
Inhaltsverzeichnis
Der Mutterpass begleitet jede Schwangerschaft. Er dokumentiert alle wichtigen Befunde und Vorsorgeuntersuchungen. Schwangere führen ihn zu jedem Termin mit. Ärztinnen, Ärzte und Hebammen nutzen ihn, um den Verlauf sicher zu überwachen. Der Pass hilft, Risiken früh zu erkennen und die Betreuung individuell anzupassen.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Inhalt und Nutzen des Mutterpasses im Detail.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Mutterpass?
Der Mutterpass ist ein medizinisches Dokument, das schwangere Personen in Deutschland zu Beginn der Schwangerschaft erhalten. Er enthält alle wichtigen Informationen zu Verlauf und Risiken der Schwangerschaft, Untersuchungsergebnisse, Vorsorgeuntersuchungen sowie Angaben zu Blutgruppe, Infektionsstatus und Ultraschallbefunden. Der Mutterpass dient der kontinuierlichen Dokumentation und soll eine sichere medizinische Betreuung ermöglichen. Schwangere sollten ihn stets mitführen, damit medizinisches Personal im Bedarfsfall schnell relevante Informationen einsehen kann – auch, wenn ein Wechsel der medizinisch betreuenden Personen erfolgt oder ein Notfall auftritt.
Wann bekommen Schwangere einen Mutterpass?
Idealerweise sollen Schwangere den Mutterpass direkt mit der Feststellung der Schwangerschaft ausgestellt bekommen. Dabei ist die offizielle Feststellung, etwa durch eine gynäkologische Blut- oder Ultraschalluntersuchung gemeint.
Mutterpass – Inhalt
Der Mutterpass beinhaltet den gesamten Verlauf der Schwangerschaft, bildet die Komplikationen und Besonderheiten ab und zeigt auch Risiken von Schwangeren und Kindern, selbst, wenn sie bislang keine Auswirkungen auf die Schwangerschaft hatten. Solche Aspekte sind normalerweise auch in der Patientenakte und in den hausärztlichen und gynäkologischen Unterlagen zu finden. Ziel des Mutterpasses ist es jedoch, stets Einsicht in diese Aspekte haben zu können.
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Blutgruppe
Der Mutterpass dokumentiert die Blutgruppe der Schwangeren nach AB0-System (A, B, AB oder 0) und Rhesus-Faktor (positiv oder negativ). Darüber hinaus wird in der Schwangerschaft zweimal ein Suchtest nach Antikörpern gegen den Rhesusfaktor D (sogenannte Anti-D-Antikörper) gemacht. Beim Rhesusfaktor im Allgemeinen handelt es sich um Eiweiße, die auf den roten Blutzellen (Erythrozyten) sitzen. Ist er positiv, sind diese Eiweiße vorhanden, ist er negativ, entsprechend nicht.
Zu Unverträglichkeiten zwischen Schwangerer und ungeborenem Kind kann es kommen, wenn das Kind Rhesus positiv (vor allem Rhesusfaktor D positiv) ist und die Schwangere negativ. Gelangen in diesem Fall nämlich Blutzellen des Fötus in das Blut der Schwangeren, kommt es in deren Immunsystem zu einer Sensibilisierung. Hierbei werden zunächst nur Antikörper gebildet und dem Fötus geschieht nichts. Kommt es nun aber erneut zum Blutkontakt (etwa bei der Geburt oder bei einer erneuten Schwangerschaft), reagiert das mütterliche Immunsystem wie auf einen Eindringling. So kann es zu Komplikationen und Immunreaktionen kommen, die bis zum Abort (vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft) oder zur Totgeburt führen können.
Rhesusfaktor-Inkompatibilität
Die Behandlung der Rhesusfaktor-Unverträglichkeit ist eine der großen Erfolgsgeschichten aus der Vorsorge in der Medizin, denn Komplikationen treten hier durch systematische Überwachung und präventive Behandlung kaum noch auf.
