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Videosprechstunden haben die ärztliche Versorgung in den letzten Jahren grundlegend verändert. Sie ermöglichen medizinische Beratung, ohne dass Patientinnen und Patienten die Praxis betreten müssen. Gerade in ländlichen Regionen, bei eingeschränkter Mobilität oder zur Nachsorge bieten sie eine komfortable, zeitgemäße Lösung.
In diesem Artikel geht es um Voraussetzungen, Vorteile, Herausforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen der digitalen Konsultation.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Videosprechstunden?
Bei Videosprechstunden handelt es sich um digitale Arztkonsultationen, bei denen Patientinnen und Patienten per Video mit einer Ärztin oder einem Arzt sprechen. Sie ermöglichen medizinische Beratung, Verlaufskontrollen und Therapieanpassungen ohne Praxisbesuch. Besonders bei chronischen Erkrankungen, Nachsorgen oder psychotherapeutischen Gesprächen kann eine Videosprechstunde das Arztgespräch einwandfrei ersetzen. Die Kommunikation erfolgt über sichere, zertifizierte Plattformen, die den Datenschutz gewährleisten.
Videosprechstunden – Voraussetzungen
Prinzipiell können fast alle Arztpraxen Videosprechstunden ermöglichen. Ausgenommen sind dabei fachärztliche Praxen für Radiologie, Pathologie, Nuklearmedizin und Labormedizin. Ärzte sowie die Patienten sollten über eine qualitativ hochwertige Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine stabile Internetverbindung und geeignete Software verfügen.
Die Terminvergabe erfolgt über die Praxis, wobei die Patienten ihre spezifische Einwilligung geben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen geben nicht vor, dass die Patienten, die an der Videosprechstunde teilnehmen, in der Praxis bekannt sein müssen. Diese Bedingung ist bei psychotherapeutischen Interventionen aber vorhanden. Die Art des Termins oder der Diagnose schränken die Videosprechstunde nicht ein, wobei natürlich Blickdiagnosen oder Verlängerungen von Krankschreibungen und ähnlichem am besten geeignet sind. Videosprechstunden sind ebenfalls in folgenden Gesundheitsberufen möglich: bei Zahnärzten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Hebammen sowie in der Ernährungsberatung und der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
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KBV-Zertifikat
In Videosprechstunden werden hochsensible Daten ausgetauscht. Entsprechend kann man diese Art des Arztgesprächs natürlich nicht über die klassischen Massentools für Videoanrufe geführt werden. Stattdessen gibt es spezielle Softwareanbieter, die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach Zertifizierungsrichtlinie zertifiziert werden. Die Liste der zertifizierten Videoanbieter wird regelmäßig aktualisiert.
Anzeige bei der KV
Die Anzeige einer Videosprechstunde bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erfolgt formlos, aber verpflichtend vor der ersten Durchführung. Dafür müssen Ärzte sowie Psychotherapeuten mitteilen:
- welcher zertifizierte Videodienstanbieter genutzt wird
- Fachrichtung und Betriebsstätte, für die die Videosprechstunde angeboten wird
- Abrechnungsnummern, sofern notwendig
Die KV prüft die Angaben und bestätigt die Zulässigkeit. Erst nach der Anzeige ist die Abrechnung möglich.
Videosprechstunden in der Privatpraxis
Für Privatärzte gelten bei Videosprechstunden andere Regelungen, da sie nicht an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) gebunden sind. Sie müssen die Videosprechstunde nicht anzeigen oder genehmigen lassen. Abgerechnet wird direkt mit den Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wichtig ist jedoch, dass auch hier ein zertifizierter Videodienstanbieter verwendet wird und die Datenschutzanforderungen eingehalten werden. Außerdem müssen Patienten auch bei einer Privatpraxis die Möglichkeit haben, beim Arzt oder bei der Ärztin persönlich vorstellig zu werden.
Videosprechstunden – Ablauf
Prinzipiell unterscheidet sich der Ablauf der Videosprechstunden nicht ausschlaggebend von normalen Sprechstunden in der Praxis. In der Regel verfügen die dafür ausgelegten Softwares über digitale Wartezimmer, in denen die Patienten warten, sobald sie sich mit ihren Zugangsdaten zum Termin eingeloggt haben. Das ärztliche Personal kann einsehen, wer eingeloggt ist, und die Sprechstunde starten. Dafür bekommen die Patienten nochmal eine Benachrichtigung (sie werden quasi „Aufgerufen“) und können auch von ihrer Seite das Gespräch starten. Die Einrichtung von Mikrofon, Bild und Ton erfolgt wie bei anderen Videokonferenz-Tools auch.
Die Sprechstunde an sich kann normal erfolgen. Ärzte haben die Möglichkeit, Fotos zu machen und können eine Chat-Funktion nutzen, um Diagnosen, Mittel oder ähnliches verständlich aufzuschreiben. Auch der Bildschirm kann von ärztlicher Seite geteilt werden. Die körperliche Untersuchung fällt bei der digitalen Sprechstunde natürlich weg. Gleichzeitig ermöglicht die Telemedizin aber das Auslesen von immer mehr medizinischen Geräten oder digitalen Medizinanwendungen, wodurch die Möglichkeiten in den nächsten Jahren voraussichtlich noch zunehmen werden.
