Pflegesachverständige kommen immer dann ins Spiel, wenn Pflegebedürftigkeit fachmännisch einzuschätzen ist. Welchen Pflegegrad weist eine Person auf? Welche Leistungen stehen demzufolge einer pflegebedürftigen Person zu? Ein/e Pflegesachverständige/r ist unmittelbar verantwortlich für die Lebensumstände von Patienten/-innen. Das Gutachten legt fest, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten und wie auf dieser Basis der Lebensalltag konkrete Formen annehmen kann. Dieser spannende und zukunftsorientierte Beruf muss Kosten für die Pflegeversicherung und den Faktor Mensch ganzheitlich betrachten, um zu tragfähigen Lösungen zu kommen.
Was macht man als Pflegesachverständige/r?
Pflegesachverständige begutachten mit ihrer Expertise, wie hoch der Pflegegrad einer Person ist und welche Leistungen entsprechend von der Pflegeversicherung zu erbringen sind. Die individuelle Beurteilung der Pflegesituation steht im Mittelpunkt. Darüber hinaus wird die Qualität der Pflege in Heimen und anderen Einrichtungen untersucht, womit ein direkter Einfluss auf die Lebensqualität der Pflegebedürftigen möglich ist. Pflegesachverständige begutachten die häusliche Situation, denn Pflege daheim ist für viele Familienangehörige eine Option. Bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit müssen Emotionen außen vor bleiben, formale Kriterien wie etwa die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen sind maßgebend.
Wie läuft die Ausbildung als Pflegesachverständige/r? ab?
Es handelt sich um eine berufliche Weiterbildung, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Pflegebereich wie etwa eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder als Pflegefachfrau/-mann zwingend voraussetzt. Denn dadurch ist Fachexpertise für die Begutachtung in großen Teilen mit Blick auf die Pflege bereits vorhanden. Es handelt sich um eine berufsbegleitende Weiterbildung als Pflegesachverständige/r, sodass ein hohes Maß an Flexibilität nutzbar ist.
Berufsbegleitende Weiterbildung
Die Weiterbildung zum/-r Pflegesachverständigen lässt sich berufsbegleitend absolvieren. Wie diese Form genau aussieht, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Bei einigen finden Präsenzseminare an festgelegten Wochenenden und Abenden statt, andere bieten die Weiterbildung als komplettes Fernstudium an, bei dem man zeitlich flexibel ist.
Voraussetzungen für die Weiterbildung
Diese Weiterbildung richtet sich in erster Linie an examinierte Pflegefachkräfte, die bereits auf Berufserfahrung zurückgreifen können. Wer sich als Pflegesachverständige/r weiterbilden möchte, muss eine Ausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder als Gesundheits- und Krankenpfleger/in vorweisen. Bei den meisten Anbietern sind 2 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Teilweise ist auch ein Mindestalter von 25 Jahren als formales Kriterium festgeschrieben.
Dauer und Aufbau der Weiterbildung
Die Dauer dieser beruflichen Weiterbildung hängt vom Anbieter und der Variante ab: Teilzeitmodelle dauern länger. Meistens liegt die Dauer der Fortbildung in einer Spanne von 6 bis 18 Monaten.
Weiterbildungsinhalte als Pflegesachverständige/r?
Im Fokus stehen rechtliche Grundlagen, um belastbare und letztlich auch gerichtstaugliche Gutachten für die Pflegebedürftigkeit erstellen zu können. Insofern stehen die folgenden Inhalte auf dem Lehrplan:
- Rechtsgrundlagen
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit anhand aktueller Richtlinien
- Planung und Durchführung der Begutachtung
- Grundlagen des Sozial- und Gesundheitswesens
- Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen
- Qualität in der Pflege
- Prävention und Rehabilitation
Was verdient man während der Weiterbildung?
Da es sich um eine berufliche Weiterbildung handelt, stehen Absolventen/-innen in der Regel mit festem Einkommen voll im Berufsleben. Die Kosten für die Fortbildung können vom Arbeitgeber oder auch vom Arbeitsamt übernommen werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu klären. Kostensenkend wirkt sich auch die Tatsache aus, dass Beiträge steuerlich absetzbar sind. Dazu muss die Weiterbildung beruflichen Zwecken dienen, was hier der Fall ist.
Passt die Weiterbildung als Pflegesachverständige/r? zu mir?
Pflegesachverständige/r könnte die richtige Wahl sein, wenn:
- eine Arbeit mit Menschen als sinnstiftend angesehen wird
- die Begriffe Planung & Verwaltung keine Abwehrreaktion hervorrufen
- die eigene Arbeitsweise absolut gewissenhaft ist
- keine Berührungsängste vorhanden sind
- ein hohes Maß an Entscheidungsfähigkeit vorhanden ist
Pflegesachverständige/r könnte nicht die richtige Wahl sein, wenn:
- eine kreative Tätigkeit dem eigenen Profil eher entspricht
- die Gutachtenerstellung auf Dauer als eintönig empfunden wird
- die eigenen Stärken nicht in einer strukturierten Arbeitsweise liegen
- mögliche juristische Auseinandersetzungen keinen Platz in der Jobfantasie haben
- sich Interessenten/-innen zu stark von Emotionen leiten lassen
Wie sieht der Berufsalltag als Pflegesachverständige/r aus?
Der Berufsalltag spielt sich zwischen dem Schreibtisch und Besuchen bei Pflegebedürftigen oder im Pflegeheim ab. Steht ein Begutachtungstermin an, werden vor Ort mit einem standardisieren Vorgehen alle notwendigen Informationen erhoben. Durch ein Gespräch und Tests wird deutlich, wie groß die Pflegebedürftigkeit ist. Im Abschluss an diesen Termin wird zeitnah ein Pflegegutachten erstellt, das dann die Basis für Leistungen ist. Kommt es zu Widersprüchen, muss ein/e Pflegesachverständige/r das Gutachten ggf. vor Gericht verteidigen.
Aufgaben als Pflegesachverständige/r?
Aktiv werden Pflegesachverständige im Auftrag von Versicherungsträgern oder durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Hauptaufgabe ist, die Pflegebedürftigkeit von Patienten/-innen gutachterlich einzuschätzen. Auf dieser Grundlage werden Leistungsansprüche und notwendige Zuzahlungen bzw. Eigenleistungen berechnet. Der Pflegegrad ist ein konkretes Ergebnis, an dem sich die Arbeit von Pflegesachverständigen ablesen lässt. Begutachtungen stehen in regelmäßigen Abständen an, da sich der Zustand und somit die Pflegebedürftigkeit ändern können. Es handelt sich insofern um einen dynamischen Prozess, der/die Pflegesachverständige/r begleitet Patienten/-innen nicht selten über einen längeren Zeitraum.
Zu weiteren wichtigen Aufgaben von Pflegesachverständigen zählen:
- Gutachtenerstellung, bei Bedarf Überprüfung oder Verteidigung von Gutachten
- Überprüfung der Pflegequalität von Einrichtungen
- Begutachtung der häuslichen Pflegesituation
- Beratung von Patienten/-innen und deren Angehörigen
Wo kann man als Pflegesachverständige/r arbeiten?
Meistens arbeiten Pflegesachverständige im Auftrag von Versicherungsträgern oder Krankenkassen, Pflegediensten, ambulanten Pflegediensten oder auch Sozialgerichten. Dabei können sie freiberuflich arbeiten oder angestellt sein. Eine Anstellung ist in Unternehmen die Regel, die sich auf die Erstellung von Pflegegutachten spezialisiert haben.
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Arbeitszeiten als Pflegesachverständige/r?
Die Arbeitszeiten sind im Regelfall sehr planbar, da Begutachtungen immer termingebunden sind. Insofern dürfte sich die Arbeitszeit meistens innerhalb des üblichen Rahmens eines Bürojobs erstrecken. Durch Gleitzeit und Mitbestimmung bei Terminen lassen sich die Arbeitszeiten flexibel an den eigenen Lebensrhythmus anpassen. Wer freiberuflich als Pflegesachverständige/r arbeitet, kann seine Arbeitszeiten sowie den Umfang stärker selbst bestimmen.
Was verdient man als Pflegesachverständige/r?
Das Gehalt hängt vom konkreten Anstellungsverhältnis ab und liegt zwischen 3.000 und 4.000 Euro pro Monat liegen. Wer selbstständig ist, erzielt je nach Auslastung ein Gehalt über dieser Grenze. Selbstständige haben höhere Kosten für die Krankenversicherung und Altersvorsorge die sie alleine tragen müssen.
Welche Berufsperspektiven hat man als Pflegesachverständige/r?
Demografischer Wandel und die steigende Zahl der Pflegebedürftigen geben den Rahmen für exzellente Berufsaussichten als Pflegesachverständiger vor. Vor diesem Hintergrund ist der Schritt, sich auf Basis einer Ausbildung im Pflegebereich weiterzubilden, als sehr zukunftsorientiert anzusehen.
Weiterbildung und Fortbildung
Grundsätzlich besteht mit zunehmender Berufserfahrung die Möglichkeit, eine leitende Stelle einzunehmen und perspektivisch mehr Verantwortung zu tragen. Das setzt den Willen voraus, sich fachlich stets weiterzubilden. Das erscheint mit Blick auf ständig neue gesetzliche Rahmenbedingungen dringend notwendig. Der akademische Weiterbildungsweg steht Pflegesachverständigen zudem offen. Denkbar ist ein Studium im Bereich Gesundheits- und Pflegemanagement, um sich jenseits der Gutachtenerstellung für weitere Aufgabenbereiche zu qualifizieren.
Berufsperspektiven und Zukunftsaussichten
Zuletzt hat das Statistische Bundesamt darauf hingewiesen, dass die Pflegebedürftigkeit in Deutschland stärker als bisher angenommen steigen wird. Somit erhöht sich der finanzielle Druck auf die Pflegeversicherung, was in Kombination mit immer mehr Pflegebedürftigen in Deutschland zu einer stark steigenden Nachfrage und somit sehr guten Zukunftsaussichten führen wird. Bis 2030 wird mit 5,75 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet, 2050 könnten es schon fast 7,5 Millionen sein. Somit werden in Zukunft sehr viel mehr Pflegegutachten erstellt werden müssen.
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