Die Rhesusgruppe der Schwangeren wird im Mutterpass vermerkt. Ist sie negativ, bietet man in der Schwangerschaft und auch nach Abbruch, Abort oder Geburt eine sogenannte Rhesusprophylaxe an. Hierbei handelt es sich um eine gut verträgliche Spritze, die ähnlich einer Impfung Antikörper enthält, die die Eiweiße auf den Erythrozyten einfach binden und somit die Immunisierung verhindern. Da sie relativ teuer sind, wird in der Routine bei Rhesus negativen Schwangeren auch die Rhesus-Untersuchung des Kindes angeboten. Nur wenn dieses Rhesus-D-positiv ist, ist die Prophylaxe nötig.
Infektionskrankheiten
Auch die Suche nach verschiedenen Infektionskrankheiten wird im Mutterpass festgehalten. Hier geht es vor allem um eine Reihe von Erkrankungen, die normalerweise bei gesunden Erwachsenen nicht auffallen oder in vielen Fällen symptomlos bleiben, aber für das ungeborene Kind gefährlich werden können. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei die Untersuchungen für folgende Erkrankungen:
- Röteln (Immunitätsnachweis, durch stattgefundene Infektion oder Impfung)
- Hepatitis B
- Chlamydien
- Syphilis (auch: Lues)
- HIV (nur nach Einwilligung)
Bei Syphilis und HIV wird dabei lediglich die Durchführung der Tests dokumentiert, nicht das Ergebnis, um mögliche Diskriminierung zu vermeiden.
Wieso werden speziell diese Erkrankungen in der Vorsorge getestet?
Die Erkrankungen, die in der Schwangerschaftsvorsorge erfasst werden, sind gezielt ausgewählt, weil sie den Verlauf der Schwangerschaft oder die Entwicklung des ungeborenen Kindes erheblich beeinflussen können.
Viele dieser Erkrankungen verlaufen bei der Schwangeren mild oder unauffällig, können jedoch schwere Folgen für den Fetus haben. Dazu zählen insbesondere die STORCH-Infektionen (Syphilis, Toxoplasmose, „Other“ wie Hepatitis B oder HIV, Röteln, Cytomegalie, Herpes simplex). Sie können Fehlbildungen, Wachstumsstörungen, Frühgeburten oder neurologische Schäden verursachen.
Durch frühzeitige Diagnostik lassen sich Risiken einschätzen, präventive Maßnahmen einleiten oder Therapien beginnen. Die Vorsorge dient somit dem Schutz beider – Schwangerer und Kind – durch rechtzeitiges Erkennen potenziell folgenreicher, oft symptomarmer Erkrankungen.
Darüber hinaus können Schwangere sich dafür entscheiden, andere Suchtests als IGeL-Leistung (also privat gezahlt) durchzuführen:
- Toxoplasmose
- Cytomegalie-Virus (CMV)
- Varizella-Zoster-Virus (VZV)
- Listerien
- B-Streptokokken
Darüber hinaus werden auch Impfungen im Mutterpass dokumentiert, die während der Schwangerschaft erfolgt sind. Hierbei handelt es sich speziell um Influenza (Grippe) und Pertussis (Keuchhusten), wobei beide Impfungen sicher für Schwangere und Kind und vor allem zum Kindsschutz ausdrücklich empfohlen sind.
Vorangegangene Schwangerschaften
Im Mutterpass werden auch Angaben zu vorangegangenen Schwangerschaften dokumentiert, da sie wichtige Hinweise für das aktuelle Schwangerschaftsrisiko liefern. Erfasst werden unter anderem Fehlgeburten, Frühgeburten, Schwangerschaftskomplikationen wie Präeklampsie oder Gestationsdiabetes sowie Geburtsmodus und -verlauf. Diese Informationen ermöglichen eine individuelle Risikoeinschätzung und helfen, Vorsorgemaßnahmen gezielt anzupassen.
