Anders als für Humanmediziner, gibt es nur für wenige Zahnärzte Tarifverträge, die das Zahnarzt-Gehalt reglementieren. Es ist vielmehr so, dass bei Zahnärzten individuelles Verhandlungsgeschick oder der jeweilige Arbeitgeber die Höhe des Verdienstes bedingen.
Daher überrascht es nicht, dass es bei genauerer Betrachtung eine erhebliche Schwankungsbreite beim Zahnarzt-Gehalt gibt. Von welchen Faktoren dieses abhängt, und wo Zahnärzte am Meisten verdienen können, zeigt der folgende Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Studium ohne Gehalt: das 5,5-jährige Zahnmedizinstudium ist unbezahlt; Finanzierung über BAföG, Kredit oder Nebenjob nötig.
- Einstiegsgehalt: Das Einstiegsgehalt für Zahnärzte in Assistenzzeit liegt bei 3.750 Euro pro Monat.
- Mediangehalt: Das Mediangehalt für angestellte Zahnärzte liegt bei 6.944 Euro pro Monat.
- Mehrere Gehaltsmodelle: Festgehalt oder Festgehalt + Umsatzbeteiligung (20–30 Prozent ab vereinbarter Honorarschwelle).
- Eigene Praxis = höchstes Einkommen: Reinertrag etwa 22.500–23.000 Euro/Monat, aber hohe Investitions- und Betriebskosten.
- Spezialisierung lohnt sich: Fachzahnärzte (zum Beispiel Kieferorthopädie, Oralchirurgie) verdienen deutlich mehr.
Zahnarzt – Gehalt während der Ausbildung
Bei der Entscheidung für den Beruf als Zahnarzt, spielt neben vielen anderen Kriterien auch die Frage nach dem zu erwartenden Zahnarzt-Gehalt eine große Rolle. Schließlich verdienen Studierende der Zahnmedizin während des fünfeinhalbjährigen Studiums in der Regel kein Geld und müssen für ihren Lebensunterhalt sowie die Aufwendungen für das Studium selbst aufkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für die Ausbildungszeit BAföG zu beantragen. Ob und in welcher Höhe dieses dann tatsächlich bewilligt wird, hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab.
Weitere Optionen für die Studienfinanzierung sind beispielsweise Studienkredite oder Nebenjobs. Da das Zahnmedizin-Studium sehr zeitaufwendig ist und wenig Freiraum für Nebenjobs bleibt, sollte die Finanzierung unbedingt vorab geplant sein. Ist das es aber einmal geschafft, winken hervorragende Berufsaussichten und ein attraktives Einkommen.
Zahnarzt – Gehalt zum Berufseinstieg
Die ersten beiden Berufsjahre gelten für Zahnärzte als Assistenzzeit, weswegen das Zahnarzt-Gehalt zum Berufsstart noch etwas niedriger ausfällt. Während dieser Zeit werden die praktischen Kompetenzen aus dem Studium vertieft und erweitert, sowie nach und nach ein eigener Patientenstamm aufgebaut. Dementsprechend liegt der Verdienst des Zahnarztes zum Start bei circa 3.750 Euro brutto pro Monat.
Das Einstiegsgehalt mag gemessen an der langen und aufwendigen Ausbildung zunächst gering erscheinen. Doch es steigt je nach Vereinbarung rasch und kann zum Ende der zweijährigen Assistenzzeit bereits bei rund 5.901 Euro brutto pro Monat liegen. Wer eine halbjährliche oder jährliche Gehaltssteigerung vereinbart, kann sein Einkommen in kurzer Zeit erheblich verbessern.
Zahnarzt – Gehalt im weiteren Berufsleben
Das Gehalt von Zahnärzten ändert sich erneut, wenn die Assistenzzeit abgeschlossen ist und die Zulassung erteilt wurde. Es stehen Zahnärzten mehrere Vergütungsmodelle offen. Für angestellte Zahnmediziner haben sich zwei Varianten etabliert, die jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen. Darüber hinaus sind eine eigene Praxis oder eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen möglich.
Das Festgehalt
Das Festgehalt als Zahnarzt ist gerade zum Berufseinstieg die bevorzugte Option. Es bietet Planungssicherheit, da die monatlichen Einkünfte konstant bleiben. Im späteren Berufsleben erweist sich das Modell jedoch als eher unflexibel in Bezug auf Gehaltserhöhungen, sofern keine Staffelung von vornherein vereinbart wurde. Laut der Dentalen Gehaltsstudie 2025 liegt das mittlere Fixgehalt bei 6.250 Euro brutto pro Monat – bei entsprechendem Verhandlungsgeschick kann dieser Betrag aber deutlich höher ausfallen.
