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Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) regelt die tariflichen Gehälter, Ausbildungsvergütungen und Zuschläge in der ambulanten Versorgung. Die Vergütung richtet sich nach sechs Tätigkeitsgruppen und neun Gehaltsstufen. Entscheidend sind Berufserfahrung, Qualifikationen und übertragene Aufgaben. Neben dem Gehaltstarifvertrag bestimmen weitere Tarifverträge die Arbeitsbedingungen und Sonderzahlungen. Auch Fortbildungen können die Verdienstmöglichkeiten verbessern und neue berufliche Perspektiven eröffnen. Welche Gehälter MFA erwarten können, wie die Eingruppierung funktioniert und welche tariflichen Regelungen gelten, zeigt der folgende Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Tarifvertrag: Der MFA-Gehaltstarifvertrag regelt Gehälter, Ausbildungsvergütungen und Zuschläge.
- Ausbildungsgehalt: Im ersten Jahr 1.050 Euro, im zweiten Jahr 1.150 Euro und im dritten Jahr 1.250 Euro brutto monatlich.
- Tätigkeitsgruppen: Sechs Gruppen, abhängig von Qualifikation, Berufserfahrung und übertragenen Aufgaben.
- Gehaltsstufen: Neun Stufen nach Berufsjahren.
- Weihnachtsgeld: 50 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts im ersten Jahr, ab dem zweiten Jahr 70 Prozent.
- Weitere Tarifverträge: Je nach Arbeitgeber gelten der MFA-Manteltarifvertrag, der TVöD oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien.
- Weiterbildung: Zusätzliche Qualifikationen und entsprechende Aufgaben ermöglichen eine höhere Eingruppierung.
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Was ist ein Gehaltstarifvertrag MFA?
Der Gehaltstarifvertrag regelt die tarifliche Vergütung für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Einrichtungen der ambulanten medizinischen Versorgung. Er legt verbindliche Gehaltstabellen fest, die sich nach Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppe richten. Insgesamt unterscheidet der Tarifvertrag sechs Tätigkeitsgruppen und berücksichtigt zusätzliche Qualifikationen, Fortbildungen sowie übertragene Verantwortungsbereiche. Darüber hinaus regelt er die Ausbildungsvergütung, Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit sowie die Berechnung von Teilzeitgehältern.
Den Gehaltstarifvertrag verhandeln die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf). Er gilt unmittelbar für Arbeitsverhältnisse, bei denen beide Seiten tarifgebunden sind. Ohne beiderseitige Tarifbindung können Arbeitgeber und MFA die Anwendung im Arbeitsvertrag vereinbaren. Auch eine betriebsübliche Anwendung ist möglich. Damit schafft der Gehaltstarifvertrag eine einheitliche Grundlage für die Vergütung und bietet Orientierung bei Gehaltsverhandlungen.
Gehaltstarifvertrag MFA – Ausbildungsgehälter
Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) legt auch die monatliche Ausbildungsvergütung fest. Diese steigt mit jedem Ausbildungsjahr und bietet Auszubildenden eine verlässliche finanzielle Orientierung. Die tariflichen Ausbildungsgehälter gelten für Ausbildungsverhältnisse mit entsprechender Tarifbindung oder vertraglicher Vereinbarung. Auszubildende im ersten Jahr erhalten dabei ein Gehalt von 1.050 Euro brutto monatlich. Im zweiten Jahr steigt die Ausbildungsvergütung auf 1.150 Euro. Wer sich im dritten Ausbildungsjahr zum Medizinischen Fachangestellten befindet, kann tariflich mit 1.250 Euro brutto monatlich rechnen. Damit berücksichtigt der Gehaltstarifvertrag die zunehmenden Kenntnisse, praktischen Fähigkeiten und Verantwortungsbereiche während der dreijährigen MFA-Ausbildung.
| Ausbildungsjahr | Gehalt (Brutto Monat) |
| 1. Ausbildungsjahr | 1.050 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.150 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.250 Euro |
Gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026
Quelle: Bundesärztekammer
Gehaltstarifvertrag MFA – Gehaltstabelle
Die Gehaltstabelle für Medizinische Fachangestellte (MFA) zeigt die tariflichen Bruttomonatsgehälter nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen. Insgesamt unterscheidet der Gehaltstarifvertrag sechs Tätigkeitsgruppen und neun Gehaltsstufen, die sich nach Berufserfahrung, Qualifikation und Verantwortungsbereich richten. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die tariflichen MFA-Gehälter und verdeutlicht die Verdienstmöglichkeiten mit zunehmender Berufserfahrung.
