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Medi-Karriere Magazin Gehaltstarifvertrag MFA

Gehaltstarifvertrag MFA: Übersicht und Gehälter

Gehaltstarifvertrag MFA: Übersicht und Gehälter

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Gehaltstarifvertrag MFA?
  2. Ausbildungsgehälter
  3. Gehaltstabelle
  4. Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte
  5. Weihnachtsgeld
  6. Tätigkeitsgruppen
  7. Stellenangebote

Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) regelt die tariflichen Gehälter, Ausbildungsvergütungen und Zuschläge in der ambulanten Versorgung. Die Vergütung richtet sich nach sechs Tätigkeitsgruppen und neun Gehaltsstufen. Entscheidend sind Berufserfahrung, Qualifikationen und übertragene Aufgaben. Neben dem Gehaltstarifvertrag bestimmen weitere Tarifverträge die Arbeitsbedingungen und Sonderzahlungen. Auch Fortbildungen können die Verdienstmöglichkeiten verbessern und neue berufliche Perspektiven eröffnen. Welche Gehälter MFA erwarten können, wie die Eingruppierung funktioniert und welche tariflichen Regelungen gelten, zeigt der folgende Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tarifvertrag: Der MFA-Gehaltstarifvertrag regelt Gehälter, Ausbildungsvergütungen und Zuschläge.
  • Ausbildungsgehalt: Im ersten Jahr 1.050 Euro, im zweiten Jahr 1.150 Euro und im dritten Jahr 1.250 Euro brutto monatlich.
  • Tätigkeitsgruppen: Sechs Gruppen, abhängig von Qualifikation, Berufserfahrung und übertragenen Aufgaben.
  • Gehaltsstufen: Neun Stufen nach Berufsjahren.
  • Weihnachtsgeld: 50 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts im ersten Jahr, ab dem zweiten Jahr 70 Prozent.
  • Weitere Tarifverträge: Je nach Arbeitgeber gelten der MFA-Manteltarifvertrag, der TVöD oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien.
  • Weiterbildung: Zusätzliche Qualifikationen und entsprechende Aufgaben ermöglichen eine höhere Eingruppierung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Gehaltstarifvertrag MFA?
  2. Ausbildungsgehälter
  3. Gehaltstabelle
  4. Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte
  5. Weihnachtsgeld
  6. Tätigkeitsgruppen
  7. Stellenangebote

Was ist ein Gehaltstarifvertrag MFA?

Der Gehaltstarifvertrag regelt die tarifliche Vergütung für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Einrichtungen der ambulanten medizinischen Versorgung. Er legt verbindliche Gehaltstabellen fest, die sich nach Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppe richten. Insgesamt unterscheidet der Tarifvertrag sechs Tätigkeitsgruppen und berücksichtigt zusätzliche Qualifikationen, Fortbildungen sowie übertragene Verantwortungsbereiche. Darüber hinaus regelt er die Ausbildungsvergütung, Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit sowie die Berechnung von Teilzeitgehältern.

Den Gehaltstarifvertrag verhandeln die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf). Er gilt unmittelbar für Arbeitsverhältnisse, bei denen beide Seiten tarifgebunden sind. Ohne beiderseitige Tarifbindung können Arbeitgeber und MFA die Anwendung im Arbeitsvertrag vereinbaren. Auch eine betriebsübliche Anwendung ist möglich. Damit schafft der Gehaltstarifvertrag eine einheitliche Grundlage für die Vergütung und bietet Orientierung bei Gehaltsverhandlungen.

