/www.medi-karriere.de
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
Medi-Karriere
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Arzt
      • Krankenpflege
      • Altenpflege
      • Medizinische Fachangestellte
      • Therapie
      • Rettungsdienst
      • Medizinische Berufe
      • Verwaltung
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Pflegeeinrichtungen
      • Öffentlicher Dienst
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
      • Soziale Dienste / Verbände
      • Öffentlicher Dienst
      • Pflegeeinrichtungen
      • Soziale Dienste / Verbände
  • Beruf und Karriere
    • Beruf und Karriere
      • Berufsfelder
      • Ausbildung & Berufe
      • Weiterbildung
      • Gehalt
      • Bewerbung
      • Lexikon
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

Medi-Karriere Magazin Pflegemindestlohn 2023

Pflegemindestlohn 2023: Tabelle und Gehälter

Pflegemindestlohn 2023: Tabelle und Gehälter

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Pflegemindestlohn?
  2. Voraussetzungen
  3. Entwicklung bis heute
  4. Anhebung für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation
  5. Anhebung für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation
  6. Anhebung für ausgebildete Pflegefachkräfte
  7. Gesetzlicher Mindesturlaub
  8. Stellenangebote

Im Bereich der Pflegebranche spielt der Pflegemindestlohn 2023 eine entscheidende Rolle, um faire Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung für Pflegekräfte sicherzustellen. Der Pflegemindestlohn wird durch gesetzliche Vorgaben festgelegt und betrifft sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegeeinrichtungen. Er stellt sicher, dass Arbeitgeber/innen ihren Beschäftigten in der Pflegebranche eine bestimmte Mindestvergütung zahlen müssen. Die Höhe des Pflegemindestlohns wird von einer unabhängigen Kommission – der Pflegekommission – bestimmt, die Vertreter von Arbeitgebern/-innen, Arbeitnehmern/-innen und neutralen Mitgliedern umfasst.

Hier gibt es alles rund um den Pflegemindestlohn 2023, zu seiner Geschichte und Entwicklung bis hin zu den aktuellen Zahlen der Löhne in der Pflegebranche.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Pflegemindestlohn?
  2. Voraussetzungen
  3. Entwicklung bis heute
  4. Anhebung für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation
  5. Anhebung für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation
  6. Anhebung für ausgebildete Pflegefachkräfte
  7. Gesetzlicher Mindesturlaub
  8. Stellenangebote

Was ist der Pflegemindestlohn?

Der Pflegemindestlohn ist eine gesetzliche Regelung, die in vielen Ländern – darunter auch Deutschland – existiert, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte und andere Beschäftigte in der Pflegebranche eine angemessene und faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten. Er stellt sicher, dass v.a. in diesen Bereichen mit besonders sensibler und anspruchsvoller Arbeit Mindeststandards für Löhne eingehalten werden. Der Pflegemindestlohn soll somit die Arbeitsbedingungen verbessern, die Attraktivität der Pflegeberufe erhöhen und die Qualität der Pflege insgesamt gewährleisten.

Im deutschen Kontext wurde der Pflegemindestlohn durch das Pflegemindestlohngesetz eingeführt. Dieses Gesetz definiert einen festen Mindestbetrag, den Arbeitgeber/innen in der Pflegebranche ihren Mitarbeitern/-innen zahlen müssen. Dies gilt gleichermaßen für Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und anderen Pflegeeinrichtungen.

Die genaue Höhe des Pflegemindestlohns wird dabei von der unabhängigen Pflegekommission festgelegt. Diese Kommission besteht aus Vertretern/-innen der Arbeitgeberseite, der Arbeitnehmerseite sowie neutralen Mitgliedern. Die Pflegekommission berücksichtigt bei ihrer Entscheidungsfindung Faktoren wie z.B. die wirtschaftliche Lage der Pflegebranche, die Inflation, die Entwicklung der Löhne in anderen Branchen und die spezifischen Anforderungen und Belastungen der Pflegeberufe.

Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass der Pflegemindestlohn eine gesetzliche Untergrenze darstellt. Arbeitgeber/innen haben die Verpflichtung, diesen Mindestlohn oder einen höheren Lohn zu zahlen, je nach den regionalen Tarifvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Der Pflegemindestlohn ist somit ein Instrument, um faire Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche zu fördern und die Würde der Arbeitnehmer/innen zu wahren. Er ist also als unterste Lohnstufe zu verstehen, die keinesfalls unterschritten werden darf.

Ausbildungsplätze als Altenpfleger/in

Ausbildungsplätze Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Altenpflegefachkräfte m / w / d
Münchweg 5, 50374 Erftstadt
MÜNCH Stift APZ GmbH
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
99084 Erfurt
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
65375 Oestrich-Winkel
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
65185 Wiesbaden
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
24306 Lebrade
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
24601 Wankendorf
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
04347 Leipzig
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
63071 Offenbach
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
60320 Frankfurt am Main
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
22043 Hamburg
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
23623 Ahrensbök
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
90429 Nürnberg
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
65189 Wiesbaden
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
30559 Hannover
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
48149 Münster
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
14469 Potsdam
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
24116 Kiel
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
61118 Bad Vilbel
länk
02.07.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
24114 Kiel
länk
02.07.2026

Ausbildung zum Altenpfleger (m/w/d)
Wegmannstraße 66b, 34128 Kassel
Ambulanter Pflegedienst Schommer
02.07.2026

Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Altenpfleger/in

Pflegemindestlohn – Voraussetzungen

Der Pflegemindestlohn gilt für eine breite Palette von Berufen, einschließlich z.B. Examinierte Pflegefachkräfte, Pflegehelfer/innen, Altenpfleger/innen, Krankenpfleger/innen und andere, die in ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen oder anderen Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche arbeiten.

Für den Pflegemindestlohn gelten folgende gesetzliche Voraussetzungen:

  • Es muss sich beim/bei der Arbeitgeber/in um einen Betrieb oder eine selbstständige Betriebsabteilung handeln,
  • der/die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringt (z.B. ambulante Pflegedienste).

„Überwiegend“ bedeutet in diesem Kontext: Mindestens die Hälfte (also 50 Prozent) aller Arbeitnehmer/innen verrichten entweder Pflegeleistungen oder verrichten vor- oder nachbereitende Tätigkeiten in diesem Bereich. Diese Vorgaben gelten auch für in Deutschland arbeitende Mitarbeiter/innen eines ausländischen Pflegebetriebs.

Pflegemindestlohn – Entwicklung bis heute

Der Pflegemindestlohn kam durch politische und soziale Bemühungen zustande, die darauf abzielten, fairere Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne für Beschäftigte in der Pflegebranche sicherzustellen.

In vielen Ländern wurden in den letzten Jahrzehnten zunehmend Bedenken hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Löhne in der Pflegebranche laut. Pflegekräfte waren oft mit schwerer körperlicher und emotionaler Arbeit konfrontiert, aber ihre Löhne blieben hinter den Anforderungen und Belastungen der Arbeit zurück. Gewerkschaften, Berufsverbände und andere Interessenvertretungen begannen daher, sich für die Rechte der Pflegekräfte einzusetzen. Sie führten Kampagnen für bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung.

Als Reaktion auf die steigenden Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und Löhnen in der Pflegebranche wurden auch staatliche Maßnahmen ergriffen. Gesetzliche Mindestlöhne wurden eingeführt oder spezifische Lohnregelungen für die Pflegebranche entwickelt. Spezifische Mindestlöhne für die Pflegebranche wurden primär eingeführt, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte eine angemessene Entlohnung erhalten. Diese Mindestlöhne wurden durch eine unabhängige Kommission festgelegt, die Vertreter/innen von Arbeitgebern/-innen, Arbeitnehmern/-innen und neutralen Mitgliedern umfasste.

Im Laufe der Zeit wurden die Pflegemindestlöhne regelmäßig überprüft und an die wirtschaftliche Entwicklung und die Bedürfnisse der Branche angepasst. Die Debatte über den Pflegemindestlohn ging dabei oft mit allgemeinen Diskussionen über die Pflegequalität, den Fachkräftemangel in der Pflegebranche und die Finanzierung des Gesundheitswesens allgemein einher.

