Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Pflegebereich (TVöD-P) definiert detailliert die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte im öffentlichen Sektor. Die Höhe der monatlichen Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Qualifikation, die die Einordnung in eine bestimmte Entgeltgruppe bestimmt. Mit zunehmender Berufserfahrung und Anzahl der Dienstjahre steigt man innerhalb dieser Gruppe in höhere Gehaltsstufen auf. In diesem Artikel wird die Entgeltgruppe 9 im TVöD-P näher betrachtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Entgeltgruppe für erweiterte Verantwortung und stellvertretende Leitungsfunktionen (P9); zum Beispiel ständige Vertreter von Team- oder Gruppenleitungen
- Voraussetzung ist meist eine abgeschlossene Pflegeausbildung plus zusätzliche Aufgaben
- Eingruppierung erfolgt nach Tätigkeit und Verantwortung, nicht nur nach Ausbildung
- Einteilung in Stufen 2–6 (kein Einstieg in Stufe 1)
- Gehalt steigt automatisch mit zunehmender Berufserfahrung
- Gehalt zwischen 3701,21 € und 4488,98 €
- Häufig Übergangsstufe in Richtung Leitungspositionen (zum Beispiel P10+)
Entgeltgruppe 9 – Definition
Entgeltgruppe 9 TVöD-P ist für Pflegepersonal gedacht, die leitendes Personal in ihrem Pflegebetrieb vertreten. Dazu gehören beispielsweise ständige Vertreter von Gruppen- und Teamleitern. Dementsprechend lässt sich hierfür keine spezifische Ausbildung voraussetzen. Vielmehr werden beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger der Gruppe 9 zugeordnet, sofern sie ihren Aufgabenbereich diesbezüglich erweitert haben. Da der Tarifvertrag speziell für Pflegepersonal gilt, trägt diese Entgeltgruppe auch den Namen P9.
Entgeltgruppe 9 – Monatliche Vergütung
Das Anfangsgehalt in der Entgeltgruppe 9 im TVöD-P hängt von der Berufserfahrung und der Dauer der Anstellung ab. Berufseinsteiger starten normalerweise in der Stufe 1. Für die Entgeltgruppen P7 bis P16 gibt es jedoch keine erste Stufe, weshalb auch Neueinsteiger direkt in der Stufe 2 beginnen. Aktuell liegt das Einstiegsgehalt in der Gruppe 9 somit bei 3701,21 € brutto pro Monat in der zweiten Stufe. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung kann das Gehalt in der Gruppe P9 auf bis zu 4488,98 € pro Monat in Stufe 6 steigen. Genauere Informationen zu den Zwischenstufen sind in der unten stehenden Tabelle aufgeführt.
Entgeltgruppe 9 TVöD Pflege – Tabelle
Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Gehaltsstufen innerhalb der Gruppe P9 und welche Voraussetzungen jeweils für einen Aufstieg erforderlich sind.
| Stufe | Vergütung | Voraussetzung |
| 2 | 3701,21 € | Einstiegsgehalt |
| 3 | 3862,80 € | nach zwei Jahren in Stufe 2 |
| 4 | 4075,58 € | nach drei Jahren in Stufe 3 |
| 5 | 4247,92 € | nach vier Jahren in Stufe 4 |
| 6 | 4488,98 € | nach fünf Jahren in Stufe 5 |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Quelle: TVÖD-P
Aktuelle Stellenangebote als Pflegefachkraft
Häufige Fragen
- Wer wird in Entgeltgruppe 9 eingruppiert?
- Braucht man eine spezielle Weiterbildung für P9?
- Warum beginnt man in P9 nicht in Stufe 1?
- Wie entwickelt sich das Gehalt in P9?
- Kann man von P9 weiter aufsteigen?
In Entgeltgruppe 9 werden Pflegekräfte eingruppiert, die zusätzliche Verantwortung übernehmen, zum Beispiel als ständige Vertreter von Team- oder Gruppenleitungen.
Eine bestimmte Weiterbildung ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch setzen die Aufgaben in der Regel Erfahrung und erweiterte Kompetenzen voraus.
Da die Entgeltgruppe bereits Erfahrung und Verantwortung voraussetzt, startet man direkt in Stufe 2.
Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Beschäftigte automatisch in höhere Stufen auf und erhöhen so ihr Einkommen. Je nach Stufe ist ein Gehalt zwischen 3701,21 € und 4488,98 € möglich.
Ja, durch zusätzliche Qualifikationen und Leitungsaufgaben ist ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen, etwa P10 oder darüber, möglich.
- Bundesministerium des Inneren, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Änderungstarifvertrag Nr.22, https://www.bmi.bund.de/... (letzter Zugriff am 25.03.2026)
- Vereinigung der kommunalen Arbeitegeberverbände, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B), https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 25.03.2026)
- Öffentlicher-Dienst.info, TVöD-P 2026, https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 25.03.2026)












