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Medi-Karriere Magazin Ausbildungs-BAföG

Ausbildungs-BAföG: Dein Einstieg in die Pflege

Ausbildungs-BAföG: Dein Einstieg in die Pflege

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Ausbildungs-BAföG?
  2. Wer bekommt Schüler-BAföG für die Pflegeausbildung?
  3. Wie viel Schüler-BAföG kannst Du bekommen?
  4. Musst Du das BAföG zurückzahlen?
  5. Wie beantragst Du das Schüler-BAföG?
  6. Passende Jobs in der Pflege

Viele schulische Pflegeausbildungen, etwa an einer Berufsfachschule oder Pflegefachschule, zahlen keine oder nur geringe Ausbildungsvergütungen. Miete, Essen, Fahrtkosten – die laufen trotzdem monatlich weiter. Genau hier kommt das Ausbildungs-BAföG – oder genauer: das Schüler-BAföG – ins Spiel. Diese staatliche Förderung kann Dir monatlich einen echten Zuschuss sichern, den du nicht zurückzahlen musst. Und die gute Nachricht: Mit der BAföG-Reform im Juli 2024 wurde die Förderung noch attraktiver.

In diesem Artikel erfährst Du alles, was du wissen musst: Wer hat Anspruch? Wie viel bekommst du? Und wie stellst du den Antrag – Schritt für Schritt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schüler-BAföG ist ein staatlicher Zuschuss für Menschen in schulischen Ausbildungen – also auch für die Pflegeausbildung an Berufsfachschulen.
  • Es handelt sich um einen Vollzuschuss: Du musst nichts zurückzahlen. Die Förderung beträgt bis zu 959 Euro pro Monat (mit eigener Wohnung, Stand 2026) und richtet sich an Azubis in schulischen Ausbildungen, zum Beispiel als Pflegefachkraft oder Altenpflegehelfer – nicht für duale Azubis.
  • Beantragen kannst Du das BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung, am einfachsten online über bafoeg-digital.de.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Ausbildungs-BAföG?
  2. Wer bekommt Schüler-BAföG für die Pflegeausbildung?
  3. Wie viel Schüler-BAföG kannst Du bekommen?
  4. Musst Du das BAföG zurückzahlen?
  5. Wie beantragst Du das Schüler-BAföG?
  6. Passende Jobs in der Pflege

Was ist das Ausbildungs-BAföG?

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist ein staatliches Förderprogramm, das Menschen in Ausbildung finanziell unterstützt. Für angehende Pflegefachkräfte in einer schulischen Ausbildung greift das sogenannte Schüler-BAföG.

Wichtig: Wer eine duale Ausbildung macht, hat keinen Anspruch auf Schüler-BAföG. In dem Fall kommt eher die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage. Die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist jedoch häufig schulisch organisiert – und damit grundsätzlich BAföG-fähig.

Das Besondere am Schüler-BAföG: Es ist ein vollständiger Zuschuss – kein Darlehen, kein Kredit. Du bekommst das Geld, und es bleibt Deins – egal ob du die Ausbildung abschließt oder nicht.

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Wer bekommt Schüler-BAföG für die Pflegeausbildung?

Bevor es ans Beantragen des Ausbildungs-BAföGs geht, ist es für Dich erst einmal wichtig zu wissen, wer für die Förderung in Frage kommt. Hier haben wir Dir einmal die gängigen Voraussetzungen aufgelistet:

Persönliche Voraussetzungen

Voraussetzung
Was das bedeutet
Erstausbildung
Du machst (in der Regel) deine erste Berufsausbildung
Höchstalter 45 Jahre
Bei Antragstellung darfst du nicht älter als 45 Jahre sein
Finanzielle Bedürftigkeit
Du oder deine Eltern können den Lebensunterhalt nicht vollständig tragen
Staatsangehörigkeit
Auch Geflüchtete können unter bestimmten Bedingungen BAföG erhalten

Gefördert werden schulische Ausbildungen mit anerkanntem Berufsabschluss. Dazu zählen unter anderem die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann, zum Altenpflegehelfer, zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin sowie zum Sozialassistenten mit pflegerischem Schwerpunkt. Das BAföG-Ausbildungsstättenverzeichnis Deines Bundeslandes zeigt dir genau, ob Deine Pflegeschule förderungsfähig ist.

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Pflegefachkraft (m/w/d) Thoraxchirurgie & Transplantation
Kiel
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Pflegefachkraft (m/w/d) Herzzentrum - Schwerpunkt Kardiologie & Rhythmologie
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Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
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MFA, MTL, BTA oder Pflegekraft Auftragserfassung Mikrobiologie (m/w/d)
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Krefeld
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Pflegefachkraft anästhesiologische Intensivstationen (w/m/d)
Villingen-Schwenningen
Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH
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Praxisanleiter Pflege (m/w/d), Wicker Klinik/Wirbelsäulenklinik
Bad Homburg vor der Höhe
Klinikdienst Werner Wicker GmbH & Co.KG - Wicker Klinik / Wirbelsäulenklinik
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Pflegefachmann / Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) Chest-Pain-Unit
Freudenstadt
Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH
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Hygienefachkraft / Pflegefachkraft für Hygiene
Berlin
Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gemeinnützige GmbH (KEH gGmbH)
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Berlin
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
14.07.2026

Pflegefachperson (m/w/d) – Intensivstation
Berlin
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH
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Wie viel Schüler-BAföG kannst Du bekommen?

