
Inhaltsverzeichnis
Die Einarbeitung in der Pflege hilft Dir, Dich bei Deinem ersten Praxiseinsatz zurechtzufinden und Schritt für Schritt Sicherheit zu gewinnen. Ein unbekanntes Team, ungewohnte Abläufe und die ersten Aufgaben in der Patientenversorgung können anfangs verunsichern. Doch Du musst nicht vom ersten Tag an alles können.
Hier erfährst Du, wie Dein Einstieg gelingen kann, welche Rechte Du als Pflegeazubi hast und an wen Du Dich wenden kannst, wenn die Anleitung zu kurz kommt.
Das Wichtigste zur Einarbeitung in der Pflege in Kürze
- Du musst zu Beginn Deiner Pflegeausbildung nicht alles können. Eine gute Einarbeitung führt Dich schrittweise an Deine Aufgaben heran.
- Ein Ausbildungsplan gibt vor, welche Kompetenzen Du während Deiner praktischen Ausbildung entwickeln sollst.
- Mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit jedes Einsatzes sind für eine geplante und strukturierte Praxisanleitung vorgesehen.
- Deine Aufgaben müssen zu Deinem Ausbildungsstand passen und dürfen Dich körperlich oder psychisch nicht überfordern.
- Fragen, Begleitung und regelmäßiges Feedback helfen Dir, Sicherheit zu gewinnen und zunehmend selbstständig zu arbeiten.
- Fehlt Dir Anleitung oder fühlst Du Dich überfordert, sprich Deine Praxisanleitung an. Bei anhaltenden Problemen helfen Dir der Ausbildungsträger und Deine Pflegeschule weiter.
Inhaltsverzeichnis
- Neu in der Pflege? Du musst nicht sofort funktionieren
- Woche 1: Erst einmal ankommen und orientieren
- Woche 2 und 3: Mitmachen – aber nicht allein gelassen werden
- Ab Woche 4: Mehr Sicherheit und regelmäßiges Feedback
- Was darfst Du bei Deiner Einarbeitung verlangen?
- Was tun, wenn die Einarbeitung nicht funktioniert?
- Passende Stellenangebote in der Pflege
Neu in der Pflege? Du musst nicht sofort funktionieren
Der erste Praxiseinsatz kann aufregend sein: neue Kollegen, fremde Abläufe, Verantwortung für Menschen – und gefühlt tausend Dinge, die Du noch nicht kennst. Das ist normal.
Deine Ausbildung ist genau dafür da, diese Dinge zu lernen. Das Pflegeberufegesetz sieht ausdrücklich vor, dass Du die notwendigen Kompetenzen während Deiner Ausbildung entwickelst. Die praktische Ausbildung muss dafür nach einem Ausbildungsplan organisiert sein.
Die folgende Einteilung nach Wochen ist eine Orientierung, kein gesetzlich vorgeschriebener Ablauf. Wie schnell Du Aufgaben übernimmst, richtet sich nach Deinem Ausbildungsstand, Deinen Lernzielen und den Anforderungen Deines Einsatzbereichs.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Woche 1: Erst einmal ankommen und orientieren
Zu einer sinnvollen Einarbeitung gehört zunächst, dass Du Deinen Einsatzbereich kennenlernst: das Team, wichtige Abläufe, Zuständigkeiten und die Menschen, die dort versorgt werden.
Ebenso wichtig ist, dass geklärt wird, wo Du fachlich gerade stehst und was Du in diesem Einsatz lernen sollst. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beschreibt Praxisanleitung als gezielte Begleitung, bei der Auszubildende schrittweise an berufliche Aufgaben herangeführt und in ihrer Kompetenzentwicklung unterstützt werden.
Du darfst also Fragen stellen. Viele Fragen sogar.
Woche 2 und 3: Mitmachen – aber nicht allein gelassen werden
Nach der ersten Orientierung wirst Du zunehmend praktische Aufgaben übernehmen. Entscheidend ist dabei: Verantwortung muss zu Deinem Ausbildungsstand passen.
Das ist nicht nur eine Frage guter Teamkultur. Laut Pflegeberufegesetz dürfen Dir ausschließlich Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck und Deinem Ausbildungsstand entsprechen. Außerdem müssen sie Deinen körperlichen und psychischen Kräften angemessen sein.
Wenn Du eine Tätigkeit noch nicht sicher beherrschst, solltest Du deshalb sagen können: „Das habe ich noch nicht gelernt – kannst Du es mir zeigen oder mich dabei begleiten?“
Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern professionelles Verhalten.
