
Inhaltsverzeichnis
In der KW 39 vom 21. bis 27. September 2026 standen der Personalbedarf ambulanter Pflegedienste, die Finanzierung von Arztpraxen und zwei sensible Gesetzgebungsverfahren im Mittelpunkt. Für Beschäftigte geht es um wachsende Berufsperspektiven, künftige Praxisbudgets und mögliche neue Anforderungen an Dokumentation und Patientenrechte.
Das Wichtigste der KW 39 in Kürze
- Für 2030 werden rund 221.000 ambulante Pflegefachkräfte prognostiziert.
- Der Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigt 2027 um 2,2 Prozent.
- Ärztliche Zwangsmaßnahmen könnten in eng begrenzten Fällen außerhalb von Krankenhäusern zulässig werden.
- Die Entwürfe zur Widerspruchsregelung bei Organspenden wurden an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Inhaltsverzeichnis
Ambulante Pflege soll bis 2030 personell wachsen
Am 23. September veröffentlichte der Bundestag neue Ergebnisse aus dem Fachkräftemonitoring des Bundesgesundheitsministeriums. Danach könnte die Zahl der ambulant tätigen Pflegefachkräfte von rund 207.000 im Jahr 2023 auf 221.000 im Jahr 2030 steigen. Bei Pflegehilfs- und Assistenzberufen wird ein Zuwachs von 156.000 auf 167.000 Erwerbstätige erwartet. Grundlage ist eine erste Modellprojektion, die das Bundesinstitut für Berufsbildung, die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung entwickeln.
Die Antwort der Bundesregierung macht zugleich deutlich, dass auch der Bedarf an ambulanten Pflegeleistungen wächst. Die prognostizierten Beschäftigtenzahlen belegen daher nicht, dass der künftige Personalbedarf gedeckt wird. Eine bundesweite Bilanz zwischen Personalangebot und benötigten Stellen liegt noch nicht vor. Auch regionale Engpässe, Fahrtzeiten und abgelehnte Versorgungsanfragen werden nach Angaben der Bundesregierung nicht flächendeckend erfasst.
Für angehende Pflegefachkräfte und Pflegefachassistenten spricht die Projektion für einen weiter wachsenden Arbeitsmarkt. Ambulante Pflegedienste müssen jedoch genügend Ausbildungsplätze, Praxisanleitung und finanzierbare Stellen schaffen. Steigende Beschäftigtenzahlen allein sagen nichts über Arbeitsverdichtung, Tourengrößen oder verlässliche Dienstpläne aus.
Neue Regeln für Zwangsmaßnahmen sollen Patientenrechte stärken
Der Bundestag beriet am 24. September erstmals den Regierungsentwurf zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht. Der Krankenhausaufenthalt soll weiterhin der Regelfall bleiben. In eng begrenzten Ausnahmefällen könnten Zwangsmaßnahmen bei betreuten Personen jedoch an einem anderen Ort vorgenommen werden. Voraussetzung wäre, dass der Transport oder Krankenhausaufenthalt erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht und diese außerhalb der Klinik voraussichtlich vermieden oder deutlich reduziert werden können.
Der alternative Behandlungsort müsste einschließlich der Nachversorgung nahezu Krankenhausstandard erreichen. Die Genehmigung des Betreuungsgerichts bliebe erforderlich. Zusätzlich sieht der Entwurf erweiterte Dokumentationspflichten vor. Festgehalten werden müssten unter anderem Überzeugungsversuche, weniger belastende Alternativen und der ermittelte Wille des Patienten. Verfahrenspfleger sollen grundsätzlich verpflichtend bestellt werden.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen und wurde an den Rechtsausschuss überwiesen. Für Gesundheits- und Krankenpfleger in psychiatrischen, neurologischen oder außerklinischen Bereichen könnten bei einer Verabschiedung zusätzliche Abstimmungs-, Prüf- und Dokumentationsaufgaben entstehen. Entscheidend bliebe, dass eine Zwangsmaßnahme nur als letztes Mittel zulässig ist. Aus dem Entwurf folgt keine allgemeine Befugnis, solche Behandlungen in Pflegeeinrichtungen oder Wohnungen durchzuführen.
Preise für ambulante Leistungen steigen um 2,2 Prozent
Der Bewertungsausschuss aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband beschloss am 23. September, den Orientierungswert zum 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent anzuheben. Der Wert bildet eine zentrale Grundlage für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die bundesdurchschnittliche Veränderungsrate für Morbidität und demografische Entwicklung beträgt zusätzlich 0,41 Prozent.
Nach der Darstellung der KBV flossen die Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte aus dem Jahr 2026 in die Berechnung ein. Die regional tatsächlich verfügbaren Gesamtvergütungen werden jedoch erst in Verhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen festgelegt.
Die Erhöhung bedeutet weder für jede Praxis ein Einnahmeplus von genau 2,2 Prozent noch eine automatische Gehaltssteigerung für Beschäftigte. Abrechnungsmenge, Leistungsstruktur und regionale Vereinbarungen bleiben maßgeblich. Für Medizinische Fachangestellte ist der Beschluss dennoch relevant, weil Praxishonorare die finanziellen Spielräume für Personal, Arbeitszeit und Investitionen beeinflussen. Fachwirte für ambulante medizinische Versorgung müssen die neuen Punktwerte ab 2027 in Abrechnung und Praxisplanung berücksichtigen.
Organspende-Entwürfe erreichen den Gesundheitsausschuss
Am 24. September beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Einführung einer Widerspruchsregelung sowie einen konkurrierenden Antrag zur Weiterentwicklung der geltenden freiwilligen Entscheidungsregelung. Alle drei Vorlagen wurden an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Damit hat der bereits im August vorgelegte Abgeordnetenentwurf eine neue parlamentarische Stufe erreicht; eine Gesetzesänderung ist damit noch nicht beschlossen.
Nach dem von 254 Abgeordneten getragenen Entwurf zur Widerspruchsregelung könnten Erwachsene künftig als postmortale Organ- oder Gewebespender gelten, sofern sie nicht widersprochen haben. Ein erklärter Widerspruch müsste jederzeit auffindbar sein. Angehörige würden weiterhin nach bekannten Erklärungen gefragt, hätten grundsätzlich aber kein eigenes Entscheidungsrecht. Der Gegenantrag setzt stattdessen auf niedrigschwellige Registrierung und die Aufforderung, nach dem 18. Geburtstag eine freiwillige Entscheidung festzuhalten.
Für Mitarbeiter in Transplantationszentren, wie Anästhesie- und Intensivpflege und Operationstechnische Assistenten, könnten sich bei einem Systemwechsel Abläufe rund um Registerabfragen, Dokumentation und Angehörigengespräche verändern. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Organentnahme sind nicht Gegenstand des Entwurfs und bleiben unverändert.
- Deutscher Bundestag, „Wachstum bei ambulanten Pflegekräften prognostiziert“, 23.09.2026 (letzter Zugriff am 28.09.2026)
- Bundesregierung, „Antwort auf die Kleine Anfrage: Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die häusliche Krankenpflege, die außerklinische Intensivpflege und die ambulante Versorgung“, 17.09.2026 (letzter Zugriff am 28.09.2026)
- Deutscher Bundestag, „Änderungen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht erörtert“, 24.09.2026 (letzter Zugriff am 28.09.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, „Orientierungswert steigt 2027 um 2,2 Prozent“, 23.09.2026 (letzter Zugriff am 28.09.2026)
- Deutscher Bundestag, „Emotionale Aussprache über Widerspruchslösung bei der Organspende“, 24.09.2026 (letzter Zugriff am 28.09.2026)




