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Medi-Karriere Medizinische Berufe AVR Diakonie

AVR Diakonie 2026: Gehaltstabelle und Eingruppierung

AVR Diakonie

Ausbildungsvergütung

1.456 Euro
coinsolid

Einstiegsgehalt

3.611 Euro

Durchschnittsgehalt

3.977 Euro

5.614 freie Jobs
als Pflegefachkraft

  • AVR Diakonie
  • Stundenlohn

AVR Diakonie 2026: Das sind die wichtigsten Fakten

  • Einstiegsgehalt einer ausgebildeten Pflegefachkraft nach EG 7: 4.118,87 €
  • Einstiegsgehalt einer Pflegehilfskraft nach EG5: 3.369,50 €
  • Inflationsausgleich von 3.000 Euro und eine Steigerung der Gehälter um 5,2 Prozent.

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) gelten für alle Beschäftigten und Berufsgruppen der Diakonie. Sie sichern faire Bezahlung entsprechend der Arbeitsbelastung, der übertragenen Verantwortung und der Berufserfahrung. Geregelte Arbeitszeiten, Kinderzuschläge und eine zusätzliche Altersvorsorge zeichnen den Tarif der Diakonie in Deutschland aus.

AVR Diakonie – Entgelttabelle 2025

Die aktuelle Entgelttabelle der AVR Diakonie gilt seit dem 01.03.2025:

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
EG 1 2.374,05 € 2.473,43 €
EG 2 2.666,23 € 2.780,27 €
EG 3 2.825,21 € 2.956,33 € 3.087,44 €
EG 4 3.016,72 € 3.157,91 € 3.299,09 €
EG 5 3.257,22 € 3.411,06 € 3.564,92 € 3.718,76 €
EG 6 3.369,50 € 3.529,26 € 3.689,02 € 3.848,79 €
EG 7 3.761,31 € 3.941,27 € 4.127,12 € 4.316,98 € 4.413,36 €
EG 8 4.118,87 € 4.327,88 € 4.540,04 € 4.752,18 € 4.858,25 €
EG 9 4.497,47 € 4.729,29 € 4.961,12 € 5.192,94 € 5.308,86 €
EG 10 5.111,79 € 5.375,28 € 5.638,78 € 5.902,27 € 6.034,02 €
EG 11 5.804,69 € 6.103,90 € 6.403,09 € 6.702,31 € 6.851,92 €
EG 12 6.115,84 € 6.431,09 € 6.746,35 € 7.061,60 € 7.219,22 €
EG 13 6.911,43 € 7.267,69 € 7.623,94 € 7.980,19 € 8.158,34 €

 

Gültig von 01.03.2025

Quelle: AVR Diakonie Gehaltstabelle

AVR Diakonie – Entgelttabelle 2024

Im Folgenden ist die Entgelttabelle der AVR Diakonie für den Zeitraum ab 1. Juli 2024 dargestellt.

Entgeltgruppe 1 2 3 4 5
EG 1 2.224,05 € 2.323,43 €
EG 2 2.516,23 € 2630,27 €
EG 3 2.675,21 € 2.806,33 € 2.937,44 €
EG 4 2.866,72 € 30007,91 € 3149,09 €
EG 5 3107,22 € 3261,06 € 3.414,92 € 3.568,76 €
EG 6 3.216,50 € 3.379,26 € 3.539,02 € 3.698,79 €
EG 7 3.611,31 € 3.791,27 € 3.977,12 € 4.162,95 € 4.255,89 €
EG 8 3.968,87 € 4.173,46 € 4.378,05 € 4.582,62 € 4.684,91 €
EG 9 4.337,00 € 4.560,55 € 4.784,11 € 5.007,66 € 5.119,44 €
EG 10 4.929,40 € 5183,49 € 5.437,59 € 5.691,68 € 5.818,73 €
EG 11 5.597,58€ 5.886,11 € 6.174,63 € 6.463,17 € 6.607,44 €
EG 12 5.897,63 € 6201,63 € 6.505,64 € 6809,64 € 6.961,64€
EG 13 6.664,83 € 7.008,38 € 7.351,92 € 7.695,46 € 7.867,25 €

Gültig von 01.07.2024 bis 28.02.2025

Quelle: Entgelttabelle AVR Diakonie

AVR Diakonie – Gehaltstabelle 2023

Hier die Entgelttabelle für Beschäftigte der Diakonie der EG 1 bis 13 im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2024.

