dauert drei Jahre und findet an einer staatlich anerkannten Schule mit theoretischem, praktischem und klinischem Ausbildungsanteil statt. Eine andere Ausbildung kann nur auf Antrag und bei festgestellter Gleichwertigkeit angerechnet werden.
Stellenangebote
Selbstständigkeit
Eine Pflegeausbildung allein reicht nicht aus, um ohne weitere Prüfung freiberuflich Pflegeleistungen anzubieten. Je nach Geschäftsmodell sind unter anderem steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen, Anmeldungen, Versicherungen, Qualitätsanforderungen sowie Verträge oder Zulassungen der Kranken- und Pflegekassen zu klären.
In der Regel arbeiten selbstständige Pflegekräfte in der ambulanten Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie sind in der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten je nach Auftragsmodell flexibler und stellen ihren Klienten die abgeleistete Arbeitszeit in Rechnung. Ein höheres Stundenhonorar ist nicht mit einem höheren verfügbaren Einkommen gleichzusetzen, da unter anderem Versicherungen, Ausfallzeiten, Verwaltung und Altersvorsorge selbst finanziert werden müssen.
Studium
In Deutschland bestehen die berufliche Pflegeausbildung und das primärqualifizierende Pflegestudium als zwei gesetzlich geregelte Ausbildungswege nebeneinander. Seit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz erhalten Studierende im primärqualifizierenden Pflegestudium eine Ausbildungsvergütung. Ein Studium kann für Tätigkeiten in der wissenschaftlich fundierten Versorgung, im Qualitätsmanagement, in Forschung, Lehre oder Leitung qualifizieren. Eine Führungsposition oder ein höheres Gehalt folgt aus dem Studienabschluss jedoch nicht automatisch.
Voraussetzungen
Der Hochschulzugang ist mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Auch beruflich qualifizierte Pflegefachpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen ohne schulische Hochschulreife studieren. Die konkreten Anforderungen richten sich nach dem Landeshochschulrecht und der jeweiligen Hochschule und können beispielsweise Berufserfahrung, eine Eignungsprüfung oder ein Probestudium umfassen.
Studiengänge
Zur Wahl stehen anwendungsbezogene Studiengänge wie Advanced Nursing Practice (häufig auch unter Advanced Practice Nursing bekannt), Pflegemanagement, Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft, Gerontologie, Gesundheitswissenschaften/- management, Palliativpflege und Psychiatrische Pflege.
Dabei ist zu beachten, dass Advanced Nursing Practice häufig als weiterführendes Masterstudium angeboten wird und einen ersten Hochschulabschluss voraussetzt.
Passende Stellenangebote
Wer sich direkt nach einer neuen Stelle umsehen will, findet hier passende Angebote aus vielen Bereichen, wie etwa Krankenpfleger/innen-Jobs, Stellenangebote für Medizinische Fachangestellte, Rettungsdienst-Jobs, Verwaltungs-Jobs und Therapie-Jobs.
Wenn Dir unsere Artikel gefallen und Du keine neue Veröffentlichung verpassen möchtest, dann kannst Du hier mit nur einem Klick medi-karriere.de zu Deinen präferierten Quellen bei Google hinzufügen.
Häufige Fragen
- Welche Gründe sprechen für einen Ausstieg aus der Pflege?
- Welche Alternativen gibt es innerhalb der Pflege?
- Welche Berufe kommen ausserhalb der Pflege infrage?
- Was sollte vor einem Berufswechsel aus der Pflege beachtet werden?
Ein Ausstieg aus der Pflege wird häufig durch hohe Arbeitsbelastung, Schichtdienste, Personalmangel und emotionale Anforderungen ausgelöst. Auch fehlende Entwicklungsperspektiven oder Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen können eine Rolle spielen.
Innerhalb der Pflege bieten sich verschiedene Spezialisierungen an, etwa im OP, in der Intensivpflege, Dialyse oder Palliativpflege. Zusätzlich eröffnen Weiterbildungen Möglichkeiten in Leitungspositionen, im Qualitätsmanagement oder in der Praxisanleitung. Ob sich dadurch Nacht-, Wochenend- oder Schichtdienste vermeiden lassen, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz ab.
Ausserhalb der Pflege sind Tätigkeiten in der Verwaltung, im Gesundheitsmanagement, in der Beratung oder im Bildungsbereich möglich. Auch ein Wechsel in kaufmännische, soziale oder therapeutische Berufe ist denkbar, häufig ergänzt durch Weiterbildungen oder Umschulungen.
Vor einem Wechsel ist es wichtig, die eigenen Stärken, Interessen und Ziele zu analysieren. Zudem sollten Qualifikationen, mögliche Weiterbildungen und die langfristigen Perspektiven im neuen Berufsfeld sorgfältig geprüft werden, um eine nachhaltige Entscheidung zu treffen. Auch Arbeitszeiten, Einkommensveränderungen, Finanzierung, Zugangsvoraussetzungen und die Anerkennung einer Weiterbildung sollten vorab geklärt werden.
- Deutsche Krankenhausgesellschaft: Aus- und Weiterbildung von Pflegeberufen, https://www.dkgev.de/... (letzter Zugriff: 21.08.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Berufsberatung, Bildungsgutschein und Rahmenbedingungen von Umschulungen, https://www.arbeitsagentur.de/... (letzter Zugriff: 21.08.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeberufegesetz und Pflegestudium, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (letzter Zugriff: 21.08.2026)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Nacht-, Schichtarbeit und Stationsorganisation, https://www.baua.de/... (letzter Zugriff: 21.08.2026)
- Bundesarbeitsgericht: Rückzahlung von Weiterbildungskosten, https://www.bundesarbeitsgericht.de/... (letzter Zugriff: 21.08.2026)
- Bundessozialgericht: Sozialversicherungsrechtlicher Status von Honorarpflegekräften, https://www.bsg.bund.de/... (letzter Zugriff: 21.08.2026)
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: Palliative Care für Pflegefachkräfte, https://www.dgpalliativmedizin.de/... (letzter Zugriff: 21.08.2026)
- GKV-Spitzenverband, DGE und VDD: Ernährungsberatung und Ernährungstherapie, https://www.gkv-spitzenverband.de/... (letzter Zugriff: 21.08.2026)
- Gesetze im Internet: SGB III, SGB V, SGB XI, ArbMedVV, MPhG, NotSanG, DiätAssG und PflBG, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff: 21.08.2026)









