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Medi-Karriere Magazin Elektronische Patientenakte ab 2025

Elektronische Patientenakte: Das ändert sich 2025

Elektronische Patientenakte: Das ändert sich 2025

Inhaltsverzeichnis

  1. Startschuss und Überblick
  2. Vorteile
  3. Datenschutz und Sicherheit
  4. Vorgehen
  5. Bisherige Entwicklung der Patientenakte
  6. Stellenanzeigen in der Medizin

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitssystems ermöglichen. Dem Flickenteppich von gesundheitlichen Dokumenten wird damit der Kampf angesagt – alles kann ab 2025 an einem Ort gespeichert werden. Dazu zählen unter anderem Arztbriefe, Befunde, Medikation oder Laborwerte.

Doch welche Veränderungen wird die Digitalisierung mit sich bringen und wie ist die Organisation hinter dem Vorgehen? Alles dazu und mehr gibt es hier im Artikel.

Inhaltsverzeichnis

  1. Startschuss und Überblick
  2. Vorteile
  3. Datenschutz und Sicherheit
  4. Vorgehen
  5. Bisherige Entwicklung der Patientenakte
  6. Stellenanzeigen in der Medizin

Elektronische Patientenakte – Startschuss und Überblick

Am 15. Januar geht es los – zunächst in Modellregionen. Dazu zählen Hamburg und Umgebung, sowie Franken. Nach einer vierwöchigen Pilotphase wird die elektronische Patientenakte (ePA) Mitte Februar für den Rest von Deutschland freigeschaltet. Voraussetzung dafür ist, dass die Testphase reibungslos verläuft.

Die Krankenkassen informieren vor Start der ePA alle gesetzlich versicherten Personen. Bei dem jetzigen Vorgehen handelt es sich um eine Opt-out-Version, bei der die versicherte Person aktiv Widerspruch gegen die Patientenakte einlegen muss. Ansonsten wird für jeden automatisch eine elektronische Akte angelegt. Das gleiche gilt für Kinder und Jugendliche. Hier verwalten allerdings die gesetzlich versicherten Sorgeberechtigten die Akte bis zum 16. Lebensjahr.

Ziel der Patientenakte ist es, alle relevanten Gesundheitsdaten zu bündeln und damit in der medizinischen Versorgung nutzbar zu machen. Die Plattform dafür stellt die Firma gematik GmbH zur Verfügung. Sie steht auch im Hintergrund des e-Rezeptes, welches schon seit längerem für gesetzlich Versicherte der Standard ist.

Elektronische Patientenakte bei privaten Krankenkassen

Private Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, die ePA bei ihren Patienten einzuführen. Trotzdem können sich Privatversicherte mittlerweile für eine elektronische Akte entscheiden. Sie funktioniert grundlegend nach dem selben Prinzip wie die ePA für gesetzlich Versicherte, jedoch mit einem Unterschied: Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte besitzen, können sie die Zugriffsrechte nur über die ePA-App für andere freigeben. Kassenpatienten erledigen diesen Schritt über das Einlesen der Gesundheitskarte beim Arzt.

Elektronische Patientenakte – Vorteile

Die Einführung einer zentralen Sammelstelle für medizinische Akten birgt überzeugende Vorteile. Alle persönlichen Daten über die eigene Gesundheit sind übersichtlich an einem Ort gespeichert. Nach jeder Behandlung überträgt das ärztliche Personal, die Apotheken oder weitere Gesundheitseinrichtungen die Befunde oder Daten in die Akte. Das erleichtert den Austausch der Dokumente zwischen den einzelnen Akteuren des Gesundheitssystems enorm.

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Für den Patienten bedeutet das die Möglichkeit von individuelleren Therapien und Behandlungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Vermeidung von doppelten Untersuchungen. Das ist möglich durch den besseren Überblick über Vorerkrankungen. Besonders wichtig ist dieser Überblick bei Notfällen, Facharztterminen oder einem Arztwechsel. So kann sich die behandelnde Person schnellstmöglich in die Krankengeschichte einlesen und die richtige Entscheidung für die Behandlung treffen. Das spart neben Zeit auch kostbare Ressourcen.

