Technik spielt in der heutigen Medizin eine große Rolle, ob es um Diagnostik, Analysen oder Behandlungen geht. Keine Arztpraxis kommt ohne Medizintechnik oder medizintechnische Verfahren aus, Labore und Krankenhäuser erst recht nicht. Der richtige Einsatz von Geräten und Apparaturen erfordert spezielles Know How, das in einer fundierten Ausbildung erworben werden muss. Darauf ist die Ausbildung MTA Medizinisch-Technischer Assistent, seit 2023 als Medizinischer Technologe bezeichnet, angelegt. Obwohl es sich beim Begriff MTA nicht mehr um die offizielle Berufsbezeichnung handelt, ist er immer noch geläufig und wird deshalb in diesem Artikel verwendet. Wir stellen im Folgenden die MTA-Ausbildung und -Tätigkeit vor – ein interessanter Beruf mit Perspektiven.
Das Wichtigste in Kürze
- Tätigkeit: Medizinische Technologen führen spezialisierte Untersuchungen, Analysen und medizinisch-technologische Verfahren durch. Bestimmte Tätigkeiten sind ihnen gesetzlich vorbehalten.
- Fachrichtungen: Die Ausbildung wird in Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin angeboten.
- Ausbildungsdauer: In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre. Eine Teilzeitausbildung ist möglich und darf höchstens fünf Jahre dauern.
- Umfang: Die Ausbildung umfasst mindestens 4.600 Stunden Unterricht und praktische Ausbildung.
- Arbeitsorte: Abhängig von der Fachrichtung kommen unter anderem Krankenhäuser, medizinische Labore, radiologische Einrichtungen, Facharztpraxen, Forschungseinrichtungen, Gesundheitsbehörden und veterinärmedizinische Einrichtungen infrage.
- Bedeutung: Sie liefern wichtige Untersuchungsergebnisse und Messwerte, die Grundlage für Diagnosen und Therapien sind.
Ausbildung MTA Medizinisch-technischer Assistent – Überblick
Bei der Berufsbezeichnung “MTA” wird häufig an Arzthelfer gedacht. Es gibt zwar gewisse Überschneidungen in den Tätigkeitsfeldern, dennoch unterscheiden sich die Berufsbilder. Arzthelfer – offiziell: Medizinische Fachangestellte (MFA) – übernehmen in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowohl organisatorische als auch patientenbezogene medizinische Aufgaben. Medizinische Technologen sind dagegen auf bestimmte diagnostische, analytische oder therapeutische Verfahren spezialisiert. Dazu gehören beispielsweise komplexe Laboranalysen, radiologische Untersuchungen, Strahlentherapie oder funktionsdiagnostische Untersuchungen.
Die Ausbildung und die geschützten Berufsbezeichnungen werden seit dem 1. Januar 2023 durch das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie, kurz MT-Berufe-Gesetz oder MTBG, sowie durch die MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt.
Das Gesetz unterscheidet vier Berufe:
-
- Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (MTAF): untersucht Patienten mit medizinischen Geräten nach ärztlicher Anweisung;
- Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (MTLA): führt Laboruntersuchungen in unterschiedlichen Untersuchungsfeldern durch und dokumentiert sie;
- Medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTRA): arbeitet in der Röntendiagnostik;
- Veterinärmedizinisch-technischer Assistent (VMTA): führt Untersuchungen von Tierprodukten und Tierproben durch.

Voraussetzungen
Für den Zugang zur Ausbildung wird grundsätzlich einer der folgenden Bildungsabschlüsse benötigt:
- ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss oder
- ein Hauptschulabschluss beziehungsweise eine gleichwertige Schulbildung in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, für die eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus müssen Bewerber zuverlässig und gesundheitlich für die Ausbildung geeignet sein. Außerdem benötigen sie die für die Ausbildung erforderlichen Deutschkenntnisse.
Zum Nachweis können beispielsweise ein ärztliches Zeugnis und ein Führungszeugnis verlangt werden. Praktikums- oder Impfnachweise gehören dagegen nicht zu den bundesweit einheitlichen Zugangsvoraussetzungen des MT-Berufe-Gesetzes. Abhängig von der Schule und den beteiligten Praxiseinrichtungen können jedoch zusätzliche einrichtungsbezogene Nachweise erforderlich sein.
