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Medi-Karriere Magazin Pflegeversicherung

Pflegeversicherung: Definition, Leistungen und Beiträge

Pflegeversicherung: Definition, Leistungen und Beiträge

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Gesetzliche Pflegeversicherung
  3. Private Pflegeversicherung
  4. Leistungen
  5. Finanzierung
  6. Weitere Pflichtversicherungen
  7. Stellenangebote

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland. In jungen Jahren an Pflegebedürftigkeit zu denken und sich mit Risiken und Zusatzversicherungen auseinanderzusetzen, scheint vielen schwer zu fallen. Tatsächlich kann die Pflegebedürftigkeit aber jeden treffen, auch schon in jungen Jahren. Eine Pflegeversicherung sichert einen finanziell für den Bedürftigkeitsfall ab und zahlt eine Grundleistung für Bedürftige je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Was genau die Pflegeversicherung macht, welche Leistungen sie erbringt, aber auch wer versichert ist und welche Beiträge zahlen muss, klärt die folgende Übersicht.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Gesetzliche Pflegeversicherung
  3. Private Pflegeversicherung
  4. Leistungen
  5. Finanzierung
  6. Weitere Pflichtversicherungen
  7. Stellenangebote

Pflegeversicherung – Definition

Die Pflegeversicherung ist eine Vorsorge gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Sobald bei einem/-r Betroffenen die Selbstständigkeit aus gesundheitlichen Gründen – etwa durch Unfälle oder Krankheiten – eingeschränkt ist und er/sie auf die Hilfe anderer angewiesen ist, gilt er/sie als pflegebedürftig.

Die Einschränkung muss dabei nicht körperlich, sondern kann auch kognitiv oder psychogen sein. Der Zustand muss gesetzlich vorgeschrieben in einer gewissen Schwere und „auf Dauer“ – also länger als sechs Monate – vorliegen, damit die Pflegeversicherung greift. Darüber hinaus dient die Pflegeversicherung der Unterstützung, wenn Hilfsmittel (beispielsweise ein Pflegebett) benötigt werden. Auch pflegende Angehörige zu Hause können durch die Pflegeversicherung Hilfe erhalten.

In Deutschland ist die Pflegeversicherung nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verpflichtend. Die Versicherung läuft häufig über die Krankenkassen, wobei sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen eigene Zweige für die Pflegeversicherung haben.

Vorübergehende Pflege

Nicht jeder Pflegefall ist ein Fall für die Pflegeversicherung: Wer lediglich vorübergehend auf Hilfe angewiesen ist und beispielsweise eine Rehabilitation macht, bekommt finanzielle Hilfen von der Unfallversicherung, Sozialhilfe, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und/oder der Krankenversicherung.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung läuft über sogenannte Pflegekassen, die an die gesetzlichen Krankenkassen angegliedert sind. Wer gesetzlich versichert ist, ist automatisch auch bei einer Pflegekasse. Ein anderer Begriff für diese Art ist die „soziale Pflegeversicherung“, die als Grundsicherung dienen soll. Je nach Pflegegrad unterstützt die Kasse die Betroffenen mit einem Anteil der Kosten.

Das Prinzip der Verteilung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist für alle gleich und läuft unabhängig von den Beiträgen, sondern nach Bedarf.

Private Pflegeversicherung

Wer privat krankenversichert ist, fällt nicht unter die gesetzliche Pflegeversicherung, hat aber dennoch die Pflicht, sich für den Pflegefall abzusichern. Dies kann bei der gleichen Gesellschaft wie für die Krankenversicherung sein, muss es aber nicht.

Eine private Pflegeversicherung kann – vor allem in Kombination mit einer Pflegezusatzversicherung – den Eigenanteil der Kosten im Pflegefall vermindern. Wie hoch der Kostenanteil, den die private Pflegeversicherung letztendlich übernimmt, ist, hängt von den Beiträgen der Zahler/innen ab und kann je nach Versicherung beispielsweise mit den Mitgliedsjahren steigen.