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
EG 1 2.374,05 € 2.473,43 €
EG 2 2.666,23 € 2.780,27 €
EG 3 2.825,21 € 2.956,33 € 3.087,44 €
EG 4 3.016,72 € 3.157,91 € 3.299,09 €
EG 5 3.257,22 € 3.411,06 € 3.564,92 € 3.718,76 €
EG 6 3.369,50 € 3.529,26 € 3.689,02 € 3.848,79 €
EG 7 3.761,31 € 3.941,27 € 4.127,12 € 4.316,98 € 4.413,36 €
EG 8 4.118,87 € 4.327,88 € 4.540,04 € 4.752,18 € 4.858,25 €
EG 9 4.497,47 € 4.729,29 € 4.961,12 € 5.192,94 € 5.308,86 €
EG 10 5.111,79 € 5.375,28 € 5.638,78 € 5.902,27 € 6.034,02 €
EG 11 5.804,69 € 6.103,90 € 6.403,09 € 6.702,31 € 6.851,92 €
EG 12 6.115,84 € 6.431,09 € 6.746,35 € 7.061,60 € 7.219,22 €
EG 13 6.911,43 € 7.267,69 € 7.623,94 € 7.980,19 € 8.158,34 €

 

Gültig von 01.03.2025

Quelle: AVR Diakonie Gehaltstabelle

Deutschlandweit einheitlich?

Auch wenn die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie bezüglich des Namens eine einfache einheitliche Wirkung auf ganz Deutschland vermuten lassen, ist dem nicht der Fall. Es zeigt sich stattdessen ein weiteres Beispiel des Föderalismus. Zusätzlich zu dem deutschlandweit gültigen Tarif kommen regionale Tarife zum Einsatz, welche durch die Gesetze der Landeskirchen festgelegt werden. Es existieren unter anderem Tarife für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mitteldeutschland und Sachsen.

AVR Diakonie – Eingruppierungen

Anhand der übertragenen Tätigkeiten werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Entgeltgruppen eingruppiert. Diese Gruppe bestimmt das Grundgehalt der mitarbeitenden Person. Grundsätzlich gilt dabei, je komplexer und schwieriger die Aufgaben und je höher die notwendige Qualifikation für die vereinbarten Tätigkeiten ist, desto höher wird der Mitarbeiter eingestuft und desto höher fällt das Grundgehalt dadurch aus.

Dabei ist nicht die höchste abgeschlossene berufliche Ausbildung oder Qualifikation maßgebend, sondern die vereinbarten Tätigkeiten mit dem Arbeitgeber. Dem Mitarbeiter ist es möglich, durch eine dauerhafte Übernahme von höher eingestuften Tätigkeiten in die nächsthöhere Entgeltgruppe aufzusteigen. Zudem steigert sich das Grundgehalt mit zunehmender Beschäftigungsdauer. Dieser Parameter wird über die Entgeltstufen deutlich gemacht.

Entgeltgruppen AVR

Unabhängig von der Länge der Beschäftigung bezieht sich die Entgeltgruppe spezifisch auf die an den Mitarbeiter gestellten Anforderungen und seine Aufgaben bei der Diakonie. Diese müssen schriftlich festgelegt sein, beispielsweise mittels einer Stellen- und Aufgabenbeschreibung, und vom Arbeitgeber übertragen werden. Welcher Entgeltgruppe die beschäftigte Person angehört, ist ihr ebenfalls schriftlich mitzuteilen.

Die festgelegten Tätigkeiten, nach der die Gruppe entschieden wird, müssen unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsalltages sein. Ein Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe ist durch die dauerhafte Beauftragung von höherwertigen Tätigkeiten seitens des Arbeitgebers möglich. Besteht diese Beauftragung lediglich über einen kurzen Zeitraum (mindestens einen Monat) oder vertretungsweise (mindestens drei Monate) ist der Ausgleich des zusätzlichen Arbeitsaufwands über eine persönliche Zulage möglich.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der Entgeltgruppen und der entsprechenden Anforderungen an die Mitarbeitenden und ihre Tätigkeiten.

