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Eine bedarfsgerechte Personalbemessung gehört zu den Grundlagen eines tragenden Arbeitsumfeldes im Pflegeberuf. Mit der überarbeiteten Pflegepersonalregelung PPR 2.0 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Weichen für eine zukunftsorientierte Personalplanung gestellt.
Doch die Umsetzung der Personalziele in den Kliniken ist komplex. Das stellte Katharina Hoffmann vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beim Hauptstadtkongresses in Berlin klar. Alle weiteren Infos liefert dieser Artikel.
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Pflegepersonalbemessung nach PPR 2.0: Aktueller Stand
Mit Inkrafttreten der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Sommer 2024 wurde die regelmäßige Personalstandserhebung nach PPR 2.0 in den Krankenhäusern verpflichtend. Die ersten Datensammlungen begannen im Oktober 2024, die entsprechenden Datensätze mussten die Kliniken im Januar 2025 übermitteln.
Was ist die PPR 2.0?
Die PPR 2.0 ist ein Instrument zur Bemessung des Personalbedarfs in Kliniken. Sie wurde von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) und Ver.di entwickelt und stellt eine Erneuerung und inhaltliche Erweiterung der früheren PPR dar.
Die PPR 2.0 bezieht sich auf Normalstationen in der Erwachsenenmedizin sowie auf pädiatrische Normal- und Intensivstationen.
Parallel begann ein neuer Abschnitt im WiWePP, einem Projekt zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung 2.0, das aktuell vom Unternehmen KPMG durchgeführt wird. WiWePP berücksichtigt neue Entwicklungen in der Pflege, passt die Erfassungskriterien an und hilft, die digitale Dokumentation und die objektive Bewertung des Pflegeaufwandes zu verbessern.
Zudem enthält es Elemente, die nicht direkt der aktiven Pflege am Bett zuzuordnen sind. Dazu gehören etwa der Patiententransport, Praxisanleitungen, die emotionale Begleitung der Patienten und Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Durch die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Kriterien soll der Pflege- und Personalbedarf realistischer dargestellt werden.
WiWePP und seine Einflüsse auf das PPR 2.0 verlaufen in wiederholenden Zyklen aus Analyse, empirischer Anwendung und Konvergenzphasen. In diesen werden aus den Ergebnissen neue Vorgaben formuliert. So sollen im Rahmen eines dynamischen Prozesses die Kliniken ihre Personalbemessung in der Pflege immer wieder neu durchführen und ihre Personaldecke schrittweise ausbauen.
Personalbemessung in anderen Bereichen sowie Berufsgruppen der Kliniken
Für Intensivmedizinische Stationen in der Erwachsenenmedizin gibt es aktuell noch keine einheitlichen Vorgaben zur Personalbemessung. Eine Option hierzu ist INPULS, ein Personalbemessungsinstrument von KPMG, das 2024 im klinischen Kontext erprobt wurde und bei entsprechender Eignung künftig bundesweite Anwendung finden könnte.
Für den ärztlichen Dienst sieht das BMG aktuell ein eigenes System vor, das ÄPS-BÄK. Dieses befindet sich 2025 in der empirischen Prüfung. Über eine verpflichtende Etablierung in den Kliniken kann voraussichtlich Ende 2025 abgestimmt werden.
Weitere Verfahren befinden sich derzeit in der Entwicklung, sodass die Personalbemessung schrittweise für alle Kliniksektoren erneuert wird.
Grundlage der Personalbemessung mittels PPR 2.0
Bei der Datenerhebung entsprechend PPR 2.0 erfolgt eine tägliche Einteilung aller Patienten der Stationen in die Übergruppen Allgemeine Pflege (Stufe A, umfasst zum Beispiel Körperpflege und Nahrungsaufnahme) sowie Spezialpflege (Stufe S, betrifft individuelle Spezialbedarfe wie beispielsweise Wundmanagement), jeweils mit Intensitätsgrad 1 bis 4.
Alle Leistungsstufen entsprechen einem Aufwandswert in Minuten, zudem werden Grund- und Fallwerte berechnet und Tag- sowie Nachtschicht separat gewertet. Die so entstehenden individuellen Zielwerte der Patienten ergeben in ihrer Summe den Pflegepersonalbedarf der Abteilung bzw. in Hochrechnung der gesamten Einrichtung.
Man stellt das Erfüllen der Bedarfe dem gegenüber. Dabei werden Pflegehilfskräfte aktuell zu 20 Prozent angerechnet, Auszubildende und Studierende im zweiten und dritten Ausbildungsjahr dürfen mit maximal fünf Prozent eingerechnet werden.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Ver.di bietet einen PPR 2.0-Rechner an, mit dem das Personal in den Kliniken unabhängig von der offiziellen Erfassung einen Einblick in die tagesaktuelle Besetzung erlangen kann, um dies beispielsweise in Gesprächen mit dem Einrichtungsleiter zu argumentieren.
Kritik an der PPR 2.0 umfasst den deutlichen Aufwand, den die tägliche Erfassung der Werte mit sich bringt sowie Unsicherheiten bei der korrekten Einstufung der Patienten zu den Leistungsgruppen. Dies könne Fehleinschätzungen zur Folge haben und den tatsächlichen Personalbedarf verzerren.
Fazit
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der PPR 2.0 durch die Einflüsse von WiWePP kann dazu beitragen, die personelle Besetzung in Kliniken langfristig dem Bedarf anzupassen. Damit können Arbeitgeber ihre Angestellten künftig besser vor Überlastung schützen und zeitgleich den Pflegeberuf für nachfolgende Generationen attraktiver gestalten.
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- Genug Personal auf Station? https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/... (Abrufdatum: 07.07.2025)









