Orthoptisten gehören zu den medizinischen Gesundheitsfachberufen. Ihr Tätigkeitsgebiet, die Orthoptik, ist ein Spezialbereich der Augenheilkunde. Ein Orthoptist ist somit ein staatlich anerkannter Gesundheitsfachberuf, der sich auf die Untersuchung und Behandlung von Seh- und Augenbewegungsstörungen spezialisiert hat. Sie untersuchen unter anderem Störungen des ein- und beidäugigen Sehens, Schielerkrankungen, Sehschwächen, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen. Dabei erheben und dokumentieren sie orthoptische Befunde und wirken in enger Zusammenarbeit mit Augenärzten an Prävention, Diagnostik und Therapie mit. Wir stellen in diesem Beitrag Ausbildung und Tätigkeit vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Tätigkeit: Orthoptisten untersuchen Seh- und Augenbewegungsstörungen und wirken bei deren Prävention, Diagnostik und Behandlung mit.
- Ausbildung: Die bundesweit geregelte Ausbildung dauert drei Jahre. Vorgeschrieben sind mindestens 1.700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht sowie 2.800 Stunden praktische Ausbildung.
- Voraussetzungen: Erforderlich sind die gesundheitliche Eignung und eine der gesetzlich festgelegten schulischen beziehungsweise beruflichen Qualifikationen.
- Aufgaben: Dazu gehören Sehtests, Diagnostik von Schielen oder Sehschwächen sowie Durchführung von Therapien und Beratung der Patienten.
- Arbeitsorte: Orthoptisten arbeiten vor allem in Augenkliniken, Krankenhäusern oder Augenarztpraxen.
- Bedeutung: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung und Behandlung von Sehstörungen, insbesondere bei Kindern.
Was macht ein Orthoptist?
Orthoptisten befassen sich vor allem mit der Prävention, Untersuchung und Behandlung von Störungen des ein- und beidäugigen Sehens. Dazu gehören beispielsweise Schielerkrankungen, Sehschwächen, Augenzittern und neurologisch bedingte Augenbewegungsstörungen. Ihre Tätigkeit weist Berührungspunkte mit der Augenheilkunde, Neurologie, Kinderheilkunde, Augenoptik sowie der Versorgung sehbehinderter Menschen auf.
Im Berufsalltag erheben Orthoptisten Anamnesen und orthoptische Befunde, führen spezielle Untersuchungen und Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse. Außerdem wirken sie bei der Therapieplanung und -durchführung mit, überwachen Behandlungsverläufe und beraten Patienten und Angehörige.
Orthoptisten arbeiten fachlich eigenverantwortlich innerhalb ihres Aufgabenbereichs und in enger Zusammenarbeit mit Ärzten. Die Formulierung, sie seien bei jeder Tätigkeit ausschließlich auf konkrete ärztliche Anweisung tätig, wäre zu pauschal. Das Orthoptistengesetz beschreibt ihr Ausbildungsziel als Mitwirkung bei Prävention, Diagnose und Therapie.
Orthoptist – Ausbildung
Die schulische Ausbildung Orthoptist orientiert sich an den rechtlichen Grundlagen des Berufs, dem „Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten“ (Orthoptistengesetz – OrthoptG)“ und der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten“ (OrthoptAPrV).

Zugangsvoraussetzungen
Für den Zugang zur Ausbildung müssen Bewerberinnen und Bewerber gesundheitlich zur Ausübung des Berufs geeignet sein. Zusätzlich ist eine der folgenden schulischen beziehungsweise beruflichen Qualifikationen erforderlich:
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss,
- eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
- Hauptschulabschluss beziehungsweise ein gleichwertiger Abschluss in Verbindung mit einer anschließend abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren.
Die gesundheitliche Eignung ist eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung. Wie sie nachgewiesen werden muss, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Stelle beziehungsweise der jeweiligen Schule; regelmäßig wird dafür ein ärztliches Attest verlangt.
