Das Gerichtsmediziner Gehalt ist sicher auch in diesem Berufszweig ein Faktor, der bei der Berufswahl mitspielt. Die Entscheidung für oder gegen den Beruf, ist sicher nicht allein von der Begeisterung für Krimis und Aufgaben am Tatort abhängig, so wie man es aus Film und Fernsehen zu kennen glaubt. Bis zum ersten Verdienst in der Gerichtsmedizin ist es für angehende Gerichtsmediziner/innen allerdings ein langer Weg, dafür sind aber die Verdienstaussichten später durchaus lukrativ.
Gerichtsmediziner/in – Gehalt in der Ausbildung
Gerichtsmediziner/innen erzielen in der Regel ein attraktives Gehalt, durchlaufen allerdings bis zum ersten Einkommen zunächst eine lange und kostenintensive Ausbildung, die nicht bezahlt ist.
Um Rechtsmediziner/in zu werden, ist das allgemeine sechsjähriges Medizinstudium nötig. Daran schließt noch die Facharzt-Ausbildung an, die weitere fünf Jahre dauert. Insgesamt dauert es also circa elf Jahre, bis die Ausbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Rechtsmedizin abgeschlossen ist.
Während des Studiums erhalten angehende Mediziner/innen in der Regel kein Gehalt, sondern müssen für die Kosten des Studiums und ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Sie finanzieren sich im Normalfall mit Hilfe ihrer Eltern, gehen Nebenjobs nach oder beziehen BAföG. Ob und in welcher Höhe dieses allerdings bewilligt wird, ist stark einzelfallabhängig.
Lediglich im letzten Studienjahr, dem praktischen Jahr (PJ), ist für angehende Gerichtsmediziner/innen mit der ersten kleinen Aufwandsentschädigung zu rechnen, da viele Ausbildungsstätten Geld- und/oder Sachleistungen für die Ableistung des PJs in ihrem Hause in Aussicht stellen. Da die Kosten eines Studiums also insgesamt sehr hoch sind, sollte die Finanzierung daher unbedingt vor Studienbeginn geklärt sein.
Gerichtsmediziner/in – Einstiegsgehalt nach der Ausbildung
Nach dem allgemeinen Medizinstudium erhalten auszubildende Gerichtsmediziner/innen ihr erstes Gehalt. Je nachdem, wo sie genau beschäftigt sind, kann dieses allerdings unterschiedlich hoch ausfallen. In der Regel wird das Einkommen von Ärzten/-innen aber durch verschiedene Tarifverträge reglementiert. Während der Facharzt-Ausbildung, der sogenannten Assistenzzeit, fällt die Bezahlung normalerweise etwas geringer aus, als für Fachärzte/-innen sowie Ärzte/-innen in den höheren Karrierestufen.
Das Einstiegsgehalt liegt je nach Arbeitgeber zwischen 4.149 Euro und 5.052 Euro im ersten Jahr. Während der Zeit als Weiterbildungsassistent/in steigert sich das Gehalt für Gerichtsmediziner/innen jährlich. Die nächsthöhere Verdienstklasse wird aber in der Regel erst erreicht, wenn der Facharzt-Grad im Fachgebiet Rechtsmedizin erlangt wurde.
Gerichtsmediziner/in – Gehalt nach Art der Einrichtung
Je nachdem bei welcher Einrichtung Gerichtsmediziner/innen beschäftigt sind, unterscheidet sich die Höhe des Gehalts zum Teil erheblich. Arztgehälter sind aber in der Regel in verschiedenen Tarifverträgen festgelegt. Für Ärztinnen und Ärzte im Beamtenverhältnis sind die Besoldungsgruppen A14 bis A16 relevant.