| Berufsjahre | TG I (€) | TG II (€) | TG III (€) | TG IV (€) | TG V (€) | TG VI (€) |
| 1. bis 4. | 2.940 € | 3.116 € | 3.292 € | 3.469 € | 3.763 € | 4.174 € |
| 5. bis 8. | 2.993 € | 3.172 € | 3.352 € | 3.531 € | 3.830 € | 4.249 € |
| 9. bis 12. | 3.045 € | 3.228 € | 3.411 € | 3.594 € | 3.898 € | 4.325 € |
| 13. bis 16. | 3.098 € | 3.284 € | 3.470 € | 3.656 € | 3.966 € | 4.400 € |
| 17. bis 20. | 3.236 € | 3.430 € | 3.624 € | 3.818 € | 4.142 € | 4.595 € |
| 21. bis 24. | 3.289 € | 3.486 € | 3.684 € | 3.881 € | 4.210 € | 4.670 € |
| 25. bis 28. | 3.342 € | 3.542 € | 3.743 € | 3.943 € | 4.278 € | 4.745 € |
| 29. bis 32. | 3.395 € | 3.598 € | 3.802 € | 4.006 € | 4.345 € | 4.821 € |
| ab 33. | 3.448 € | 3.655 € | 3.861 € | 4.068 € | 4.413 € | 4.896 € |
Gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026
Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte
Für Medizinische Fachangestellte (MFA) kommen je nach Arbeitgeber unterschiedliche Tarifverträge und Vergütungsregelungen infrage. Den MFA-Gehaltstarifvertrag schließen die Arbeitsgemeinschaft ärztlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf). Er gilt insbesondere für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse in der ambulanten Versorgung. In öffentlichen Einrichtungen können dagegen Tarifverträge wie der TVöD gelten. Kirchliche Arbeitgeber wie Caritas und Diakonie nutzen häufig eigene Arbeitsvertragsrichtlinien oder kirchliche Tarifwerke.
Manteltarifvertrag für MFA
Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ergänzt den Gehaltstarifvertrag um weitere Arbeitsbedingungen. Dazu gehören insbesondere die regelmäßige Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit. Auch Sonderzahlungen und die Bereitstellung von Schutz- und Berufskleidung sind Bestandteil der tariflichen Vereinbarungen. Für die betriebliche Altersversorgung besteht ein eigenständiger Tarifvertrag. Die Tarifparteien können den Manteltarifvertrag unabhängig vom Gehaltstarifvertrag anpassen.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Medizinische Fachangestellte im öffentlichen Dienst können nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)bezahlt werden. Welcher Tarifbereich gilt, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber und der Einrichtung ab. In kommunalen Krankenhäusern kommt beispielsweise der TVöD-K infrage. Für kommunale Pflege- und Betreuungseinrichtungen existiert dagegen der TVöD-B. Die Eingruppierung richtet sich nach den jeweils geltenden Tätigkeitsmerkmalen und den übertragenen Aufgaben.
Arbeitsvertragsrichtlinien und kirchliche Tarifverträge
Bei kirchlichen Arbeitgebern gelten häufig eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Dazu gehören die AVR-Caritas und die AVR-Diakonie. Sie regeln unter anderem Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaub und zusätzliche Leistungen. Anders als klassische Tarifverträge entstehen AVR durch Beschlüsse paritätisch besetzter Arbeitsrechtlicher Kommissionen.
Daneben nutzen einige evangelische Einrichtungen kirchliche Tarifwerke wie den Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF). Die konkreten Arbeitsbedingungen hängen vom jeweiligen Träger und dem vereinbarten Regelwerk ab.
Ausbildungsplätze als
Gehaltstarifvertrag MFA – Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld für Medizinische Fachangestellte (MFA) regelt § 12 des Manteltarifvertrags. Die jährliche Sonderzahlung erfolgt zum 1. Dezember. Im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt sie 50 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts, ab dem zweiten Jahr 70 Prozent. Der Anspruch erfordert mindestens sechs volle Kalendermonate Beschäftigung, bei Auszubildenden drei Monate. Während der Elternzeit besteht ein anteiliger Anspruch. Krankheit führt dagegen nicht automatisch zu einer Kürzung.
Endet das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung vor dem 31. März des Folgejahres, kann eine Rückzahlungspflicht entstehen. Nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit reduziert sie sich auf 50 Prozent. Nach fünf Jahren entfällt sie vollständig.
Tätigkeitsgruppen MFA
Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte unterscheidet sechs Tätigkeitsgruppen. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikationen, Berufserfahrung und den tatsächlich übertragenen Aufgaben. Zusätzliche Fortbildungen können ein höheres Tarifgehalt ermöglichen. Allerdings müssen MFA die erworbenen Kenntnisse auch beruflich anwenden. Die erforderlichen Fortbildungsstunden lassen sich in den Tätigkeitsgruppen II bis V durch mehrere Maßnahmen sammeln.
Tätigkeitsgruppe I
Die Tätigkeitsgruppe I umfasst MFA mit abgeschlossener Berufsausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung vor der Ärztekammer. Sie führen die berufstypischen Aufgaben nach allgemeinen Anweisungen aus. Zusätzliche Fortbildungen sind für diese Eingruppierung nicht erforderlich. Auch erfahrene MFA können dieser Tätigkeitsgruppe angehören.