Schulen können im Rahmen ihres Auswahlverfahrens weitere Nachweise oder Auswahlkriterien vorsehen, beispielsweise ein Führungszeugnis, Impfnachweise oder bestimmte Schulnoten. Diese Anforderungen sind von den bundesrechtlichen Zugangsvoraussetzungen zu unterscheiden.
Ein Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe ist nach Bundesrecht nicht für den Zugang zur Ausbildung, sondern spätestens für die Zulassung zur staatlichen Prüfung erforderlich.
Ausbildungsform und Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird an staatlich anerkannten Schulen für Orthoptistinnen und Orthoptisten an Krankenhäusern durchgeführt. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer davon zu unterscheidenden praktischen Ausbildung.
Seit der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung im Jahr 2024 können in angemessenem Umfang auch Lehrformate mit selbstgesteuertem Lernen oder E-Learning eingesetzt werden. Die Teilnahme muss gegenüber der Schule nachgewiesen werden. Die näheren Bestimmungen treffen die Bundesländer.
Die praktische Ausbildung vermittelt insbesondere Fähigkeiten in der Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation, Therapieplanung, Neuroophthalmologie, Patientenberatung sowie im Umgang mit orthoptischen und pleoptischen Geräten.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte sind im Einzelnen in der OrthoptAPrV mit entsprechenden Stundenvorgaben geregelt.
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Fächer:
| Fach | Stundenzahl |
| Allgemeine Anatomie und Physiologie des Körpers | 100 |
| Spezielle Anatomie und Physiologie mit Fokus auf Aufbau und Funktion der Augen | 180 |
| Allgemeine Krankheitslehre und Kinderheilkunde | 60 |
| Arzneimittelkunde | 40 |
| Allgemeine Augenheilkunde (mögliche Erkrankungen, Missbildungen, Verletzungen Funktionsstörungen) | 150 |
| Neuroophthalmologie (neurologisch bedingte Sehveränderungen) | 100 |
| Orthoptik und Pleoptik (beidäugiges Sehen, Schielen und Behandlungsverfahren) | 400 |
| Augenbewegungsstörungen | 250 |
| Physik, Optik, Brillenlehre | 200 |
| Hygiene | 60 |
| Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde | 60 |
| Stunden zur freien Verteilung | 100 |
| Gesamtstunden | 1.700 |
Die praktische Ausbildung befasst sich in einem Umfang von mindestens 2.800 Stunden mit den folgenden Tätigkeiten:
- Anamnese- und Befunderhebung einschließlich Dokumentation
- Therapieplanung und -durchführung
- Neuroophthalmologie (einschließlich Perimetrie – Gesichtsfeldmessung -)
- Gesprächsführung und Beratung von Patienten
- Anwendung und Pflege orthoptischer und pleoptischer Geräte
- Fotografie
- Betreuung von Sehbehinderten und Kontaktlinsenträgern
Ausbildungsdauer
Die Dauer der Ausbildung zum Orthoptisten ist auf drei Jahre angelegt. Sie umfasst insgesamt mindestens 4.500 Ausbildungsstunden. Davon entfallen mindestens 1.700 Stunden (37,8 Prozent) auf theoretische Inhalte und 2.800 Stunden (62,2 Prozent) auf die praktischen Inhalte der Ausbildung.
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Sie wird grundsätzlich an der Schule abgelegt, an der die Ausbildung abgeschlossen wird. Aus wichtigem Grund kann die zuständige Behörde eine Ausnahme zulassen.
Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst zwei jeweils 180-minütige Aufsichtsarbeiten in folgenden Prüfungsgebieten:
- Anatomie und Physiologie der Augen,
- Augenbewegungsstörungen, Orthoptik und Pleoptik sowie Neuroophthalmologie.