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Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger Intensivstation (m/w/d)
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MFA / Pflegefachkraft / Rettungssanitäter mobile Blutspende (m/w/d)
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MFA / Pflegefachkraft / Rettungssanitäter mobile Blutspende (m/w/d)
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MFA / Pflegefachkraft / Rettungssanitäter mobile Blutspende (m/w/d)
Bensheim
DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gGmbH
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MFA / Pflegefachkraft / Rettungssanitäter mobile Blutspende (m/w/d)
Sinsheim
DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gGmbH
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Private Pflegezusatzversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung kann man freiwillig abschließen, um die finanzielle Lücke zu schließen, die aus der Pflegeversicherung hervorgeht. Damit lassen sich etwa die Kosten einer stationären Unterbringung oder eines ambulanten Pflegedienstes abdecken, ohne ein finanzielles Risiko dafür einzugehen.

Ob eine Pflegezusatzversicherung für einen selbst sinnvoll ist, muss man individuell entscheiden. So können eventuell durch einen Pflegefall anfallende Kosten auch durch privates Vermögen, beispielsweise nach Investitionen oder durch Einnahmen aus Immobilien gedeckt werden, ohne möglicherweise lebenslang eine weitere Versicherung bezahlen zu müssen.

Bei der Entscheidung, ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist oder nicht, können folgende Fragen helfen:

  • Wie ist die eigene Vorstellung von der Pflege im Alter? Bevorzugt man teure Pflegeheime?
  • Wie könnte der zukünftige Pflegegrad ausfallen? Wie hoch ist die Pflegebedürftigkeit bei Familienmitgliedern?
  • Lässt sich die gewünschte Pflegeform durch die eigene finanzielle Situation im Alter tragen? Besitzt man ein Vermögen oder wird man eine gute Rente erhalten?
  • Wie ist die Unterstützung durch Angehörige? Gibt es Verwandte, die bereit wären, die Pflege zu übernehmen? (Gibt es Fachkräfte unter den Angehörigen?) Können Angehörige eine finanzielle Unterstützung bieten?

Pflegeversicherung – Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab: Je nachdem, welche Art der Pflege man bevorzugt, welchen Pflegegrad man hat und welche pflegende Unterstützung man von Angehörigen erhält, fallen die Leistungen der Pflegeversicherungen unterschiedlich aus:

Ambulante Pflege

Wer sich gegen (teil-)stationäre Pflegemodelle und für eine Pflege zu Hause entscheidet, kann auf verschiedene Arten von der Pflegeversicherung unterstützt werden. Die Versicherung kann dabei Geld für die Pflege direkt bezahlen oder nach dem Kostendeckungsprinzip für verschiedene pflegerische Leistung aufkommen.

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege ist ein teilstationäres Pflegemodell für Pflegebedürftige, die beispielsweise von berufstätigen Angehörigen Unterstützung erhalten und zu Geschäftszeiten weitere Hilfe benötigen. In der Tages- oder Nachtbetreuung erhalten die Pflegebedürftigen Mahlzeiten, die nötige Pflege und profitieren von Betreuungsangeboten sowie von sozialen Kontakten.

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Esslingen am Neckar
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Teamleitung Pflege - SZ Dietenheim (m/w/d)
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Stationäre Pflege

Bei stationärer Pflege denken viele an Pflegeheime. Doch es gibt auch noch andere Modelle, die das Prinzip der stationären Pflege nutzen: In Wohngruppen kann man beispielsweise mit mehreren Pflegebedürftigen zusammenwohnen und von einem sozialen Zusammenhang sowie von einer oder mehreren Betreuungskräften profitieren.

Auch betreutes Wohnen in Wohnanlagen können eine Form der stationären Pflege sein. Letztendlich muss sich jeder selbst für eine passende Pflegeform entscheiden. Die stationäre Pflege ist häufig nicht in ihrer Gesamtheit von der Pflegeversicherung abgedeckt, sodass Betroffene einen gewissen Eigenanteil beitragen müssen.