Das flexible Gehalt (Festgehalt + Umsatzbeteiligung)
Das zweite etablierte zahnärtzliche Gehaltsmodell kombiniert ein Festgehalt mit einer Umsatzbeteiligung, die ab einer vereinbarten Honorarschwelle greift. Dadurch können angestellte Zahnärzte die Höhe ihres Gehalts aktiv mitbeeinflussen.
Typischerweise wird eine Honorargrenze vereinbart, bis zu der das Festgehalt immer in voller Höhe ausgezahlt wird – auch wenn der tatsächliche Umsatz etwa wegen Urlaub oder Krankheit darunter liegt. Überschreitet der Zahnarzt diese Schwelle, erhält er zusätzlich eine prozentuale Umsatzbeteiligung. Die meisten Verträge sehen dabei einen Anteil zwischen 20 und 30 Prozent vor.
Rechenbeispiel:
- Festgehalt: 4.375 € | Honorarschwelle: 17.500 €
- Erwirtschafteter Umsatz: 30.000 €
- Mehrumsatz über Schwelle: 30.000 € – 17.500 € = 12.500 €
- Umsatzbeteiligung (25 %): 12.500 € × 0,25 = 3.125 €
- Gesamtgehalt: 4.375 € + 3.125 € = 7.500 € brutto/Monat
Zahnarzt mit eigener Praxis
Zahnärzte mit eigener Praxis erzielen das höchste Einkommen. Demgegenüber stehen jedoch erhebliche Ausgaben: Die Übernahme oder Neugründung einer Zahnarztpraxis kostet wegen der notwendigen Spezialtechnik häufig mehrere hunderttausend Euro. Hinzu kommen Personalkosten und laufende Betriebsausgaben sowie das volle unternehmerische Risiko.
Im Durchschnitt erwirtschaften Zahnärzte mit eigener Praxis einen Reinertrag zwischen 22.500 Euro und 23.417 Euro pro Monat (270.000 bis 281.000 Euro pro Jahr). Je nach Standort, Praxisgröße und individuellen Kostenstrukturen kann dieser Wert jedoch erheblich variieren.
Zahnarzt – Bezahlung im öffentlichen Gesundheitswesen
Für Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitswesen erfolgt die Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Landes (TV-L).
Neben den klassischen Gesundheitsämtern sind Universitätskliniken, die Bundeswehr und der Justizvollzug die größten Arbeitgeber.
Zahnärzte mit entsprechender Tätigkeit werden in die Entgeltgruppe 14 eingruppiert, in der sie zwischen 5.298,27 € und 7.551,78 € monatlich verdienen.
Fachzahnärzte im öffentlichen Dienst verdienen in der Entgeltgruppe 15 ersten Jahr 5.827,86 €. Für sie steigert sich bis zum 6. Jahr die monatliche Vergütung auf 8.204,11 €.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| E 15Ü | 7.062,92 € | 7.814,11 € | 8.525,72 € | 9.000,15 € | 9.110,86 € | |
| E 15 | 5.827,86 € | 6.208,96 € | 6.634,05 € | 7.214,39 € | 7.811,37 € | 8.204,11 € |
| E 14 | 5.298,27 € | 5.643,35 € | 6.094,01 € | 6.594,12 € | 7.151,57 € | 7.551,78 € |
| E 13 | 4.901,11 € | 5.279,32 € | 5.709,87 € | 6.177,31 € | 6.727,38 € | 7.025,87 € |
| E 12 | 4.415,70 € | 4.850,91 € | 5.359,50 € | 5.923,82 € | 6.586,00 € | 6.900,18 € |
| E 11 | 4.269,64 € | 4.669,92 € | 5.046,03 € | 5.454,10 € | 6.012,56 € | 6.326,77 € |
| E 10 | 4.124,53 € | 4.438,16 € | 4.794,69 € | 5.181,37 € | 5.611,95 € | 5.753,35 € |
| E 9c | 3.978,29 € | 4.249,97 € | 4.589,09 € | 4.958,59 € | 5.359,19 € | 5.487,80 € |
| E 9b | 3.833,50 € | 3.956,17 € | 4.267,03 € | 4.608,13 € | 4.983,57 € | 5.297,75 € |
| E 9a | 3.691,52 € | 3.917,37 € | 3.981,07 € | 4.196,35 € | 4.590,80 € | 4.746,88 € |
| E 8 | 3.486,40 € | 3.697,29 € | 3.843,36 € | 3.992,40 € | 4.153,50 € | 4.230,97 € |
| E 7 | 3.294,98 € | 3.537,94 € | 3.682,69 € | 3.828,76 € | 3.969,05 € | 4.045,24 € |
| E 6 | 3.240,30 € | 3.440,25 € | 3.580,46 € | 3.719,22 € | 3.855,50 € | 3.926,20 € |
| E 5 | 3.124,08 € | 3.318,04 € | 3.449,05 € | 3.587,78 € | 3.716,70 € | 3.783,33 € |
| E 4 | 2.994,17 € | 3.190,45 € | 3.355,14 € | 3.457,66 € | 3.560,17 € | 3.620,20 € |
| E 3 | 2.953,13 € | 3.164,20 € | 3.215,57 € | 3.332,99 € | 3.421,10 € | 3.501,81 € |
| E 2Ü | 2.787,52 € | 3.028,30 € | 3.116,51 € | 3.234,12 € | 3.314,92 € | 3.375,24 € |
| E 2 | 2.767,54 € | 2.975,32 € | 3.027,12 € | 3.101,04 € | 3.263,52 € | 3.433,49 € |
| E 1 | 2.543,55 € | 2.568,83 € | 2.611,69 € | 2.651,64 € | 2.754,50 € |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: Oeffentlichen-Dienst.de
Zahnarzt – Gehalt nach Bundesland
Beim Zahnarzt-Gehalt gibt es eine große Schwankungsbreite zwischen den einzelnen Bundesländern. Während der Verdienst im Süd-Westen Deutschlands am höchsten ausfällt, bestehen besonders zu den neuen Bundesländern große Differenzen.
Die folgende Abbildung zeigt die Mediangehälter nach Bundesland.
Quelle: Gehalt.de
Gehalt Stadt vs. Land
Entgegen der verbreiteten Erwartung ist das Zahnarzt-Gehalt in ländlichen Regionen höher als in Großstädten. Als Hauptursache gilt die deutlich größere Zahnarztdichte in urbanen Gebieten, die den Wettbewerb erhöht und die Verhandlungsposition der einzelnen Zahnärzte schwächt.
Quelle: Dentale Gehaltsstudie 2025
Als Ursache kann hier die wesentlich höhere Dichte an Zahnmedizinern in den Städten und Großstädten betrachtet werden.
Zahnarzt – Gehalt nach Alter und Geschlecht
Wie in sehr vielen anderen Branchen und Berufszweigen auch, gibt es beim Gehalt in der Zahnmedizin Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Laut der Dentalen Gehaltsstudie 2025 verdienen Zahnärzte ein Mediangehalt von 7.222 Euro, während Zahnärztinnen rund 6.889 Euro verdienen. Die Differenzen ergeben sich jedoch maßgeblich durch Unterschiede in der Umsatzbeteiligung. Die Grundgehälter sind in der Regel vergleichbar, jedoch generieren die Zahnärzte tendenziell höhere Umsätze als die Zahnärztinnen (zum Beispiel durch andere Behandlungsschwerpunkte).
Mit steigender Berufserfahrung steigen aber sowohl für Männer, als auch für Frauen die monatlichen Einkünfte.
Quelle: Dentale Gehaltsstudie 2025
Zahnarzt – Vergleich des Verdienstes mit anderen Berufen
Im Vergleich mit anderen akademischen Heilberufen, liegt das Gehalt von Zahnärzten im mittleren Bereich. Mehr Gehalt verdienen nur Humanmediziner beziehungsweise Ärzte, die Humanmedizin und Zahnmedizin kombiniert studiert haben (Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen).
| Beruf | Bruttogehalt |
| Chefarzt | 23.663 Euro |
| Oberarzt | 12.182 Euro |
| Facharzt | 8.488 Euro |
| Assistenzarzt | 7.058 Euro |
| Zahnarzt | 6.944 Euro |
| Tierarzt | 4.650 Euro |
| Medizininformatiker | 5.624 Euro |
| Medizincontroller | 5.003 Euro |
| Fachkrankenpfleger | 4.788 Euro |
| Pflegefachperson | 4.223 Euro |
| Gesundheitsmanager | 5.326 Euro |
| Medizinischer Fachangestellter (MFA) | 3.129 Euro |
| Altenpflegehelfer | 2.785 Euro |
Quelle: Gehalt.de / Bundesagentur für Arbeit - Entgeltatlas
Zahnarzt – Verdienst in Teilzeit
Selbstverständlich können Zahnärzte auch in Teilzeit tätig sein. Bei einem reinen Festgehalt reduziert sich der Zahnarzt-Verdienst proportional zur geleisteten Arbeitszeit. Ausgehend vom Mediangehalt von 6.944 Euro brutto bei 40 Stunden pro Woche ergeben sich folgende Richtwerte:
- 30 Stunden/Woche (75 %): ca. 5.208 Euro brutto/Monat
- 20 Stunden/Woche (50 %): ca. 3.472 Euro brutto/Monat
Das Festgehaltsmodell ist in Teilzeit besonders transparent und planbar. Beim Umsatzbeteiligungsmodell sollte beachtet werden, dass eine deutliche Stundenreduzierung den erwirtschafteten Umsatz – und damit die Beteiligung – erheblich verringern kann. In diesem Fall kann ein Wechsel auf ein reines Festgehalt vorteilhafter sein.
