/www.medi-karriere.de
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
Medi-Karriere
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Arzt
      • Krankenpflege
      • Altenpflege
      • Medizinische Fachangestellte
      • Therapie
      • Rettungsdienst
      • Medizinische Berufe
      • Verwaltung
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Pflegeeinrichtungen
      • Öffentlicher Dienst
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
      • Soziale Dienste / Verbände
      • Öffentlicher Dienst
      • Pflegeeinrichtungen
      • Soziale Dienste / Verbände
  • Beruf und Karriere
    • Beruf und Karriere
      • Berufsfelder
      • Ausbildung & Berufe
      • Weiterbildung
      • Gehalt
      • Bewerbung
      • Lexikon
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

Medi-Karriere Magazin Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 – Neuerungen und Besonderheiten

Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 – Neuerungen und Besonderheiten

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Die wichtigsten Änderungen im Überblick
  3. Die neue Blaue Karte
  4. Änderungen ab November 2023
  5. Beschäftigung und Anerkennung ab März 2024
  6. Neuerungen ab Juni 2024
  7. Fazit
  8. Stellenanzeigen

Der demografische Wandel und schwierige Arbeitsbedingungen in wichtigen Berufsfeldern wie der Pflege führen zu personellen Engpässen, denen der Bundestag mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz begegnen möchte. So will man die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland vereinfachen.

Was es besagt und welche Änderungen sich in den kommenden Monaten ergeben, erläutert dieser Artikel.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Die wichtigsten Änderungen im Überblick
  3. Die neue Blaue Karte
  4. Änderungen ab November 2023
  5. Beschäftigung und Anerkennung ab März 2024
  6. Neuerungen ab Juni 2024
  7. Fazit
  8. Stellenanzeigen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Definition

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein vom Bundestag im Juni 2023 beschlossenes Gesetz mit dem Ziel, ausländischen Fachkräften das Arbeiten in Deutschland zu ermöglichen, um hierzulande in kritischen Bereichen wie der Pflege, der Kinderbetreuung und einigen Handwerkssparten die Versorgung zu sichern.

Die im Gesetzentwurf aufgeführten Regelungen sollen teils ab November 2023, teils in drei- und sechsmonatigem Abstand in Kraft treten.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz befasst sich vor allem mit der Qualifikation, der Erfahrung und dem Potential der Bewerber.

Dabei soll künftig mit einem vorhandenen Abschluss jede qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden können. Während früher zunächst ein in Deutschland anerkannter Berufsabschluss vorliegen musste, reichen nun für die Einwanderung als Arbeitskraft ein im Herkunftsland anerkannter Berufsabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung aus.

Zur Erleichterung der Arbeitssuche gibt es zudem eine Chancenkarte, die neben der beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnissen auch soziale Aspekte berücksichtigt.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Die neue Blaue Karte

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht ab November 2023 den Einsatz der neuen Blauen Karte EU (EU Blue Card) vor. Hierbei handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, mit dem Akademiker/innen, die ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU erworben haben, in der EU arbeiten können.

Um die Blaue Karte EU zu erhalten, muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden, der einen Mindestbruttolohn enthält. Dieser orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, der Einstufung in einen Regel- oder Engpassberuf und der Berufserfahrung. Die Blaue Karte EU ist bei der Ausländerbehörde erhältlich.

Erweiterter Personenkreis

Der neue Gesetzentwurf ermöglicht es auch Berufsanfängern/-innen mit Hochschulabschluss, die Blaue Karte EU zu erhalten. Zudem wurde das Berufsbild IT-Spezialist/in den Engpassberufen zugeschrieben, sodass hier eine dreijährige Berufserfahrung alternativ zum Hochschulabschluss anerkannt werden kann.

Eine wichtige Berufsgruppe bilden die Pflegeberufe. Daher wurden akademische und vergleichbare Krankenpflegefachkräfte sowie Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen im Gesundheitswesen ebenfalls in die Liste der Engpassberufe aufgenommen. Diese umfasst nun außerdem Tierärzte/-innen, Zahnärzte/-innen, Apotheker/innen und Lehr- und Erziehungskräfte.