Der mündliche Teil erstreckt sich auf acht Fächer:
- Anatomie und Physiologie des Menschen, insbesondere des Sehsystems,
- Allgemeine Augenheilkunde einschließlich Arzneimittel,
- Augenbewegungsstörungen,
- Orthoptik und Pleoptik,
- Neuroophthalmologie,
- Optik und Brillenlehre,
- Allgemeine Hygiene und Gesundheitsvorsorge,
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde.
Im praktischen Teil untersuchen die Prüflinge unter Aufsicht zwei ihnen unbekannte Patienten. Dabei müssen sie auch ihre Kenntnisse im Umgang mit orthoptischen und pleoptischen Geräten nachweisen. Für einen der beiden Patienten werden Untersuchungsablauf, Untersuchungsergebnis und Behandlungsvorschlag schriftlich festgehalten. Der praktische Prüfungsteil soll höchstens drei Stunden dauern.
Die staatliche Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche, der mündliche und der praktische Teil jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden.
Mit dem Bestehen der Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nicht automatisch erteilt. Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Voraussetzung sind:
- die abgeschlossene Ausbildung und bestandene staatliche Prüfung,
- die erforderliche Zuverlässigkeit,
- die gesundheitliche Eignung und
- die für die Berufsausübung notwendigen Deutschkenntnisse.
Erst nach Erteilung der Erlaubnis darf die geschützte Berufsbezeichnung „Orthoptistin“ beziehungsweise „Orthoptist“ geführt werden.
Orthoptist – Gehalt in der Ausbildung
Die Ausbildung zum Orthoptisten ist eine schulische Ausbildung, für die in diesem Ausnahmefall sogar eine Vergütung vorgesehen ist. Da die orthoptistischen Fachschulen ausschließlich an Universitäts-Augenkliniken angebunden sind, die wiederum den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) unterliegen, finden seit 2019 die tariflichen Bestimmungen zur Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst Anwendung.
Nach Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD) beträgt die Ausbildungsvergütung hier:
| Ausbildungsjahr | Ausbildungsvergütung |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.365,24 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.425,30 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.522,03 Euro |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Orthoptist – Gehalt im weiteren Berufsleben
Das Gehalt von Orthoptisten ist abhängig vom Arbeitgeber und der jeweiligen Tarifbindung. Das Mediangehalt liegt bei 3.606 Euro brutto pro Monat.
Orthoptist – Aufgaben im Arbeitsalltag
Die Aufgabenbereiche der Orthoptisten bestehen in erster Linie aus der Vorbereitung, Ausführung und Nachbereitung von Diagnosen und Analysen von Sehstörungen.
Anamnese und orthoptische Befunde erheben
Zu Beginn erfragen Orthoptistinnen und Orthoptisten die Krankengeschichte und die aktuellen Beschwerden. Anschließend führen sie orthoptische Untersuchungen durch. Dabei prüfen sie beispielsweise Sehschärfe, Augenstellung, Augenbeweglichkeit, beidäugiges Sehen, Farbsinn, Kontrastsehen oder Gesichtsfeld.
Sehstörungen untersuchen und beurteilen
Mit speziellen Untersuchungsverfahren und Messgeräten ermitteln Orthoptistinnen und Orthoptisten Art und Ausmaß einer Sehstörung. Bei einer Schielerkrankung können sie beispielsweise die Augenstellung und den Schielwinkel messen. Die erhobenen Befunde werden ausgewertet und dokumentiert und fließen in die ärztliche Diagnose und Behandlungsentscheidung ein.
An der Behandlung mitwirken
Orthoptistinnen und Orthoptisten wirken bei der Planung und Durchführung orthoptischer Behandlungen mit. Dazu können beispielsweise Okklusionsbehandlungen, Übungen, prismatische Versorgungen oder rehabilitative Maßnahmen gehören. Sie beobachten den Behandlungsverlauf, dokumentieren Veränderungen und beraten Patientinnen, Patienten und Angehörige zur Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
Die genaue Aufgabenverteilung richtet sich nach dem individuellen Behandlungsfall, dem Arbeitsort und der Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten.
