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“Das Kärtchen bitte!” ist meistens einer der ersten Sätze, die man als Patient in einer Praxis hört. Dahinter versteckt sich die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die den Schlüssel zur medizinischen Behandlung und den Daten des Patienten darstellt. Seit ihrer verpflichtenden Einführung zum Januar 2015 gewinnt sie durchgehend an Bedeutung hinzu, zuletzt als Zugangspunkt zur elektronischen Patientenakte. Doch die Karte kann mehr als man zunächst denken mag. Welche Funktionen sie umfasst, ist Thema dieses Artikels.
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Elektronische Gesundheitskarte – Definition
Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Chipkarte für gesetzlich Krankenversicherte, welche die ehemalige Krankenversichertenkarte ersetzt. Sie zeigt Informationen über die diverse Daten in Zusammenhang mit der Krankenversicherung, etwa die Versicherungsnummer und die Krankenkasse, und ist in der Regel mit einem Lichtbildausweis des Versicherten versehen.
Die eGK setzt sich einige Ziele. Darunter zählt beispielsweise die Speicherung von relevanten medizinischen Dokumenten wie Arztbriefen oder Befunden zur Stärkung der Patientenautonomie. So können diese selbst über die Nutzung und Freigebung entscheiden. Außerdem soll die Karte die Kommunikation zwischen verschiedenen Dienstleistern erleichtern, was zugleich mit einer höheren Effizienz und geringeren Kosten einhergeht. Doppeluntersuchungen können somit zum Beispiel vermieden werden.
Elektronische Gesundheitskarte – Funktionen und Nutzen
Die Gesundheitskarte wird von vielen Menschen eher stiefmütterlich behandelt. Bis zum nächsten Termin beim Hausarzt versauert sie bei den meisten im Portemonnaie. Dabei hat die eGK viel zu bieten, was das Leben von medizinischem Personal und Patienten deutlich vereinfacht. Die Funktionen erlauben durch die Zeitersparnis und die Verringerung der Bürokratie mehr Raum für die eigentliche ärztliche Behandlung. Das kann sich vor allem in Notfallsituationen sehr positiv auswirken.
E-Rezept
Seit Januar 2024 ist das Papierrezept out – das E-Rezept ersetzt es verpflichtend. Dieses stellt die Praxis für verschreibungspflichtige Medikamente aus, mit dem Ziel, Medikations- oder Übertragungsfehler zu vermeiden. Das Rezept wird nach Ausstellen und der elektronischen Unterschrift des Arztes auf der eGK gespeichert. In der Apotheke kann es nun abgerufen und eingelöst werden.
Ein Vorteil davon ist, dass Praxisbesuche für Folgerezepte, etwa bei Dauermedikation, erspart bleiben, denn innerhalb des Quartals reicht ein kurzer Anruf in der Praxis.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte für jeden Patienten wurde standardmäßig 2025 eingeführt. Nutzt man die Möglichkeit zum Widerspruch nicht, erhält man als Versicherter ab diesem Zeitpunkt automatisch eine digitale Akte, in der Arztbriefe, Befunde, Aufnahmen und weitere medizinische Daten gespeichert werden können. Den Zugriff darauf erhalten Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken über das Einscannen der elektronischen Gesundheitskarte. Dennoch können Patienten ihre Daten genau über eine App der Krankenkasse steuern. Möglich zum Beispiel ist eine spezifische Freigabe oder Verschlüsselung von Dokumenten für Praxen. So kann sichergestellt werden, dass nur die relevanten Personen Zugriff auf die Daten haben.
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Versichertenstammdaten
Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind die sogenannten Versichertenstammdaten gespeichert. Darunter versteht man den Namen, die Adresse, Geburtsdatum und das Geschlecht, aber auch die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus. Des Weiteren gibt es dort den Vermerk auf den Beginn und den Ablauf des Versicherungsschutzes. Beim Einlesen der Karte zum ersten Termin oder zu Beginn des Quartals werden die Daten der Karte mit denen der Krankenkasse online abgeglichen. Das führt zur Erkennung von ungültigen, verlorenen oder gestohlenen Karten und bringt den Vorteil, dass Krankenkassen nicht bei jeder Adressänderung eine neue Karte ausstellen müssen.
Notfalldaten
Im lebensgefährlichen Notfall sind gewisse Daten für medizinisches Personal, wie den Notfallsanitäter und Notarzt, von hoher Relevanz. Dazu zählen beispielsweise Vorerkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten, ein aktueller Medikamentenplan und weitere bekannte Diagnosen. Mit diesen Informationen kann man Behandlungsfehler vorbeugen und die Therapie der betroffenen Person optimal gestalten. Deshalb ist es für alle Beteiligten wichtig, dass die Informationen schnell und einfach zugänglich sind.
Die elektronische Gesundheitskarte bietet diese Möglichkeit. Jeder Patient kann die Informationen auf der Karte speichern. Im Notfall kann medizinisches Personal ohne PIN auf diese zugreifen. Außerhalb eines Notfalls trägt eine PIN zum Datenschutz bei.
Entscheidet man sich, die Daten zu hinterlegen, spricht man dafür am besten ärztliches Personal an. Dieses kann auf Patientenwunsch die Daten hinterlegen oder ändern.
Hinterlegungsorte wichtiger Dokumente
Ein weiterer wichtiger Punkt in der medizinischen Behandlung sind jedwede Dokumente, die einen Patientenwillen festhalten. Das können Organspendeausweise, Versorgungsvollmachten oder Patientenverfügungen sein. Wenn es schnell gehen soll, findet man selbst als Angehöriger oder Betroffener diese Dokumente nicht immer sofort. Auch dafür bietet die eGK eine Lösung. Ärztliches Personal kann die Informationen zu einem Hinterlegungsort der Dokumente auf der Karte speichern. So können verantwortliche Personen gezielt im Haushalt danach suchen.
Medikationsplan
Seit Oktober 2016 haben Versicherte, die mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, den Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Die Einnahme muss zusätzlich mindestens 28 Tage erfolgen. Der Plan erhält eine Übersicht aller Medikamente des Patienten, auch die Selbstmedikation, mitsamt dem Wirkstoff, der Dosierung, dem Einnahmegrund und sonstigen Hinweisen zur Einnahme. Das ermöglicht es sowohl dem medizinischen Personal als auch dem Patienten, den Überblick zu behalten.
Der Medikationsplan kann zwar in Papierform ausgegeben, allerdings auch sinnvollerweise auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Denn so ist er überall verfügbar. Das ist jedoch keine Pflicht und geschieht nur nach Wunsch des Patienten. Seit der Neuerung der ePA ist der Medikationsplan auch in dieser Akte hinterlegt.
Ein besonders wichtiger Vorteil ist das Erkennen von lebensgefährlichen Wechselwirkungen zwischen Medikamenten. Mögliche Wechselwirkungen werden dem Arzt sowohl bei der Erstellung des Plans als auch in der Apotheke beim Einlösen von Rezepten angezeigt. Das erhöht die Sicherheit des Patienten enorm, besonders wenn viele Medikamente notwendig sind.
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Elektronische Gesundheitskarte – Aufbau
Jede elektronische Gesundheitskarte folgt dem gleichen Aufbau, unabhängig davon, von welcher Krankenkasse sie stammt. Lediglich das Design und die Farbwahl unterscheiden sich.
Vorderseite
Auf der Vorderseite der Karte findet sich neben dem Lichtbild des Versicherten ein Microprozessorchip, welcher die persönlichen Daten enthält. Berechtigtes medizinisches Personal nutzt diesen zur Abrechnung. Außerdem findet sich bei neueren Karten eine kontaktlose Schnittstelle (Near Field Communication, kurz NFC). Diese ist für die Nutzung mit diversen Apps notwendig, etwa die E-Rezept-App.
Das Foto schützt vor Kartenmissbrauch. Kinder vor ihrem 15. Geburtstag sind nicht zu einem Foto verpflichtet. Auch Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht bei der Bilderstellung mitwirken können, sind von der Regelung ausgeschlossen. Es muss zudem nicht biometrisch sein, ein einfaches Passbild reicht aus.
Zusätzlich findet man auf der Vorderseite mittig unten noch die zehnstellige Versichertennummer, die den Versicherten lebenslang begleitet. Links daneben ist die Kassennummer, welche die Identifikation des Krankenkasse des Versicherten ermöglicht.
Oben rechts sind drei weitere Nummern abgedruckt. Die linke Nummer ist die CAN (Card Access Number), die man für NFC-Lesegeräte zwingend benötigt. Ohne diese Nummer ist ein Auslesen nicht möglich. Mittig ist die fortlaufende Kartenfolgenummer abgedruckt, mit der man alte von neuen Karten unterscheiden kann. Die rechte Nummer stellt das Generationenkürzel dar. Alle Karten unter G2 können nicht mehr ausgelesen werden.
Links neben diesen drei Nummern ist das NFC-Zeichen abgedruckt.
Rückseite
Auf der Rückseite ist das Unterschriftenfeld zu sehen. Ohne Unterschrift ist die Karte nicht gültig und sie muss vom Versicherten selbst geleistet werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum 15. Lebensjahr und andere Geschäftsunfähige. In diesem Fällen übernimmt der gesetzliche Vertreter das Unterschreiben.
Zudem kann man hinten die European Health Insurance Card (EHIC) einsehen. Mit dieser kann man außerhalb von Deutschland medizinische Leistungen im Falle eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung in allen Ländern der Europäischen Union und vielen weiteren europäischen Ländern in Anspruch nehmen. Beachten muss man bei dieser unbedingt das Ablaufdatum. Damit die EHIC gültig ist, müssen zudem alle Felder ausgefüllt sein.
Elektronische Gesundheitskarte – Datenschutz
Die elektronische Gesundheitskarte stellt einen wichtigen Fortschritt der Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Vor allem wegen der hochsensiblen Gesundheitsdaten sind Sorgen über die Sicherheit der Daten durchaus berechtigt. Es muss mit Datenlecks, Cyberangriffen und Missbrauch der Gesundheitsdaten gerechnet und besonders für diese Fälle Vorkehrungen getroffen werden.
Sicherheit bieten sollen moderne Verschlüsselungsverfahren wie die AES-256-Bit-Verschlüsselung in Kombination mit der Zwei-Faktor-Authentifikation. Letztere besagt, dass medizinisches Personal nur mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in Kombination mit der eGK ein Zugriff auf die Daten ermöglicht.
AES-256-Bit-Verschlüsselung
Der Advanced Encryption Standard (AES) ist Industriestandard der Datensicherung. Dieser Standard ist in drei Formen verfügbar: 128-Bit, 192-Bit und 256-Bit. Letztere Variante ist die Sicherste. Grundlegend versteht man unter dieser Verschlüsselung eine Blockchiffre, in diesem Fall mit einer 256-Bit-Schlüssellänge. Diese Form gilt als extrem sicher und ist der zum jetzigen Zeitpunkt sicherste verfügbare Verschlüsselungsalgorithmus, der auch in Regierungs- und Militäranwendungen eingesetzt wird.
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Häufige Fragen
- Ist die neue elektronische Gesundheitskarte Pflicht?
- Was sieht der Arzt auf der elektronischen Gesundheitskarte?
- Wie kann ich die elektronische Gesundheitskarte freischalten?
- Welche App kann die elektronische Gesundheitskarte auslesen?
Ja, die elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht. Seit dem 1. Januar 2015 gilt sie als alleiniger Versicherungsnachweis für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Ohne sie kann man keine medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen. Die eGK ist also nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Standardmäßig enthält die eGK administrative Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Angaben zur Krankenkasse. Medizinische Daten wie Notfalldaten oder Medikationspläne können nur mit ausdrücklicher Zustimmung und Eingabe der PIN auf der Karte gespeichert und vom Arzt eingesehen werden. Eine Ausnahme dazu ist ein lebensgefährlicher Notfall, bei dem keine PIN-Eingabe erforderlich ist.
Um die erweiterten Funktionen der eGK zu nutzen, benötigt man eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), die man von der Krankenkasse erhält. Mit dieser PIN kann man beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen oder E-Rezepte verwalten. Die Freischaltung erfolgt in der Regel über die App der Krankenkasse oder durch persönliche Identifikation bei der Krankenkasse.
Es gibt mehrere Apps, die die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auslesen können, allen voran die offizielle “E-Rezept”-App der gematik und die “ePA-App” (elektronische Patientenakte), die jede Krankenkasse anbietet. Voraussetzung ist ein NFC-fähiges Smartphone und die PIN zur eGK. Die Apps ermöglichen zum Beispiel Zugriff auf Rezepte, Medikationspläne oder Notfalldaten.
- Elektronische Gesundheitskarte, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... , (Abrufdatum: 24.05.2025)