Tätigkeitsgruppe II
MFA der Tätigkeitsgruppe II führen ihre Aufgaben weitgehend selbstständig aus. Die Eingruppierung erfordert spezialisierte Fachkenntnisse, mindestens 40 Fortbildungsstunden und/oder entsprechende Berufserfahrung.
Zu den möglichen Fortbildungen gehören:
- Ambulante Versorgung älterer Menschen
- Wundmanagement
- Hygienemanagement
- Qualitätsmanagement
- Klimawandel und Gesundheit
- Patientenbegleitung und Koordination
- Datenschutz und Datensicherheit
- Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
- Notfallmanagement und erweiterte Notfallkompetenz
- Impfmanagement
- Disease-Management-Programme
Tätigkeitsgruppe III
Die Tätigkeitsgruppe III umfasst MFA mit spezialisierten Fachkenntnissen in einem oder mehreren Arbeitsbereichen. Die Eingruppierung erfordert mindestens 80 Fortbildungsstunden und/oder entsprechende Berufserfahrung. Auch Tätigkeiten in der Durchführung der MFA-Ausbildung können eine Eingruppierung begründen.
Zu den möglichen Fortbildungen gehören:
- Ambulantes Operieren
- Demenz
- Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
- Gynäkologie und Geburtshilfe
- Urologie
- Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen
- Prävention im Kindes- und Jugendalter
- Strahlenschutzkurs
Tätigkeitsgruppe IV
MFA der Tätigkeitsgruppe IV übernehmen selbstständige Aufgaben in komplexen Arbeitsbereichen. Dafür benötigen sie besonders gründliche oder vielseitige Fachkenntnisse. Die Eingruppierung erfordert mindestens 120 Fortbildungsstunden und/oder die systematische Planung, Durchführung und Koordination der MFA-Ausbildung.
Zu den möglichen Fortbildungen gehören:
- Ambulantes Operieren
- Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde
- Augenheilkundlich-technische Assistenz
- Dialyse und Nephrologie
- Ernährungsmedizin
- Gastroenterologische Endoskopie
- Onkologie
- Palliativversorgung
- Pneumologie
- Prävention im Kindes- und Jugendalter und Sozialpädiatrie
- Strahlenschutzkurs
- Qualitätsmanagement
- Hygienemanagement
- Nichtärztliche Praxisassistenz
- Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH)
Tätigkeitsgruppe V
Die Tätigkeitsgruppe V umfasst MFA mit leitungsbezogenen Aufgaben und umfassenden Fachkenntnissen. Die Eingruppierung erfordert mindestens 360 Fortbildungsstunden und entsprechende Berufserfahrung. Dabei müssen MFA eine Fortbildung mit mindestens 120 Stunden sowie weitere Fortbildungseinheiten von mindestens 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren absolvieren.
Eine entsprechende Aufstiegsfortbildung ist der Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung.
Tätigkeitsgruppe VI
Die Tätigkeitsgruppe VI umfasst MFA mit leitungs- und führungsbezogenen Aufgaben. Sie organisieren und steuern mehrere umfassende Arbeitsbereiche. Dafür benötigen sie besonders vielseitige Fachkenntnisse sowie ausgeprägte Problemlösungs- und Sozialkompetenz. Die Eingruppierung erfordert mindestens 600 Fortbildungsstunden und entsprechende Berufserfahrung.
Zu den möglichen Fortbildungen gehören:
Stellenangebote für MFA
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Häufige Fragen zum Gehaltstarifvertrag MFA
- Was regelt der Gehaltstarifvertrag MFA?
- Wie hoch ist das Ausbildungsgehalt nach dem Gehaltstarifvertrag MFA?
- Welche Tätigkeitsgruppen gibt es im Gehaltstarifvertrag MFA?
- Wie hoch ist das Weihnachtsgeld nach dem Gehaltstarifvertrag MFA?
Der Gehaltstarifvertrag MFA regelt die tariflichen Bruttogehälter, Ausbildungsvergütungen und Zuschläge für Medizinische Fachangestellte in der ambulanten Versorgung.
Im ersten Ausbildungsjahr beträgt es 1.050 Euro, im zweiten 1.150 Euro und im dritten 1.250 Euro brutto monatlich.
Der Gehaltstarifvertrag MFA unterscheidet sechs Tätigkeitsgruppen. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation, Berufserfahrung und übertragenen Aufgaben.
Der MFA-Manteltarifvertrag regelt das Weihnachtsgeld. Es beträgt im ersten Jahr 50 Prozent und ab dem zweiten Jahr 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.
- Bundesärztekammer, „Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025“, 21.11.2024, www.bundesaerztekammer.de (letzter Zugriff am 01.10.2026).
- Bundesärztekammer, „Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025“, 2024, www.bundesaerztekammer.de (letzter Zugriff am 01.10.2026).
- MFA mal anders, „Honorarverhandlungen 2027: MFA-Gehälter zählen bei der Berechnung mit“, 14.08.2026, aktualisiert am 23.09.2026, https://www.mfa-mal-anders.de/magazin/news/mfa-gehaelter-orientierungswert-2027 (letzter Zugriff am 01.10.2026).