Orthoptist – Arbeitszeiten
Grundsätzlich lässt sich die Tätigkeit von Orthoptisten in Vollzeit und in Teilzeit ausüben. Das hängt nicht zuletzt von den Möglichkeiten ab, die der Arbeitgeber eröffnet. Der Beruf bietet gute Möglichkeiten für geregelte Arbeitszeiten. Wochenend- und Feiertagsdienste sind eher die Ausnahme. Von daher sind gute Voraussetzungen für eine angemessene Work-Life-Balance gegeben. Die Tätigkeit eignet sich – vor allem im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung – um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.
Orthoptist – Wo kann gearbeitet werden?
Typische Arbeitsorte sind sowohl Universitätskliniken – insbesondere Universitäts-Augenkliniken mit Abteilungen für Orthoptik und Pleoptik – als auch Krankenhäuser mit augenärztlichen Abteilungen, Augenkliniken sowie Augenarztpraxen. Der Beruf wird in der Regel nahezu ausschließlich in Anstellungsverhältnissen ausgeübt, während das Berufsbild hingegen nicht auf eine selbstständige Tätigkeit angelegt ist.
In Deutschland gibt es einerseits rund drei Dutzend Universitäts-Augenkliniken mit entsprechenden Standorten in Universitätsstädten und andererseits knapp 70 nicht-universitäre Augenkliniken, die sich überwiegend in Großstädten befinden. Zudem weist die Ärztestatistik etwas mehr als 4.300 niedergelassene Augenärzte im Land aus. Allerdings beschäftigt längst nicht jeder einen Orthoptisten, sondern dies ist eher in größeren Arztpraxen der Fall, in denen gegebenenfalls mehrere Augenärzte tätig sind.
Vor diesem Hintergrund bieten sich insbesondere in Großstädten und städtischen Ballungsräumen überdurchschnittliche Beschäftigungschancen für Orthoptisten, da es dort ein entsprechend ausgebautes ophthalmologisches Angebot gibt und somit mehr potenzielle Arbeitgeber vorhanden sind.
Orthoptist/in Stellenangebote
Orthoptist – Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine Weiterbildung des Orthoptisten kann erfolgen, um zum einen die berufliche Kompetenz zu sichern und das eigene Wissen aktuell zu halten (Fortbildung), zum anderen aber auch, um sich in bestimmten Gebieten zu spezialisieren oder um sich für besser vergütete Tätigkeiten und Berufe zu qualifizieren (Aufstiegsweiterbildung).
Fortbildungen für Orthoptisten werden sowohl von verschiedenen Institutionen angeboten, als auch unter anderem von den Berufsfachschulen, vom Berufsverband Orthoptik Deutschland e.V. sowie von der Augenärztliche Akademie Deutschlands (AAD). Dabei geht es beispielsweise um neue Entwicklungen und aktuelle Themen in den Bereichen Augenoptik, medizinische Assistenz sowie Behandlung und Therapie (wie etwa LowVision-Training, Rehabilitation oder auch Wahrnehmungsstörungen), aber auch um Hygiene im Gesundheitsbereich.
Der Berufsverband Orthoptik bietet auch verschiedene Weiterbildungen zur Spezialisierung an. Mit einer Spezialisierung kann man eine Zusatzqualifikation erwerben und sich am Arbeitsmarkt noch „wertvoller“ machen. Spezialisierungen sind möglich für:
- vergrößernde Sehhilfen und LowVision Beratung
- Neuro-Orthoptik und visuelle Rehabilitation
- Diagnostik und Früherkennung visuell bedingter Entwicklungs- und Lernauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
Aufstiegsweiterbildungen sind vor allem in Richtung Betriebswirtschaft und Management im Gesundheitswesen im Angebot. So können Orthoptisten eine kaufmännische Weiterbildung zum Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen oder zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen absolvieren. Liegen die Voraussetzungen für den Hochschulbesuch (Abitur, Fachabitur, mindestens drei Jahre Berufserfahrung nach „zielführender“ Ausbildung) vor, ist auch ein Studium möglich. In Deutschland existieren verschiedene Studiengänge mit gesundheitlicher Ausrichtung.
