Im Beruf Zahnarzt/ärztin beträgt das Durchschnittsgehalt 5.479 € brutto pro Monat, was einem Jahresgehalt brutto von 65.748 € entspricht. Das Einstiegsgehalt liegt bei 2.500 € brutto pro Monat. Zum Berufseinstieg kann man also mit einem Gehalt als Zahnarzt/ärztin von 30.000 € pro Jahr rechnen.
Ausführliche Informationen zum Verdienst als Zahnarzt/ärztin nach bestimmten Kriterien wie Alter, Berufserfahrung, Qualifikation und Tarifverträgen liefert der folgende Artikel.
Anders als für Humanmediziner, gibt es keine Tarifverträge, die das Zahnarzt-Gehalt reglementieren. Es ist vielmehr so, dass bei Zahnärztinnen und Zahnärzten individuelles Verhandlungsgeschick oder der jeweilige Arbeitgeber die Höhe des Verdienstes bedingen.
Daher überrascht es nicht, dass es bei genauerer Betrachtung eine erhebliche Schwankungsbreite beim Zahnarzt-Gehalt gibt. Von welchen Faktoren dieses abhängt, und wo Zahnärzte/-innen am Meisten verdienen können, zeigt der folgende Beitrag.
Zahnarzt/-ärztin – Gehalt während der Ausbildung
Bei der Entscheidung für den Beruf als Zahnarzt/-ärztin, spielt neben vielen anderen Kriterien auch die Frage nach dem zu erwartenden Zahnarzt-Gehalt eine große Rolle. Schließlich verdienen Studierende der Zahnmedizin während des fünfeinhalbjährigen Studiums in der Regel kein Geld und müssen für ihren Lebensunterhalt sowie die Aufwendungen für das Studium selbst aufkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für die Ausbildungszeit BAföG zu beantragen. Ob und in welcher Höhe dieses dann tatsächlich bewilligt wird, hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab.
Weitere Optionen für die Studienfinanzierung sind beispielsweise Studienkredite oder Nebenjobs. Da das Zahnmedizin-Studium sehr zeitaufwendig ist und wenig Freiraum für Nebenjobs bleibt, sollte die Finanzierung unbedingt vorab geplant sein. Ist das es aber einmal geschafft, winken hervorragende Berufsaussichten und ein attraktives Einkommen.
Zahnarzt/-ärztin – Gehalt zum Berufseinstieg
Die ersten beiden Berufsjahre gelten für Zahnärzte/-innen als Assistenzzeit, weswegen das Zahnarzt-Gehalt zum Berufsstart noch etwas niedriger ausfällt. Während dieser Zeit werden die praktischen Kompetenzen aus dem Studium vertieft und erweitert, sowie nach und nach ein eigener Patientenstamm aufgebaut. Dementsprechend liegt der Verdienst des Zahnarztes zum Start bei circa 2.500 bis 3.500 Euro brutto pro Monat.
Zunächst erscheint die Höhe des Einstiegsgehaltes für Zahnärzte/-innen, gemessen an der aufwendigen und teuren Ausbildung, nicht sonderlich attraktiv. Doch erhöht es sich je nach Vereinbarung rasch und kann zum Ende der zweijährigen Assistenzzeit bereits bei circa 4.000 Euro Monatsbrutto liegen. Wenn man also beispielsweise eine halbjährliche oder jährliche Gehaltssteigerung vereinbart, lässt sich das Einkommen in kurzer Zeit erheblich steigern.
Zahnarzt/-ärztin – Gehalt im weiteren Berufsleben
Das Gehalt von Zahnärzten/-innen ändert sich erneut, wenn die Assistenzzeit abgeschlossen ist und die Zulassung erteilt wurde. Es gibt mehrere Modelle, nach denen Zahnärzte/-innen im weiteren Berufsleben bezahlt werden.
Im Großen und Ganzen haben sich für angestellte Zahnmediziner/innen hierbei zwei Verfahrensweisen etabliert, die jeweils ihre Vor- und Nachteile mit sich bringen. Weitere Möglichkeiten der Beschäftigung sind die eigene Praxis oder das öffentliche Gesundheitsweisen.
Das Festgehalt
Das Festgehalt ist gerade zum Berufseinstieg die Option der ersten Wahl bei den Gehaltsverhandlungen. Dabei kann sich der/die Arbeitnehmer/in jederzeit über die gleichbleibende Höhe des Einkommens sicher sein, was bezogen auf sämtliche Ausgaben einen gewissen Planungsspielraum verschafft.
Im späteren Berufsleben ist aber das Festgehalt gerade in Bezug auf Gehaltserhöhungen eher unflexibel und setzt dann jeweils neue Verhandlungen voraus, sofern keine Staffelung von vorn herein vereinbart wurde. Angestellte Zahnärzte/-innen nach der Assistenzzeit sollten mindestens 4.000 Euro Festgehalt aushandeln, wenn sie sich für dieses Modell entscheiden. Dieser Betrag stellt allerdings nur einen Richtwert dar und darf bei entsprechendem Verhandlungsgeschick auch deutlich höher ausfallen.