Mehr Gehalt durch Weiterbildung
Fort- und Weiterbildungen wirken sich positiv auf das Zahnarzt-Gehalt aus. Der erste nennenswerte Gehaltssprung erfolgt mit dem Abschluss der zweijährigen Assistenzzeit und der Erteilung der Zulassung. Den höchsten Verdienst erzielen Fachzahnärzte, die sich auf bestimmte Bereiche der Zahnmedizin spezialisiert haben. Dazu zählen definitionsgemäß:
- Kieferorthopädie
- Oralchirurgie
- Parodontologie
- Öffentliches Gesundheitswesen
Die Fachzahnarztausbildungen dauern in der Regel drei bis vier Jahre und können sich erheblich positiv auf das Einkommen auswirken.
Stellenangebote für Zahnärzte finden
Wer noch eine passende Zahnarzt-Stelle braucht, kann auf dem Stellenportal von Medi-Karriere nach Jobs suchen. Hier geht es direkt zu unserer Suche mit zahlreichen weiteren zahnmedizinischen Stellenangeboten wie Jobs für Zahnarzthelferinnen und ZMFA-Stellen.
Häufige Fragen
- Wie viel verdient ein Zahnarzt zum Einstieg?
- Gibt es Tarifverträge für Zahnärzte?
- Was ist der Unterschied zwischen Festgehalt und Umsatzbeteiligung?
- Verdienen Zahnärzte mit eigener Praxis am meisten?
- Wie wirkt sich Teilzeit auf das Zahnarztgehalt aus?
Während der zweijährigen Assistenzzeit liegt das Gehalt bei 3.750 Euro brutto pro Monat. Zum Ende der Assistenzzeit sind rund 5.901 Euro möglich, abhängig von individuellen Vereinbarungen und Gehaltserhöhungsschritten.
Für angestellte Zahnärzte in privaten Praxen gibt es keine Tarifverträge – das Gehalt wird individuell verhandelt. Nur im öffentlichen Gesundheitswesen gilt der TVöD bzw. TV-L (Entgeltgruppe 14/15), mit Gehältern zwischen 5.298,27 € und 8.204,11 € brutto pro Monat.
Beim Festgehalt erhält man monatlich einen gleichbleibenden Betrag – planbar, aber wenig flexibel nach oben. Bei der Umsatzbeteiligung gibt es zusätzlich zum Fixgehalt einen prozentualen Anteil (meist 20 bis 30 Prozent) am selbst erwirtschafteten Honorar, sobald eine vereinbarte Schwelle überschritten wird. Das Modell mit Umsatzbeteiligung ist bei erfahreneren Zahnärzten verbreitet und kann das Gesamtgehalt deutlich steigern.
In der Regel ja – der durchschnittliche Reinertrag liegt bei ca. 22.500 bis 23.000 Euro brutto pro Monat. Allerdings tragen Praxisinhaber alle unternehmerischen Risiken selbst, und die Gründungs- oder Übernahmekosten betragen oft mehrere hunderttausend Euro. Personalkosten und laufende Betriebsausgaben mindern den tatsächlich verfügbaren Gewinn erheblich.
Bei einem Festgehalt reduziert sich der Verdienst proportional zur Stundenanzahl. Bei einem Umsatzbeteiligungsmodell kann der Verdienst stärker sinken, da die Honorarschwelle schwerer zu erreichen ist. In Teilzeit empfiehlt sich daher oft ein Wechsel auf ein reines Festgehalt.
- Deutscher Zahnarzt Service, Dentale Gehaltsstudie 2025, https://www.deutscher-zahnarzt-service.de/... (letzter Zugriff am 11.05.2026)