Weitere Leistungen

Nicht nur die Pflege selbst, sondern auch andere Leistungen können von der Pflegeversicherung (zumindest teilweise) abgedeckt werden. Dies betrifft in den meisten Fällen die ambulante Pflege zu Hause. Aber auch in einem Heim können Sachleistungen, beispielsweise ein Rollator bei eingeschränkter Funktion der Beine, den Pflegebedürftigen zu Gute kommen. Folgende Unterstützungsmaßnahmen kann die Versicherung decken:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen und Pflegedienste
  • Einzelpflegekräfte
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Soziale Absicherung
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnungsanpassung

Pflegegrade

Durch das Pflegestärkungsgesetz 2 wurden im Jahr 2017 die zuvor geltenden Pflegestufen durch Pflegegrade von 1 bis 5 ersetzt. Letztere bestimmen seitdem die Höhe der finanziellen Leistungen, die die Pflegeversicherung leistet. Die Pflegegrade reichen dabei von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bis hin zur schwerwiegendsten Abhängigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege.

Mit höheren Pflegegraden steigt der Anspruch auf monatliche Zuwendungen, etwa in Form des Pflegegelds, Pflegesachleistungen und Teil- oder vollstationäre Pflege. Bei vollstationärer Pflege erhalten Betroffene je nach Pflegegrad folgende maximalen Leistungen:

Pflegegrad maximale monatliche Leistung
1 125 Euro
2 770 Euro
3 1.262 Euro
4 1.775 Euro
5 2.005 Euro

Nachdem man einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt hat, wird dieser in einem Zeitraum von 25 Tagen bearbeitet und ein/e Gutachter/in schätzt die Schwere der Pflegebedürftigkeit ein. Dabei werden die folgenden Kriterien beachtet:

  • Mobilität (10 Prozent)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent*)
  • Verhaltensweisen und psychische Belastung (15 Prozent *)
  • Selbstversorgung (40 Prozent)
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)
  • Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent)

*fließt aus einem der Bereiche mit ein (höherer Wert)

Die Zahlen in Klammern beschreiben dabei die Gewichtung der Kriterien. Pro Kategorie gibt es bis zu 16 Punkte, die vergeben werden können. Personen ab 12,5 Punkte bekommen Pflegegrad 1, mit aufsteigender Punktezahl steigt auch der Pflegegrad.

Pflegeversicherung – Finanzierung

Ein großer Teil der Pflegeversicherung wird durch die Beiträge der Mitglieder gedeckt.

Die soziale Pflegeversicherung basiert auf den Einkommensabhängigen Beiträgen. Im Jahr 2023 liegt die Höhe dieser Beiträge bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Eine Ausnahme bilden Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze: Arbeitnehmer/innen unter diesem Gehalt müssen keine Pflegeversicherung zahlen. Kinderlose Versicherte ab dem Alter von 23 Jahren zahlen solidarisch einen etwas höheren Betrag von 3,40 Prozent des Bruttoeinkommens.

Seit 2022 trägt zudem die Bundesregierung einen Teil der Kosten für die Pflegeversicherung. Hier handelt es sich um eine Bezuschussung von jährlich einer Milliarde Euro, die die höhere Bedürftigkeit durch die Corona-Pandemie decken soll.

Auch private Pflegeversicherungen decken ihre Beiträge durch die Beiträge ihrer Versicherten. Hier hängen die Sätze aber nicht vom jeweiligen Einkommen, sondern von den Leistungen, dem eigenen Risiko der Beitragszahler/innen und vom Alter ab. Wer sich früh privat versichern lässt, kann also den Beitrag geringhalten. Diskriminierende Beitragsfestlegung – beispielsweise anhand des Geschlechts oder einer ethnischen Zugehörigkeit – ist gesetzlich verboten.