Pflegemindestlohn – Anhebung für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation

Der Pflegemindestlohn für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation wurde bereits zum 1. Mai 2023 von zuvor 13,70 Euro auf 13,90 Euro die Stunde angehoben. Zum Ende des Jahres (Stichtag: 1. Dezember 2023) wird der Pflegemindestlohn für Hilfskräfte dann weiter auf 14,15 Euro erhöht. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Pflegemindestlohns in diesem Bereich im Laufe der Jahre.

Pflegemindestlohn für Hilfskräfte gültig ab
14,15 € 01.12.2023
13,90 € 01.05.2023
13,70 € 01.09.2022
12,55 € 01.04.2022
12,00 € 01.09.2021

Pflegemindestlohn – Anhebung für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation

Auch für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation wurde der Pflegemindestlohn bereits zum 1. Mai 2023 von zuvor 14,60 Euro auf 14,90 Euro die Stunde angehoben. Zum Ende des Jahres (Stichtag: 1. Dezember 2023) wird der Pflegemindestlohn für qualifizierte Hilfskräfte dann weiter auf 15,25 Euro erhöht. Detaillierte Zahlen zur Steigerung finden sich erneut in der Tabelle.

Pflegemindestlohn für qual. Hilfskräfte gültig ab
15,25 € 01.12.2023
14,90 € 01.05.2023
14,60 € 01.09.2022
13,20 € 01.04.2022
12,50 € 01.09.2021

Pflegemindestlohn – Anhebung für ausgebildete Pflegefachkräfte

Von den Erhöhungen des Pflegemindestlohns profitieren auch ausgebildete Pflegefachkräfte. Hier hab es ebenfalls schon zum 1. Mai 2023 eine Steigerung von zuvor 17,10 Euro auf 17,65 Euro die Stunde. Zum Ende des Jahres (Stichtag: 1. Dezember 2023) wird der Pflegemindestlohn für ausgebildete Fachkräfte dann weiter auf 18,25 Euro erhöht. Im Vergleich der vergangenen zwei Jahre ist auch hier ein deutlicher Unterschied erkennbar.

Pflegemindestlohn für ausgeb. Fachkräfte gültig ab
18,25 € 01.12.2023
17,65 € 01.05.2023
17,10 € 01.09.2022
15,40 € 01.04.2022
15,00 € 01.07.2021

Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft

Ausbildung zum Pflegefachmann 2026 (w/m/d)
Bad König
Asklepios Schlossberg Klinik Bad König
26.06.2026

Azubi zur Pflegefachfrau-/mann (m/w/d)
44649 Herne
Ferdinand Dienst Haus
03.07.2026

Auszubildende Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)
Marinestraße 42A, 59075 Hamm
Sozialdienst Ludgeri GmbH
03.07.2026

Auszubildende/r Pflegefachfrau/mann (m/w/d)
Erfurter Straße 28, 99423 Weimar
Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH
03.07.2026

Bachelorstudium Pflege und Ausbildung als Pflegefachfrau / -mann (m/w/d)
Erfurter Straße 28, 99423 Weimar
Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH
03.07.2026

Ausbildung zur Pflegefachkraft und Pflegehilfskraft in unserem Seniorenheim St. Afra
Schaezlerstraße 4, 86150 Augsburg
Sozialdienst katholischer Frauen e V Augsburg
03.07.2026

Ausbildung Pflegefachassistenten / Pflegefachassistentin (m/w/d)
Nordbahnstraße 20, 32584 Löhne
Seniorencentrum St Michael
02.07.2026

Auszubildende*r zum/zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann (m/w/d)
Johannisstraße 92, 41749 Viersen
Rheinische Gesellschaft für Diakonie gGmbH
02.07.2026

Einjährige Ausbildung zum Pflegefachhelfer (m/w/d)
Kirchseeon
Stiftung St Zeno Kirchseeon
02.07.2026

