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Medi-Karriere Magazin Gesundheitswesen im Blick - KW 40

Gesundheitswesen im Blick – KW 40

Gesundheitswesen im Blick – KW 40

Inhaltsverzeichnis

  1. Pflegeneuordnungsgesetz soll Versorgung und Digitalisierung verändern
  2. E-Verordnungen für Pflege und Heilmittel werden vorbereitet
  3. Direkte Patientenversorgung zeigt die höchsten Stresswerte

In der KW 40 vom 28. September bis 4. Oktober 2026 standen weitreichende Reformpläne für Pflege und Digitalisierung im Mittelpunkt. Eine neue Feldstudie zeigt zudem, welche Situationen Pflegekräfte im Krankenhaus besonders belasten.

Das Wichtigste der KW 40 in Kürze

  • Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen.
  • Zwei Milliarden Euro sollen in die Digitalisierung der Langzeitpflege fließen.
  • E-Verordnungen für häusliche Krankenpflege und Heilmittel werden gesetzlich vorbereitet.
  • Eine Studie mit Pflegekräften verbindet belastende Versorgungssituationen mit erhöhten akuten Stresswerten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Pflegeneuordnungsgesetz soll Versorgung und Digitalisierung verändern
  2. E-Verordnungen für Pflege und Heilmittel werden vorbereitet
  3. Direkte Patientenversorgung zeigt die höchsten Stresswerte

Pflegeneuordnungsgesetz soll Versorgung und Digitalisierung verändern

Das Bundeskabinett beschloss am 30. September den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Er umfasst neue Finanzierungsregeln, Präventionsangebote, Leistungsbudgets und digitale Instrumente. Der Entwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die angekündigten Änderungen gelten daher noch nicht.

Vorgesehen ist eine präventionsorientierte Pflegebegleitung für Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen. Sie soll frühzeitig beim Aufbau eines stabilen Versorgungsarrangements helfen und den Zugang zu Prävention und Rehabilitation erleichtern. Ein neues Überbrückungsbudget soll ambulante Notdienste und vollstationäre Kurzzeitpflege in akuten Pflegesituationen finanzieren. Ab 2028 sind zusätzlich Akut-Kurzzeitpflegeplätze vorgesehen.

Für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege sollen 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes und weitere 400 Millionen Euro von den Ländern bereitgestellt werden. Geplant sind außerdem ein zentrales digitales „Pflege-Cockpit“ für Anträge und Leistungsinformationen sowie sogenannte Transformationsstellenanteile. Damit könnten stationäre Einrichtungen zeitlich begrenzte Personalanteile für die Einführung entlastender Technik über die Pflegesätze finanzieren.

Für Pflegekräfte entstehen daraus mögliche neue Tätigkeiten in Beratung, Prävention und digitaler Prozessgestaltung. Eine Pflegedienstleitung müsste Investitionen, Schulungen und Personalbedarf aufeinander abstimmen. Pflegeassistenten könnten von klareren Versorgungsstrukturen profitieren. Der Entwurf enthält jedoch keine allgemeine Personalaufstockung und garantiert noch keine Entlastung im Arbeitsalltag.

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E-Verordnungen für Pflege und Heilmittel werden vorbereitet

Am 1. Oktober legte die Bundesregierung dem Bundestag den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen vor. Das sogenannte GeDIG soll die elektronische Patientenakte, digitale Verordnungen und den Austausch von Gesundheitsdaten weiterentwickeln. Auch dieser Entwurf ist noch nicht beschlossen.

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, soll künftig einen laufend aktualisierten digitalen Medikationsplan und eine Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion enthalten. Krankenkassen könnten ergänzende Hinweise zu Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Bis zum 1. September 2029 ist außerdem die Einführung der elektronischen Überweisung vorgesehen.

Besonders relevant für nichtärztliche Berufe ist die geplante gesetzliche Grundlage für E-Rezepte in der häuslichen Krankenpflege und bei Heilmitteln. Damit könnten Verordnungen für Pflegeleistungen, Physio-, Ergo- oder Sprachtherapie künftig durchgängig digital übermittelt werden. Arzt- und Entlassbriefe, Laborwerte und bildgebende Befunde sollen in den kommenden Jahren zudem grenzüberschreitend verfügbar werden.

