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Mit dem 1. Juli 2025 tritt Deutschlands erste Fortbildungsordnung für Pflegefachpersonen in Kraft. Sie wurde im November 2024 entwickelt und gilt für Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz. Die neue Bestimmung regelt das Recht aber auch die Pflicht für Fachkräfte in der Pflegekammer, ihre Fähigkeiten zu erweitern und ihr Wissen auf dem neusten Stand zu halten.
Für andere Berufe (beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte) gilt eine solche Ordnung bereits länger. Die Fortbildungsordnung in Rheinland-Pflanz ist ein weiterer Schritt in Richtung neuer Anerkennung und Würdigung des Pflegeberufs. Ob andere Bundesländer nachziehen, bleibt abzuwarten: Einige Pflegekammern befassen sich noch mit dem Aufbau. In Nordrhein-Westfalen stellte man schon Anfang 2024 eine Weiterbildungsordnung vor. Diese dient aber den Berufsweiterbildungen in der Pflege und ist keine allgemeine Fortbildungsordnung.
In diesem Artikel findet sich eine Übersicht zu den Zielen und Inhalten der neuen Fortbildungsordnung.
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Was ist eine Fortbildungsordnung?
Eine Fortbildungsordnung gilt als verbindliches Regelwerk, das Ärztekammern oder anderen berufsständischen Organisationen (wie die neueren Pflegekammern) erlassen. Sie regelt die Inhalte, Ziele, Strukturen und Nachweise der kontinuierlichen fachbezogenen Fortbildung. Sie legt fest, wie Fachkräfte ihr Wissen nach Abschluss der Ausbildung oder Fachweiterbildung kontinuierlich aktualisieren und vertiefen müssen, um den medizinischen Fortschritt und die Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen. Die Fortbildungsordnung enthält meist auch Vorgaben zur Punktebewertung sowie zu anerkannten Fortbildungsformaten (z. B. Kurse, Kongresse, E-Learning). Für Kammermitglieder ist die Fortbildung verpflichtend, für freiwillige Mitglieder ist sie als offene Einladung zu verstehen.
Ziele der Fortbildungsordnung Pflege
Die neue Fortbildungsordnung der Pflege in Rheinland-Pfalz entspricht einer Verkörperung des schon in früheren Zeiten niedergeschriebenen Selbstverständnisses des Pflegeberufs in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland. Von nun an soll sie als organisierte Fortbildungsmöglichkeit dienen, um Pflegefachpersonen in ihrem Wissen und Handeln über deren ganzes Berufsleben hinweg auf dem neusten Stand zu halten. Man will Pflegekräfte motivieren, ihre Fähigkeiten auszubauen, zu verbessern und dauerhaft zu lernen. Insgesamt soll dies das Bewusstsein für die Profession als Ganzes stärken.
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40 Fortbildungspunkte nötig
Der Fortbildungszyklus (also die Zeit, in der eine gewisse Zahl an Fortbildungspunkten erreicht werden muss) startet einmalig am 1. Juli 2025 mit Inkrafttreten der Fortbildungsordnung Pflege in Rheinland-Pfalz und anschließend immer mit der neuen Mitgliedschaft in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Er kann durch Unterbrechungen, die länger als drei Monate andauern (Elternzeit, Mutterschutz, Krankheit, Pflege von Angehörigen) verlängert werden. Dies gilt nicht für Urlaubszeit.
Insgesamt müssen Fachkräfte innerhalb des Zyklus 40 Fortbildungspunkte erarbeiten. Wie viele Punkte eine Fortbildung einbringt, hängt von der Art, Dauer und dem Format des Lehrgangs ab. Die Mitglieder haben Nachweise zu führen und müssen diese nach Aufforderung bei der Pflegekammer einreichen.
Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen
Die Fortbildungsordnung für die Pflege in Rheinland-Pfalz macht klare Angaben zu den Punkten, die für die jeweiligen Fortbildungsformate zu erreichen sind. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht zu den Angaben der Fortbildungsordnung. Eine Fortbildungseinheit (FE) entspricht 45 Minuten.
| Format | Fortbildungspunkte (FBP) pro Einheit | Maximal anerkannte Einheiten pro Zweijahreszyklus |
|---|---|---|
| Seminare, Workshops, Kurse | 1 FBP pro Fortbildungseinheit (FE) | 8 FBP pro Tag |
| Absolvierte Module von Weiterbildungen/Studiengängen | 1 FBP pro FE | 8 FBP pro Tag |
| Kongress, Tagung, Forum, Symposium | 1 FBP pro FE | 6 FBP pro Tag |
| Kurzfortbildung im eigenen Praxisfeld (mind. 30 Min. + 15 Min. Vor-/Nachbereitung) | 1 FBP pro FE | 1 FBP pro Tag |
| Tätigkeit als Referent:in | 1 FBP pro FE | 8 FBP pro Tag |
| Verfassen von Fachartikeln, Buchbeiträgen | 4 FBP pro Beitrag | 8 FBP pro Zweijahreszyklus |
| Mitarbeit in Arbeitsgruppe bzw. Qualitätszirkel (mind. 1x pro Quartal für mind. 1 Jahr) | 1 FBP pro Sitzung | 10 FBP pro Zweijahreszyklus |
| Teilnahme an Supervision, Kollegialer Beratung, (ethischer) Fallbesprechung, Journal Club (mind. 1x pro Quartal für mind. 1 Jahr) | 1 FBP pro Sitzung | 10 FBP pro Zweijahreszyklus |
| Abonnement einer Fachzeitschrift, Onlinezugänge zu Fachzeitschriften und/oder Datenbanken | 1 FBP pro Abonnement | 3 FBP pro Zweijahreszyklus |
| Mitgliedschaft in einem Berufs-/Interessenverband (keine KdöR) | 1 FBP pro Mitgliedschaft | 3 FBP pro Zweijahreszyklus |
| E-Learning über nachweisbare Pflegebildungslernplattformen | 1 FBP pro FE | 10 FBP pro Zweijahreszyklus |
Quelle: Anlage 1 der Fortbildungsordnung gemäß §2 Abs. 3 (Stand 27.01.2025)
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- Fortbildungsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (vom 27.01.2025)