Auszubildende Pflegefachassistenz (m/w/d)
Bünder Straße 15, 32051 Herford
Evangelische Diakoniestiftung Herford
02.07.2026

Ausbildung zum/zur Pflegefachassistent/in (m/w/d)
Ringstraße 11, 32257 Bünde
Haus am Wiehen GmbH Co KG
02.07.2026

Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau (m/w/d)
Bremen
Friedehorst Zentrale Dienste gemeinnützige GmbH
02.07.2026

Auszubildende zur Pflegefachassistenz (m/w/d)
Rietberg
VKA Verbund katholischer Altenhilfe Paderborn e V
02.07.2026

Ausbildung Pflegefachmann (m/w/d) 01.10.2026 (bis zu 1.653€) im Präses-Held-Haus Wesseling
50389 Wesseling
Diakonie Michaelshoven
02.07.2026

Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau (w/m/d) *
Alte Heerstraße 17, 31234 Edemissen
DOREAFAMILIE
02.07.2026

Fachpflegekraft Anästhesie oder ATA (m/w/d) Praxisanleitung NotSan Klinik-Ausbildung
24105 Kiel
UKSH Service Stern Nord
02.07.2026

Auszubildende zur Pflegefachkraft - generalistisch (m/w/d)
24106 Kiel
Lubinus Stiftung
02.07.2026

Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau (m/w/d) 2026
14547 Beelitz
Kliniken Beelitz GmbH
02.07.2026

Ausbildung zum Pflegefachmann (w/m/d) *
Sundernstraße 45, 31224 Peine
DOREAFAMILIE
02.07.2026

Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau (w/m/d) *
Echternstraße 46, 38100 Braunschweig
DOREAFAMILIE
02.07.2026

Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Pflegefachkraft

Gesetzlicher Mindesturlaub für Pflegekräfte

Generell haben Pflegekräfte Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub, der ihnen bezahlte Erholungszeit gewährt. Der Mindesturlaub soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer/innen ihre Arbeitsbelastung ausgleichen können und Zeit für Erholung, Entspannung und persönliche Aktivitäten haben.

Der gesetzliche Mindesturlaub für Pflegekräfte beträgt derzeit 29 Arbeitstage pro Jahr (ausgehend von einer 5-Tage-Woche). In manchen Fällen können Tarifverträge, innerbetriebliche Regelungen oder individuelle Arbeitsverträge aber zusätzliche oder andere Bestimmungen zum Urlaubsanspruch für Pflegekräfte enthalten. Diese 29 Tage Pflegemindesturlaub sind also – ebenso wie der Pflegemindestlohn – als absolute Untergrenze zu verstehen und fallen in vielen Pflegebetrieben höher aus.

Stellenangebote für Pflegekräfte

Interessiert an einem Job in der Pflege? Bei Medi-Karriere gibt es zahlreiche Stellenangebote für Pflegekräfte, z.B. Jobs in der Pflegedienstleitung, Stellen für Krankenpfleger/innen oder Jobs für Kinderpfleger/innen. Wir haben auch andere Stellen z.B. in der Altenpflege.

Häufige Fragen

  1. Wie hoch ist der Pflegemindestlohn 2023?
  2. Der Pflegemindestlohn 2023 unterscheidet sich für Pflegehilfskräfte ohne Qualifizierung, Pflegekräfte mit Qualifizierung und ausgebildete Pflegefachkräfte. Pflegehilfskräfte ohne Qualifizierung erhalten seit dem 1. Mai 2023 13,90 Euro die Stunde und werden ab dem 1. Dezember 2023 14,15 Euro die Stunde erhalten. Pflegekräfte mit Qualifizierung verdienen seit dem 1. Mai 2023 mindestens 14,90 Euro die Stunde und werden ab dem 1. Dezember 2023 15,25 Euro die Stunde erhalten. Ausgebildete Pflegefachkräfte erhalten seit dem 1. Mai 2023 17,65 Euro die Stunde und bekommen ab dem 1. Dezember 2023 18,25 Euro die Stunde.