Für Medizinische Fachangestellte verändern sich perspektivisch die Prüfung, Zuordnung und Weiterleitung von Verordnungen. Pflegedienste und therapeutische Praxen benötigen kompatible Systeme, sichere Zugänge und geschulte Mitarbeiter. Medizininformatiker werden für Schnittstellen, Datenformate und einen stabilen Betrieb der Anwendungen gebraucht.

Digitale Übertragungen können Medienbrüche und Rückfragen reduzieren. Während der Einführung ist aber zusätzlicher Aufwand für Technik, Datenschutz und parallele Verfahren möglich. Konkrete Umstellungstermine für die E-Verordnungen von Pflege und Heilmitteln nennt die Bundestagsmeldung noch nicht.

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Direkte Patientenversorgung zeigt die höchsten Stresswerte

Eine am 29. September in der Fachzeitschrift BMC Nursing veröffentlichte Beobachtungsstudie zu akuten Belastungen im Pflegealltag untersuchte Pflegekräfte an einem deutschen Universitätsklinikum. Die Datenerhebung fand zwischen April 2024 und Juni 2025 statt. Insgesamt nahmen 91 Pflegekräfte aus Normalstationen, Tageskliniken und Intensivbereichen teil.

Während einer achtstündigen Schicht dokumentierten geschulte Beobachter laufend Arbeitssituationen und schätzten die sichtbare Belastung ein. Parallel wurde die Herzratenvariabilität mittels tragbarem Elektrokardiogramm erfasst. Dieser Messwert beschreibt die zeitlichen Schwankungen zwischen Herzschlägen und kann Hinweise auf die körperliche Stressregulation liefern.

Nach technischen Ausfällen und fehlenden Daten gingen bis zu 85 Pflegekräfte sowie 1.617 beobachtete Ereignisse in die Analysen ein. Situationen mit hoher klinischer Versorgungslast waren durchgehend mit höheren beobachteten Stresswerten verbunden. Gegenüber organisatorischen Belastungen zeigten sie außerdem eine niedrigere Herzratenvariabilität. Positive Ereignisse wie spontane Hilfe durch Kollegen oder Dank von Patienten wurden von den Beobachtern als am wenigsten belastend bewertet.

Rufe über die Patientenrufanlage waren insgesamt nicht belastender als andere Arbeitssituationen. Der Anlass spielte jedoch eine Rolle: Akute medizinische Bedürfnisse sowie Hilfe bei Pflege und Mobilisation wurden als belastender eingeschätzt als Komfort- und Serviceanfragen. Entsprechende Unterschiede ließen sich bei der Herzratenvariabilität nicht nachweisen.

Die Ergebnisse erlauben keine Aussagen für alle Krankenhäuser. Untersucht wurde nur eine Einrichtung, jede Pflegekraft wurde während einer Schicht beobachtet und die psychische Belastung wurde nicht unmittelbar von den Teilnehmern, sondern von Beobachtern bewertet. Ursache und Wirkung lassen sich aus der nicht interventionellen Studie ebenfalls nicht sicher ableiten.

Für Pflegefachkräfte und Stationsleitungen liefert die Untersuchung dennoch Ansatzpunkte. Verlässliche Unterstützung bei akuten Verschlechterungen, klar geregelte Eskalationswege und kurzfristig verfügbare Teamverstärkung könnten gezielter an besonders belastenden Versorgungssituationen ansetzen. Ob solche Maßnahmen Stress tatsächlich reduzieren, muss in weiteren Studien geprüft werden.

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Weiterbildung

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Quellen
  1. Bundesministerium für Gesundheit, „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“, 30.09.2026 (letzter Zugriff am 05.10.2026)
  2. Deutscher Bundestag, „Umfassende Digitalisierung im Gesundheitswesen geplant“, 01.10.2026 (letzter Zugriff am 05.10.2026)
  3. Michels, Elizabeth A. M. et al., „Identifying stress-relevant events in everyday nursing practice using psychophysiological outcomes – an observational multimethod study“, BMC Nursing 25, Artikel 899, 29.09.2026 (letzter Zugriff am 05.10.2026)
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    Redaktion
    Katharina Entenmann
    Katharina Entenmann
    Chefredakteurin
    Veröffentlicht am: 05.10.2026

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