Außerdem existiert eine sogenannte integrierte Medikationsliste in der ePA, worüber das ärztliche Personal und die Apotheker einen Überblick über die gesamte Medikation des Patienten erhalten. Das erlaubt eine bessere Abschätzung von Wechselwirkungen der Medikamente und weiterhin die Berücksichtigung von Allergien. Möglich ist diese Liste durch den Einsatz des e-Rezepts. Später soll auch der Medikationsplan, der bisher meist nur ausgedruckt vorliegt, in der elektronischen Akte hinterlegt sein.

Elektronische Patientenakte – Datenschutz und Sicherheit

Datenschutz ist bei solchen sensiblen Daten nicht zu vernachlässigen. Einige Meinungen stehen aus diesem Grund der Patientenakte sehr skeptisch gegenüber. Doch die Entwicklungsfirma hat sich einige Gedanken dazu gemacht.

Zunächst bestimmt nur der Patient allein, wer die Zugriffsrechte auf seine Daten erhält. Dabei sind jederzeit eine Verlängerung, ein Widerruf oder eine Verkürzung der Erlaubnis möglich.

Weiterhin kann der Patient Widerspruch gegen die Bereitstellung der Medikationsliste, gegen das Einstellen von Dokumenten einer Behandlung, gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten oder gegen die Nutzung der Daten zu Forschungszwecken einlegen. Er hat damit nahezu die volle Kontrolle über seine Daten und wer sie zu Gesicht bekommt.

Ausbildungsplätze als

Ausbildung zum Pflegefachmann 2026 (w/m/d)
Bad König
Asklepios Schlossberg Klinik Bad König
26.06.2026

Wissenschaftler/-in oder Mediziner/-in als Dozent/-in anatomische Lehre (w/m/d)
Tübingen
Universitätsklinikum Tübingen
20.07.2026

Facharzt für Augenheilkunde incl. operativer Ausbildung (mwd)
Friedrichshafen
Macuria Augenarztpraxen
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Weiterbildungsassistent*in Radiologie letztes Ausbildungsjahr zur Erlangung der Schwerpunktbezeichnung Kinderradiologie (all genders)
Köln
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
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Menschen mit pädagogischer, medizinischer, erzieherischer oder gastronomischer Ausbildung sowie Studierende dieser Bereiche für das EASTSIDE (21-30 Std./Woche)
Schielestraße 22, Frankfurt am Main
Integrative Drogenhilfe e V
03.07.2026

Ausbildung zum Kaufmann/frau im Gesundheitswesen (m/w/d)
Soest
Erwin Göckeler Leopold Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
03.07.2026

MFA (m/w/d) in Teilzeit 30 Stunden/Woche und ein/e Auszubildende zu/r MFA (m/d/w)
Ziegelhüttenweg 1-3, 60598 Frankfurt am Main
Farid Medghalchi Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
03.07.2026

Azubi zur Pflegefachfrau-/mann (m/w/d)
44649 Herne
Ferdinand Dienst Haus
03.07.2026

Auszubildende Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)
Marinestraße 42A, 59075 Hamm
Sozialdienst Ludgeri GmbH
03.07.2026

Auszubildende/r Pflegefachfrau/mann (m/w/d)
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Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH
03.07.2026

Ausbildung: MFA/ Medizinische Fachangestellte (m/w/d)
Schiessstraße 8, Düsseldorf
Praxis Dr Lysson
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Altenpflegehelfer Ausbildung (m/w/d)
Eschollbrücker Straße 26, 64295 Darmstadt
Pflegedienst Hessen Süd Janssen GmbH
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Ausbildung zum Notfallsanitäter (m/w/d) April 2027
Schwieberdinger Straße 58, 70435 Stuttgart
Johanniter Unfall Hilfe e V
03.07.2026

Ausbildung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (m/w/d) ab dem 01.09.2027
32052 Herford
Hansestadt Herford
03.07.2026

Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA, m/w/d)
Salzstraße 22, 48143 Münster
Orthopädie Salzstraße Facharztpraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie
03.07.2026