  3. Für wen gilt der Pflegemindestlohn?
  4. Der Pflegemindestlohn gilt für Beschäftigte in der Pflegebranche, einschließlich Pflegekräfte, Pflegehelfer/innen und andere Mitarbeiter/innen, die in ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Pflegeeinrichtungen tätig sind. Diese Regelung zielt darauf ab, faire Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne für Pflegepersonal sicherzustellen, das oft anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben in der Patientenversorgung übernimmt. Der Pflegemindestlohn kann von einer unabhängigen Kommission festgelegt werden, zu der Vertreter/innen von Arbeitgebern, Arbeitnehmer/innen und neutralen Mitgliedern gehören und dient dazu, Dumpinglöhne in der Pflegebranche zu verhindern.

  5. Was ändert sich in der Pflege ab 2023?
  6. Leider gibt es derzeit keine konkreten Pläne für eine Erhöhung des Pflegegeldes für Pflegebedürftige im Jahr 2023. Laut einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums wird das Pflegegeld jedoch zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht, um die häusliche Pflege zu stärken. Aus demselben Grund werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben.

  7. Was ändert sich in der häuslichen Pflege ab 2023?
  8. Das Bundesgesundheitsministerium kann das Pflegeunterstützungsgeld von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt. Diese Verbesserungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Mehr zum Thema

Einigung Zur Krankenhaus Reform
Einigung zur Krankenhaus-Reform: Das erwartet Patienten/-innen
28.10.2025
Weiterlesen
Pflege Im Heim Zuzahlungen Erneut Gestiegen
Pflege im Heim: Zuzahlungen erneut gestiegen
28.10.2025
Weiterlesen
FSJ Pflege
FSJ Pflege: Ablauf, Voraussetzungen und Gehalt
28.10.2025
Weiterlesen
Quellen
  1. Reform der Pflegeversicherung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 22.08.2023)
  2. Entlohnung in der Pflege, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 22.08.2023)
Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025

Themen

  • Gehalt
  • Weniger anzeigen
Mehr anzeigen
< Vorheriger Artikel Nächster Artikel >

Neueste Stellenangebote

Neueste Stellenangebote

Zentrum Schlossmatt Region Burgdorf
Fachpersonen für die Pflege
Burgdorf
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Ostbayern
Notfallsanitäter (d/w/m)
Regensburg
kbo Isar-Amper-Klinikum
Spezialtherapeut (Ergo-, Musik-, Tanztherapie) m/w/d
Haar
Alle Jobs ansehen >>

First Ad

Registrierung Newsletter

Newsletter abonnieren

Mit dem Medi-Karriere Newsletter aktuelle Infos zu Pflege & Medizin & mehr erhalten.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen

Second Ad

Jobs nach Berufsgruppe

Jobs nach Berufsgruppe

  • Pflege (10.684)
  • Krankenpflege (6.478)
  • Arzt/Ärztin (3.807)
  • MFA (3.398)
  • Therapie (3.175)
  • Psychologie (1.459)
  • Altenpflege (1.095)
  • Verwaltung (800)
  • Rettungsdienst (293)

Jobs per Mail erhalten

Jobs per Mail erhalten

Erhalte die neuesten Jobs für jede Suchanfrage kostenlos per E-Mail.

Jetzt aktivieren

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

 
footer_logo
  • +49 621 180 64 150
  • kontakt@medi-karriere.de
Arbeitgeber
  • Warum Medi-Karriere?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Direktsuche Pflege
  • Krankenschwester Jobs
  • Kinderkrankenschwester Jobs
  • Altenpflege Jobs
  • MFA Jobs
Direktsuche Arzt
  • Assistenzarzt Jobs
  • Facharzt Jobs
  • Oberarzt Jobs
  • Chefarzt Jobs

© 2026 Medi-Karriere
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis
JETZT den Medi-Karriere Newsletter abonnieren

Erhalte alle 14 Tage

  • Aktuelle Karriere-Informationen
  • Neueste Jobangebote
  • News aus Gesundheit, Pflege & Medizin
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen