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Im Geburtshaus findet der für manche wichtigste Schritt im Leben statt – die Geburt des eigenen Kindes. Gerade in dieser Situation wünschen sich werdende Eltern eine umfassende, fürsorgliche Betreuung von Fachkräften, fühlen sich jedoch im klinischen Umfeld eines Krankenhauses nicht wohl. Das Geburtshaus schafft eine Brücke zwischen der guten Versorgung im Krankenhaus und der heimeligen Atmosphäre einer Hausgeburt.
Was die Aufgaben einer solchen Einrichtung sind und wie eine Geburt dort abläuft, erklärt dieser Artikel.
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Was ist ein Geburtshaus?
Ein Geburtshaus ist eine Einrichtung, die von Hebammen geleitet wird (Hebammengeleitete Einrichtung, HgE) und sich außerhalb einer klinischen Umgebung befindet. Damit ist es ein Teil der ambulanten Versorgung. In Geburtshäusern betreuen ausgebildete Hebammen Schwangere vor, während und nach der Geburt.
Gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Einrichtungen stellt der Paragraph 134a des Fünften Sozialgesetzbuches dar. Zudem haben Schwangere gemäß Paragraph 24f SGB V die freie Wahl des Geburtsortes und können sich demnach zwischen einer Hausgeburt, einem Geburtshaus und einer Geburt in der Klinik entscheiden.
Jedoch entscheidet sich nur ein Bruchteil der Gebärenden für das Geburtshaus. Von den rund 680.000 Geburten in 2024 fanden nur etwa 13.000 im außerklinischen Bereich statt. Das sind 1,9 Prozent.
Ausstattung
Geburtshäuser sind sehr individuell gestaltet, sowohl in Bezug auf die Ausstattung als auch die Angebote und Betreuung. Standardmäßig befindet sich in jedem Haus dennoch eine medizinische Notfallausrüstung für Komplikationen bei Mutter und Kind. Diese ist jedoch sehr minimal gehalten und besteht aus Absaugvorrichtungen, Beatmungsbeutel für Mutter und Kind sowie Sauerstoffflaschen.
Des Weiteren stehen oft verschiedene Möglichkeiten zur natürlichen Geburt zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Geburtswannen, ein Gebärpool sowie Pezzibälle, Matten oder Gebärhocker. Zur Schmerzlinderung nutzen Hebammen bevorzugt nicht-medikamentöse Methoden wie Entspannungs- und Atemübungen, Massagen, Positionswechsel oder Aromatherapie und Wärme.
Werdende Eltern sollten sich darüber im Klaren sein, dass es keine medizinisch-technische Ausstattung in Geburtshäusern gibt, wie man sie in Krankenhäusern erwarten kann. Deshalb kann auch keine Periduralanästhesie (PDA) durchgeführt werden und Schwangere müssen bei Komplikationen der Geburt schnellstmöglich in ein nahegelegenes Krankenhaus verlegt werden.
Wer arbeitet im Geburtshaus?
Die Leitung und Organisation eines Geburtshauses übernehmen die Hebammen selbst. In der Regel bestehen die Teams aus bis zu sechs fachlich ausgebildeten Hebammen, je nach Größe und Angeboten des Hauses. Ärztliches Personal ist hingegen nicht vor Ort und auch regulär nicht angestellt.
Bei einer Geburt findet oft eine 2:1 Betreuung statt. Das heißt, dass sich zwei Hebammen um eine Geburt kümmern. Per Gesetz muss bei jeder Geburt eine Hebamme anwesend sein, während ärztliche Betreuung nur bei Komplikationen notwendig ist.
Besonders für angehende Hebammen bietet ein Geburtshaus wichtige praktische Erfahrungen. Sie lernen, wie man Geburten ohne erweiterte medizinische Ausstattung betreut.
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Geburtshaus – Aufgaben und Zielsetzung
Geburtshäuser setzen sich zum Ziel, werdende Eltern von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Wochenbetts zu betreuen und zu unterstützen. Dafür begleiten sie nicht nur die Geburt, sondern bieten meist auch Geburtsvorbereitungskurse und Veranstaltungen zum Leben mit Kindern an.
Von Beginn an ist es wichtig, eine vertrauensvolle und enge Beziehung zwischen der betreuenden Hebamme und der Schwangeren aufzubauen. Diese übernimmt im Verlauf alle notwendigen Untersuchungen der Mutterschaftsrichtlinien mit Ausnahme der Ultraschalluntersuchungen. Diese obliegt Gynäkologen. Gemeinsam mit anderen Berufsgruppen erfolgt die Vor- und Nachbereitung der Geburt, beispielsweise mit Psychotherapeuten oder Physiotherapeuten.
Die Beratung der werdenden Eltern ist ein weiterer Fokus der Betreuung. Die Hebammen stehen jederzeit bei Problemen, Fragen oder Sorgen zur Seite und suchen gemeinsam mit der Schwangeren nach Lösungen.
Einige Häuser bieten auch Begleitung nach dem Wochenbett an. Kurse wie Yoga mit Kind, Babymassagen oder Entspannungskurse für Mutter und Kind sind keine Seltenheit.
Geburtshaus – Ablauf einer Geburt
Die Entscheidung für die richtige Umgebung der Geburt fällt vielen Eltern nicht leicht. Geburtshäuser bieten dafür Informationsabende und Beratungsgespräche an, die bei der Wahl helfen sollen. Leider kann nicht jede Schwangere dem Wunsch nach einer Betreuung im Geburtshaus nachkommen. Bestehen Vorerkrankungen oder Risikofaktoren, dürfen Geburtshäuser aufgrund der erhöhten Gefahr von Komplikationen und der geringen medizinischen Ausstattung die Geburt nicht begleiten. Schwangere sind in diesen Fällen im Krankenhaus besser aufgehoben, da man hier schneller reagieren kann.
Qualitätsmanagement und Komplikationen
Geburtshäuser arbeiten seit 2008 in einem verpflichtenden externen Qualitätssicherungsverfahren über QUAG. Seit Oktober 2015 müssen alle außerklinisch betreuenden Hebammen an der QUAG-Geburtenerfassung teilnehmen. Rund 17 Prozent der Gebärenden werden während der Geburt in die Klinik verlegt, davon 0,8 Prozent notfallmäßig. Hauptgrund der Überleitung ist ein Geburtsstillstand, weitere Gründe umfassen schmerztherapeutische Eingriffe. Die notfallmäßige Verlegung erfolgt meistens aufgrund von pathologischen Herztönen des Fötus oder einer veränderten Geburtslage des Kindes.
Anmeldung und Vorbereitung
Eine Anmeldung ist in der Regel jederzeit möglich über die entsprechenden Kontaktdaten des gewünschten Geburtshauses. Infoabende bieten eine gute Möglichkeit, um das Team und das Haus näher kennenzulernen und zu entscheiden, ob beides zu den Vorstellungen der Schwangeren passen. Dieser Schritt sollte möglichst früh im Verlauf der Schwangerschaft erfolgen.
In der Zeit zum Geburtstermin finden regelmäßige Kurse und Angebote zur Geburtsvorbereitung statt. Neben dem klassischen Partnerkurs bieten einige Häuser Sport- und Gymnastikkurse an, die speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Körpers abgestimmt sind.
Bis zur Geburt übernehmen die Hebammen die komplette gesetzlich verankerte Schwangerschaftsvorsorge mit Ausnahme der Ultraschalltermine. Idealerweise arbeiten sie dafür mit einer Gynäkologin zusammen. Bei Auffälligkeiten im Verlauf verweisen die Hebammen zur Abklärung auf Ärzte. Somit ist die Vorsorge der Schwangeren bestmöglich auf sie abgestimmt.
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Geburt
Die Geburt erfolgt in den Räumlichkeiten des Geburtshauses mit mindestens einer fest zugeteilten Hebamme. Zur Unterstützung kommt meist gegen Ende der Geburt eine zweite Fachkraft hinzu. Ein wichtiger Unterschied zum Krankenhaus ist der ambulante Ablauf. Während dort ein stationärer Aufenthalt Standard ist, geht die frisch gebackene Familie nach der Geburt wieder in ihr eigenes Zuhause.
Durch die Ausstattung und die Betreuung stehen den Gebärenden diverse Möglichkeiten offen, den Geburtsvorgang durchzustehen. Eine medizinische Behandlung der Schmerzen ist allerdings nicht möglich, stattdessen arbeitet man mit Wärme und Entspannungstechniken.
Treten während der Geburt Komplikationen auf, wird die Schwangere in das nächstgelegene Krankenhaus verlegt. Deshalb ist bei der Wahl des Hauses auch die Entfernung zu Kliniken zu beachten.
Nachsorge
Nach der Entbindung hat die Mutter Zeit, sich zu erholen und ihr Kind kennenzulernen. Nach dem ersten erfolgreichen Stillen oder Füttern und den erforderlichen Untersuchungen kann die Familie nach Hause. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alles komplikationslos verlaufen ist.
Bis zu zwölf Wochen nach Entbindung betreuen die Hebammen die Wöchnerinnen. Sie besuchen sie zunächst täglich, später bei Bedarf zuhause und helfen bei den ersten Schritten. Im Verlauf können Mütter an Stilltreffs, Krabbelgruppen oder Rückengymnastikkursen teilnehmen.
Passende Jobs im Gesundheitswesen
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Häufige Fragen
- Wie viel kostet eine Geburt im Geburtshaus?
- Wann ist eine Geburt im Geburtshaus nicht möglich?
- Wann sollte man sich im Geburtshaus anmelden?
- Kann man im Geburtshaus eine PDA bekommen?
Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Geburt im Geburtshaus nach Paragraph 134a SGB V vollständig, inklusive Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt. Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Tarif ab. Viele Verträge beinhalten Hebammenleistungen und außerklinische Geburten, es gibt aber Unterschiede, die individuell mit der Versicherung abgeklärt werden müssen. Zusatzangebote wie spezielle Kurse oder Familienzimmer können in beiden Fällen Eigenkosten verursachen.
Schwangere mit Vorerkrankungen oder Risikofaktoren, etwa Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck oder eine Beckenendlage, können nicht im Geburtshaus entbinden. Auch bei akuten Komplikationen während der Geburt erfolgt eine Überleitung in die Klinik.
Eine Anmeldung ist grundsätzlich jederzeit möglich, empfohlen wird sie aber möglichst früh in der Schwangerschaft. So bleibt genug Zeit, das Team kennenzulernen, Vertrauen aufzubauen und an Infoabenden oder Vorbereitungskursen teilzunehmen.
Nein, eine Periduralanästhesie (PDA) ist in Geburtshäusern nicht möglich, da die notwendige technische und ärztliche Ausstattung fehlt. Stattdessen setzen Hebammen auf nicht-medikamentöse Methoden wie Atemtechniken, Massagen, Wärme oder Geburtspositionen.
- Zu Hause und im Geburtshaus, https://www.quag.de/... , (Abrufdatum: 22.09.2025)
- Außerklinische Geburtenzahlen, https://www.quag.de/... , (Abrufdatum: 22.09.2025)
- Qualitätsbericht 2023, https://www.quag.de/... , (Abrufdatum: 22.09.2025)