Auszubildende zur Medizinischen Fachangestellten (m/w/d)
Neustädter Straße 29, 33602 Bielefeld
Facharztpraxis für Mund Kiefer und Gesichtschirurgie Dr Dr Christoph Pytlik M Sc
03.07.2026

Ausbildungsstelle medizinische Fachangestellte
85088 Vohburg an der Donau
DOLLESCHEL TEAM
03.07.2026

Auszubildende zum Notfallsanitäter (m/w/d)
Amsterdamer Straße 45, 74081 Heilbronn
Johanniter Unfall Hilfe e V
03.07.2026

Lehrer (m/w/d) für Spezielle Krankheitslehre (Approbation als Arzt/Ärztin) – Leipzig
Hohmannstraße 7b, 04129 Leipzig
Berufsfachschulen Heimerer GmbH
03.07.2026

Facharzt für Augenheilkunde (m/w/d) operative Ausbildung
Mersinweg 20, 33100 Paderborn
Augenpraxisklinik am Campus Gemeinschaftspraxis Dres Reinking
03.07.2026

Zu allen freien Ausbildungsplätzen als

Standardmäßig erhält die zuständige Arzt- und Psychotherapiepraxis im Behandlungskontext Zugriff auf alle Inhalte der Patientenakte. Dieser Behandlungskontext wird durch das Einlesen der Versichertenkarte nachgewiesen. Anschließend hat die Praxis automatisch 90 Tage Zugriff auf die Akte, welcher zu jeder Zeit durch den Patienten verkürzt oder verlängert werden kann. Beispielsweise bei Hausarztpraxen bietet sich eine Verlängerung an. Die Apotheke erhält durch das Einlesen der Karte automatisch den Zugriff für drei Tage.

Grundsätzlich können alle Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen, Zugriff auf die ePA erhalten. Dazu zählen neben Ärzten und Zahnärzten die Apotheken, Psychotherapeuten, das Pflegepersonal, die Hebammen, Physiotherapeuten und die Diätassistenten.

Weiterhin kann der Patient nicht nur den Zugriff im Gesamten, sondern auch die Inhalte beschränken, die Heilberufler sehen können. So ist es möglich, nur bestimmte Dokumentengruppen für eine Arztpraxis freizugeben oder andere Befunde zu verbergen. Dem Patienten wird dadurch viel Spielraum für seine individuelle Entscheidung gegeben.

Die ePA-App

Die Einsicht in die gesamten eigenen Daten erlaubt die neue ePA-App. Jede Krankenkasse bietet eine eigene kostenfreie App für die Nutzung an, die mit einem Smartphone oder Tablet genutzt werden können. Teilweise bieten sie auch eine Desktop-Version an. Für die Nutzung benötigt die versicherte Person eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und eine persönliche Pin. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Nutzung einer Gesundheits-ID. Das Verfahren ähnelt dem der Ausweis-App mit dem Personalausweis.

Neben der Sammlung von Befunden, Arztbriefen, Rezepten, Laborwerten und der Medikationsliste, besteht die Möglichkeit, über die App die oben genannten Änderungen durchzuführen. Einige Widersprüche sind allerdings nur direkt bei der Krankenkasse einzureichen.

Für die selbständige Organisation ist die App also nahezu unverzichtbar. Jede Person, die sie nicht benutzen kann oder möchte, soll die Möglichkeit bekommen, in ausgewählten Apotheken Zugriff auf die Akte zu erlangen. Außerdem unterstützt die Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse bei der Ausübung der Rechte.

Ebenfalls über die App ist die Bestimmung einer jederzeit beendbaren Vertretung des Versicherten möglich. Auch die Dokumentation vom Aufbewahrungsort des Organspendeausweises oder beispielsweise der Patientenverfügung ist möglich.