Das flexible Gehalt (Festgehalt + Umsatzbeteiligung)
Das zweite etablierte Modell in Bezug auf das Zahnarzt-Gehalt ist die Umsatzbeteiligung, die ab einer gewissen zu erwirtschaftenden Honorarhöhe das Festgehalt erhöht. Dadurch können angestellte Zahnärzte/-innen die Höhe ihres Gehalts selbst mitbestimmen.
Meist wird eine bestimmte Honorargrenze als „Limit“ festgelegt bis zu der das Festgehalt immer in gleicher Höhe ausgezahlt wird, auch wenn das tatsächlich erzielte Honorar zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit einmal darunter lag. Wenn die Zahnmediziner/innen einen höheren Umsatz erwirtschaften als vereinbart und damit die festgelegte Honorarschwelle überschreiten, dann werden beispielsweise 25 Prozent Umsatzbeteiligung ausbezahlt. Die meisten Zahnärzte/-innen mit variabler Vergütung erhalten eine prozentuale Umsatzbeteiligung zwischen 20 und 30 Prozent. Bei einem Honorar-Limit von zum Beispiel 15.000 Euro und einer mittleren Umsatzbeteiligung in Höhe von 25 Prozent wäre das Basisgehalt dann beispielsweise 3.750 Euro.
Sollte der/die Zahnarzt/-ärztin dann aber 30.000 Euro erwirtschaften, werden damit zusätzlich zum Festgehalt 25 Prozent des zusätzlichen Umsatzes ausbezahlt. Der Verdienst läge in diesem Rechenbeispiel dann bei 7.500 Euro.
Zahnarzt/-ärztin mit eigener Praxis
Zahnärzte/-innen mit eigener Praxis erzielen das höchste Bruttogehalt. Demgegenüber stehen häufig aber auch hohe Ausgaben. Die Übernahme oder Anschaffung einer Zahnarztpraxis kostet wegen der vielen speziell benötigten Technik meist mehrere hunderttausend Euro. Außerdem bilden Personalkosten und andere Aufwendungen einen weiteren großen Kostenfaktor, der gedeckt werden muss. Abgesehen davon trägt ein/e selbstständige/r Zahnarzt/-ärztin auch sämtliche unternehmerischen Risiken selbst.
Mit eigener Praxis erwirtschaften Zahnärzte/-innen durchschnittlich circa 15.250 Euro Praxisüberschuss brutto pro Monat. Je nachdem, welche weiteren Ausgaben (Altersversorgung, Tilgungen für Praxisübernahme etc.) fällig sind, wo genau die Praxis ihren Sitz hat und abhängig von einer Reihe anderer Faktoren, schwankt die Höhe des Praxisüberschusses allerdings recht stark.
Zahnarzt/-ärztin – Bezahlung im öffentlichen Gesundheitswesen
Für Zahnärzte/-innen im öffentlichen Gesundheitswesen erfolgt die Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Landes (TV-L).
Hiernach beträgt die Vergütung für Weiterbildungsassistenten/-innen im ersten Ausbildungsjahr circa 3.600 Euro, im dritten Jahr dann circa 4.300 Euro pro Monat.
Fachzahnärzte/-innen im öffentlichen Dienst verdienen im ersten Jahr circa 4.400 Euro. Für sie steigert sich bis zum 6. Jahr die monatliche Vergütung auf 6.500 Euro.
Zahnarzt/-ärztin – Gehalt nach Bundesland
Beim Zahnarzt-Gehalt gibt es eine große Schwankungsbreite zwischen den einzelnen Bundesländern. Während der Verdienst im Süd-Westen Deutschlands am höchsten ausfällt, bestehen besonders zu den neuen Bundesländern große Differenzen.
So verdient eine Zahnärztin und ein Zahnarzt im Durchschnitt in Baden-Württemberg circa 5.582 Euro brutto.Der Mittelwert für deutsche Zahnarzt-Gehälter liegt bei 5.349 Euro pro Monat. Niedersachsen (5.366 Euro), Berlin (5.157 Euro), Nordrein Westfalen (5.366 Euro) und Bayern (5.371 Euro) liegen grob in diesem im Bereich des deutschen Durchschnittseinkommens für Zahnärzte.
Neben Baden-Württemberg verdienen Zahnärztinnen und Zahnärzte noch in Hessen und Bayern mehr als 5.500 Euro brutto pro Monat. In den neuen Bundesländern schafft es nur das Einkommen der Berliner Zahnmediziner/innen über 4.000 Euro monatlich.
Bundesland Durchschnittliches Bruttogehalt in Euro
Fehlende Werte: Weitere Bundesländer können nicht dargestellt werden. Die Aussagekraft ist zu schwach, da die Zahl der Beschäftigten zu gering ist.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas
In diesen Städten verdient man besonders gut
Erhebungen haben gezeigt, dass das Gehalt von Zahnärzten/-innen in ländlichen Regionen am höchsten ausfällt.