Allgemeine Krankheitsgeschichte
Ein Teil der Vorsorge bei Feststellung einer Schwangerschaft ist die Abklärung möglicher gesundheitlicher Risiken und genetischer Auffälligkeiten. Vor allem stehen hier solche Erkrankungen im Fokus, die das Risiko für Schwangere und Kind erhöhen können. Auch psychische Erkrankungen werden aufgenommen und besprochen. Darüber hinaus sollte ärztliches Personal ebenfalls abklären, ob soziale Belastungen vorhanden sind. Hierbei können Integrationsprobleme, wirtschaftliche Aspekte oder die Wohnsituation zum Thema werden. Unter Umständen kann man so schon frühzeitig auf Sozialdienste zurückgreifen und mehr Sicherheit gewähren.
Schwangerschaftsverlauf
Der Schwangerschaftsverlauf wird im Mutterpass fortlaufend dokumentiert, um die Entwicklung von Schwangerer und Kind systematisch zu überwachen. Eingetragen werden unter anderem Blutdruck, Gewicht, Urinbefunde, Laborwerte, Ultraschallergebnisse sowie die Lage und das Wachstum des Fötus. Auch besondere Beschwerden oder Komplikationen finden dort Platz. Diese strukturierte Dokumentation ermöglicht eine frühzeitige Erkennung von Auffälligkeiten und stellt eine kontinuierliche, transparente Betreuung während der gesamten Schwangerschaft sicher.
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Ultraschalluntersuchungen
Ein Teil der Schwangerschaftsvorsorge sind die diversen Ultraschalluntersuchungen, die im Verlauf gemacht werden. Gesetzlich sind dabei drei Standarduntersuchungen vorgesehen, die in der 10., der 20., und der 30. Woche durchgeführt werden. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken:
- Die erste Untersuchung zwischen der 9. und 12. Woche kontrolliert die korrekte Einnistung und beurteilt die Form von Kopf und Körper des Embryos. Einen Herzschlag kann man ebenfalls schon hören.
- Die zweite und dritte Untersuchung kontrolliert dann die Entwicklung im Verlauf – unter anderem auch durch Messung der Fruchtwassermenge. So kann sowohl der Wachstumsstatus des Fötus als auch ein möglicher Verlust von Fruchtwasser beurteilt werden.
Keine der Untersuchungen gefährden Schwangere oder Kind. Lediglich einer sogenannte Doppler-Sonografie (die Blutströme beurteilt) sollte nur bei äußerstem Verdacht direkt zu Beginn der Schwangerschaft durchgeführt werden. Hier kann leichte Wärme entstehen. Später kann sie ebenfalls unbedenklich erfolgen. Über diese Standarduntersuchungen hinaus kann ein Ultraschall zur Beurteilung weiterer gesundheitlicher Aspekte in Verwendung kommen oder auch einfach so. Hier beurteilt die Krankenkasse die Notwendigkeit und ob sie die Untersuchung finanziell übernimmt.
Lage des Kindes
Vor allem gegen Ende der Schwangerschaft spielt die Lage des ungeborenen Kindes eine große Rolle innerhalb der Ultraschalluntersuchung. Angaben wie Schädellage, Beckenendlage oder Querlage sind entscheidend für die Geburtsplanung und das weitere geburtshilfliche Vorgehen. Hierbei sollten Schwangere sich auf die Beurteilung von geschultem medizinischem Personal verlassen.
Mutterpass – So nutzen ihn Schwangere
Schwangere erhalten den Mutterpass zu Beginn der Schwangerschaft und führen ihn regelmäßig zu Vorsorgeterminen mit. Sie bewahren ihn griffbereit auf und nehmen ihn möglichst immer mit, damit ärztliches Personal oder Hebammen wichtige Befunde sofort einsehen können. Im Mutterpass verfolgen sie Untersuchungsergebnisse, kontrollieren Termine und informieren sich über ihren Schwangerschaftsverlauf. Sie können auch einsehen, wann die nächste Standarduntersuchung ansteht. So nutzen sie ihn aktiv als Begleiter durch die gesamte Schwangerschaft.