Naturwissenschaftliches Interesse, technisches Verständnis, Verantwortungsbewusstsein und eine sorgfältige Arbeitsweise sind für die Ausbildung besonders hilfreich.
Dauer und Aufbau der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. In Teilzeit kann sie über einen längeren Zeitraum absolviert werden, darf jedoch höchstens fünf Jahre dauern.
Sie besteht aus:
- theoretischem Unterricht,
- praktischem Unterricht und
- praktischer Ausbildung.
Insgesamt sind mindestens 4.600 Stunden vorgeschrieben. Die Verteilung richtet sich nach der Fachrichtung. In der Regel ist die Ausbildung unterteilt in 2.000 Stunden Praxisausbildung und 2.600 Stunden theoretischer Ausbildung. Nur für die MTAFs findet 2.200 Stunden Praxisausbildung und 2.400 Stunden theoretische Ausbildung statt. Naturgemäß unterscheiden sich auch die Lehrinhalte, soweit sie die jeweilige fachliche Ausrichtung betreffen. Beispielsweise ist die Ausbildung zum MTRA wie folgt aufgebaut:
| Kompetenzbereich | Stunden |
| Theoretischer/praktischer Unterricht | 2.600 |
| bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierende Strahlung sowie nuklearmedizinische Diagnostik | 700 |
| Therapie mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen | 300 |
| Maßnahmen des Strahlenschutzes und der Personensicherheit | 1.000 |
| Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln | 200 |
| Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung | 160 |
| Freie Verteilung | 240 |
| Praktische Ausbildung | 2.000 |
| Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
| Einsatzgebiet Radiologie | 700 |
| Einsatzgebiet Strahlentherapie | 400 |
| Einsatzgebiet Nuklearmedizin | 300 |
| Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 160 |
| Freie Verteilung | 320 |
| Insgesamt | 4.600 |
Ausbildungsorte
Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer staatlich anerkannten Schule statt. Die praktische Ausbildung wird bei einem geeigneten Träger und gegebenenfalls in weiteren kooperierenden Einrichtungen durchgeführt. Beide Ausbildungsbereiche wechseln sich ab und müssen inhaltlich aufeinander abgestimmt sein.
Zwischen der auszubildenden Person und dem Träger der praktischen Ausbildung wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen. Für die praktische Ausbildung gibt es einen verbindlichen Ausbildungsplan. Praxisanleitende Personen begleiten die Auszubildenden und führen sie schrittweise an die beruflichen Tätigkeiten heran. Die Schule trägt die Gesamtverantwortung für die Abstimmung von Unterricht und praktischer Ausbildung.
Die MT-Ausbildung verbindet damit schulische und praktische Lernorte. Sie ist jedoch keine klassische duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, da das Berufsbildungsgesetz auf diese Ausbildung nicht anwendbar ist.
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Bestanden ist die Prüfung, wenn alle drei Teile erfolgreich absolviert wurden.
Die bestandene Prüfung allein berechtigt noch nicht automatisch zum Führen der Berufsbezeichnung. Dafür muss zusätzlich die entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt werden.
MTA Medizinisch-technischer Assistent – Ausbildung Gehalt
Im Bereich der kommunalen Krankenhäuser und der Uni-Kliniken haben sich die Tarifpartner bereits Ende 2018 darauf verständigt, schulische Ausbildungen in verschiedenen Gesundheitsberufen zu vergüten. Sie wurden in den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) beziehungsweise den Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit) einbezogen. Danach erfolgt einen an den Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege angelehnte Vergütung. Davon profitieren unter anderem auch MTAFs, MTLAs und MTRAs. Nach dem TVAöD gilt folgende Staffelung:
| Ausbildungsjahr | Ausbildungsvergütung |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.365,24 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.425,30 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.522,03 Euro |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Außerhalb des Geltungsbereichs von TVAöD/TVAL sind diese Regelungen natürlich nicht verbindlich. Hier gilt seit dem 01. Januar 2023 das MTA-Reformgesetz, nach dem das zuvor geltende Schulgeld abgeschafft und durch eine verpflichtende angemessene Ausbildungsvergütung ersetzt wurde. Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen kann zudem öffentliche Förderung (BAföG, KfW-Bildungskredit) für die Ausbildungsfinanzierung genutzt werden.
MTA Medizinisch-technischer Assistent – Aufgaben und Tätigkeiten
Medizinisch-technische Assistenten (MTA) arbeiten vor allem in Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren, Laboren, Facharztpraxen, Diagnostikzentren, Gesundheitsbehörden und Forschungseinrichtungen. Je nach Fachrichtung wählen sie unterschiedliche Arbeitsumfelder. Im Berufsalltag führen sie eigenständig Untersuchungen, Analysen und Behandlungen nach ärztlicher Anweisung durch, bedienen medizinische Geräte und wenden verschiedene medizintechnische Verfahren an. Außerdem werten sie Ergebnisse aus und dokumentieren ihre Befunde.
Einige MTA arbeiten direkt am Patienten: MTRAs erstellen beispielsweise eigenständig Röntgenaufnahmen, während MTAFs Körperfunktionen wie Herz-Kreislauf, Organe, Hörvermögen oder Hirnströme messen und prüfen. Andere arbeiten eher im Hintergrund: MTLAs führen im Labor eigenverantwortlich Untersuchungen zur Diagnose, Behandlung und Vorsorge von Krankheiten durch – ein Großteil aller Diagnosen basiert auf solchen Laborergebnissen. Auch VMTAs arbeiten überwiegend im Labor, meist ohne direkten Kontakt zum Tier.
Grundsätzlich unterstützen MTAs aktiv Ärzte und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen. Sie tragen mit ihrer Arbeit entscheidend zur Diagnostik, Behandlung und Gesundheitsvorsorge bei.
Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA) Stellenangebote
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MTA Medizinisch-technischer Assistent – Gehalt
Das Einkommen hängt unter anderem von der Fachrichtung, dem Arbeitgeber, dem Einsatzgebiet, der Berufserfahrung, der Region und möglichen Schicht- oder Bereitschaftsdiensten ab.
Im Mittel liegt das Gehalt für MTA bei 3.995 Euro monatlich. Dabei kommt es stets auf den jeweiligen Arbeitgeber an, aber auch auf die Region und die Berufserfahrung.
In öffentlichen Einrichtung ist außerdem eine Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) möglich. Dort werden MTAs ab Entgeltgruppe EG 7 eingeordnet und verdienen, je nach Berufserfahrung, zwischen 3.240,30 € und 3.926,20 €.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| E 15Ü | 7.062,92 € | 7.814,11 € | 8.525,72 € | 9.000,15 € | 9.110,86 € | |
| E 15 | 5.827,86 € | 6.208,96 € | 6.634,05 € | 7.214,39 € | 7.811,37 € | 8.204,11 € |
| E 14 | 5.298,27 € | 5.643,35 € | 6.094,01 € | 6.594,12 € | 7.151,57 € | 7.551,78 € |
| E 13 | 4.901,11 € | 5.279,32 € | 5.709,87 € | 6.177,31 € | 6.727,38 € | 7.025,87 € |
| E 12 | 4.415,70 € | 4.850,91 € | 5.359,50 € | 5.923,82 € | 6.586,00 € | 6.900,18 € |
| E 11 | 4.269,64 € | 4.669,92 € | 5.046,03 € | 5.454,10 € | 6.012,56 € | 6.326,77 € |
| E 10 | 4.124,53 € | 4.438,16 € | 4.794,69 € | 5.181,37 € | 5.611,95 € | 5.753,35 € |
| E 9c | 3.978,29 € | 4.249,97 € | 4.589,09 € | 4.958,59 € | 5.359,19 € | 5.487,80 € |
| E 9b | 3.833,50 € | 3.956,17 € | 4.267,03 € | 4.608,13 € | 4.983,57 € | 5.297,75 € |
| E 9a | 3.691,52 € | 3.917,37 € | 3.981,07 € | 4.196,35 € | 4.590,80 € | 4.746,88 € |
| E 8 | 3.486,40 € | 3.697,29 € | 3.843,36 € | 3.992,40 € | 4.153,50 € | 4.230,97 € |
| E 7 | 3.294,98 € | 3.537,94 € | 3.682,69 € | 3.828,76 € | 3.969,05 € | 4.045,24 € |
| E 6 | 3.240,30 € | 3.440,25 € | 3.580,46 € | 3.719,22 € | 3.855,50 € | 3.926,20 € |
| E 5 | 3.124,08 € | 3.318,04 € | 3.449,05 € | 3.587,78 € | 3.716,70 € | 3.783,33 € |
| E 4 | 2.994,17 € | 3.190,45 € | 3.355,14 € | 3.457,66 € | 3.560,17 € | 3.620,20 € |
| E 3 | 2.953,13 € | 3.164,20 € | 3.215,57 € | 3.332,99 € | 3.421,10 € | 3.501,81 € |
| E 2Ü | 2.787,52 € | 3.028,30 € | 3.116,51 € | 3.234,12 € | 3.314,92 € | 3.375,24 € |
| E 2 | 2.767,54 € | 2.975,32 € | 3.027,12 € | 3.101,04 € | 3.263,52 € | 3.433,49 € |
| E 1 | 2.543,55 € | 2.568,83 € | 2.611,69 € | 2.651,64 € | 2.754,50 € |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: Oeffentlichen-Dienst.de
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Häufige Fragen zum MTA-Beruf
- Was ist ein medizinisch-technischer Assistent?
- Wie viel verdient man als MTA?
- Was muss man als MTA wissen?
- Was schreibe ich in einer Bewerbung für eine Stelle als MTA?
- Wie lange dauert die Ausbildung zum MTA?
- Was kann man nach der MTA Ausbildung machen?
- Wie läuft die MTA-Ausbildung ab?
Ein MTA arbeitet im medizinisch-technischen Bereich. Dabei führen sie Untersuchungen, Analysen und Behandlungen durch. Die Bedienung der technischen Geräte stellt einen zentralen Aufgabenschwerpunkt im Arbeitsalltag dar.
Im Durchschnitt verdienen MTA rund 3.995 Euro. Die Vergütung unterscheidet sich, je nach Einrichtung, Tarifvertrag, Berufserfahrung und Wohnort.
MTA kennen sich mit verschiedensten medizinisch-technischen Geräten und deren Bedienung aus. Je nachdem in welcher Fachrichtung sie tätig sind, kennen sie sich mit den entsprechenden Krankheitsbildern und deren Behandlungsmöglichkeiten aus, wissen wie die Geräte bedient werden und kennen die richtige Dokumentationsweise.
In einer Bewerbung für eine Stelle als MTA sollten Bewerber beschreiben, wieso sie sich bewerben, welche beruflichen Erfahrungen sie mitbringen und welche persönlichen Stärken sie charakterisieren. Der Lebenslauf stellt den beruflichen Werdegang in tabellarischer Form dar. Dabei sollte man auf ein übersichtliches und gut strukturiertes Layout achten.
Die Ausbildung als MTA dauert in der Regel drei Jahre.
Als frisch ausgebildeter MTA kann man in Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren, Laboratorien, Facharztpraxen oder auch Gesundheitsbehörden arbeiten.
Die MTA-Ausbildung ist dual und verbindet theoretischen Unterricht mit der Praxis. Die Aufteilung von Theorie und Praxis kann sich unterscheiden. So kann der Unterricht zwischen 2.400 Stunden und 2.600 Stunden umfassen, die Praxis 2.000 Stunden bis 2.200 Stunden.
- Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände, TVAöD BT-Pflege, https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 06.08.2026)
- Bundesgesetzblatt, MFA Reform Gesetz, https://www.bgbl.de/... (letzter Zugriff am 06.08.2026)
- Bundesamt für Justiz, MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 06.08.2026)
- Bundesamt für Justiz, Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz – MTBG), https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 06.08.2026)