Stadt | Gehalt |
Stuttgart | Ø 69.800 €/Jahr |
München | Ø 69.600 €/Jahr |
Bonn | Ø 69.00 €/Jahr |
Köln | Ø 68.300 €/Jahr |
Quelle: stellenanzeigen.de
Als ursächlich kann hier die wesentlich höhere Dichte an Zahnmedizinern/-innen in den Städten und Großstädten betrachtet werden. Dennoch gibt es einige Städte, in denen das Einkommen besonders gut ausfällt. So beträgt das durchschnittliche Gehalt in Stuttgart circa 69.800 Euro jährlich. Auch in München, Bonn und Köln werden mehr als 68.000 Euro Jahresgehalt im Schnitt erzielt.
Zahnarzt/-ärztin – Gehalt nach Alter und Geschlecht
Wie in sehr vielen anderen Branchen und Berufszweigen auch, gibt es beim Gehalt in der Zahnmedizin erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. In allen Karrierestufen verdienen Zahnärztinnen deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Am größten ist der Unterschied bei angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten. So verdienen Frauen durchschnittlich mehr als 20.000 Euro weniger brutto pro Jahr, als Männer in der selben Qualifikationsstufe.
Mit steigender Berufserfahrung steigen aber sowohl für Männer, als auch für Frauen die monatlichen Einkünfte. Während Zahnärzte/-innen mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung im Schnitt circa 4.055 Euro verdienen, beträgt das Durchschnittseinkommen langjährig erfahrener Kolleginnen und Kollegen (>9 Jahre Berufserfahrung) bei durchschnittlich circa 5.330 Euro pro Monat.
Zahnarzt/-ärztin – Vergleich des Verdienstes mit anderen Berufen
Im Vergleich mit anderen akademischen Heilberufen, liegt das Gehalt von Zahnärzten/-innen im mittleren Bereich. Mehr Gehalt verdienen nur Humanmediziner beziehungsweise Ärzte, die Humanmedizin und Zahnmedizin kombiniert studiert haben (Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen).
Beruf | Bruttogehalt |
Stationsarzt/-ärztin | 6.750 € |
Tierarzt/-ärztin | 4.514 € |
Assistenzarzt/-ärztin | 6.620 € |
Kinderarzt/-ärztin | 6.750 € |
Notarzt/-ärztin | 6620 € |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas
Zahnarzt/-ärztin – Verdienst in Teilzeit
Es ist selbstverständlich auch für Zahnmediziner/innen möglich, in Teilzeit zu arbeiten. Dies wirkt sich auch auf das Gehalt aus. Im Normalfall reduziert sich der Verdienst prozentual betrachtet genauso, wie die Anzahl der Stunden.
Allerdings sollte berücksichtigt werden, das bei der Bezahlung nach dem Umsatzbeteiligungsmodell gegebenenfalls nennenswert weniger Honorar erwirtschaftet wird, wenn die Anzahl der Stunden stark reduziert ist. Es könnte sich daher lohnen auf ein Festgehalt umzusteigen. Dies sollte individuell berücksichtigt werden.
Mehr Gehalt durch Weiterbildung
Fort- und Weiterbildungen wirken sich positiv auf das Gehalt von Zahnärzten/-innen aus. Während der zweijährigen Assistenzzeit, die im weitesten Sinne als Weiterbildung zu betrachten ist, fällt der Verdienst am geringsten aus. Mit der Zulassung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt erfolgt dann der erste größere Sprung beim Einkommen.
Am meisten verdienen Fachzahnärzte/-innen, die sich auf bestimmte Segmente im Bereich der Zahnmedizin spezialisiert haben und in diesen besondere Kompetenzen erworben haben. Hierunter fallen definitionsgemäß Fachzahnärzte/-innen (m/w/d) in Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie und Zahnärzte/-innen des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Ausbildungen dauern in der Regel drei bis vier Jahre und wirken sich zum Teil äußerst positiv auf die Höhe des Einkommens aus.
Stellenangebote für Zahnärzte und Zahnärztinnen finden
Wer noch eine passende Zahnarzt-Stelle braucht, kann auf dem Stellenportal von Medi-Karriere nach Jobs suchen. Hier geht es direkt zu unserer Suche mit zahlreichen weiteren zahnmedizinischen Stellenangeboten wie Jobs für Zahnarzthelferinnen und ZMFA-Stellen.
1. www.gehalt.de/beruf/zahnarzt-zahnaerztin (Abrufdatum 17.02.2022)
2. www.steuerklassen.com/gehalt/assistenzzahnarzt (Abrufdatum 17.02.2022)
3. www.stellenanzeigen.de/gehalt-vergleich/zahnarzt_zahnaerztin (Abrufdatum 17.02.2022)
4. Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen – Factsheet, www.apobank.de (Abrufdatum 17.02.2022)
5. Das Gehalt als angestellter Zahnarzt und nach dem Vorbereitsungsassistenten. Online unter: www.deutscher-zahnarzt-service.de (Abrufdatum: 08.04.2024)