Entgeltgruppe Beschreibung
EG 1 einfachste Tätigkeiten können nach Einübung ausgeführt werden: Reinigungskraft, Küchenhilfe, Boten im Hol- und Bringdienst:
EG 2 sehr einfache Tätigkeiten können nach fachlicher Einarbeitung ausgeführt werden: Stationshilfe, Mitarbeiter/in in der Poststelle
EG 3 Tätigkeiten, die Fertigkeiten oder einfache Kenntnisse voraussetzen: Hauswirtschaftskraft, Mitarbeiter/in am Empfang
EG 4 Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen: Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelfer
EG 5 Tätigkeiten, die spezielle Fertigkeiten und erweiterte Kenntnisse voraussetzen: Stationsassistent/in, Hausmeister/in, Rettungssanitäter/in
EG 6 Tätigkeiten, die erweiterte oder veritefte Kenntnisse und entsprechende Fertigkeiten voraussetzen: Hauswirtschafter/in, Diätassistent/in, Verwaltungsfachkraft
EG 7 Tätigkeiten, die Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen: Pflegefachkraft, Hebamme, Physiotherapeut/in
EG 8 Tätigkeiten, die vertieftes Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen: Intensivpflege, OP-Pflege, OTA
EG 9 Tätigkeiten, die anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen: Sozialarbeiter/in, Controller/in, IT-Systemberater/in
EG 10 Tätigkeiten, die vertiefte anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen: Sozialpädagog/in mit Weiterbildung, Lehrkräfte an Fachschulen
EG 11 Tätigkeiten, die vertiefte und erweiterte anwendungsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse voraussetzen: Qualitätsmanagment, Mitarbeiter mit Leitungsposition
EG 12 Tätigkeiten, die wissenschaftliche Kenntnisse und Methodenkompetenz voraussetzen: Psychologin, Leiter/in Finanz- und Rechnungswesen, Leiter/in von sehr großen Abteilungen
EG 13 Tätigkeiten, die vertiefte oder erweiterte wissenschaftliche Kenntnisse und Methodenkompetenz voraussetzen: Pflegedirektion, Fachabteilungsleiter/in, Geschäftsführer/in

Quelle: Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind, beschlossen von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland, Stand: 01. Januar 2024

AVR Diakonie – Sonderzahlungen und Zuschläge

Die Diakone bietet eine breite Palette an individualisierbaren Zuschlägen, die zu dem Grundgehalt der Entgeltgruppe addiert werden. Neben regelmäßigen Tariferhöhungen zahlt die Diakonie häufig Jahressonderzahlungen. Darunter fallen beispielsweise das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Berechnet wird diese Jahressonderzahlung durch die Summe der Bezüge von Januar bis Oktober, welche anschließend durch zehn geteilt wird.

Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach dem 1. Oktober, so dient als Grundlage der Bezug von November. Eine Jahressonderauszahlung steht jedem Mitarbeitenden zu, der mindestens zum 1. November des Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Wichtig ist zu beachten, dass die Bezüge sich nicht nur aus dem Grundgehalt zusammensetzen. Auch Kinderzulagen und andere zählen hier dazu.

Die Kinderzulagen erhalten kindergeldberechtigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Vorlage eines Nachweises. Die Höhe des Zuschlags beträgt je Kind 90,57 Euro. Diese Zuschläge steigern sich bei Beschäftigten in den Entgeltklassen eins bis vier. Für das erste Kind erhält jede dieser Gruppen einen Zuschlag von 5,11 Euro. Für alle weiteren zu berücksichtigenden Kinder liegt die Zuzahlung für EG 1 und EG2 bei 25,56 Euro, für EG 3 bei 20,45 Euro und für EG 4 bei 15,34 Euro.

Altersvorsorge bei der Diakonie

Die Diakonie bietet verschiedene Partnerschaften mit Zusatzversorgungskassen. Bei langjähriger Tätigkeit bei der Diakonie können so teilweise einige hundert Euro zur Rente hinzukommen. Das ist möglich durch die Kirchlichen Zusatzversorgungskassen.

Im Gesundheitssektor ist Schichtarbeit keine Seltenheit sondern steht an der Tagesordnung. Da sie eine hohe zusätzliche Belastung darstellt, bietet die Diakonie Wechselschicht- und Schichtzulagen für ihre Angestellten. Als Wechselschicht wird die Arbeit nach einem regelmäßig wechselnden Schichtplan definiert. Dabei muss die mitarbeitende Person innerhalb von fünf Wochen mindestens 40 Arbeitszeitstunden betriebsüblichen Nachtdienst ableisten. Die Zulage liegt in Höhe von 130 Euro pro Monat.

