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Medi-Karriere Magazin Pflegefachassistenz 2027

Pflegefachassistenz 2027: Neue Rahmenpläne

Pflegefachassistenz 2027: Neue Rahmenpläne

Inhaltsverzeichnis

  1. Neue Rahmenpläne für die Pflegefachassistenz veröffentlicht
  2. Das ändert sich
  3. So ist der neue Rahmenlehrplan aufgebaut
  4. So läuft die praktische Ausbildung ab
  5. Welche Kompetenzen erwerben Pflegefachassistenzpersonen?
  6. Was die Rahmenpläne für Pflegeschulen und Einrichtungen bedeuten
  7. Welche Karrierechancen die Ausbildung eröffnet
  8. Was noch nicht abgeschlossen ist
  9. Fazit

Am 1. Januar 2027 startet die neue bundesweit einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung mit klar definierten Vorgaben für Theorie und Praxis. Die neuen Rahmenpläne konkretisieren in Form von Empfehlungen Ausbildungsinhalte, Praxiseinsätze und zentrale Kompetenzen. Gleichzeitig unterstützen sie die bundesweit vergleichbare Ausgestaltung des gesetzlich festgelegten Berufsprofils und erleichtern die berufliche Mobilität zwischen den Bundesländern. Auch Pflegeschulen und Einrichtungen erhalten damit eine bundesweit empfehlende Orientierung für ihre Ausbildungsplanung.

Welche Änderungen konkret gelten und was bei der Umsetzung noch offen ist, zeigt der folgende Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Start: Die bundesweit einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung startet am 1. Januar 2027.
  • Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert 18 Monate in Vollzeit und höchstens 36 Monate in Teilzeit.
  • Theorie: Mindestens 1.050 Stunden entfallen auf den theoretischen und praktischen Unterricht.
  • Praxis: Mindestens 1.280 Stunden sind für die praktische Ausbildung vorgesehen.
  • Einsatzbereiche: Die Ausbildung umfasst Akutpflege, Langzeitpflege und ambulante Langzeitpflege.
  • Praxisanleitung: Mindestens zehn Prozent jedes praktischen Einsatzes entfallen auf die Praxisanleitung.
  • Abschluss: Der Berufsabschluss ermöglicht grundsätzlich einen bundesweiten Einsatz als Pflegefachassistent.
  • Karriere: Anschließend sind weitere Qualifizierungen bis hin zur Ausbildung zur Pflegefachkraft und, abhängig von den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen, zum Pflegestudium möglich.

Inhaltsverzeichnis

  1. Neue Rahmenpläne für die Pflegefachassistenz veröffentlicht
  2. Das ändert sich
  3. So ist der neue Rahmenlehrplan aufgebaut
  4. So läuft die praktische Ausbildung ab
  5. Welche Kompetenzen erwerben Pflegefachassistenzpersonen?
  6. Was die Rahmenpläne für Pflegeschulen und Einrichtungen bedeuten
  7. Welche Karrierechancen die Ausbildung eröffnet
  8. Was noch nicht abgeschlossen ist
  9. Fazit

Neue Rahmenpläne für die Pflegefachassistenz veröffentlicht

Für die neue Pflegefachassistenz-Ausbildung liegen seit Juli 2026 erstmals bundesweit empfehlende Rahmenpläne vor. Die genehmigte Vorabfassung umfasst einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan. Hinzu kommen ein Begründungsrahmen mit didaktischen Grundsätzen und Hinweise zum sprachbewussten Pflegeunterricht. Eine offene Kompetenzmatrix sowie ein Anhang mit einer exemplarischen sprachbildenden Lernsituation unterstützen zusätzlich die Ausbildungsplanung. Die Vorabfassung vom 28. Juli 2026 kann bereits genutzt werden. Eine redaktionell überarbeitete und barrierefreie Endfassung soll noch folgen.

Pflegefachassistenz-Ausbildung ab 2027: Das ändert sich

Die neue Pflegefachassistenz-Ausbildung soll perspektivisch 27 unterschiedliche landesrechtliche Regelungen ersetzen. Sie ist generalistisch ausgerichtet und umfasst die Pflege von Menschen aller Altersstufen. Der Abschluss ermöglicht bundesweite Einsätze im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege und in der ambulanten Pflege. Die Ausbildung dauert regulär 18 Monate, in Teilzeit höchstens 36 Monate. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ohne Schulabschluss ist der Zugang bei positiver, begründeter Prognose der Pflegeschule möglich.

Auszubildende haben zudem Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Landesrechtliche Ausbildungen, die spätestens am 31. Dezember 2026 begonnen wurden, können grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 nach bisherigem Landesrecht abgeschlossen werden. Wenn ein Bundesland dies zur Sicherung seiner Ausbildungskapazitäten vorsieht, können entsprechende Ausbildungen noch bis zum 31. Dezember 2027 neu beginnen und bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen werden.

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So ist der neue Rahmenlehrplan aufgebaut

Der theoretische und praktische Unterricht der Pflegefachassistenz-Ausbildung umfasst mindestens 1.050 Stunden. Davon verteilen sich 990 Stunden auf neun curriculare Einheiten. Weitere 60 Stunden können die Pflegeschulen eigenständig ausgestalten. Der Rahmenlehrplan verfolgt einen kompetenz- und situationsorientierten Ansatz. Dabei steigen die Anforderungen im Verlauf der Ausbildung schrittweise an. Simulationen, Reflexionsaufgaben und praktische Lernaufträge sollen den Theorie-Praxis-Transfer fördern.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf sprachbewusstem Unterricht für heterogene und mehrsprachige Lerngruppen. Zudem berücksichtigen alle curricularen Einheiten die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die folgende Tabelle zeigt die neun Einheiten und ihren jeweiligen Stundenumfang:

Curriculare Einheit Schwerpunkt Stunden
CE 01 Pflegefachassistenzperson werden 70
CE 02 Selbstversorgung und Mobilität unterstützen 180
CE 03 Pflegeerfahrungen reflektieren und kommunizieren 90
CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 70
CE 05 Akute und kurative Pflegesituationen 180
CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 40
CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln 70
CE 08 Kritische Lebenssituationen und letzte Lebensphase 110
CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen 180

So läuft die praktische Ausbildung ab

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 1.280 Stunden und verteilt sich auf verschiedene Versorgungsbereiche:

  • 240 Stunden: stationäre Akutpflege
  • 240 Stunden: stationäre Langzeitpflege
  • 240 Stunden: ambulante Pflege
  • 440 Stunden: zusätzliche Ausbildungszeit beim Träger der praktischen Ausbildung
  • 120 Stunden: zur freien Verteilung

Dabei empfiehlt der Rahmenausbildungsplan, die zusätzlichen 440 Stunden in einen Einführungs- und einen Abschlussbaustein aufzuteilen. Beide umfassen jeweils rund 220 Stunden. Dadurch finden insgesamt mindestens 680 Stunden beim Träger der praktischen Ausbildung statt. Gleichzeitig müssen mindestens zehn Prozent der jeweiligen praktischen Einsatzzeit als Praxisanleitung gewährleistet sein. Außerdem verbindet der Ausbildungsplan die praktischen Einsätze gezielt mit den schulischen Inhalten.

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Welche Kompetenzen erwerben Pflegefachassistenzpersonen?

Die Ausbildung vermittelt Kompetenzen, mit denen Pflegefachassistenten Pflegefachpersonen gezielt unterstützen und zugleich bestimmte Aufgaben selbstständig übernehmen können. Dabei lernen sie, Pflegefachpersonen bei der Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs sowie bei der Planung und Evaluation des Pflegeprozesses zu unterstützen und geplante Maßnahmen in nicht komplexen Pflegesituationen eigenständig durchzuführen. Dazu gehören sowohl körpernahe Pflege als auch Mobilitätsförderung und Unterstützung bei der Selbstversorgung.

Außerdem lernen Pflegefachassistenzpersonen, Veränderungen und Risiken zu erkennen, zu bewerten und strukturiert weiterzugeben. Ebenso setzen sie präventive, rehabilitative sowie palliative Maßnahmen um. In Notfällen leiten sie erste Maßnahmen ein und organisieren weitere Unterstützung. Darüber hinaus können sie geeignete medizinische Aufgaben nach Delegation beziehungsweise Weiterdelegation durchführen. Während sie in komplexen Pflegesituationen an der Versorgung mitwirken, bleibt die Verantwortung für die Steuerung des Pflegeprozesses jedoch stets bei der Pflegefachkraft.

Was die Rahmenpläne für Pflegeschulen und Einrichtungen bedeuten

Die neuen Rahmenpläne schaffen eine gemeinsame Orientierung, auf der Pflegeschulen ihre internen Curricula und Ausbildungsträger ihre einrichtungsbezogenen Ausbildungspläne entwickeln. Dabei müssen Schulen, Praxisanleitungen und Einsatzorte ihre Lerninhalte enger aufeinander abstimmen. Gleichzeitig erleichtert die Kompetenzmatrix die Zuordnung von Kompetenzen zu Unterrichtseinheiten und Praxiseinsätzen. Einrichtungen müssen außerdem ausreichend qualifizierte Praxisanleiter sowie geeignete Lerngelegenheiten vorhalten.

Darüber hinaus sollten Teams Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortungsgrenzen frühzeitig klären. Die Rahmenpläne vereinheitlichen somit die Erwartungen an den Abschluss. Eine tatsächliche Entlastung der Pflegefachkräfte erfordert jedoch sowohl eine kompetenzgerechte Aufgabenverteilung als auch eine gute Praxisanleitung.

Welche Karrierechancen die Ausbildung eröffnet

Die Pflegefachassistenz-Ausbildung schafft einen bundesweit einsetzbaren Berufsabschluss und erleichtert damit den Einstieg in die professionelle Pflege. Gleichzeitig verbessert der einheitliche Abschluss die berufliche Mobilität zwischen den Bundesländern. Bei entsprechender beruflicher Vorerfahrung sind außerdem Anrechnungsmöglichkeiten vorgesehen. Darüber hinaus kann die Ausbildung den Übergang in die Ausbildung zur Pflegefachperson verkürzen.

Anschließend bestehen weitere Entwicklungsmöglichkeiten, die abhängig von den jeweiligen Hochschulzugangs- und Zulassungsvoraussetzungen bis zu einem Pflegestudium reichen können. Die Pflegefachassistenz-Ausbildung bildet somit nicht nur einen eigenständigen Berufsabschluss, sondern kann zugleich die erste Stufe eines durchlässigeren Bildungssystems in der Pflege darstellen.

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Was noch nicht abgeschlossen ist

Das Pflegefachassistenzgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schaffen ein bundeseinheitliches Kompetenzprofil. Die Rahmenpläne übersetzen diese Vorgaben in didaktische Empfehlungen für Unterricht und Praxis. So steht die barrierefreie Endfassung bislang aus. Außerdem fehlt noch der Rahmenlehrplan für den 320-stündigen Vorbereitungskurs für bestimmte berufserfahrene Pflegekräfte. Die Fachkommission ist gesetzlich mit der Erarbeitung dieses Rahmenlehrplans beauftragt. Einen konkreten Veröffentlichungstermin nennt das BIBB bislang nicht. Darüber hinaus kann sich die praktische Umsetzung zwischen den Bundesländern unterscheiden, weil die Rahmenpläne empfehlende Wirkung haben und die Länder für die konkrete Umsetzung sowie mögliche verbindliche Landeslehrpläne zuständig bleiben.

Fazit

Die neuen Rahmenpläne schaffen erstmals ein bundesweit vergleichbares Kompetenzprofil für Pflegefachassistenten. Dadurch entstehen klarere Zugangswege sowie bessere Möglichkeiten für die berufliche Weiterentwicklung. Gleichzeitig erhalten Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen eine konkrete Grundlage für die Planung. Somit können sie ihre Curricula, Praxiseinsätze und Ausbildungsstrukturen gezielt auf die ersten Ausbildungsgänge ab 2027 vorbereiten.

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Häufige Fragen zur Pflegefachassistenz-Ausbildung

  1. Wann startet die neue Pflegefachassistenz-Ausbildung?
  2. Die neue Pflegefachassistenz-Ausbildung soll ab 2027 starten und die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen perspektivisch ersetzen.

  3. Wie lange dauert die Pflegefachassistenz-Ausbildung?
  4. Die Pflegefachassistenz-Ausbildung dauert in Vollzeit 18 Monate und kann in Teilzeit auf höchstens 36 Monate verlängert werden.

  5. Wie viele Praxisstunden umfasst die Pflegefachassistenz-Ausbildung?
  6. Die Pflegefachassistenz-Ausbildung umfasst mindestens 1.280 Praxisstunden, die sich auf mehrere Versorgungsbereiche und weitere Ausbildungszeiten verteilen.

  7. Welche Aufgaben übernehmen Absolventen der Pflegefachassistenz-Ausbildung?
  8. Nach der Pflegefachassistenz-Ausbildung unterstützen Absolventen Pflegefachpersonen und übernehmen geeignete Pflegemaßnahmen innerhalb ihrer erworbenen Kompetenzen selbstständig.

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Quellen
  1. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), „Rahmenpläne für die Pflegeausbildungen“, zuletzt geändert am 29.07.2026, https://www.bibb.de/de/216384.php (letzter Zugriff am 28.08.2026).
  2. Bundesministerium für Gesundheit (BMG), „Fachkommission übergibt Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan für die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung an BMBFSFJ und BMG“, 30.06.2026, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/uebergabe-rahmenplaene-fachkommission-nach-pflegeberufegesetz-30-06-26 (letzter Zugriff am 28.08.2026).
  3. Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz, „Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG)“, 28.10.2025, https://www.gesetze-im-internet.de/pflfassg/BJNR1030B0025.html (letzter Zugriff am 28.08.2026).
  4. Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), „Pflegefachassistenz“, https://hlfgp.hessen.de/pflegefachberufe/pflegefachassistenz (letzter Zugriff am 28.08.2026).
  5. Koordinierungsstelle Netzwerk Pflegeausbildung Schleswig-Holstein, „Pflegefachassistenz – Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG“, Koordinierungsstelle Netzwerk Pflegeausbildung Schleswig-Holstein, https://www.koordinierungsstelle-sh.de/... (letzter Zugriff am 28.08.2026).
  6. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, „Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung“, 02.06.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 28.08.2026).
  7. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung“, zuletzt aktualisiert am 13.05.2026, https://www.bmbfsfj.bund.de/... (letzter Zugriff am 28.08.2026).
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Antonia Knobel
Antonia Knobel
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2026

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