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In der KW 37 vom 7. bis 13. September 2026 standen die künftigen Strukturen der Notfallversorgung und der Pflegeausbildung im Mittelpunkt. Neue Berechnungen aus Sachsen zeigen zudem, wie sich Sparvorgaben auf ambulante Praxen und ihre Beschäftigten auswirken könnten.
Das Wichtigste der KW 37 in Kürze
- Sachverständige kritisieren Finanzierung und Kompetenzverteilung der geplanten Notfallreform.
- Die KV Sachsen berechnet für 2027 ein jährliches Minus von mindestens 112 Millionen Euro in der ambulanten Versorgung.
- Sachsen bereitet den Start der neuen Pflegefachassistenzausbildung zum 1. März 2027 vor.
- Der Deutsche Pflegerat warnt vor einer Lücke bei der Ausbildung von Pflege- und Therapielehrern in Hamburg.
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Notfallreform soll Leitstellen, Praxen und Kliniken vernetzen
Am 9. September beriet der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung über die geplante Reform der Notfallversorgung. Der Gesetzentwurf sieht digital vernetzte Integrierte Notfallzentren vor. Sie sollen jeweils aus einer Krankenhausnotaufnahme, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzung bestehen.
Die Rufnummer 116 117 soll in Terminservice und Akutleitstelle aufgeteilt werden. Die Akutleitstellen sollen mit den Rettungsleitstellen unter 112 Daten austauschen und Patienten gezielter der passenden Versorgungsebene zuweisen. Die medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst vor Ort und während eines Transports soll zudem als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden.
Die Reform ist noch nicht beschlossen. Krankenhaus- und Ärzteverbände warnten in der Anhörung vor Doppelstrukturen und einer unzureichenden Finanzierung. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst forderte dagegen einen klaren eigenverantwortlichen Handlungsrahmen für Notfallsanitäter, auch außerhalb unmittelbar lebensbedrohlicher Situationen. Eine als Sachverständige geladene Notfallsanitäterin berichtete zudem von unbesetzten Fahrzeugen und überlangen Schichten. Dabei handelt es sich um eine Einzelschilderung, nicht um eine bundesweite Personalstatistik.
Für Notfallsanitäter, Mitarbeiter der Leitstellen, MFA und Fachkrankenpfleger könnten standardisierte Ersteinschätzungen, digitale Fallübergaben und neue Aufgabenverteilungen entstehen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ändern sich Befugnisse und Arbeitsabläufe jedoch nicht.
KV Sachsen erwartet deutliche Einschnitte bei Praxishonoraren
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen legte am 9. September erstmals vorläufige Berechnungen zu den finanziellen Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vor. Danach könnten der ambulanten Versorgung im Freistaat ab dem 1. Januar 2027 mindestens 112 Millionen Euro pro Jahr fehlen.
Die KV rechnet für einzelne Fachgruppen mit Honorarminderungen von mehr als 14 Prozent. Besonders betroffen seien Hals-Nasen-Ohren-Praxen, Chirurgie und Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie sowie Psychotherapie. Als einen Grund nennt sie die geänderte Vergütung offener Sprechstunden, in denen Patienten ohne vorherigen Termin behandelt werden.
Die Beträge sind Berechnungen der KV Sachsen und keine bundesweit festgestellten Praxiseinbußen. Ob einzelne Praxisinhaber tatsächlich Personal, Leistungen oder Sprechzeiten reduzieren, lässt sich daraus nicht ableiten.
Für Medizinische Fachangestellte besteht dennoch eine konkrete Planungsrelevanz: Praxishonorare finanzieren neben Mieten und Sachkosten auch Gehälter und Arbeitszeit. Bleiben die prognostizierten Einbußen bestehen, können Einstellungen, Stundenaufstockungen und offene Sprechstunden schwieriger zu finanzieren sein. Mitarbeiter mit einer Qualifikation als Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung dürften verstärkt in Kostenkontrolle, Abrechnung und Ablaufplanung eingebunden werden.
Sachsen bereitet neue Pflegefachassistenzausbildung vor
Das sächsische Kabinett beschloss am 8. September, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Pflegefachassistenzausbildung an den Landtag weiterzuleiten. Damit soll das neue bundeseinheitliche Berufsbild die bislang unterschiedlichen landesrechtlichen Assistenz- und Helferausbildungen ablösen.
In Sachsen ist der Ausbildungsstart für den 1. März 2027 vorgesehen. Die Ausbildung soll regulär 18 Monate dauern und verpflichtende Praxiseinsätze sowohl in der stationären Langzeitpflege als auch im Krankenhaus enthalten. Auszubildende erhalten künftig eine Vergütung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden, etwa nach einer nicht abgeschlossenen Pflegefachkraftausbildung.
Der Kabinettsbeschluss setzt die Regelung noch nicht unmittelbar in Kraft. Zunächst muss der Sächsische Landtag über den Entwurf entscheiden. Einzelheiten zur Organisation an Pflegeschulen und zu verfügbaren Ausbildungsplätzen hängen anschließend von der Umsetzung durch Schulen und Träger ab.
Für angehende Pflegefachassistenten entsteht ein klarer geregelter und vergüteter Einstiegsweg. Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Dienste müssen zusätzliche Praxiseinsätze, Anleitungskapazitäten und passende Kompetenzprofile einplanen. Für Pflegefachkräfte kann ein verlässlicher Qualifikationsmix Entlastung bringen. Die Verantwortung für die Steuerung des Pflegeprozesses bleibt jedoch bei entsprechend qualifizierten Pflegefachpersonen.
Ausgesetzter Hamburger Studiengang verschärft Lehrerdebatte
Der Deutsche Pflegerat teilte am 9. September mit, dass der Hamburger Masterstudiengang „Pflege- und Therapiewissenschaft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen“ im Wintersemester 2026/27 ausgesetzt werden soll. Der Verband fordert die Wiederaufnahme und eine dauerhafte Finanzierung.
Der Studiengang wird von der Universität Hamburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg getragen. Er qualifiziert Absolventen einschlägiger Pflege- und Therapiestudiengänge für Lehrtätigkeiten an beruflichen Schulen.
Nach Einschätzung des Pflegerats fehlt durch den ausfallenden Jahrgang später zusätzliches Lehrpersonal. Das ist eine Verbandsbewertung. Konkrete Kürzungen von Ausbildungsplätzen an Hamburger Pflegeschulen wurden nicht genannt. Der Verband verlangt außerdem, die landesrechtliche Übergangsfrist für die Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte von 2029 auf 2035 zu verlängern. Auch dies ist bislang nur eine Forderung.
Für Pflegekräfte und Therapeuten entfällt damit vorerst eine regionale Möglichkeit zur pädagogischen Weiterqualifizierung. Gleichzeitig zeigt die Debatte, dass die Gewinnung von Pflegefachkräften nicht allein von Bewerberzahlen abhängt. Schulen benötigen genügend akademisch qualifizierte Lehrer, um zusätzliche Klassen und Ausbildungsplätze anbieten zu können. Das Berufs- und Gehaltsprofil von Pflegepädagogen bleibt daher ein wichtiger Karriereweg außerhalb der unmittelbaren Patientenversorgung.
- Deutscher Bundestag, „Kritik an geplanter Reform der Notfallversorgung“, 09.09.2026 (letzter Zugriff am 14.09.2026)
- Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, „Weniger Termine, weniger Versorgung: Die KV Sachsen benennt die finanziellen Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes“, 09.09.2026 (letzter Zugriff am 14.09.2026)
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, „Praxisnaher, schneller Einstieg in die Pflege: Kabinett stellt die Weichen für die neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz in Sachsen“, 08.09.2026 (letzter Zugriff am 14.09.2026)
- Deutscher Pflegerat, „Pflegeausbildung braucht Lehrende“, 09.09.2026 (letzter Zugriff am 14.09.2026)