Der Schichtzuschlag von 50 Euro monatlich wird bei einer Schichtarbeit innerhalb von mindestens 18 Stunden gezahlt. Im Monat 40 Euro Zuschlag gibt es bei Schichten innerhalb von 13 Stunden. Gleiches gilt für geteilte Dienste.

Durch die erforderliche Arbeit in der Pflege an sieben Tagen der Woche rund ums Jahr, sind ebenfalls Zeitzuschläge und Überstundengeld festgelegt. Sie nehmen Prozentsätze von 15 bis 50 Prozent des regulären Stundenlohns ein. Zeitzuschläge werden allerdings nicht für den Bereitschaftsdienst und die in diesem Umfang geleistete Arbeit sowie die Rufbereitschaft gezahlt. Lediglich für die tatsächlich absolvierte Arbeit während der Rufbereitschaft kann eine Kompensation mit Zeitzuschlägen für Arbeit an Sonntagen und Feiertagen, Nachtarbeit sowie in der Zeit von Samstag 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr erfolgen.

Des Weiteren ist der Vertretungszuschlag festgelegt. Der Arbeitgeber kann bis zu drei Mal im Monat die Vertretungsbereitschaft anordnen, während dieser der Mitarbeiter in einem Zeitfenster von maximal zwei Stunden bei Krankheit oder anderen Abwesenheiten einspringen muss. Der Zuschlag beträgt 30 Euro je Bereitschaftsdienst. Erfolgt ein Abruf, erhöht er sich auf 45 Euro.

AVR Diakonie – Einrichtungen

Die Diakonie beschäftigt über 620.000 Mitarbeitende und noch mehr Freiwillige. Das Angebot und die Einrichtungen sind breit gefächert und beschränken sich keinesfalls nur auf die Krankenpflege. Mit 18 Prozent der hauptamtlich Beschäftigten entfällt nur ein geringerer Teil in die Krankenhilfe. Zu den Schwerpunkten der Diakonie zählen vorwiegend die Kinder- und Jugendhilfe, die Altenhilfe, Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung und Hilfen für Menschen in besonderen Situationen. Mit einer Kapazität von 1,18 Millionen Betten bzw. Plätzen ist sie eine der größten und führenden Einrichtungen für verschiedenste Aspekte der Pflege, Betreuung und Begleitung von Personen.

Pflegekräfte können bei der Diakonie in unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten. Darunter fallen neben der typischen Beschäftigung im Krankenhaus und in Kliniken auch Jobs in Wohnheimen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung oder in Pflegeheimen für pflegebedürftige Patienten. Auch Leitungspositionen in Beratungszentren sind verfügbar, genauso wie Angebote im Rettungsdienst, etwa bei der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Da die Diakonie eine kirchliche, evangelische Einrichtung ist, setzt sie besonderes Augenmerk auf Nächstenliebe und erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie im Mindesten diese Grundlage des Trägers anerkennen und ausüben. Selbst religiös oder evangelisch muss man nicht sein.

Zudem ist die Diakonie in einer Verbandstruktur organisiert. Die oberste Ebene bildet der Bundesverband als Dachverband, welcher die verscheidenen Einrichtungen auf Bundesebene koordiniert. In den einzelnen Bundesländern vertreten Landesverbände die Interessen der Diakonie und kommunizieren mit regionalen Verbänden und Kommunen. Außerdem existieren noch 64 Fachverbände, die spezifische Aspekte der Arbeit auffassen und weiterentwickeln.

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Quellen
  1. Arbeitsvertragsrichtlinien: https://www.diakonie-wissen.de/... , (Abrufdatum: 09.06.2024)
  2. AVR Diakonie: https://oeffentlicher-dienst.info/... , (Abgerufen am 09.06.2024)
Autor
Vivien Hornawsky
Vivien Hornawsky
Medizinstudentin
Zuletzt aktualisiert: 21.10.2025

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  1. Entgelttabelle 2024
  2. Gehaltstabelle 2023
  3. Eingruppierungen
  4. Sonderzahlungen und Zuschläge
  5. Einrichtungen

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