Gehaltstarifvertrag MFA – Ausbildungsgehälter

Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) legt auch die monatliche Ausbildungsvergütung fest. Diese steigt mit jedem Ausbildungsjahr und bietet Auszubildenden eine verlässliche finanzielle Orientierung. Die tariflichen Ausbildungsgehälter gelten für Ausbildungsverhältnisse mit entsprechender Tarifbindung oder vertraglicher Vereinbarung. Auszubildende im ersten Jahr erhalten dabei ein Gehalt von 1.050 Euro brutto monatlich. Im zweiten Jahr steigt die Ausbildungsvergütung auf 1.150 Euro. Wer sich im dritten Ausbildungsjahr zum Medizinischen Fachangestellten befindet, kann tariflich mit 1.250 Euro brutto monatlich rechnen. Damit berücksichtigt der Gehaltstarifvertrag die zunehmenden Kenntnisse, praktischen Fähigkeiten und Verantwortungsbereiche während der dreijährigen MFA-Ausbildung.

Ausbildungsjahr Gehalt (Brutto Monat)
1. Ausbildungsjahr 1.050 Euro
2. Ausbildungsjahr 1.150 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.250 Euro

Gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026

Quelle: Bundesärztekammer

Gehaltstarifvertrag MFA – Gehaltstabelle

Die Gehaltstabelle für Medizinische Fachangestellte (MFA) zeigt die tariflichen Bruttomonatsgehälter nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen. Insgesamt unterscheidet der Gehaltstarifvertrag sechs Tätigkeitsgruppen und neun Gehaltsstufen, die sich nach Berufserfahrung, Qualifikation und Verantwortungsbereich richten. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die tariflichen MFA-Gehälter und verdeutlicht die Verdienstmöglichkeiten mit zunehmender Berufserfahrung.

Berufsjahre TG I (€) TG II (€) TG III (€) TG IV (€) TG V (€) TG VI (€)
1. bis 4. 2.940 € 3.116 € 3.292 € 3.469 € 3.763 € 4.174 €
5. bis 8. 2.993 € 3.172 € 3.352 € 3.531 € 3.830 € 4.249 €
9. bis 12. 3.045 € 3.228 € 3.411 € 3.594 € 3.898 € 4.325 €
13. bis 16. 3.098 € 3.284 € 3.470 € 3.656 € 3.966 € 4.400 €
17. bis 20. 3.236 € 3.430 € 3.624 € 3.818 € 4.142 € 4.595 €
21. bis 24. 3.289 € 3.486 € 3.684 € 3.881 € 4.210 € 4.670 €
25. bis 28. 3.342 € 3.542 € 3.743 € 3.943 € 4.278 € 4.745 €
29. bis 32. 3.395 € 3.598 € 3.802 € 4.006 € 4.345 € 4.821 €
ab 33. 3.448 € 3.655 € 3.861 € 4.068 € 4.413 € 4.896 €

Gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026

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Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte

Für Medizinische Fachangestellte (MFA) kommen je nach Arbeitgeber unterschiedliche Tarifverträge und Vergütungsregelungen infrage. Den MFA-Gehaltstarifvertrag schließen die Arbeitsgemeinschaft ärztlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf). Er gilt insbesondere für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse in der ambulanten Versorgung. In öffentlichen Einrichtungen können dagegen Tarifverträge wie der TVöD gelten. Kirchliche Arbeitgeber wie Caritas und Diakonie nutzen häufig eigene Arbeitsvertragsrichtlinien oder kirchliche Tarifwerke.

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Manteltarifvertrag für MFA

Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ergänzt den Gehaltstarifvertrag um weitere Arbeitsbedingungen. Dazu gehören insbesondere die regelmäßige Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit. Auch Sonderzahlungen und die Bereitstellung von Schutz- und Berufskleidung sind Bestandteil der tariflichen Vereinbarungen. Für die betriebliche Altersversorgung besteht ein eigenständiger Tarifvertrag. Die Tarifparteien können den Manteltarifvertrag unabhängig vom Gehaltstarifvertrag anpassen.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Medizinische Fachangestellte im öffentlichen Dienst können nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)bezahlt werden. Welcher Tarifbereich gilt, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber und der Einrichtung ab. In kommunalen Krankenhäusern kommt beispielsweise der TVöD-K infrage. Für kommunale Pflege- und Betreuungseinrichtungen existiert dagegen der TVöD-B. Die Eingruppierung richtet sich nach den jeweils geltenden Tätigkeitsmerkmalen und den übertragenen Aufgaben.

