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Die Physiotherapie ist ein vielseitiges und dynamisches Berufsfeld, das sich ständig weiterentwickelt. Um Menschen mit Beschwerden oder Erkrankungen bestmöglich zu unterstützen und aktuelle Behandlungsmethoden anwenden zu können, sind Fort- und Weiterbildungen in der Physiotherapie ein zentraler Bestandteil der beruflichen Entwicklung. Sie ermöglichen es Phyiotherapeuten, sich auf bestimmte Fachgebiete zu spezialisieren – etwa in der Neurologie, Orthopädie oder Rehabilitation – und ihr Wissen gezielt zu vertiefen.
Gleichzeitig erweitern Zusatzqualifikationen nicht nur das therapeutische Spektrum, sondern verbessern auch Karrierechancen und Abrechnungsmöglichkeiten mit Krankenkassen. Bestimmte anerkannte Weiterbildungen sind außerdem Voraussetzung dafür, entsprechend verordnete Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen
Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Weiterbildungen und ihre Bedeutung für die moderne Physiotherapie.
Das Wichtigste zu Zusatzqualifikationen in der Physiotherapie
- Zu den abrechnungsrelevanten Zusatzqualifikationen gehören unter anderem Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, KG-Gerät sowie KG-ZNS nach Bobath, Vojta oder PNF.
- Seit dem 1. Juni 2026 gelten aktualisierte Weiterbildungsregelungen für die Physiotherapie.
- Bei der Manuellen Lymphdrainage beträgt der Mindestumfang für neu beginnende Weiterbildungen 140 Unterrichtseinheiten.
- Die Anforderungen bei Bobath und Vojta unterscheiden sich danach, ob die Qualifikation für Erwachsene oder für Kinder erworben wird.
- Für die Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen neben der persönlichen Qualifikation auch die vertraglichen Zulassungs- und Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sein.
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Zusatzqualifikationen Physiotherapie – Definition
Zusatzqualifikationen in der Physiotherapie bezeichnen spezialisierte Weiterbildungen, mit denen therapeutische Fachkräfte ihr fachliches Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten über die physiotherapeutische Grundausbildung hinaus vertiefen. Sie ermöglichen eine gezielte Behandlung bestimmter Patientengruppen oder Krankheitsbilder, etwa in der Neurologie, Orthopädie oder Pädiatrie.
Zu den bekannten Zusatzqualifikationen zählen beispielsweise Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät sowie KG-ZNS nach Bobath, Vojta oder PNF. Diese Fortbildungen erweitern nicht nur das therapeutische Spektrum, sondern steigern auch die beruflichen Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten in der Physiotherapie.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Wie eine Leistung, die auf Zusatzqualifikationen in der Physiotherapie beruht, sich mit der Krankenkasse abrechnen lässt, kommt auf die Art der Qualifikation an. Zu den abrechnungsfähigen Zusatzleistungen gehören etwa Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder Krankengymnastik am Gerät.
Die Weiterbildung muss die Anforderungen der Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllen und von einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung durchgeführt worden sein. Zusätzlich müssen die erforderlichen Qualifikationsnachweise bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Abs. 2 SGB V vorliegen.
So läuft die Abrechnung in der Physiotherapie
Die Abrechnung in der Physiotherapie erfolgt in der Regel über eine ärztliche Heilverordnung (Rezept). Auf der Verordnung werden unter anderem das Heilmittel sowie je nach Verordnungsform die Behandlungsmenge festgelegt. Bei einer Blankoverordnung entscheidet der Physiotherapeut innerhalb der vertraglichen Vorgaben insbesondere über Auswahl, Frequenz und Dauer der Behandlung.
Physiotherapiepraxen rechnen diese Leistungen anschließend direkt mit der Krankenkasse des Patienten ab. Grundlage dafür sind feste Vergütungssätze, die zwischen Kassen und Berufsverbänden vereinbart werden. Versicherte leisten meist eine gesetzliche Zuzahlung (zehn Prozent der Kosten plus 10 Euro Rezeptgebühr), sofern sie nicht befreit sind.
Bei Privatversicherten richtet sich das Honorar nach dem Behandlungsvertrag und der Preisvereinbarung mit der Praxis. Die GebüTh kann als Orientierung dienen, ist aber keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung. In welcher Höhe die private Krankenversicherung die Kosten erstattet, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Entscheidend ist aber, ob die Anwendungen in den Heilmittelkatalog aufgenommen werden oder nicht. Angebote wie Kinesio-Taping, Wellnessbehandlungen oder Osteopathie gehören grundsätzlich nicht zum regulären physiotherapeutischen Heilmittelkatalog. Sie werden daher meist privat abgerechnet. Einzelne gesetzliche Krankenkassen können jedoch freiwillige Satzungsleistungen oder Zuschüsse anbieten.
Zusatzqualifikationen Physiotherapie – Die beliebtesten Möglichkeiten
Die Zusatzqualifikationen in der Physiotherapie sind vielfältig und können viele unterschiedliche Wege einschlagen. Zu unterscheiden ist vor allem zwischen vertraglich geregelten Zertifikatspositionen für die GKV-Abrechnung und weiteren fachlichen Fortbildungen, die das Behandlungsspektrum erweitern, aber nicht automatisch eine zusätzliche Kassenleistung begründen. Die beliebtesten Zusatzqualifikationen werden im Folgenden näher betrachtet.
Manuelle Therapie (MT)
Die Manuelle Therapie ist eine verordnungsfähige physiotherapeutische Zertifikatsposition. Diese Zusatzqualifikation setzt eine physiotherapeutische Weiterbildung über mindestens 260 Fortbildungsstunden in einer anerkannten Fortbildungsstätte voraus.
Die Manuelle Therapie umfasst die physiotherapeutische Untersuchung und Behandlung von Funktionsstörungen des Bewegungssystems. Dabei kommen unter anderem Gelenkmobilisationen, Weichteiltechniken und aktive Übungen zum Einsatz.
Entsprechend ist auch eine leicht abweichende Form der Manuellen Therapie, die orthopädische Manuelle Physiotherapie, als Zusatzqualifikation erlernbar. Umfang, Abschluss und internationale Anerkennung unterscheiden sich je nach Weiterbildungsträger und Curriculum. Bei international ausgerichteten Programmen können beispielsweise die Standards der IFOMPT maßgeblich sein.
Darüber hinaus bietet die TH Osnabrück einen Studiengang in diesem Bereich an, der mit dem Master of Science abgeschlossen werden kann.
Manuelle Lymphdrainage (ML)
Die Zusatzqualifikation Manuelle Lymphdrainage befähigt Physiotherapeuten, Betroffene von Lymphödemen (Ansammlung von Flüssigkeit im Gewebe, wenn der Abfluss über die Lymphbahnen nicht „hinterherkommt“) oder Schwellungen nach Operationen, Verletzungen oder Krebserkrankungen gezielt zu behandeln. Dabei wird durch spezielle, rhythmisch-kreisende Handgriffe der Abfluss von Lymphflüssigkeit gefördert und das Gewebe entstaut.
Für Weiterbildungen, die seit dem 1. Juni 2026 beginnen, beträgt der vorgeschriebene Mindestumfang 140 Unterrichtseinheiten. Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung nach den Vorgaben der Anlage 7 zum Physiotherapievertrag ab.
Nach erfolgreichem Abschluss dürfen physiotherapeutische Fachkräfte die Leistung über eine ärztliche Verordnung gemäß Heilmittelkatalog abrechnen – sie ist somit kassenfähig, wenn die Qualifikation von einer anerkannten Schule oder zertifizierten Einrichtung erworben wurde.
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Krankengymnastik nach Bobath
Bei der Krankengymnastik nach Bobath geht es um die Wiederherstellung oder Verbesserung der Selbstständigkeit bei Erkrankungen des neurologischen Systems. Die Fachkräfte, die über Zusatzqualifikationen verfügen, können bei Verordnung des Heilmittels „KG-ZNS“ die Leistung mit der zuständigen Krankenkasse abrechnen.
Für die Abrechnung als KG-ZNS reicht die physiotherapeutische Grundausbildung nicht aus. Erforderlich ist eine anerkannte Weiterbildung mit entsprechendem Zertifikat.
Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen Bobath-Weiterbildungen für Erwachsene und der neuropädiatrischen Bobath-Weiterbildung. Für KG-ZNS nach Bobath bei Erwachsenen umfasst die anerkannte Weiterbildung mindestens 120 Unterrichtseinheiten. Die neuropädiatrische Weiterbildung umfasst mindestens 400 Unterrichtseinheiten. Für sie werden grundsätzlich mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verlangt, davon zwölf Monate Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Durchführungszeitraum darf 30 Monate nicht überschreiten.
Krankengymnastik nach Vojta
Die Vojta-Therapie ist ein neurophysiologisches Behandlungskonzept, das bei Störungen des zentralen Nervensystems eingesetzt wird. Ziel ist es, durch gezielte Reizsetzungen bestimmte Bewegungsmuster im Gehirn zu aktivieren und so die Motorik und Haltungskontrolle zu verbessern. Die Methode wird vor allem bei Säuglingen, Kindern und neurologisch erkrankten Erwachsenen angewendet. Physiotherapeuten können die Leistung über das Heilmittel „KG-ZNS“ abrechnen, sofern sie eine anerkannte Zusatzqualifikation in Vojta-Therapie besitzen.
Auch bei Vojta bestehen unterschiedliche Qualifikationen für Erwachsene und Kinder. Die Weiterbildung für KG-ZNS nach Vojta bei Erwachsenen umfasst mindestens 120 Unterrichtseinheiten. Für KG-ZNS nach Vojta bei Kindern ist eine gesonderte, deutlich umfangreichere Weiterbildung mit mindestens 300 Unterrichtseinheiten erforderlich.
Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG)
Ein weiterer Lehrgang auf der Liste der krankengymnastischen Zusatzqualifikationen in der Physiotherapie ist die Krankengymnastik am Gerät (KGG), bei der – wie der Name sagt – medizinische Geräte und Zuggurte die aktiven, angeleiteten Übungen unterstützen. Ziel des Ansatzes können die Verbesserung der Haltung, Kraft, Schnelligkeit und Stabilität von Menschen mit chronisch degenerativen Erkrankungen, nach Traumata oder Operationen sein.