Beiträge und Beitragssätze

Wie sehen die Beiträge zur Pflegeversicherung im Konkreten aus? Die folgende Tabelle gibt eine beispielhafte Übersicht über die Beiträge in verschiedenen Einkommensstufen:

Beitragspflichtiges Einkommen Betrag beim Beitrag von 3,05 Prozent Betrag beim Beitrag von 3,40 Prozent
800 Euro 24,4 Euro 27,2 Euro
1.000 Euro 30,5 Euro 34 Euro
2.000 Euro 61 Euro 68 Euro
3.000 Euro 91,5 Euro 102 Euro
4.000 Euro 122 Euro 136 Euro
4.987,5 Euro 152,12 Euro 169,58 Euro
5.000 Euro 152,12 Euro 169,58 Euro

Beim Einkommen von 4.987,50 Euro handelt es sich um die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Ab diesem Betrag steigt der Beitrag – auch bei steigendem Einkommen – nicht mehr.

Weitere Pflichtversicherungen

In Deutschland sind mehrere Versicherungen für alle Bürger/innen verpflichtend. Die Pflicht zur Sozialversicherung gibt es dabei schon länger als eine Haftpflichtversicherungspflicht. Folgende Versicherungen muss jede/r Bürger/in in Deutschland abschließen:

  • Sozialversicherung (bestehend aus Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung)
  • Haftpflichtversicherung (beispielsweise KfZ-, Berufs-, Betriebs- oder Tierhaftpflichtversicherung)
  • Insolvenzversicherung

Passende Stellenangebote für Pflegekräfte

Wer aktuell auf der Suche nach einer Stelle als Pflegefachkraft ist, findet bei Medi-Karriere gibt es zahlreiche Stellenangebote. Hier gibt es beispielsweise Jobs als Altenpfleger/in, Pflegefachkraft-Stellen oder allgemein freie Stellen in der Krankenpflege.

Häufige Fragen

  1. Was versteht man unter Pflegeversicherung?
  2. Die Pflegeversicherung ist die finanzielle Grunddeckung der Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit auftreten. Sie greift, wenn zu einem gewissen Schweregrad die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und Betroffene dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Man kann sich gesetzlich oder privat pflegeversichern.

  3. Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2023?
  4. Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung sind 2023 auf 3,05 Prozent den steuerpflichtigen Einkommens gesetzt. Kinderlose Personen ab 23 Jahren müssen einen etwas höheren Beitrag von 3,40 Prozent zahlen. Die Beitragssätze von privaten Versicherungen hängen vom eigenen Risiko und den gewünschten Leistungen ab.

  5. Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?
  6. Die Pflegeversicherung folgt in Deutschland der Krankenversicherung. Sprich: Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, ist automatisch auch bei der anhängenden Pflegekasse versichert. Privatpatienten/-innen müssen sich bei einer privaten Pflegeversicherung melden. Generell muss jeder eine Pflegeversicherung haben.

  7. Was kostet die Pflegeversicherung im Monat?
  8. Die monatlichen Kosten der Pflegeversicherung hängen von mehreren Faktoren ab: bei der gesetzlichen Versicherung zahlt man Beiträge anhand des steuerpflichtigen Einkommens, höchstens aber 169,58 Euro. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung können nach Risiko und Einstiegsalter variieren.

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Quellen
  1. Pflegeversicherung, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20284/pflegeversicherung/ (Abrufdatum 10.05.2023)
  2. Pflegezusatzversicherung, https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abrufdatum 10.05.2023)
  3. Pflegegrade, https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abrufdatum 10.05.2023)
  4. Pflegestärkungsgesetz – alle Leistungen zum Nachschlagen, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum 10.05.2023)
Redaktion
Lilli Abstein
Lilli Abstein
Medizinstudentin
Zuletzt aktualisiert: 13.05.2024
Themen: Alle Themengebiete, News und Politik, Pflege
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