Wer sich als Medizinische Fachangestellte (MFA) fortbilden, mehr Eigenverantwortung in der Praxis seines Hausarztes übernehmen und selbständiger im Praxisalltag tätig sein möchte, für den ist die berufliche Weiterbildung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (kurz: NäPa) wie geschaffen. In Nordrhein und Westfalen Lippe wird die NäPa auch Entlastende Versorgungsassistentin (kurz: EVA) genannt.
Eine NäPa übernimmt selbstständig alle an sie delegierbaren ärztlichen Leistungen wie z.B. Hausbesuche. Hierdurch entlastet eine qualifizierte NäPa nicht nur ihren Arbeitgeber, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur ambulanten Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten, in denen der Hausärztemangel groß und damit der Bedarf an NäPas besonders hoch ist.
Was sonst noch alles zum Beruf der NäPa gehört, um welche Inhalte es in der Weiterbildung geht und was man danach verdient, steht im folgenden Artikel.
NäPa – Voraussetzungen
Die Voraussetzungen der Weiterbildung zur NäPa erfüllt, wer entweder eine fertig ausgebildete MFA oder Arzthelferin ist oder eine Berufsausbildung zur Krankenschwester bzw. zur/-m Pflegefachfrau/Pflegefachmann erworben hat. Zusätzlich muss man nachweisen können, dass man mindestens drei Jahre in einer Hausarztpraxis oder Facharztpraxis beruflich tätig war.
Die Fortbildungsinhalte sind im Großen und Ganzen dieselben wie bei der VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis), wenn auch die Kursinhalte zur NäPa etwas umfangreicher gestaltet sind. Wer bereits die Fortbildung zur VERAH absolviert hat, kann leicht mit dem Ableisten einiger weniger zusätzlicher Kurseinheiten den Abschluss zur NäPa erwerben. Hausärzte, die eine Medizinische Fachangestellte zur NäPa weiterbilden lassen, erhalten hierfür ein extrabudgetäres Zusatzhonorar.
NäPa – Inhalt und Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung zur NäPa ist mit maximal 271 Fortbildungsstunden, die berufsbegleitend zur Tätigkeit als MFA in der Hausarztpraxis zu absolvieren sind, sehr umfangreich. Die Doppelbelastung aus beruflicher Weiterbildung und täglicher Arbeitszeit ist daher nicht für jeden machbar. Je nach Fortbildungsanbieter finden diese Fortbildungen entweder an den Wochenenden, wochentags oder einmal monatlich als viertägiger Intensivkurs statt. Die Zeit, die in der theoretischen Fortbildung verbracht wird, rechnet sich jedoch als Arbeitszeit.
Die Fortbildung ist nicht für jede NäPa gleich lang. Wer z.B. mehr als zehn Jahre als MFA gearbeitet hat, kann die 271 Fortbildungsstunden auf 150 Stunden theoretischen Unterricht reduzieren und die praktische Fortbildung auf 20 Stunden. Im Umkehrschluss müssen MFA mit weniger als zehn Jahren praktischer Berufserfahrung 170 Stunden theoretischen Unterricht und 30 Stunden praktische Fortbildung absolvieren. Für MFA, die weniger als fünf Jahre Berufserfahrung vorzuweisen haben, fallen demzufolge die vollen 271 Fortbildungsstunden an, aufgeteilt in 200 Stunden theoretischen Unterricht und bis zu 71 Stunden praktische Fortbildung.
Weiterbildungsdauer
Die Fortbildung zur NäPa dauert insgesamt maximal 271 Stunden, was ungefähr sieben Monaten entspricht und auf maximal fünf Jahre ausgedehnt werden kann. Wenn bestimmte Fortbildungsinhalte durch eine andere Weiterbildung (z.B. zur VERAH) belegt werden können, kann das entsprechende Modul ausgelassen werden, wodurch sich die Fortbildungsdauer entsprechend reduziert.
Die Fortbildungsinhalte der NäPa beinhalten einen 20-stündigen Notfallkurs und das sogenannte Case Management als wichtigsten und umfangreichsten Teil der Fortbildung. Hierbei lernt die künftige NäPa, wie man die individuelle Lebenssituation der Patienten einschätzt: Benötigt jemand einen Platz in einer Tagespflege? Ist ein Diabetes-Kurs notwendig? Brauchen die Angehörigen praktische Anleitung z.B. für das Verabreichen von Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden? All dies ist normalerweise Aufgabengebiet des Hausarztes und wird nun von der NäPa eingeschätzt. Hat die NäPa entschieden, welche Maßnahmen notwendig sind, kümmert sie sich um deren Umsetzung, d.h. sie zeigt direkt wie z.B. Verbände angelegt oder Medikamente verabreicht werden oder bietet entsprechende Kurse an.
Module
Die Module in der Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin umfassen den gesamten fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht und beinhalten u.a. das Erkennen und Behandeln häufiger Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (z.B. Diabetes, Bluthochdruck etc.), Grundlagen der Ernährung, Arzneimittelversorgung, Wundpflege und Wundversorgung und medizinische Dokumentation (d.h. das korrekte Führen der Krankenakten nach datenschutzrechtlichen Grundlagen).
Aber auch Spezialdisziplinen wie die Versorgung und Betreuung von Palliativpatienten (z.B. Krebspatienten), die Zusammenarbeit und Koordination mit Palliativstationen und Sterbehäusern und psychosomatische und psychosoziale Versorgung (z.B. Behandlung oder Weiterleitung zum Psychologen von depressiven Patienten) stehen auf dem Weiterbildungsplan. Auch sogenannte Soft Skills wie Kommunikation und Gesprächsführung oder Wahrnehmung und Motivation sind Teil der Weiterbildung zur NäPa. Das wichtigste Modul ist jedoch die praktische Fortbildung im Rahmen der Hausbesuche.
Praktikum
Die praktische Fortbildung einer NäPa findet in Form von Hausbesuchen statt. Diese können – wie der Name schon sagt – entweder direkt beim Patienten zu Hause stattfinden oder im Alten- oder Pflegeheim. Insgesamt vier Hausbesuche, die jeweils etwa 30 Minuten dauern, müssen mit einer ausführlichen Falldokumentation und Kurzbeschreibung sowie einer Bescheinigung des Hausarztes der der Hausärztin dokumentiert werden.
Prüfung
Zur Prüfung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin zugelassen wird, wer mindestens 90% des Unterrichts besucht und die oben erwähnten Nachweise über die erforderlichen Hausbesuche einschließlich der Falldokumentationen vorgelegt hat. Das erfolgreiche Absolvieren der Module wird durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachgewiesen und die insgesamt vier dokumentierten Hausbesuche sind ebenfalls schriftlich vorzulegen. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht der Zulassung zur schriftlichen Prüfung nichts mehr im Wege.
Die Prüfung zur NäPa besteht entweder aus mehreren schriftlichen Teilprüfungen oder einer Gesamtprüfung von mindestens 60 Minuten Dauer. Abgefragt werden die Inhalte der theoretischen Fortbildung. Findet die Prüfung in elektronischer Form statt, kann sie auch kürzer als 60 Minuten dauern. Ebenso zur zählen die erwähnten vier Falldokumentationen/Kurzbeschreibungen zur erbrachten schriftlichen Leistung.
Nachdem die/die Teilnehmer/in die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält sie/er ein Zertifikat der zuständigen Ärztekammer, die sie/ihn als ausgebildete NäPa ausweist.
NäPa – Kosten und Abrechnung der Weiterbildung
Insgesamt kostet die Fortbildung zur NäPa je nach Anbieter zwischen 1.500 und 1.800 Euro. Da die Module einzeln berechnet werden, können MFA, die bereits z.B. Kurse in der Wundversorgung absolviert haben, hier Geld sparen und diese anrechnen lassen, sofern die Teilnahme nicht zu lange zurückliegt. Da viele NäPa ihre Fortbildung auf Wunsch oder in Absprache mit ihrem Hausarzt absolvieren, übernimmt dieser meist die gesamten Kosten.
NäPa – Gehalt
Die Gehaltsspanne für NäPa bewegt sich zwischen einem Jahreseinkommen von 28.605 € (entspricht einem Bruttogehalt von 2.307 €) und 37.423 € (entspricht einem Bruttogehalt von 3.018 €). Generell kann man von einem Bruttogehalt von 2.639 € monatlich (entspricht einem Jahresgehalt von 32.718 €) bei einer Beschäftigung in einem Umfang von 40 Wochenstunden für Nichtärztliche Praxisassistenten ausgehen.
Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPa) Stellenangebote
NäPa – Aufgaben
Eine fertig ausgebildete NäPa übernimmt in ihrer Hausarztpraxis einen deutlich größeren Aufgabenbereich als eine MFA. Damit trägt die Nichtärztliche Praxisassistentin auch entsprechend mehr Eigenverantwortung. In Absprache mit ihrem Hausarzt erledigt sie eigenständig Hausbesuche und entlastet ihn dadurch deutlich im Tagesgeschäft. Somit bleibt ihm mehr Zeit für seine Patienten sowie die medizinische und bürokratische Arbeit in der Praxis.
Da eine NaPä sozusagen wie eine zweite Hausärztin ist, verfügt sie auch über einen eigenen Patientenstamm. Bei diesen Stammpatienten nimmt sie z.B. Blutabnahmen vor, achtet auf Blutzucker und Blutdruck, wechselt Verbände, dokumentiert Wunden und Heilungsprozesse und reagiert entsprechend auf gesundheitliche Veränderungen.
Aufgrund des durch die Weiterbildung zur NäPa deutlich breiteren medizinischen Wissens ist sie relativ frei in ihren Entscheidungen und kann eigenständig vor Ort handeln, ohne vorher Rücksprache mit dem Hausarzt halten zu müssen. Sie beurteilt fachkundig den allgemeinen Gesundheitszustand, schätzt die Lebenssituation ihrer Patienten ein und koordiniert bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Pflegedienst, Pflegekräften und Angehörigen, um die bestmögliche Versorgung für ihre Patienten zu gewährleisten. Damit ist eine NaPä nicht nur auf dem Land, wo häufig Hausärztemangel herrscht und die Zeit eines Hausarztes oftmals nicht für die umfassende Betreuung aller seiner Patienten reicht, eine unverzichtbare Hilfe.
NäPa – Arbeitszeiten
Eine NäPa arbeitet werktags mit mindestens 20 Wochenstunden. Sonn- und Feiertagsdienste sind nicht üblich.
NäPa – Einsatzorte
Die NäPa ist hauptsächlich in der Arztpraxis tätig, verbringt aber auch viel Zeit im Auto auf dem Weg zu Hausbesuchen und dort dann in den Wohnungen ihrer Patientinnen und Patienten. Gerade in ländlichen Gegenden, in denen Arztpraxen nicht so flächendeckend gesäht sind, können solche Besuche häufiger vorkommen und längere Strecken mit dem Auto zurückgelegt werden müssen.
Stellenangebote für Medizinische Fachangestellte
Wer aktuell auf der Suche nach einer neuen Stelle in einer Arztpraxis oder im Bereich Pflege ist, findet bei Medi-Karriere eine große Auswahl an MFA-Jobs, Stellenanzeigen für Gesundheits-/ und Krankenpfleger/innen sowie Ausschreibungen für Zahnmedizinische Fachangestellte.
1. Fortbildungscurriculum „Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)“, www.akademienordrhein.info (Abrufdatum: 26.04.2021)
2. www.gehalt.de/beruf/nichtaerztlicher-praxisassistent (Abrufdatum: 27.04.2021)
3. www.aerztekammer-bw.de/30mfa/30fortbildung/04-naepa/index.html (Abrufdatum: 27.04.2021)