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Patientensicherheit, neue Aufgaben in Kinderarztpraxen und milliardenschwere Strukturinvestitionen standen in der KW 34 im Mittelpunkt. Zugleich setzt der Haushaltsentwurf für 2027 unterschiedliche finanzielle Signale für Krankenkassen, Gesundheitsämter und die Cybersicherheit.
Das Wichtigste der KW 34 in Kürze
- Der Medizinische Dienst bestätigte für 2025 in 2.700 begutachteten Fällen einen ursächlichen Behandlungsfehler.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss eine neue U10 für Kinder zwischen neun und zehn Jahren.
- Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen können Förderanträge aus einem 7,2 Milliarden Euro umfassenden Transformationsrahmen stellen.
- Der Gesundheitsetat 2027 soll laut Regierungsentwurf auf 14,33 Milliarden Euro sinken, während mehr Geld für Cybersicherheit vorgesehen ist.
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Behandlungsfehlerstatistik zeigt Risiken in Klinik, Praxis und Pflege
Der Medizinische Dienst stellte am 20. August seine Jahresstatistik für 2025 vor. Danach wurden bundesweit 11.735 Verdachtsfälle begutachtet. In 3.503 Fällen bestätigten die Gutachter einen Fehler, in 3.098 Fällen zusätzlich einen Schaden. Bei 2.700 Begutachtungen war der Fehler nachweislich ursächlich für den Schaden. In 97 Fällen führte er zum Tod oder trug wesentlich dazu bei.
Von den untersuchten Vorwürfen entfielen 7.633 auf die stationäre und 4.073 auf die ambulante Versorgung. Die Pflege war bei 776 Begutachtungen betroffen. Zudem wurden 150 sogenannte Never Events erfasst. Dazu zählen besonders schwerwiegende und grundsätzlich vermeidbare Ereignisse wie Patienten- oder Seitenverwechslungen, zurückgebliebenes Operationsmaterial und bestimmte Medikationsfehler.
Die Statistik bildet nur Verdachtsfälle ab, die Krankenkassen dem Medizinischen Dienst zur Begutachtung vorlegten. Sie erlaubt deshalb weder Aussagen über die Gesamtzahl aller Fehler noch Qualitätsvergleiche zwischen Berufsgruppen und Fachgebieten. Auch die vom Medizinischen Dienst genannte Kostengröße von 16,7 Milliarden Euro ist keine gemessene Summe. Sie beruht auf einer Übertragung internationaler Schätzwerte auf die deutschen Krankenhausausgaben.
Für Pflegefachkräfte, operationstechnische Assistenten und Fachkräfte für Medizinprodukteaufbereitung unterstreichen die Zahlen die Bedeutung eindeutiger Übergaben, standardisierter Kontrollen, vollständiger Dokumentation und sicherer Medikationsprozesse. Der Medizinische Dienst fordert ein verpflichtendes, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für Never Events. Eine solche gesetzliche Pflicht besteht bislang nicht.
Neue U10 erweitert die Vorsorge in Kinderarztpraxen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. August die Einführung einer U10 für Kinder zwischen neun und zehn Jahren. Im Mittelpunkt stehen Übergewicht, Bewegung, digitaler Medienkonsum, psychische Auffälligkeiten und der Impfstatus. Bei einem Verdacht auf familiäre Hypercholesterinämie, eine erblich bedingte Störung des Cholesterinstoffwechsels, ist eine Blutuntersuchung vorgesehen.
Eltern sollen vor dem Termin einen standardisierten Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität ausfüllen. Auch für die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 bei 13- bis 14-Jährigen ist künftig ein solcher Fragebogen vorgesehen. Die Ergebnisse der J1 sollen außerdem im Gelben Untersuchungsheft dokumentiert werden.
Der Beschluss gilt noch nicht unmittelbar. Zunächst folgen die rechtliche Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab festzulegen.
Erst nach diesen Schritten kann die U10 regulär angeboten werden. Dann entstehen vor allem für MFA zusätzliche Aufgaben bei Terminorganisation, Fragebögen, Impfpasskontrolle, Dokumentation und gegebenenfalls delegierten Blutentnahmen. Leitende Praxismitarbeiter mit einer Qualifikation als Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung können an der Einbindung der neuen Untersuchung in die Praxisabläufe beteiligt sein. Bei auffälligen Befunden können zudem weitere Berufsgruppen wie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger in die weitere Betreuung einbezogen werden.
Nordrhein-Westfalen öffnet Milliardenfonds für Klinikumbau
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium versandte am 18. August einen neuen Förderaufruf zum Krankenhaustransformationsfonds. Nach der am 20. August veröffentlichten Mitteilung des Ministeriums stehen für Plan-Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen bis 2035 insgesamt 7,2 Milliarden Euro bereit. Davon entfallen rund 2,6 Milliarden Euro auf das Land.
Förderfähig sind unter anderem die standortübergreifende Konzentration stationärer Kapazitäten, der Ausbau spezialisierter Zentren und regionale Klinikverbünde einschließlich Standortzusammenlegungen. Ein Drittel der bewilligten Landesmittel muss für Klimaanpassung verwendet werden. Die Krankenhäuser tragen zehn Prozent der förderfähigen Kosten selbst und können bis zum 1. Januar 2027 digital Anträge einreichen. Für Universitätskliniken ist ein separates Verfahren geplant.
Der Förderaufruf bedeutet noch keine Bewilligung einzelner Vorhaben. Die Anträge durchlaufen ein zweistufiges Verfahren über das Land und das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Für Beschäftigte können genehmigte Projekte später neue Arbeitsorte, veränderte Fachabteilungen, größere Zentren und neue interprofessionelle Teams mit sich bringen. Kurzfristig betrifft der Aufruf vor allem Geschäftsführungen, Projektverantwortliche und Klinikmanager. Bei der Planung von Kapazitäten, Personalbedarf und Versorgungsabläufen sind auch Referenten für die stationäre Versorgung gefragt. Konkrete Auswirkungen auf Stellen oder Dienstpläne ergeben sich erst aus den später bewilligten Einzelprojekten.
Gesundheitsetat 2027 setzt neue finanzielle Schwerpunkte
Der am 17. August vorgestellte Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht für das Bundesgesundheitsministerium Ausgaben von rund 14,33 Milliarden Euro vor. Das wären 7,43 Milliarden Euro weniger als 2026.
Der Rückgang entspricht nicht vollständig einer Kürzung laufender Versorgungsleistungen. Wesentliche Gründe sind das Auslaufen eines Darlehens von 2,3 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds und eines Darlehens von 3,2 Milliarden Euro an die Pflegeversicherung. Zusätzlich soll der reguläre Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
Für den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind im Entwurf keine weiteren Mittel vorgesehen. Die Förderung von Long-Covid-Modellprojekten für Kinder und Jugendliche soll von 15 auf zehn Millionen Euro zurückgehen. Deutlich steigen sollen dagegen die Zuschüsse für Cybersicherheitsmaßnahmen in Gesundheitseinrichtungen, von 189 auf 541 Millionen Euro.
Der Haushalt ist noch nicht beschlossen. Für die Vergütung oder Stellenzahl einzelner Beschäftigter entstehen daraus zunächst keine unmittelbaren Änderungen. Der Entwurf zeigt jedoch, mit welchen finanziellen Rahmenbedingungen Krankenkassen, Gesundheitsämter und Versorgungseinrichtungen planen müssen. Die Bewertung solcher Mittelverschiebungen gehört unter anderem zum Arbeitsfeld der Gesundheitsökonomie und des Medizincontrollings.
- Medizinischer Dienst Bund, „Vermeidbare Gesundheitsschäden verursachen Milliardenkosten – Einsparpotenziale durch mehr Patientensicherheit nutzen“, 20.08.2026 (letzter Zugriff am 24.08.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss, „Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen: G-BA führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe Heft“, 20.08.2026 (letzter Zugriff am 24.08.2026)
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, „Krankenhaustransformationsfonds: Land investiert rund 2,6 Milliarden für eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung“, 20.08.2026 (letzter Zugriff am 24.08.2026)
- Deutscher Bundestag, „Haushalt 2027: Gesundheitsetat schrumpft deutlich“, 17.08.2026 (letzter Zugriff am 24.08.2026)




