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Pflegekräfte leisten wortwörtlich täglich Schwerarbeit. Jetzt hat die österreichische Regierung beschlossen, den Pflegeberuf in die Schwerarbeitsverordnung aufzunehmen. Erfüllen Angestellte die notwendigen Kriterien, können sie mit geringen bis keinen Abschlägen bereits ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen.
Damit erfüllt die Regierung eines ihrer Wahlkampfversprechen. Die Neuerung tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Alle Informationen rund um Schwerarbeit und die neuen Regelungen erläutert der nachfolgende Artikel.
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Was ist Schwerarbeit?
In Österreich existiert die sogenannte Schwerarbeit. Diese liegt unter anderem vor, wenn Tätigkeiten im Schicht- oder Wechseldienst erfolgen, bei der Angestellte mindestens sechs Nachdienste à sechs Stunden im Kalendermonat absolvieren.
Die Neuerung bezieht ab Januar 2026 nun auch Pflegeberufe in diese Definition mit ein. Pflegekräfte in Voll- oder Teilzeit können die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- 60. Lebensjahr ist vollendet
- mindestens 45 Versicherungsjahre
- in den letzten 20 Jahren vor Antritt der Pension mindestens zehn Jahre Schwerarbeit
Zudem sind ab 2026 nur noch zwölf Schwerarbeitstage im Monat notwendig, damit ein Monat anerkannt wird.
Schwerarbeit Hospiz- und Palliativversorgung
Auch Berufe in der Hospiz- und Palliativmedizin gelten nun zur Schwerarbeit. Sie fallen unter die Kategorie der Arbeiten zur berufsbedingten Pflege von erkrankten und behinderten Menschen, welche besonderen Behandlungs- oder Pflegebedarf aufweisen. Dies kann im ambulanten oder stationären Setting vorliegen.
Vorteile der Schwerarbeit für Pflegekräfte
Ab 1. Januar 2026 ist der Pflegeberuf fester Bestandteil der Schwerarbeitsverordnung. Der Schritt soll die Mehrfachbelastung von Pflegekräften berücksichtigen und Anreize für Nachwuchs schaffen. Aufgenommen wurden insbesondere die Berufe der Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Pflegefachassistenzkräfte und Pflegeassistenzkräfte.
Erfüllen Pflegekräfte die besagten Kriterien, können sie die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen. Dabei zählt ab 2026 nicht mehr nur körperliche Belastung als Schwerarbeit, sondern auch psychische und Mehrfachbelastung. Damit objektiviert die österreichische Regierung die Kriterien deutlich.
Ab 50 Prozent Beschäftigungsausmaß profitieren auch Teilzeitkräfte. Dieser wichtige Schritt bestärkt Frauen in der Pflege, die vermehrt in Teilzeit arbeiten.
Insgesamt sollen etwa 1.000 Pflegekräfte pro Jahr durch die Änderung anspruchsberechtigt sein. Die Kosten belaufen sich im ersten Jahr voraussichtlich auf etwa 20 Millionen Euro, danach könnten sie weiter steigen. Zur Finanzierung sollen zukünftige Reformen der Invaliditätspension beziehungsweise der Berufsunfähigkeitspension dienen. Ziel ist eine flexiblere Beurteilung der Erwerbstätigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen.
Pflegekräfte mit Anspruch erhalten eine frühere Pension ab dem 60. Lebensjahr. Zudem müssen sie nur mit 1,8 Prozent Abschlägen rechnen anstatt der üblichen 5,1 Prozent für jedes Jahr Pension vor dem regulären Renten-Antrittsalter.
Pflege als Schwerarbeit in Deutschland
Die Neuerung erlaubt den Blick auf die aktuelle Debatte in Deutschland um das Thema. Denn auch hier ist der Personalmangel enorm. Laut ver.di sollen 2030 bis zu 300.000 Pflegekräfte fehlen. Oftmals steigen Fachkräfte aufgrund zu hoher psychischer und körperlicher Belastung frühzeitig aus dem Beruf aus.
Österreich führte schon 2007 die Schwerarbeitspension ein. Mit der Neuerung möchte das Land Pflegekräfte wertschätzen und die anstrengende Arbeit, die sie leisten, würdigen. Ziel ist auch die Gewinnung von neuen Fachkräften durch diese Anreize.
Ein solches Modell gibt es in Deutschland nicht. Es herrscht die Meinung, dass eine solche Regelung nicht mit dem Gedanken der Beitragsgerechtigkeit vereinbar ist. Für alle Versicherten würde zwar der gleiche Beitragssatz gelten, doch Beschäftigte aus bestimmten Berufsgruppen würden privilegiert werden. Zudem besteht Sorge, dass die zu begünstigenden Berufe nur schwer von anderen abgrenzbar wären.
Für ab 1964 geborene Versicherte liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Gehen Beschäftigte in körperlich oder psychische belastende Berufe, müssen auch sie die entsprechenden Rentenabschläge in Kauf nehmen.
Eine Ausnahme hiervon ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, welche man nach 45 Jahren Beitragszeit in Anspruch nehmen kann. Nach 1963 Geborene können dadurch mit 65 Jahren in Rente gehen. Das gilt allerdings unabhängig vom ausgeübten Beruf.
Passende Jobs in der Pflege
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- Schwerarbeit, https://www.svs.at/... , (Abrufdatum: 10.11.2025)
- Sachstand Rentenrechtliche Berücksichtigung beschwerlicher Arbeit in Europa, https://www.bundestag.de/... , (Abrufdatum: 10.11.2025)