Arbeitsvertragsrichtlinien und kirchliche Tarifverträge

Bei kirchlichen Arbeitgebern gelten häufig eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Dazu gehören die AVR-Caritas und die AVR-Diakonie. Sie regeln unter anderem Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaub und zusätzliche Leistungen. Anders als klassische Tarifverträge entstehen AVR durch Beschlüsse paritätisch besetzter Arbeitsrechtlicher Kommissionen.
Daneben nutzen einige evangelische Einrichtungen kirchliche Tarifwerke wie den Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF). Die konkreten Arbeitsbedingungen hängen vom jeweiligen Träger und dem vereinbarten Regelwerk ab.

Ausbildungsplätze als

Ausbildung zum Pflegefachmann 2026 (w/m/d)
Bad König
Asklepios Schlossberg Klinik Bad König
29.09.2026

Pflegehilfskraft mit einjähriger Ausbildung (w/m/d)
Wiesbaden
CURATA
18.09.2026

Ausbildung Gesundheits- und Pflegeassistent (m/w/d) Ambulante Pflege in Hamburg-Eimsbüttel
Hamburg
Martha Stiftung
18.09.2026

Ausbildungsplätze Altenpflegehelfer (m/w/d) - Stuttgart-Münster
Stuttgart
Dienste für Menschen Pflegezentrum Stuttgart Münster
18.09.2026

Altenpflegehelfer (m/w/d) mit 1 oder 2 jähriger Ausbildung
50259 Pulheim
Alloheim Senioren Residenz An der Großen Laache
18.09.2026

Ausbildung Gesundheits- und Pflegeassistent (m/w/d) in Hamburg-Rahlstedt
Hamburg
Martha Stiftung
18.09.2026

Pflegekraft mit Ausbildung (m/w/d)
01067 Dresden
Cultus gGmbH der Landeshauptstadt Dresden
18.09.2026

Ausbildung Altenpflegehelfer (Start: 01.04.2027) (m/w/d)
Stuttgart
Evangelische Heimstiftung GmbH
18.09.2026

Einjährige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin (m/w/d)
Mainz
Katholisches Klinikum Mainz kkm
18.09.2026

Ausbildung zum Altenpflegehelfer (m/w/d)
Karlshöhe bei Rockenhausen, Ludwigsburg
Stiftung Karlshöhe Ludwigsburg
18.09.2026

Ausbildung Gesundheits- und Pflegeassistent (m/w/d) in Hamburg-Eimsbüttel
Hamburg
Martha Stiftung
18.09.2026

Ausbildungsplätze Altenpflegehelfer (m/w/d) - Köngen
Köngen
Seniorenzentrum Ehmann Pflegestift Köngen
18.09.2026

Pflegehelfer mit 1- jähriger Ausbildung (w/m/d) im stationären Dienst *
Köln
DOREA GmbH
18.09.2026

Altenpflegehelfer (m/w/d) mit 1 oder 2 jähriger Ausbildung
45470 Mülheim an der Ruhr
Alloheim Senioren Residenz Wohnpark Dimbeck
18.09.2026

Ausbildungsplätze Altenpflegehelfer (m/w/d) - Esslingen
Esslingen am Neckar
Pflegestift Esslingen Kennenburg
18.09.2026

Pflegehilfskraft mit Ausbildung (m/w/d) in der Seniorenresidenz in Arnum
30966 Hemmingen, Han
Seniorenresidenz Arnum Betriebs GmbH
18.09.2026

Pflegekraft mit Ausbildung in der ambulanten Pflege (m/w/d)
01067 Dresden
Cultus gGmbH der Landeshauptstadt Dresden
18.09.2026

Altenpflegehelfer (m/w/d) mit 1 oder 2 jähriger Ausbildung
59 Unna
Alloheim Senioren Residenz Bönen Königsborn
18.09.2026

Altenpflegehelfer (m/w/d) mit 1 oder 2 jähriger Ausbildung im Nachtdienst
61191 Rosbach vor der Höhe
Alloheim Senioren Residenz Die Sang in Rosbach
18.09.2026

Auszubildende zum Krankenpflegehelfer / zur Krankenpflegehelferin (m/w/d)
Lampertheim, Bundesrepublik Deutschland
St Marien Krankenhaus Lampertheim GmbH
18.09.2026

Zu allen freien Ausbildungsplätzen als

Gehaltstarifvertrag MFA – Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld für Medizinische Fachangestellte (MFA) regelt § 12 des Manteltarifvertrags. Die jährliche Sonderzahlung erfolgt zum 1. Dezember. Im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt sie 50 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts, ab dem zweiten Jahr 70 Prozent. Der Anspruch erfordert mindestens sechs volle Kalendermonate Beschäftigung, bei Auszubildenden drei Monate. Während der Elternzeit besteht ein anteiliger Anspruch. Krankheit führt dagegen nicht automatisch zu einer Kürzung.

Endet das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung vor dem 31. März des Folgejahres, kann eine Rückzahlungspflicht entstehen. Nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit reduziert sie sich auf 50 Prozent. Nach fünf Jahren entfällt sie vollständig.

Tätigkeitsgruppen MFA

Der Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte unterscheidet sechs Tätigkeitsgruppen. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikationen, Berufserfahrung und den tatsächlich übertragenen Aufgaben. Zusätzliche Fortbildungen können ein höheres Tarifgehalt ermöglichen. Allerdings müssen MFA die erworbenen Kenntnisse auch beruflich anwenden. Die erforderlichen Fortbildungsstunden lassen sich in den Tätigkeitsgruppen II bis V durch mehrere Maßnahmen sammeln.

Tätigkeitsgruppe I

Die Tätigkeitsgruppe I umfasst MFA mit abgeschlossener Berufsausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung vor der Ärztekammer. Sie führen die berufstypischen Aufgaben nach allgemeinen Anweisungen aus. Zusätzliche Fortbildungen sind für diese Eingruppierung nicht erforderlich. Auch erfahrene MFA können dieser Tätigkeitsgruppe angehören.

Tätigkeitsgruppe II

MFA der Tätigkeitsgruppe II führen ihre Aufgaben weitgehend selbstständig aus. Die Eingruppierung erfordert spezialisierte Fachkenntnisse, mindestens 40 Fortbildungsstunden und/oder entsprechende Berufserfahrung.
Zu den möglichen Fortbildungen gehören:

  • Ambulante Versorgung älterer Menschen
  • Wundmanagement
  • Hygienemanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Klimawandel und Gesundheit
  • Patientenbegleitung und Koordination
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
  • Notfallmanagement und erweiterte Notfallkompetenz
  • Impfmanagement
  • Disease-Management-Programme

Tätigkeitsgruppe III

Die Tätigkeitsgruppe III umfasst MFA mit spezialisierten Fachkenntnissen in einem oder mehreren Arbeitsbereichen. Die Eingruppierung erfordert mindestens 80 Fortbildungsstunden und/oder entsprechende Berufserfahrung. Auch Tätigkeiten in der Durchführung der MFA-Ausbildung können eine Eingruppierung begründen.

Zu den möglichen Fortbildungen gehören:

  • Ambulantes Operieren
  • Demenz
  • Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
  • Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Urologie
  • Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen
  • Prävention im Kindes- und Jugendalter
  • Strahlenschutzkurs

Tätigkeitsgruppe IV

MFA der Tätigkeitsgruppe IV übernehmen selbstständige Aufgaben in komplexen Arbeitsbereichen. Dafür benötigen sie besonders gründliche oder vielseitige Fachkenntnisse. Die Eingruppierung erfordert mindestens 120 Fortbildungsstunden und/oder die systematische Planung, Durchführung und Koordination der MFA-Ausbildung.

Zu den möglichen Fortbildungen gehören:

  • Ambulantes Operieren
  • Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde
  • Augenheilkundlich-technische Assistenz
  • Dialyse und Nephrologie
  • Ernährungsmedizin
  • Gastroenterologische Endoskopie
  • Onkologie
  • Palliativversorgung
  • Pneumologie
  • Prävention im Kindes- und Jugendalter und Sozialpädiatrie
  • Strahlenschutzkurs
  • Qualitätsmanagement
  • Hygienemanagement
  • Nichtärztliche Praxisassistenz
  • Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH)

Tätigkeitsgruppe V

Die Tätigkeitsgruppe V umfasst MFA mit leitungsbezogenen Aufgaben und umfassenden Fachkenntnissen. Die Eingruppierung erfordert mindestens 360 Fortbildungsstunden und entsprechende Berufserfahrung. Dabei müssen MFA eine Fortbildung mit mindestens 120 Stunden sowie weitere Fortbildungseinheiten von mindestens 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren absolvieren.

Eine entsprechende Aufstiegsfortbildung ist der Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung.

Tätigkeitsgruppe VI

Die Tätigkeitsgruppe VI umfasst MFA mit leitungs- und führungsbezogenen Aufgaben. Sie organisieren und steuern mehrere umfassende Arbeitsbereiche. Dafür benötigen sie besonders vielseitige Fachkenntnisse sowie ausgeprägte Problemlösungs- und Sozialkompetenz. Die Eingruppierung erfordert mindestens 600 Fortbildungsstunden und entsprechende Berufserfahrung.

Zu den möglichen Fortbildungen gehören:

  • Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen
  • Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Stellenangebote für MFA

Auf der Suche nach einer Stelle als MFA? Bei Medi-Karriere gibt es zahlreiche Stellenangebote für MFA. Dort gibt es auch viele Stellenangebote für MTA oder eine große Auswahl an Jobs in der Krankenpflege und  Stellen in der Altenpflege.

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Häufige Fragen zum Gehaltstarifvertrag MFA

  1. Was regelt der Gehaltstarifvertrag MFA?
  2. Der Gehaltstarifvertrag MFA regelt die tariflichen Bruttogehälter, Ausbildungsvergütungen und Zuschläge für Medizinische Fachangestellte in der ambulanten Versorgung.

  3. Wie hoch ist das Ausbildungsgehalt nach dem Gehaltstarifvertrag MFA?
  4. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt es 1.050 Euro, im zweiten 1.150 Euro und im dritten 1.250 Euro brutto monatlich.

  5. Welche Tätigkeitsgruppen gibt es im Gehaltstarifvertrag MFA?
  6. Der Gehaltstarifvertrag MFA unterscheidet sechs Tätigkeitsgruppen. Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation, Berufserfahrung und übertragenen Aufgaben.

  7. Wie hoch ist das Weihnachtsgeld nach dem Gehaltstarifvertrag MFA?
  8. Der MFA-Manteltarifvertrag regelt das Weihnachtsgeld. Es beträgt im ersten Jahr 50 Prozent und ab dem zweiten Jahr 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.

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Quellen
  1. Bundesärztekammer, „Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025“, 21.11.2024, www.bundesaerztekammer.de (letzter Zugriff am 01.10.2026).
  2. Bundesärztekammer, „Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab 01.01.2025“, 2024, www.bundesaerztekammer.de (letzter Zugriff am 01.10.2026).
  3. MFA mal anders, „Honorarverhandlungen 2027: MFA-Gehälter zählen bei der Berechnung mit“, 14.08.2026, aktualisiert am 23.09.2026, https://www.mfa-mal-anders.de/magazin/news/mfa-gehaelter-orientierungswert-2027 (letzter Zugriff am 01.10.2026).
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Antonia Knobel
Antonia Knobel
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026

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