Der TVöD Pflege, kurz TVöD-P, regelt umfassend die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst. Die individuelle Qualifikation bestimmt die Entgeltgruppe, nach welcher man monatlich entlohnt wird. Mit steigender Anzahl an Berufsjahren und Berufserfahrung erreicht man innerhalb seiner Entgeltgruppe höhere Stufen mit zunehmendem Gehalt. Dieser Artikel befasst sich ausführlich mit der Entgeltgruppe 5 TVöD-P.
Das Wichtigste in Kürze
- Niedrigste Entgeltgruppe im Pflegebereich (auch P5); für Pflegehelfer ohne anerkannten Abschluss sowie Pflegehilfskräfte
- Einteilung in Stufen 1–6 je nach Beschäftigungsdauer
- Einstieg meist in Stufe 1, höherer Einstieg bei Vorerfahrung möglich
- Gehalt steigt automatisch mit zunehmender Berufserfahrung
- Unterschied zwischen Einstiegs- und Endgehalt (Stufe 6) deutlich; zwischen und
- Grundlage für weitere Entwicklung, zum Beispiel durch Weiterbildung oder Übernahme anspruchsvollerer Tätigkeiten
Entgeltgruppe 5 – Definition
Die Entgeltgruppe 5 (kurz: E5) bildet die niedrigste Gruppe im TVöD-P. In diesem Tarifvertrag wird sie häufig auch als P5 bezeichnet. In diese Entgeltgruppe ordnet der Arbeitgeber vor allem Pflegende ohne anerkannten Berufsabschluss ein. Dazu zählen unter anderem ungelernte/ungeprüfte Pflegehelfer, Altenpflegehelfer sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelfer.
Entgeltgruppe 5 – Monatliche Vergütung
Die Höhe des Gehalts in der Entgeltgruppe 5 hängt von der Berufserfahrung beziehungsweise der Beschäftigungsdauer ab. Zu Beginn der Tätigkeit steigen Beschäftigte in der Regel in Stufe 1 ein. Aktuell liegt das Einstiegsgehalt in dieser Stufe bei brutto pro Monat.
Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Beschäftigte schrittweise in höhere Stufen auf und können dadurch ihr Gehalt erhöhen. In der höchsten Stufe (Stufe 6) erreichen sie in der Entgeltgruppe P5 ein monatliches Einkommen von bis zu . Die konkreten Abstufungen dazwischen zeigt die Tabelle im folgenden Abschnitt.
Entgeltgruppe 5 TVöD Pflege – Tabelle
Der TVöD Pflege wird in regelmäßigen Abschnitten von den Vertragspartnern überarbeitet und neu verhandelt. Dabei kommt es in der Regel häufig zu Erhöhungen der Tabellenentgelte. Hier ist die aktuell gültige Entgelttabelle für die Entgeltgruppe 5 TVöD-P:
| Stufe | Vergütung | Voraussetzung |
| 1 | Einstiegsgehalt | |
| 2 | nach einem Jahr in Stufe 1 | |
| 3 | nach zwei Jahren in Stufe 2 | |
| 4 | nach drei Jahren in Stufe 3 | |
| 5 | nach vier Jahren in Stufe 4 | |
| 6 | nach fünf Jahren in Stufe 5 |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: TVöD-P
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Häufige Fragen
- Wer wird in Entgeltgruppe 5 eingruppiert?
- Wie steigt man in den Stufen auf?
- Kann man von P5 in eine höhere Entgeltgruppe wechseln?
- Ist ein höherer Einstieg als Stufe 1 möglich?
- Wie oft wird das Gehalt angepasst?
In Entgeltgruppe 5 werden vor allem Pflegehilfskräfte ohne anerkannten Berufsabschluss eingruppiert, zum Beispiel ungelernte Pflegehelfer oder Pflegehelfer mit einfacher Qualifikation.
Beschäftigte steigen automatisch mit zunehmender Berufserfahrung in höhere Stufen auf. Die Zeiträume dafür sind im TVöD festgelegt.
Ja, durch Weiterbildungen oder die Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben kann man in eine höhere Entgeltgruppe aufsteigen.
Ja, wenn bereits einschlägige Berufserfahrung vorliegt, kann der Arbeitgeber einen Einstieg in Stufe 2 oder 3 festlegen.
Die Gehälter werden im Rahmen von Tarifverhandlungen regelmäßig angepasst, meist alle ein bis zwei Jahre.
- Bundesministerium des Inneren, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Änderungstarifvertrag Nr.22, https://www.bmi.bund.de/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Vereinigung der kommunalen Arbeitegeberverbände, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B), https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Öffentlicher-Dienst.info, TVöD-P 2026, https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)