Ausbildungsplätze als Altenpfleger/in

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
79276 Reute (Breisgau)
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
79426 Buggingen
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
18209 Bad Doberan
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
76351 Linkenheim-Hochstetten
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
76189 Karlsruhe
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
76477 Elchesheim-Illingen
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
76756 Bellheim
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
23568 Lübeck
länk
03.08.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
47228 Duisburg
länk
03.08.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
67251 Freinsheim
länk
03.08.2026

Altenpfleger (3-jährige Ausbildung) (m/w/d)
49525 Lengerich
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
64521 Groß-Gerau
länk
03.08.2026

Ausbildung zum Altenpfleger (m/w/d)
Friedrichstraße 56, 45525 Hattingen
FairCura Ambulanter Pflegedienst
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
12167 Berlin
länk
03.08.2026

Ausbildung Altenpflegerhelfer/in
23558 Lübeck
KBS Kranken Behinderten Service GmbH
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
Hummelsbüttel
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
22419 Hamburg
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
22457 Hamburg
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
28307 Bremen
länk
03.08.2026

Altenpfleger mit abgeschlossener 3-jähriger Ausbildung (m/w/d)
28309 Bremen
länk
03.08.2026

Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Altenpfleger/in

Abgesenkte Gehaltsgrenzen

Die zum Erhalt der Blauen Karte EU vorgeschriebenen Mindestbruttobeträge werden ab November 2023 abgesenkt. So können Berufsanfänger/innen, die ihren Hochschulabschluss innerhalb der letzten drei Jahre erworben haben, ebenso wie Arbeitende in einem Engpassberuf bereits ab einem Bruttojahresgehalt von 45,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (entsprechend 39.682,80 Euro) die Blue Card EU erhalten. Für die Regelberufe liegt der Satz künftig bei 50 Prozent, was etwa 43.800 Euro entspricht.

Erleichterter Familiennachzug

Haben Inhaber/innen der Blauen Karte EU bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat mit ihren Angehörigen gelebt, so entfallen die Visumpflicht sowie der Nachweis des ausreichenden Wohnraums und der Lebensunterhaltssicherung.

Kurzfristige und langfristige Mobilität

Nach neuem Gesetz können sich nun auch Inhaber/innen einer in einem anderen EU-Land ausgestellten Blauen Karte EU für bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten, sofern dieser Aufenthalt unmittelbar mit ihrer Beschäftigung zusammenhängt. Besteht die Blue Card EU bereits für mehr als ein Jahr in einem anderen EU-Staat, so ist auch ein langfristiger Umzug ohne Beantragung eines Visums oder einer Arbeitserlaubnis möglich. Nach der Einreise muss man jedoch eine deutsche Blaue Karte EU organisieren.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Änderungen ab November 2023

Zwei wesentliche Änderungen bringt das neue Gesetz für Fachkräfte mit Berufsausbildung bzw. akademischer Ausbildung ab November 2023 mit sich. Hiernach besteht nun bei Erfüllung aller Voraussetzungen der Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auch für eine andere als die gelernte Tätigkeit, sofern es sich nicht um reglementierte Berufe handelt. Diese sind beispielsweise die Berufe Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/in, Lehrer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin, für die ein anerkannter Berufsabschluss vorliegen muss.

Berufskraftfahrer/innen aus Drittstaaten können ebenfalls vereinfacht beschäftigt werden, nachdem die EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation nicht mehr abgefragt werden. Auch Sprachkenntnisse und die Vorrangprüfung gleichermaßen geeigneter Arbeitssuchender innerhalb Deutschlands entfallen künftig.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Beschäftigung und Anerkennung ab März 2024

Ab März 2024 treten weitere Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Diese betreffen die Berufsqualifikation sowie die berufspraktische Erfahrung. Auch die Beschäftigung von Studierenden und Auszubildenden, die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung, die Niederlassung und Gründung sowie der Familiennachzug sind davon abgedeckt. Sie enthalten zudem eine Sonderregelung für Pflegeberufe.

Berufsqualifikation

Die „Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen“, mittels derer die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation erreicht werden soll, wird künftig auf einen Zeitraum von zwei Jahren erweitert . Danach kann man sie nochmals um weitere zwölf Monate verlängern. Gleichzeitig ist eine Beschäftigung bei bis zu 20 Wochenstunden möglich.

Durch eine Anerkennungspartnerschaft können Arbeitnehmer/innen bereits ab der Einreise ihren erlernten Beruf ausüben. Sie und die Arbeitgeber/innen müssen sich allerdings verpflichten, das Anerkennungsverfahren unmittelbar nach der Einreise einzuleiten. Erforderlich sind eine im Ausbildungsstaat anerkannte Berufsqualifikation durch eine zweijährige Ausbildung oder einen Hochschulabschluss, der Arbeitsvertrag für Deutschland und deutsche Sprachkenntnisse ab Niveau A2.

Beide Verfahren sind künftig auch für bisher teilweise gleichwertige Berufsausbildungen mit fehlender Schwerpunktkompetenz gültig. Zwecks Qualifikationsanalyse zur Feststellung der Gleichwertigkeit kann eine Einreise für bis zu sechs Monate erfolgen.

Beratung zum Anerkennungsverfahren und zur Zuwanderung

Ungeachtet der Vereinfachungen sollte man stets im Einzelfall klären, ob man für eine Tätigkeit eine Anerkennung bereits vor der Einreise benötigt. Antworten auf viele Fragen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz und individuelle Beratungsmöglichkeiten hierzu bietet die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (0049 30 1815 - 1111).

Berufspraktische Erfahrung

Für alle nicht-reglementierten (im dualen Ausbildungssystem erlernten) Berufe reichen nun der im Ausbildungsland anerkannte oder an einer deutschen Auslandshandelskammer absolvierte Berufsabschluss nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und eine zweijährige Berufserfahrung zur Beschäftigung in Deutschland aus. IT-Spezialisten/-innen müssen lediglich eine zweijährige Berufspraxis nachweisen, benötigen aber keine Ausbildung und auch keinen Sprachnachweis.

Beschäftigung von Studierenden und Auszubildenden

Studierende aus Drittstaaten können künftig bereits ab Studienbeginn bzw. den Vorbereitungskursen an bis zu 140 vollen bzw. 280 halben Arbeitstagen im Jahr beschäftigt werden oder Werkstudentenjobs in einem Umfang von bis zu 20 Wochenstunden ausüben, wobei Art und Lohn der Beschäftigung irrelevant sind. Die Stundenzahl von 20 Stunden pro Woche gilt bereits während der Studiensuche, sofern diese den Einreisegrund darstellt.

Ausbildungsplatzsuchende aus Drittstaaten können ab März 2024 bis zu einem Alter von 35 Jahren für bis zu neun Monate zum Zwecke der Berufsausbildung einreisen, wobei ein Sprachniveau von mindestens B1 vorliegen muss. In dieser Zeit sowie während der späteren Ausbildung ist eine Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden bzw. eine Probebeschäftigung von bis zu zwei Wochen möglich.

Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft

Ausbildung zum Pflegefachmann 2026 (w/m/d)
Bad König
Asklepios Schlossberg Klinik Bad König
30.08.2026

Ausbildung zur Pflegefachassistenz (m/w/d)
Drensteinfurt
Malteser Hilfsdienst e V
03.08.2026

Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
Rudelsweiherstraße 11a, 91054 Erlangen
Malteser Hilfsdienst e V
03.08.2026

Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
50999 Köln
Matthias Pullem Haus
03.08.2026

Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann 2027 (m/w/d)
Bad Rappenau
Ambulanter Pflegedienst Kieser GmbH
03.08.2026

Generalistische Ausbildung Pflegefrachkraft und Pflegefachassistenz (m/w/d)
Hoserkirchweg 63, 41747 Viersen
Allgemeines Krankenhaus Viersen GmbH
03.08.2026

Ausbildung zum Pflegefachhelfer (m/w/d) für Seniorenzentrum in Freiburg
79098 Freiburg
Katharinenstift
03.08.2026

Auszubildenden zur/zum Pflegefachfrau/mann
Schnaittach
Dr Loew Soziale Dienstleistungen GmbH Co KG
03.08.2026

Auszubildende Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Hofheim am Taunus
Caritasverband für den Landkreis Haßberge e V
03.08.2026

Generalistische Ausbildung zur Pflegefachperson (m/w/d)
65189 Wiesbaden
St Josefs Hospital Wiesbaden
03.08.2026

Auszubildende (m/w/d) zum/zur Pflegefachfrau/-mann – Generalistik
Bad Homburg vor der Höhe
Hochtaunus Kliniken
03.08.2026

Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d) für Seniorenzentrum in Freiburg
79098 Freiburg
Katharinenstift
03.08.2026

Auszubildender (m/w/d) zum Pflegefachmann (m/w/d) - Lauf an der Pegnitz
Händelstraße 4, 91207 Lauf a.d.Pegnitz
Diakoneo KdöR
03.08.2026

Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann (m/w/d)
Weyertal 76, 50931 Köln
Evangelisches Klinikum Köln Weyertal GmbH EVK Köln
03.08.2026

Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
Berlin-Spandau
DSG Deutsche Seniorenstift Gesellschaft mbH Co KG
03.08.2026

Pflegekraft, Altenpflegehelfer oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (w/m/d) mit einjähriger Ausbildung und Führerschein
Dammstraße 3, 74182 Obersulm
Evangelische Stiftung Lichtenstern
03.08.2026

Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann (w/m/d)
Monheim
CBT Caritas Betriebsführungs und Trägergesellschaft mbH
03.08.2026

Ausbildung Pflegefachkraft (m/w/d) | Oktober 2026
Düsseldorf
St Vinzenz Krankenhaus
03.08.2026

Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann 2026 - Seniorenhilfe (m/w/d)
Tönisvorst
Alexianer Tönisvorst GmbH
03.08.2026

Ausbildung 2023 zur/zum Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)
Nürnberg
Israelitische Kultusgemeinde Nu rnberg K d ö R
03.08.2026

Zu allen freien Ausbildungsplätzen als Pflegefachkraft

Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung

Arbeitgeber/innen können in einem von der Bundesagentur für Arbeit festgesetzten bedarfsorientierten Kontingent eine Arbeitserlaubnis bzw. einen Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige für maximal acht von zwölf Monaten beantragen. Hierzu erforderlich sind eine tarifgebundene Beschäftigungsform und Entlohnung, die vollständige Reisekostenübernahme durch die Arbeitgeberseite und ein Arbeitsumfang von mindestens 30 Wochenstunden.

Niederlassung und Gründung

Bei bestehender Aufenthaltserlaubnis nach § 18a, § 18b, § 18d oder §18g AufenthG kann ohne deutsche Berufsausbildung oder Studium künftig bereits nach drei statt vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Bei Vorliegen der Blauen Karte EU und Sprachniveau B1 für die deutsche Sprache ist dies ab 21 Monaten in Beschäftigung möglich, ohne Sprachzertifikat immerhin nach 27 statt 36 Monaten.

Mit einer deutschen Berufsqualifikation zur Fachkraft und der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassung schon nach zwei Jahren möglich.

Besteht ein Gründerstipendium von einer deutschen Wissenschaftsorganisation oder öffentlichen Stelle, so kann Fachkräften mit einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 18 Abs. 3 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 18 Monaten zur Unternehmensgründung erteilt werden.

Familiennachzug

Ehepartner/in und minderjährige Kinder können künftig auch ohne den Nachweis eines ausreichenden Wohnraumes Fachkräften nach Deutschland folgen. Bei einer Aufenthaltserlaubnis ab dem 1. März 2024 erstreckt sich diese Erleichterung auch auf die Schwiegereltern, sofern der/die Ehepartner/in ebenfalls dauerhaft in Deutschland ansässig ist.

Pflege

Bei einer deutschen Berufsausbildung im Pflegebereich oder einer in Deutschland anerkannten ausländischen Pflegequalifikation können Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten künftig auch mit einem geringeren Ausbildungsumfang als den vorgegebenen drei Jahren in Deutschland beschäftigt werden.

Nach entsprechender Ausbildung in Deutschland ist zudem die Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche für zwölf Monate, bei gesichertem Lebensunterhalt von bis zu 18 Monaten möglich.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Neuerungen ab Juni 2024

Im letzten Schritt kommt ab Juni 2024 die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche für Drittstaatenangehörige. Damit ist eine Probearbeit oder Nebenbeschäftigung bis zu 20 Wochenstunden möglich. Fachkräfte mit voller Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation erhalten sie ohne weitere Voraussetzungen. Ist das nicht der Fall, braucht man wahlweise einen im Ausbildungsland anerkannten Studienabschluss oder eine zweijährige Ausbildung bzw. ein Berufsabschluss einer deutschen Auslandshandelskammer.

Zudem zählen Sprachkenntnisse ab Niveau A1 in Deutsch bzw. B2 in Englisch zu den Voraussetzungen.

Die Chancenkarte kann bei gesichertem Lebensunterhalt für ein Jahr ausgestellt und teils verlängert werden. Sie umfasst Punkte für die berufliche Qualifikation und Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, das Alter, den Bezug zu Deutschland sowie das Potential der mitziehenden Ehe- oder Lebenspartner/innen.

Im Rahmen der Westbalkanregelung können ab Juni 2024 jährlich bis zu 50.000 Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu einer Tätigkeit in einem nicht-reglementierten Beruf erhalten.

Fazit

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt einige Erleichterungen für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte mit sich und kann helfen, die Arbeitsmarktsituation zu entlasten.

Stellenanzeigen für Pflegekräfte

Interessiert an einer Stelle in der Pflege? Bei Medi-Karriere gibt es zahlreiche Jobangebote für Pflegekräfte, z.B. Stellen für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Jobs für Pflegehelfer/innen oder Jobs für Altenpfleger/innen.

Mehr zum Thema

Ausländische Pflegekräfte
Ausländische Pflegekräfte können jetzt Mindestlohn verlangen
30.10.2025
Weiterlesen
Pflegepersonal Stärkungsgesetz
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Bisher nur ein Fünftel von 13.000 neuen Stellen umgesetzt
28.10.2025
Weiterlesen
They,Are,Young,But,They,Are,Experienced.,Portrait,Of,A
Pflegeberufegesetz: Definition, Inhalt und Neuerungen
16.06.2026
Weiterlesen
Quellen
  1. Fachkräfteeinwanderungsgesetz, https://www.bundesregierung.de/... (Abrufdatum: 19. Oktober 2023)
Autor
Jennifer Theißen
Jennifer Theißen
Ärztin
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025

Themen

  • News
  • Weniger anzeigen
Mehr anzeigen
< Vorheriger Artikel Nächster Artikel >

Neueste Stellenangebote

Neueste Stellenangebote

alsterdorf assistenz west gGmbH
Heilerziehungspfleger *in, Erzieher *in (m/w/d)
Hamburg
Vitos gGmbH
Pflegefachkraft Forensische Psychiatrie (m/w/d)
Haina (Kloster)
Pflege- und Therapiezentrum Gut Wienebüttel GmbH
Pflegedienstleitung (m/w/d) für unsere Tagespflege
Lüneburg
Alle Jobs ansehen >>

First Ad

Registrierung Newsletter

Newsletter abonnieren

Mit dem Medi-Karriere Newsletter aktuelle Infos zu Pflege & Medizin & mehr erhalten.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen

Second Ad

Jobs nach Berufsgruppe

Jobs nach Berufsgruppe

  • Pflege (10.684)
  • Krankenpflege (6.478)
  • Arzt/Ärztin (3.807)
  • MFA (3.398)
  • Therapie (3.175)
  • Psychologie (1.459)
  • Altenpflege (1.095)
  • Verwaltung (800)
  • Rettungsdienst (293)

Jobs per Mail erhalten

Jobs per Mail erhalten

Erhalte die neuesten Jobs für jede Suchanfrage kostenlos per E-Mail.

Jetzt aktivieren

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

 
footer_logo
  • +49 621 180 64 150
  • kontakt@medi-karriere.de
Arbeitgeber
  • Warum Medi-Karriere?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Direktsuche Pflege
  • Krankenschwester Jobs
  • Kinderkrankenschwester Jobs
  • Altenpflege Jobs
  • MFA Jobs
Direktsuche Arzt
  • Assistenzarzt Jobs
  • Facharzt Jobs
  • Oberarzt Jobs
  • Chefarzt Jobs

© 2026 Medi-Karriere
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis
JETZT den Medi-Karriere Newsletter abonnieren

Erhalte alle 14 Tage

  • Aktuelle Karriere-Informationen
  • Neueste Jobangebote
  • News aus Gesundheit, Pflege & Medizin
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen