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Mit der Einführung der sogenannten Aktivrente ab 2026 öffnet sich ein zusätzlicher Weg, den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand flexibler und attraktiver zu gestalten. Die deutsche Arbeitswelt steht vor tiefgreifenden Veränderungen: Der demographische Wandel, der Mangel an Fachkräften und der Wunsch vieler Menschen, auch jenseits der regulären Rentenaltersgrenze aktiv zu bleiben, verlangen nach neuen Lösungen.
Die neue gesetzliche Regelung soll es ermöglichen, im Rentenalter weiterzuarbeiten, ohne steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Damit könnte die Aktivrente nicht nur Angestellte entlasten, sondern auch Unternehmen unterstützen und einen Beitrag zur Sicherung von Wissen, Erfahrung und personellen Ressourcen im Arbeitsmarkt leisten.
Alles Wissenswerte zur Aktivrente erklärt der folgende Artikel.
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Aktivrente – Definition
Die Aktivrente ist eine Form der Steuerbefreiung, die ab Januar 2026 für Menschen eingerichtet werden soll, die trotz erreichter gesetzlicher Renteneintrittsgrenze noch einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Mit dieser neuen Regelung dürfen sie bis zu 2.000 Euro monatlich, jährlich also bis zu 24.000 Euro dazuverdienen, ohne diese versteuern zu müssen. Im Grunde handelt es sich um ein Steuergeschenk, wobei allerdings weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Begünstige sind alle diejenigen, die in nicht selbstständiger Arbeit tätig sind. Die Grenze gilt entsprechend des Sozialgesetzbuches (SGB), einschließlich der stufenweisen Anhebung bis zum Jahrgang 1964. Schon seit 2023 gilt keine Grenze mehr, ab der ein Zuverdienst bei Rentenanspruch die Altersrente mindert. Sie wird also durch die Aktivrente ebenfalls nicht beeinflusst werden.
Voraussetzungen, um die Aktivrente zu beziehen, schließen den Arbeitsbeginn ab 2026 ein, einen Verdienst unter 2.000 Euro im Monat sowie die Tätigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis. Heißt: Wer 3.000 Euro im Rentenalter verdient, muss nur 1.000 davon versteuern. Selbstständige Arbeiten, Gewerbe und freiberufliche Tätigkeiten können nicht bei der Aktivrente berücksichtigt werden.
Aktivrente – Aktuelle Lage
Der Fachkräftemangel in Deutschland verschärft sich seit Jahren stetig. Trotz Zuwanderung von Arbeitskräften, lassen sich der demographische Wandel, niedrige Geburtenraten und der Renteneintritt der „Baby-Boomer“ nicht ausgleichen. Gerade in administrativen und körperlich wenig belastenden Tätigkeiten sind viele Arbeitnehmende jedoch noch so fit, dass theoretisch ein Arbeiten über das Rentenalter hinaus möglich ist. Prinzipiell ist es schon jetzt so, dass Angestellte länger arbeiten können und so auch jetzt schon ihre Rente unabhängig der Aktivrente ausbauen können.
Auch wer bereits Rente bezieht, kann diese durch eine Tätigkeit erhöhen. Dafür müssen jedoch weiterhin Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden, was wiederum vom aktuellen Lohn abgeht. Wer bereit ist, die Renteneintrittsgrenze nach hinten zu schieben, profitiert sogar noch deutlicher: Für jeden Monat des Hinauszögerns gibt es nämlich einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Nach einem Jahr des verlängerten Arbeitslebens hat man so bereits sechs Prozent mehr Rente erarbeitet.
Die Aktivrente soll on top auf diese Aspekte als finanzieller Anreiz wirken, länger im eigenen Beruf zu verbleiben als gesetzlich vorgegeben. So kann man auch nach Renteneintritt mit beispielsweise einer 50 Prozent-Stelle das finanzielle Polster verbessern.
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Aktivrente – Vorteile für Arbeitnehmer
Die geplante Aktivrente kann sich für Angestellte in mehrfacher Hinsicht positiv auswirken. Besonders bedeutsam ist, dass ältere Beschäftigte mehr finanzielle Freiheit gewinnen: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchte, kann sein Einkommen spürbar erhöhen, ohne dass ein großer Teil davon durch Steuern verloren geht. Dadurch steigt der reale Nettoverdienst, was sowohl zur Sicherung des Lebensstandards als auch zur Bewältigung steigender Lebenshaltungskosten beitragen kann.
Zugleich bietet das Modell die Möglichkeit, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Menschen, die gerne weiterhin beruflich aktiv bleiben oder den sozialen Kontakt am Arbeitsplatz schätzen, erhalten einen zusätzlichen Anreiz, ihre Fähigkeiten einzubringen. Für viele entsteht dadurch ein Gefühl von Wertschätzung und Selbstbestimmtheit. So lässt sich beispielsweise auch ohne große finanzielle Verluste die Arbeitszeit Schritt für Schritt reduzieren.
Auch gesundheitlich und psychosozial kann die längere Erwerbstätigkeit Vorteile bringen: Strukturen bleiben erhalten, Isolation wird vorgebeugt, und das Selbstwirksamkeitserleben bleibt gestärkt. Insgesamt unterstützt die Aktivrente somit ältere Beschäftigte darin, selbstbestimmt zu entscheiden, wie sie ihre letzten Berufsjahre gestalten möchten – finanziell abgesichert und ohne steuerliche Nachteile.
Vorteile für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber kann die Einführung der Aktivrente mehrere Vorteile mit sich bringen. Da ältere Beschäftigte finanziell stärker entlastet werden, steigt ihre Bereitschaft, länger im Unternehmen zu bleiben. Kompromisse in Gehaltsverhandlungen könnten dank des höheren Nettolohns vom Brutto schneller erreicht werden – so die Hoffnung. Das hilft Arbeitgebern, erfahrene Fachkräfte zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gleichzeitig bleiben wertvolles Wissen, Routine und betriebliche Stabilität erhalten.
Unternehmen profitieren zudem von geringeren Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten, weil weniger Personal neu gesucht oder geschult werden muss. Die Möglichkeit, ältere Mitarbeitende flexibler einzusetzen, stärkt außerdem die Personalplanung und erhöht die betriebliche Kontinuität. Insgesamt kann die Aktivrente damit eine wichtige Säule zur Sicherung qualifizierter Arbeitskräfte sein.
Aktivrente – Rechtlicher Rahmen
Die Aktivrente ist eigentlich der Entwurf zum „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“ und basiert auf dem Renteneintrittsalter nach dem sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI). Hiernach wurde die Altersgrenze ab den Jahrgängen 1947 bis 1964 schrittweise auf 67 angehoben, wo sie für alle Personen, die nach 1964 geboren sind, auch heute noch liegt (§ 35 Satz 2 oder § 235 Abs. 2 SGB VI). Die Bezüge aus der Aktivrente sind dabei jedoch unabhängig von der Regelaltersrente oder anderen Bezügen. Konkret ausgeschlossen sind:
- Zuwendungen aus Betriebsveranstaltungen
- Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge aus früheren Dienstleistungen
- Beiträge der betrieblichen Altersversorgung
Der Steuerfreibetrag gilt neben dem geltenden Grundfreibetrag von 12.000 Euro jährlich. Er ist vom sogenannten Progressionsvorbehalt befreit, erhöht also auch nicht die Steuerlast der bereits zu versteuernder Rente. Die steuerfreien Einnahmen werden in der Lohnsteuer festgehalten und sind nach Einkommenssteuergesetz beitragspflichtig. Sie werden ebenfalls als Einkommen bei Wohngeld berücksichtigt.
Ist die Aktivrente rechtlich umsetzbar?
Kritische Stimmen zur Aktivrente beziehen sich vor allem auf die verfassungsrechtlichen Fragen bezüglich ihrer Umsetzbarkeit. Neben Opposition klagen auch Gewerkschaften und Sozialverbände über den Ausschluss von Selbstständigen, Angestellte im Beamtenverhältnis sowie Kunst- und Kulturschaffenden. Auch der Unterschied zwischen der Besteuerung von Arbeit der Menschen unter Renteneintrittsalter ist Teil der auch rechtlichen Position. Die Regierung um Merz (CDU) sieht keine rechtlichen Hürden.
Fazit
Die Aktivrente wird von der aktuellen Bundesregierung als Gamechanger im Kampf gegen den Fachkräftemangel gehandelt. Wie viel Wirkung sie letztendlich haben wird, bleibt jedoch offen. Immerhin rechnet man aktuell mit einem Ausstieg von 400.000 Menschen netto aus der Beschäftigung. Im Gesetzesentwurf wird jedoch nur davon ausgegangen, dass etwa 168.000 Beschäftigte von der Aktivrente profitieren würden – pessimistischere Studien rechnen mit etwa 30.000. Gleichzeitig gehen beispielsweise Landwirte leer aus.
Auch richtet sich das Gesetz vor allem an Beschäftigte in Berufen, die nicht körperlich belastend sind. Schwerstarbeit wie der Pflegeberuf zwingt Fachkräfte meist sogar schon früher als der gesetzliche Renteneintritt aus dem Beruf. Die Kosten für diese Steuerbefreiung belaufen sich auf etwa 890 Millionen Euro pro Jahr. Die Hoffnung: Einen Teil des Fachkräftemangels ausgleichen und gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln, um so diese Kosten wieder auszugleichen. Ob diese Erwartungen der Bundesregierung eintreten, kann man nur abwarten.
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- Bundesministerium für Justiz- und Verbraucherschutz, Einkommenssteuergesetz (EStG) § 6, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: Zugriff 24.11.2025)
- Bundesregierung, Antwort auf die kleine Anfrage […] der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, https://dserver.bundestag.de/... , 14,07,2025 (Abrufdatum: 24.11.2025)
- Sozialgesetzbuch, § 235 SGB VI Regelaltersrente, https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/... (Abrufdatum: 24.11.2025)