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Videosprechstunden – Krankschreibung und Rezepte
In Videosprechstunden können Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Krankschreibungen (AU) sowie Rezepte ausstellen. Voraussetzung ist, dass der Patient oder die Patientin bekannt ist oder die Erkrankung eindeutig beurteilt werden kann. Die Übermittlung erfolgt digital, z. B. über die elektronische Patientenakte oder per App, wodurch der Zugang zu medizinischer Versorgung erleichtert wird.
Rezepte in Videosprechstunden
Durch die digitale Übermittlung ist die Verschreibung von Rezepten vor allem in der digitalen Form (e-Rezept) sinnvoll.
Die Musterberufsordnung für Ärzte gibt folgende Bedingungen für die Krankschreibung vor:
- Patient ist persönlich bekannt
- Diagnose wird per Video gestellt
- Dauer von maximal sieben Tagen
- bei Krankschreibung vor Ort darf die AU per Video-Sprechstunde verlängert werden
- Online-Sprechstunden bzw. -krankschreibungen sind nicht verpflichtend
Auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) dürfen per Videosprechstunde verschrieben werden. Das gilt allerdings nicht für Hörgeräte, Verschreibungen nach Heilmittelverordnung oder auch Betäubungsmittel.
Videosprechstunde – Pauschale, Zuschläge, Abrechnung
Die Abrechnung der Videosprechstunde erfolgt über die jeweiligen EBM-Ziffern für gesetzlich Versicherte und nach GOÄ für Privatpatienten. Zusätzlich können Technikzuschläge abgerechnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kassenärztliche Videosprechstunden dürfen dabei zur Vergütung nur 30 Prozent der Sprechstundentermine per Video erfolgen. Die Vergütung erfolgt analog zur Präsenzbehandlung und richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsumfang der durchgeführten Maßnahmen.
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Videosprechstunde – Vorteile und Nachteile
Videosprechstunden bringen für Ärzte und Patienten viele Vorteile mit sich. Sie sind schnell verfügbar, lange Wartezeiten lassen sich umgehen oder zumindest bequem nutzen und auch die Umgebung ist weniger klinisch, was den Patienten ein angenehmeres Setting für ihren Arztbesuch ermöglichen kann. So gelingt die freie Arztwahl leichter, da man weniger stark ärztlich gebunden ist. Anfahrtskosten oder Aufwand bestehen nicht mehr. Gleichzeitig kommt man mit weniger anderen Patienten in Kontakt, was die Wahrscheinlichkeit senkt, sich (zusätzlich) anzustecken.
Gleichzeitig bringen Videosprechstunden aber auch Schwierigkeiten und Herausforderungen mit sich. So muss auf beiden Seiten die technische Voraussetzung gegeben sein: Diese Bedingung könnte die Gleichheit von Patienten in der Medizin gefährden. Eine schlechtere Internetverbindung oder schlechte Hardware kann die Qualität des ärztlichen Gesprächs gefährden und das Verständnis zwischen Arzt und Patient einschränken. Ältere Patienten sind häufig weniger affin mit technischen Geräten. Zwar sind die Programme auf Datensicherheit ausgelegt, aber dennoch sind sie natürlich anfälliger für Datenlecks oder -verlust als persönliche Gespräche. Auch die persönliche Beziehung zwischen ärztlicher und Patientenseite könnte unter Videosprechstunden leiden. Außerdem liegt natürlich auf der Hand, das medizinische Untersuchungen stark eingeschränkt sind.
Insgesamt bieten Videosprechstunden eine moderne, flexible Ergänzung zur klassischen Sprechstunde – besonders bei Routineanliegen oder in der Nachsorge. Dennoch können sie den persönlichen Arztkontakt und körperliche Untersuchungen nicht vollständig ersetzen. Ihr sinnvoller Einsatz hängt daher von individueller Situation, technischer Ausstattung und medizinischer Fragestellung ab.
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Häufige Fragen
- Wie funktioniert die Online-Sprechstunde?
- Was kostet eine Videosprechstunde beim Arzt?
- Wie werden Videosprechstunden abgerechnet?
- Welche Anbieter von Videosprechstunden gibt es?
Bei der Online-Sprechstunde melden sich Patientinnen und Patienten über ein zertifiziertes Videoportal an. Der Arzt oder die Ärztin führt das Gespräch per Video – ähnlich wie vor Ort. Diagnosen, Krankschreibungen oder Rezepte sind dabei ebenfalls möglich.
Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten von Videosprechstunden in der Regel von den Krankenkassen übernommen; die Abrechnung erfolgt direkt über die Versichertenkarte. Privatversicherte erhalten nach der Videosprechstunde eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Es ist ratsam, vorab mit der jeweiligen Krankenkasse oder Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für Videosprechstunden übernommen werden.
Videosprechstunden werden bei gesetzlich Versicherten über die Gesundheitskarte abgerechnet, bei Privatversicherten über die GOÄ. Ärztinnen und Ärzte nutzen dafür spezielle Abrechnungsziffern. Voraussetzung ist, dass die Sprechstunde über einen zertifizierten Videodienstanbieter erfolgt.
Es gibt mehrere Anbieter von Videosprechstunden, darunter Doctolib, Jameda und TeleClinic. Diese Plattformen ermöglichen es Patienten, bequem von zu Hause aus mit ihrem Arzt zu sprechen. Sie bieten sichere und datenschutzkonforme Lösungen für die Online-Konsultation.
- Videosprechstunde und Telemedizin anbieten, https://www.virchowbund.de/... (Abrufdatum 07.04.2025)
- Videosprechstunde, https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/... (Abrufdatum 07.04.2025)