Tipps zur Aufbewahrung
Der Mutterpass ist ein medizinisches Dokument und man sollte ihn auch entsprechend behandeln. Da er stets mitgeführt werden soll, können Schwangere sich überlegen, ein Etui oder eine Mappe dafür zu organisieren. Gleichzeitig ist es auch jetzt schon die elektronische Form des Mutterpasses. Diese soll perspektivisch Teil der elektronischen Patientenakte (ePa) werden. Da das System aber noch nicht überall in der Praxis Anwendung findet und unterwegs nicht abgerufen werden kann, sollte man aktuell noch nicht alleinig auf die digitale Version vertrauen.
Was passiert bei Verlust?
Geht der Mutterpass verloren, sollte die Schwangere umgehend ihre betreuende gynäkologische Praxis informieren. Dort kann in der Regel ein Ersatz-Mutterpass ausgestellt werden, da die meisten Untersuchungsbefunde in der Patientenakte dokumentiert sind. Bereits durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen, Laborwerte und Ultraschallbefunde werden nachgetragen, soweit sie verfügbar sind. Wichtig ist, den Verlust ernst zu nehmen, da der Mutterpass relevante medizinische Informationen enthält, die besonders im Notfall benötigt werden. Verliert man den Pass, sollte man sich also eigenständig schnellstmöglich um den Ersatz kümmern.
Nach der Schwangerschaft
Auch nach der Schwangerschaft behält der Mutterpass seine Gültigkeit als medizinisches Dokument und kann in kommenden Untersuchungen (natürlich vor allem im Bereich der Gynäkologie, Kinderwunsch und bei weiteren Schwangerschaften) zur Beurteilung Anwendung finden. Er enthält kostbare medizinische Informationen und kann in schwierigen Situationen die Diagnostik unterstützen, Risiken besser abschätzen und Komplikationen frühzeitig aufdecken.
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Häufige Fragen
- In welcher SSW bekommt man den Mutterpass?
- Wann kommt der erste Eintrag im Mutterpass?
- Wird eine Fehlgeburt im Mutterpass eingetragen?
- Sind Mutterpass und U-Heft das Gleiche?
Schwangere erhalten den Mutterpass in der Regel direkt nach der ärztlichen Feststellung der Schwangerschaft. Dies geschieht meist zwischen der 4. und 8. Schwangerschaftswoche. Ab diesem Zeitpunkt dokumentiert der Pass alle wichtigen Befunde und Vorsorgeuntersuchungen.
Der erste Eintrag im Mutterpass erfolgt bei der ersten Vorsorgeuntersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft. Dabei werden Basisinformationen wie Blutgruppe, Gesundheitszustand und bisherige Schwangerschaften erfasst. Auch erste Laborwerte, Ultraschallbefunde und Risikofaktoren werden dokumentiert.
Ja, eine Fehlgeburt wird im Mutterpass eingetragen, da sie wichtige Informationen für die Betreuung in späteren Schwangerschaften liefert. Dabei werden Datum, Schwangerschaftswoche und gegebenenfalls medizinische Details festgehalten. Diese Angaben helfen Ärztinnen und Ärzten, Risiken einzuschätzen und Vorsorgemaßnahmen anzupassen. So trägt die Dokumentation zu einer sicheren und individuellen Schwangerschaftsbetreuung bei.
Nein, Mutterpass und U-Heft sind nicht dasselbe. Der Mutterpass dokumentiert die Schwangerschaft und den Gesundheitsverlauf der Mutter. Das U-Heft erfasst die Vorsorgeuntersuchungen und Entwicklung des Kindes nach der Geburt.
- Der Mutterpass, https://www.tk.de/... (Abrufdatum 12.02.2026)
- Schwangerenvorsorge und Mutterpass, https://www.gesundheitsinformation.de/... (Abrufdatum 12.02.2026)
- Influenza, https://www.rki.de/... (Abrufdatum 12.02.2026)
- Pertussis, https://www.rki.de/... (Abrufdatum 12.02.2026)
- Ultraschall, https://www.familienplanung.de/... (Abrufdatum 12.02.2026)








