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Der Bundesrat hat am 21. November das Pflegekompetenzgesetz vorerst gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Betroffen ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP), das der Bundestag bereits am 6. November beschlossen hatte.
Welche Auswirkungen dieser Schritt nun auf alle beruflich Pflegenden hat, erklärt dieser Artikel.
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Pflegekompetenzgesetz gestoppt – Streit um Klinik-Sparpaket
Kern des Pflegekompetenzgesetzes ist eine Stärkung der Pflegefachkräften: Sie sollen künftig mehr eigenständige Befugnisse erhalten, einschließlich der Übernahme bestimmter ärztlicher Tätigkeiten. Gleichzeitig will man Bürokratie abbauen, die Versorgung insbesondere in der Fläche sichern und den Pflegeberuf attraktiver machen. Das Gesetz geht auf einen früheren Entwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz aus der vergangenen Legislaturperiode zurück, der damals nicht mehr verabschiedet wurde.
Auslöser für den Konflikt ist jedoch nicht der pflegepolitische Kern, sondern ein daran angehängtes Sparpaket zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieses „kleine Sparpaket“ sieht Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro im Jahr 2026 vor. Etwa 1,8 Milliarden Euro sollen dadurch erzielt werden, dass für ein Jahr die sogenannte Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser ausgesetzt wird. Kleinere Beträge kommen aus Kürzungen beim Innovationsfonds und den Verwaltungskosten der Kassen.
Die Länder lehnen diesen Weg ab. Sie befürchten spürbare Einnahmeausfälle der Kliniken von rund 1,8 Milliarden Euro und warnen, dass das niedrigere Vergütungsniveau auch in den Folgejahren nachwirke. Zudem verweisen sie auf einen Widerspruch zur einmaligen Bundesunterstützung von vier Milliarden Euro. Damit sollten frühere Inflationskosten der Krankenhäuser abgefedert werden.
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Pflegekompetenzgesetz gestoppt – Bundesrat debattiert
In der Bundesratsdebatte hoben mehrere Gesundheitsminister hervor, das Pflegekompetenzgesetz selbst enthalte viele wichtige und überfällige Verbesserungen für die Berufsgruppe. Kritisiert wurde jedoch, dass das GKV‑Sparpaket erst am Ende des Verfahrens an das Gesetz „angedockt“ worden sei. Die Einsparungen gingen wiederum einseitig zu Lasten der Krankenhäuser.
Die Bundesregierung verteidigt das Paket hingegen als notwendig, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Nach Angaben von Krankenkassen und dem GKV‑Spitzenverband drohen ohne die geplanten Einsparungen stärkere Anhebungen der Zusatzbeiträge. Zudem fehle den Kassen eine verlässliche Grundlage für ihre Haushaltsplanung 2026.
Pflegekompetenzgesetz gestoppt – Konsequenzen
Der Stopp des Pflegekompetenzgesetzes trifft insbesondere die beruflich Pflegenden. Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses kann das Gesetz vorerst nicht in Kraft treten, obwohl der Start der neuen Regelungen bereits zum 1. Januar 2026 vorgesehen war. Fachmedien und Verbände hatten die Erweiterung der Pflegekompetenzen überwiegend begrüßt; nun verzögert sich die Umsetzung erneut.
Der Vermittlungsausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern von Bundestag und Bundesrat soll nun einen Kompromiss erarbeiten. Nach Angaben aus Länderkreisen strebt er ein Ergebnis bis zur nächsten Bundesratssitzung am 19. Dezember an. Bis dahin ist offen, ob das Klinik‑Sparpaket aus dem Pflegekompetenzgesetz herausgelöst oder in veränderter Form beibehalten wird – und wann die geplanten Verbesserungen für die Pflege tatsächlich im Versorgungsalltag ankommen.
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- Bundesrat stoppt Pflegekompetenzgesetz, https://www.bibliomed-pflege.de/... (Abrufdatum: 25.11.2025)
- Bundesrat stoppt Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, https://www.welt.de/... (Abrufdatum: 25.11.2025)
- Kritik von Krankenhäusern an Sparpaket, https://www.bundestag.de/... (Abrufdatum: 25.11.2025)