Die anerkannte Weiterbildung umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Dauer, Organisation und Kosten hängen vom jeweiligen Anbieter ab.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer einen Qualifikationsnachweis. Damit eine Praxis KG-Gerät zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen kann, müssen zusätzlich die erforderliche Praxisausstattung sowie sämtliche Zulassungs- und Nachweisanforderungen erfüllt sein.
PNF-Therapie
PNF steht für Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation. Das Konzept nutzt unter anderem propriozeptive, taktile und verbale Reize, um Bewegungsabläufe anzubahnen und funktionelle Aktivitäten zu verbessern.
PNF wird insbesondere bei neurologisch bedingten Bewegungsstörungen eingesetzt. Im Mittelpunkt stehen funktionelle Bewegungsmuster und alltagsbezogene Ziele, zum Beispiel das Aufstehen, Gehen oder Greifen.
Die anerkannte Weiterbildung umfasst mindestens 120 Unterrichtseinheiten. Für die Teilnahme beziehungsweise Anerkennung können darüber hinaus Vorgaben zur Berufserfahrung und zum zeitlichen Ablauf des Kurses gelten.
Nach bestandener Prüfung kann die Qualifikation für die Abrechnung der Leistung KG-ZNS nachgewiesen werden.
Fortbildungen für Physiotherapeuten
Für zugelassene Leistungserbringer und fachliche Leitungen in der GKV-Versorgung gilt eine vertragliche Fortbildungsverpflichtung. Innerhalb eines Betrachtungszeitraums von vier Jahren müssen 60 anrechenbare Fortbildungspunkte erworben werden.
Angestellte und freie Mitarbeiter sollen sich ebenfalls regelmäßig extern fachspezifisch fortbilden. Für sie ist jedoch keine Sammlung von 60 Fortbildungspunkten innerhalb von vier Jahren vorgeschrieben.
Zusatzqualifikationen und Fortbildungen können in verschiedenen Weisen ablaufen:
- Workshops
- Seminare
- Kurse
- Vorträge
- Fachkongresse
- Studiengänge
Stellenanzeigen in der Therapie
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Häufige Fragen zu Zusatzqualifikationen in der Physiotherapie
- Welche Zusatzqualifikationen benötigen Physiotherapeuten für die Abrechnung mit der Krankenkasse?
- Wie lange dauern Zusatzqualifikationen in der Physiotherapie?
- Reicht ein Zertifikat aus, um Zusatzleistungen abzurechnen?
- Müssen alle Physiotherapeuten 60 Fortbildungspunkte sammeln?
Besondere Qualifikationsnachweise sind unter anderem für Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, KG-Gerät und KG-ZNS nach Bobath, Vojta oder PNF erforderlich. Die Weiterbildung muss den geltenden vertraglichen Anforderungen entsprechen. Zusätzlich müssen die Zulassungsvoraussetzungen der Praxis erfüllt sein.
Der Umfang hängt von der Qualifikation ab. KG-Gerät umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten, PNF und die Erwachsenenqualifikationen nach Bobath oder Vojta mindestens 120 Unterrichtseinheiten, Manuelle Lymphdrainage seit Juni 2026 mindestens 140 Unterrichtseinheiten und Manuelle Therapie mindestens 260 Unterrichtseinheiten. Kinderqualifikationen in der neurologischen Physiotherapie sind häufig deutlich umfangreicher.
Nein. Neben dem persönlichen Qualifikationsnachweis müssen die Praxis und gegebenenfalls ihre Ausstattung die vertraglichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Qualifikation muss außerdem bei der zuständigen Zulassungsstelle nachgewiesen sein.
Nein. Die Verpflichtung zu 60 Fortbildungspunkten innerhalb von vier Jahren betrifft zugelassene Leistungserbringer und fachliche Leitungen in der GKV-Versorgung. Für angestellte und freie Mitarbeiter gelten regelmäßige fachliche Fortbildungsanforderungen, jedoch nicht dasselbe Punktekonto.
- GKV-Spitzenverband: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie, https://www.gkv-spitzenverband.de/... (letzter Zugriff: 17.09.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog, https://www.g-ba.de/... (letzter Zugriff: 17.09.2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Zuzahlungen bei Heilmitteln, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (letzter Zugriff: 17.09.2026)
- IFK: Fortbildungspflicht für Physiotherapeuten, https://ifk.de/... (letzter Zugriff: 17.09.2026)
- Hochschule Osnabrück: Master Muskuloskelettale Therapie, https://www.hs-osnabrueck.de/... (letzter Zugriff: 17.09.2026)
- Bobath Zukunft e. V.: Voraussetzungen und Umfang der Bobath-Weiterbildung, https://www.bobath-zukunft.de/... (letzter Zugriff: 17.09.2026)
- Internationale Vojta Gesellschaft: Fortbildung nach Vojta, https://www.vojta.com/... (letzter Zugriff: 17.09.2026)