Das Einkommen Deiner Eltern hat den größten Einfluss: Je höher das Einkommen, desto geringer das BAföG – es gibt jedoch Freibeträge, und seit der Reform 2024 werden Geschwister stärker berücksichtigt. Dein eigenes Einkommen aus einem Nebenjob ist bis zur aktuellen Minijob-Grenze anrechnungsfrei. Auch Dein eigenes Vermögen spielt eine Rolle: Bis zu einem bestimmten Freibetrag wird Dein Erspartes nicht angerechnet. Schließlich beeinflusst Deine Wohnsituation die Förderhöhe: Lebst Du allein, gibt es eine höhere Wohnpauschale – lebst Du bei den Eltern, fällt diese weg oder ist deutlich reduziert.

Als grobe Faustregel gilt: Liegt das Elterneinkommen unter ca. 42.000 Euro im Jahr, erhältst Du in der Regel den vollen Satz. Ab ca. 75.000 Euro besteht meist kein Anspruch mehr – es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

Situation
Maximale Förderung
Schulische Ausbildung mit eigener Wohnung
bis zu 959 Euro/Monat
Schulische Ausbildung, wohnhaft bei den Eltern
bis zu 638 Euro/Monat

Musst Du das BAföG zurückzahlen?

Nein. Das ist einer der größten Vorteile des Schüler-BAföGs gegenüber dem Studierenden-BAföG: Du zahlst nichts zurück – auch dann nicht, wenn Du Deine Ausbildung abbrichst. Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss, keine versteckte Schuld und kein Darlehen. Einzige Ausnahme: Wer falsche Angaben im Antrag macht, riskiert, bereits erhaltenes Geld zurückzahlen zu müssen.

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Wie beantragst Du das Schüler-BAföG?

  1. Das zuständige Amt finden. Deinen Antrag stellst Du beim Amt für Ausbildungsförderung in Deiner Stadt oder Deinem Landkreis. Eine Übersicht findest Du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter bafög.de.
  2. Antrag online ausfüllen. Über bafoeg-digital.de kannst Du den Antrag bequem online einreichen. Du brauchst das Formblatt 1 (Antrag, den Du selbst ausfüllst), das Formblatt 2 (Schulbescheinigung Deiner Pflegeschule) sowie das Formblatt 3 (Einkommensnachweis Deiner Eltern auf Basis des Steuerbescheids vom vorletzten Jahr).
  3. So früh wie möglich stellen. BAföG wird frühestens ab dem Monat ausgezahlt, in dem Dein Antrag eingeht – stelle ihn also sofort, sobald Du Deine Schulbescheinigung hast.
  4. Folgeantrag nicht vergessen. Das BAföG wird immer nur für ein Jahr bewilligt. Am besten zwei Monate vor Ablauf einen Folgeantrag stellen.

Fazit

Die Entscheidung für eine Pflegeausbildung ist mutig und wertvoll – und sie muss nicht an Geld scheitern. Das Schüler-BAföG bietet Dir als angehende Pflegefachkraft eine echte finanzielle Stütze, die Du nicht zurückzahlen musst. Informiere Dich frühzeitig, stelle Deinen Antrag rechtzeitig und nutze alle Dir zustehenden Förderungen. Denn Du investierst nicht nur in Deine eigene Zukunft – sondern in die Zukunft unserer gesamten Gesellschaft.

Passende Jobs in der Pflege

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Häufige Fragen

  1. Ich wohne noch bei meinen Eltern – bekomme ich trotzdem BAföG?
  2. Ja. Wenn Du eine schulische Pflegeausbildung absolvierst, kannst Du auch dann BAföG beantragen, wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst. Die Förderung ist dann etwas niedriger (bis zu ca. 638 Euro statt 959 Euro im Monat), da die Wohnpauschale entfällt.

  3. Meine Eltern verdienen gut, unterstützen mich aber nicht. Was kann ich tun?
  4. In solchen Fällen kannst Du beim Amt prüfen lassen, ob Du elternunabhängiges BAföG beantragen kannst. Dafür musst Du nachweisen, dass Deine Eltern Dir tatsächlich keinen Unterhalt leisten – zum Beispiel durch eine eidesstattliche Erklärung. Lass Dich am besten direkt beim Amt für Ausbildungsförderung beraten.

  5. Ich mache die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz – gilt das als schulische Ausbildung?
  6. Das hängt davon ab, wie Deine Ausbildung konkret organisiert ist. Wenn Du keinen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, sondern mit einer Pflegefachschule hast und keine reguläre Ausbildungsvergütung erhältst, kommt Schüler-BAföG infrage. Im Zweifel lohnt sich eine Vorab-Klärung mit dem BAföG-Amt, ob deine Ausbildungsstätte im Ausbildungsstättenverzeichnis geführt wird.

  7. Wie lange dauert es, bis das BAföG ausbezahlt wird?
  8. In der Regel dauert die Bearbeitung vier bis acht Wochen. Das Geld wird dann monatlich direkt auf Dein Konto überwiesen – rückwirkend ab dem Monat, in dem Dein Antrag eingegangen ist.

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Quellen
  1. Offizielles BAföG-Portal, https://www.bafög.de/... (Abrufdatum: 06.07.2026)
  2. Schüler-BAföG: Höhe, Bedingungen, https://www.bafoeg-rechner.de/...  (Abrufdatum: 06.07.2026)
  3. BAföG für Fachkräfte im Gesundheitswesen, https://www.bafoeg-rechner.de/... (Abrufdatum: 06.07.2026)
Redaktion
pA Medien Gmbh
pA Medien Gmbh
Redaktionsteam
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026

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