Es gibt sogar einen speziell auf Orthoptisten ausgerichteten Studiengang. Die Ausbildungsstätte am Universitätsklinikum Heidelberg bietet den Bachelor-Studiengang „Interprofessionelle Gesundheitsversorgung“. Er umfasst den staatlichen Abschluss als Orthoptist/in und ermöglicht zusätzlich den Erwerb des Bachelor of Science (B.Sc.). Ausbildung und Studium werden so integriert.
Weiter Optionen sind folgende Studiengänge:
- Augenoptik
- Humanmedizin
- Gesundheitsmanagement
- Gesundheitsökonomie
Mit einem Studienabschluss eröffnen sich ganz neue Perspektiven für eine berufliche Tätigkeit, die weit über das eigentliche orthoptistische Tätigkeitsspektrum hinausreichen.
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Häufige Fragen
- Was ist ein Orthoptist?
- Wie viel verdient man als Orthoptist?
- Was muss man als Orthoptist wissen?
- Was schreibe ich in einer Bewerbung für eine Stelle als Orthoptist?
- Wie lange dauert die Ausbildung zum Orthoptisten?
- Was kann man nach der Orthoptist Ausbildung machen?
- Wie läuft die Orthoptist Ausbildung ab?
Ein Orthoptist ist ein staatlich anerkannter medizinischer Fachberuf im Bereich der Augenheilkunde. Orthoptisten untersuchen und behandeln in enger Zusammenarbeit mit Augenärzten Störungen des ein- und beidäugigen Sehens – etwa Schielerkrankungen, Sehschwächen, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen – und wirken dabei eigenverantwortlich an Prävention, Diagnostik und Therapie mit. Zu ihren Aufgaben zählen außerdem Patientenberatung, Überwachung des Behandlungsverlaufs und Dokumentation.
Die Vergütung als Orthoptist variiert abhängig von Berufserfahrung, Art der Einrichtung, Bundesland und Geschlecht. Das Mediangehalt liegt bei 3.606 Euro brutto im Monat.
Als Orthoptist kennt man sich mit verschiedensten Sehstörungen aus und kann diese diagnostizieren, analysieren sowie behandeln. Dafür müssen sie wissen, wie sie Therapiekonzepte entwickeln und den Behandlungsverlauf dokumentieren.
Eine Bewerbung als Orthoptist besteht aus einem Anschreiben, dem Lebenslauf und den wichtigsten Zeugnissen. Bewerber sollten einen übersichtlichen und gut strukturierten Lebenslauf ohne Lücken erstellen. Im Anschreiben sollte man auf persönliche Stärken, berufliche Erfahrungen, Qualifikationen und die Anforderungen der Stellenausschreibung eingehen.
Die Dauer der Ausbildung zum Orthoptisten beträgt drei Jahre in Vollzeit. Sie umfasst insgesamt 4.500 Stunden, wovon 1.700 Stunden auf den theoretischen und praktischen Unterricht und 2.800 Stunden auf die praktische Anwendung entfallen.
Als ausgebildeter Orthoptist kann man in Augenkliniken, Krankenhäusern oder Augenarztpraxen arbeiten.
Wer Orthoptist werden möchte, absolviert eine schulische Ausbildung. Diese findet also an ein Berufsfachschule statt. Neben dem theoretischen Unterricht sind aber auch in der schulischen Ausbildung praktische Inhalte vorgesehen. Diese werden meist in Augenkliniken absolviert, welche an die Berufsschule gebunden ist.
- Bundesamt für Justiz, Gesetz über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 10.08.2026)
- Bundesamt für Justiz, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 10.08.2026)








