Der TVöD Pflege, kurz TVöD-P, regelt umfassend die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst. Die individuelle Qualifikation bestimmt die Entgeltgruppe, nach welcher man monatlich entlohnt wird. Mit steigender Anzahl an Berufsjahren und Berufserfahrung erreicht man innerhalb seiner Entgeltgruppe höhere Stufen mit zunehmendem Gehalt. Dieser Artikel befasst sich ausführlich mit der Entgeltgruppe 6 TVöD-P.
Das Wichtigste in Kürze
- Zweitniedrigste Entgeltgruppe im Pflegebereich (P6); Für Pflegende mit einjähriger Ausbildung und bestandener Prüfung
- Typische Tätigkeiten: Pflegehelfer mit Qualifikation, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer
- Einteilung in Stufen 1–6 je nach Beschäftigungsdauer
- Einstieg meist in Stufe 1, höherer Einstieg bei Vorerfahrung möglich
- Gehalt steigt automatisch mit zunehmender Berufserfahrung
- Unterschied zwischen Einstiegs- und Endgehalt (Stufe 6) deutlich; zwischen 2907,18 € und 3629,25 €
- Grundlage für Aufstieg, zum Beispiel durch Weiterbildung oder Übernahme anspruchsvollerer Tätigkeiten
Entgeltgruppe 6 – Definition
Die Entgeltgruppe 6 (kurz: E6) bildet die zweiniedrigste Gruppe im TVöD-P. In diesem Tarifvertrag wird sie häufig auch als P6 bezeichnet, da er speziell für den Pflegebereich gilt. In diese Entgeltgruppe ordnet der Arbeitgeber Pflegende ein, die eine einjährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Hierzu zählen beispielsweise geprüfte Pflegehelfer, Altenpflegehelfer sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelfer.
Entgeltgruppe 6 – Monatliche Vergütung
Das Gehalt in der Entgeltgruppe 6 richtet sich nach der Berufserfahrung beziehungsweise der Beschäftigungsdauer. Zu Beginn der Tätigkeit steigen Beschäftigte in der Regel in Stufe 1 ein. Aktuell liegt das Einstiegsgehalt in dieser Stufe bei 2907,18 € brutto pro Monat.
Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Beschäftigte schrittweise in höhere Stufen auf und erhöhen dadurch ihr Einkommen. In der höchsten Stufe (Stufe 6) können sie in der Entgeltgruppe P6 bis zu 3629,25 € pro Monat verdienen. Die genauen Abstufungen zwischen den einzelnen Stufen zeigt die Tabelle im folgenden Abschnitt.
Entgeltgruppe 6 TVöD Pflege – Tabelle
Die Tarifparteien verhandeln den TVöD Pflege regelmäßig neu und passen dabei die Entgelttabellen an. Dadurch steigen die Gehälter in bestimmten Abständen. Die folgende Tabelle zeigt die aktuell gültigen Werte für die Entgeltgruppe 6 im TVöD-P:
| Stufe | Vergütung | Voraussetzung |
| 1 | 2907,18 € | Einstiegsgehalt |
| 2 | 3146,33 € | nach einem Jahr in Stufe 1 |
| 3 | 3216,62 € | nach zwei Jahren in Stufe 2 |
| 4 | 3334,09 € | nach drei Jahren in Stufe 3 |
| 5 | 3422,22 € | nach vier Jahren in Stufe 4 |
| 6 | 3629,25 € | nach fünf Jahren in Stufe 5 |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: TVÖD-P
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Häufige Fragen
- Wer wird in Entgeltgruppe 6 eingruppiert?
- Worin unterscheidet sich P6 von P5?
- Wie entwickelt sich das Gehalt in P6?
- Ist ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen möglich?
- Kann man direkt in einer höheren Stufe starten?
In Entgeltgruppe 6 des TVöD-P werden Pflegende mit einer einjährigen, erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung eingruppiert, zum Beispiel geprüfte Pflegehelfer.
Der wichtigste Unterschied zwischen den Entgeltgruppen P5 und P6 liegt in der Qualifikation: Während P5 meist ungelernte Kräfte umfasst, setzt P6 eine abgeschlossene einjährige Ausbildung voraus.
Das Gehalt in P6 steigt automatisch mit der Berufserfahrung, da Beschäftigte nach festgelegten Zeiten in höhere Stufen aufsteigen.
Ja, ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen kann durch zusätzliche Qualifikationen oder die Übernahme anspruchsvollerer Tätigkeiten erfolgen.
Ja, wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt, kann der Arbeitgeber einen Einstieg in Stufe 2 oder 3 festlegen.
- Bundesministerium des Inneren, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Änderungstarifvertrag Nr.22, https://www.bmi.bund.de/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Vereinigung der kommunalen Arbeitegeberverbände, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B), https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Öffentlicher-Dienst.info, TVöD-P 2026, https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)