Kurz zusammengefasst kann man folgende Dinge in der ePA-App hinterlegen:

  • Arztberichte und Befunde
  • Laborwerte
  • Mutterpass
  • Impfpass
  • Zahnbonusheft
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Untersuchungsheft von Kindern
  • Medikationsliste und Medikationsplan
  • Notfalldaten: Allergien, Vorerkrankungen, Blutgruppe
  • Blutdrucktagebuch, Schlaftagebuch
  • Daten der Smartwatch
  • alte Dokumente via Einscannen oder Fotografieren
  • Aufbewahrungsorte wichtiger Dokumente

Details zum Datenschutz

Wichtig zu beachten ist, dass die Daten dem strengen europäischen Datenschutz unterliegen. Laut gematik unterliegt die ePA einer Sicherheitsarchitektur nach den modernsten Standards. Die Daten gelangen ausschließlich verschlüsselt in die ePA und können dort von niemanden gelesen werden. Auch nicht von der Krankenkasse. Lediglich die Patienten selbst und Heilberufler mit Zugriffsberechtigung können die Daten abrufen. Weiterhin sorgt die Sicherheitsarchitektur dafür, dass keine schädlichen Daten in die elektronische Akte gelangen können.

In die ePA können unstrukturierte Daten, wie PDF-A-Dokumente oder strukturierte Daten als medizinische Informationsobjekte hochgeladen werden.

Freiwillige Datenspende

Im weiteren Verlauf der Einführung der elektronischen Akte können sich Patienten zur freiwilligen Datenspende entscheiden. Dafür werden die personenbezogenen Daten des Versicherten pseudonymisiert. Das bedeutet, dass Informationen, welche eine Person genau identifizieren können, etwa der Name oder das Geburtsdatum, durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt werden.

Diese pseudonymisierten Daten können anschließend in der Forschung genutzt werden. Sie treiben die Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen voran. Dennoch ist es jedem selbst überlassen, diesen Schritt zu gehen.

Elektronische Patientenakte – Vorgehen

Wenn ein Patient die elektronische Patientenakte in Anspruch nehmen möchte, gestaltet sich das sehr einfach. Zu Beginn des Rollouts informiert die Krankenkasse jede gesetzlich versicherte Person über die Neuerung. Da es sich um ein Opt-out-Verfahren handelt, wird ohne weitere Rückmeldung eine elektronische Akte für den Patienten angelegt. Anschließend kann sich jeder in der entsprechenden App registrieren und hat somit einen Überblick über seine gesamten Daten sowie die Möglichkeit der Verwaltung und Zugriffsänderung. Widersprüche können direkt bei der Krankenkasse eingelegt werden.

Möchte man nicht an dem Prozess teilnehmen, besteht für jeden Versicherten die Opt-out-Option. Innerhalb von sechs Wochen nach Information durch die Krankenkasse über die ePA kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Es wird keine elektronische Akte für ihn angelegt. Sie ist also in keinem Fall verpflichtend.

Bisherige Entwicklung der Patientenakte

Die elektronischen Patientenakte stellt das Kernelement des vom Bundestag verabschiedeten Digitalgesetzes dar. Die Diskussion über die Umsetzung begann schon im Jahr 2021. Bereits zu diesem Zeitpunkt konnten Patienten über das Opt-in-Verfahren aktiv eine elektronische Akte anfordern. Ab 2025 ändert sich das Verfahren nun. Das sorgte anfangs für starken Widerstand und die Frage, ob damit die ärztliche Schweigepflicht in Gefahr steht.

Nun steht der nächste Schritt an. Damit holt Deutschland hinter seinen europäischen Nachbarn auf, die schon seit längerer Zeit eine elektronische Akte eingeführt hatten.

Stellenanzeigen in der Medizin

Interessiert an einer Stelle in der Wundpflege? Bei Medi-Karriere gibt es zahlreiche Stellenangebote als MFA oder Jobs als Arzt/Ärztin, z.B. Stellen als Medizinische Fachangestellte oder als Stellenangebote für Facharzt.

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Quellen
  1. ePA für alle: Die neue elektronische Patientenakte, https://www.gematik.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)
  2. Bundestag verabschiedet Digitalgesetz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)
  3. TI-Modellregionen, https://www.gematik.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)
  4. Was Leistungserbringer zur elektronischen Patientenakte wissen müssen, https://www.pkv.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)
  5. Die ePA-App, https://www.gematik.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2024)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Autor
Vivien Hornawsky
Vivien Hornawsky
Medizinstudentin
Zuletzt aktualisiert: 23.01.2026

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