Ab Woche 4: Mehr Sicherheit und regelmäßiges Feedback
Mit wachsender Erfahrung solltest Du Aufgaben zunehmend selbstständiger bewältigen können. Trotzdem bleibt die Praxisanleitung ein fester Bestandteil Deiner gesamten praktischen Ausbildung, vom ersten Einsatz an.
Mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit jedes Einsatzes müssen als geplante und strukturierte Praxisanleitung stattfinden. Aufgabe der Praxisanleitenden ist es unter anderem, Dich schrittweise an die beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung zur Pflegeschule zu halten.
Auch außerhalb dieser geplanten Anleitungszeiten brauchst Du eine Deinem Ausbildungsstand entsprechende Unterstützung. Die 10-Prozent-Vorgabe bedeutet nicht, dass Du die übrige Zeit ohne Begleitung arbeiten musst.
Auch Reflexion und Feedback gehören zu einer guten Lernbegleitung. Das BIBB nennt strukturierte Anleitung, Reflexion und individuelle Förderung ausdrücklich als Bestandteile einer qualitätsvollen Praxisanleitung.
Was darfst Du bei Deiner Einarbeitung verlangen?
Du bist Azubi – nicht einfach eine zusätzliche Arbeitskraft. Für Deine praktische Ausbildung gelten klare Vorgaben.
Du darfst insbesondere erwarten, dass:
- Deine praktische Ausbildung nach einem Ausbildungsplan erfolgt.
- mindestens 10 Prozent jedes Praxiseinsatzes geplante und strukturierte Praxisanleitung umfassen.
- Deine Aufgaben zu Deinem Ausbildungsstand passen.
- auf Deine körperliche und psychische Belastbarkeit Rücksicht genommen wird.
- notwendige Ausbildungsmittel für die praktische Ausbildung kostenlos bereitgestellt werden.
- Du für Unterricht und Prüfungen freigestellt wirst und erforderliche Lern- und Vorbereitungszeiten bei der Ausbildungsplanung berücksichtigt werden.
Auch Deine Pflegeschule trägt Verantwortung: Sie prüft anhand des Ausbildungsnachweises, ob die praktische Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsplan durchgeführt wird, und gewährleistet Praxisbegleitung.
Was tun, wenn die Einarbeitung nicht funktioniert?
Sprich Probleme möglichst früh an – zunächst mit Deiner Praxisanleitung oder einer verantwortlichen Person auf Station. Ändert sich nichts, kannst Du Dich an den Träger Deiner praktischen Ausbildung und an Deine Pflegeschule wenden.
Wichtig: Überforderung, fehlende Anleitung oder dauerhaft ausbildungsfremde Aufgaben musst Du nicht einfach als „Das ist Pflege“ hinnehmen. Ausbildung soll Dich Schritt für Schritt befähigen, professionell zu pflegen.
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Häufige Fragen zur Einarbeitung in der Pflege
- Muss ich im ersten Praxiseinsatz schon selbstständig arbeiten?
- Habe ich Anspruch auf eine feste Praxisanleitung?
- Was mache ich, wenn mir eine Aufgabe zu schwierig erscheint?
- Wer hilft mir bei Problemen im Praxiseinsatz?
Nein. Du sollst schrittweise an berufliche Aufgaben herangeführt werden. Welche Aufgaben Du übernehmen kannst, hängt von Deinem Ausbildungsstand ab.
Die Einrichtung muss die qualifizierte Praxisanleitung sicherstellen. Für die vorgeschriebenen Einsätze gelten zudem Anforderungen an die Qualifikation der Praxisanleitenden.
Sprich das an und bitte um Anleitung oder Begleitung. Dir dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die Deinem Ausbildungsstand sowie Deinen physischen und psychischen Kräften entsprechen.
Neben Praxisanleitung und Ausbildungsbetrieb ist Deine Pflegeschule eine wichtige Anlaufstelle. Je nach Bundesland können außerdem Ombudsstellen für Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildungsträger vorgesehen sein.
- Pflegeberufegesetz (PflBG), insbesondere §§ 6, 10, 16 und 18; aktuelle Fassung, zuletzt 2025 geändert. Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff: 24.09.2026)
- Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV), insbesondere §§ 4 und 5. Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff: 24.09.2026)
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Praxisanleitung in der Pflegeausbildung, aktualisierte Informationen 2026, https://www.bibb.de/... (letzter Zugriff: 24.09.2026)