Im Normalfall arbeiten Rechtsmediziner/innen in den rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten, beim gerichtsärztlichen Dienst oder bei Landeskriminalämtern beziehungsweise beim Bundeskriminalamt. Es gibt auch einige große Krankenhäuser, in denen Rechtsmediziner/innen beschäftigt sind. Abgesehen davon entfällt ein weiterer Tätigkeitsbereich für Gerichtsmediziner/innen auf die Gebiete Lehre und Forschung.
Bezahlung an Universitätskliniken
Das Gehalt für Gerichtsmediziner/innen an Unikliniken während der fünfjährigen Assistenzzeit ist, wie in allen anderen gängigen Tarifverträgen auch, gestaffelt und steigert sich jährlich. Es beträgt im ersten Berufsjahr circa 4.938 Euro. Ab der Erreichung des Facharzt-Titels erfolgt die tarifliche Einordnung in die nächsthöhere Gehaltsklasse mit weiterer regelmäßiger Verdienst-Staffelung nach oben. Dieses Prinzip setzt sich auch für Ober- und Chefärzte/-innen so fort. Wird ein Gehalt oberhalb der tariflichen Grundlagen gefordert, sind außertarifliche Verhandlungen (AT) erforderlich. Im Tarifvertrag der Länder (TdL) erfolgt die Bezahlung für Gerichtsmediziner/innen gemäß der folgenden Tabelle.
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | |
Arzt | 4.938 € | 5.218 € | 5.418 € | 5.765 € | 6.178 € | 6.339 € |
1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr | |
Facharzt | 6.518 € | 7.064 € | 7.544 € | 7.814 € | 7.961 € | 8.164 € |
Oberarzt | 8.164 € | 8.644 € | 9.331 € | AT | ||
CA-Vertreter | 9.604 € | 10.290 € | 10.837 € | AT |
Bezahlung im gerichtsärztlichen Dienst
Das Gehalt von Gerichtsmedizinern/-innen im gerichtsärztlichen Dienst der Länder erfolgt in der Regel nach Besoldungsgruppe, da beschäftigte Ärzte/-innen normalerweise in das Beamtenverhältnis berufen und nach Besoldungsstufe A14 oder A15 entlohnt werden. In leitender Position ist aber eine Besoldung bis nach Besoldungsgruppe A16 möglich. Das Einstiegsgehalt in der Besoldungsgruppe A14 für Gerichtsmediziner/innen im gerichtsärztlichen Dienst Bayern liegt beispielsweise bei circa 4.639 Euro.
Stufe 1 | S2 | S3 | S4 | S5 | S6 | S7 | S8 | |
A14 | 4.639 € | 4.928 € | 5.218 € | 5.508 € | 5.707 € | 5.908 € | 6.107 € | 6.308 € |
A15 | 5.670 € | 5.932 € | 6.131 € | 6.330 € | 6.530 € | 6.728 € | 6.926 € | 7.123 € |
A16 | 6.255 € | 6.559 € | 6.789 € | 7.018 € | 7.247 € | 7.478 € | 7.708 € | 7.935 € |
Quelle: dbb.de
Bezahlung in kommunalen Einrichtungen
Das Gehalt für Gerichtsmediziner/innen in kommunalen Einrichtungen ist in einem eigenen Tarifvertrag (Tarifvertrag Ärzte VKA) geregelt und gestaltet sich gemäß der folgenden Tabelle. Assistenzärzte/-innen im ersten Jahr (Entgeltgruppe 1) verdienen circa 4.694 Euro. Das Gehalt staffelt sich bis zur Stufe 6 auf 6.034 Euro nach oben. Ein Wechsel in die nächsthöhere Stufe oder Entgeltgruppe, bedeutet jeweils eine Steigerung des Bruttolohns.
S1 | S2 | S3 | S4 | S5 | S6 | |
Entgeltgruppe 1 | 4.694 € | 4.960 € | 5.150 € | 5.480 € | 5.871 € | 6.034 € |
Entgeltgruppe 2 | 6.196 € | 6.715 € | 7.172 € | 7.438 € | 7.697 € | 7.957 € |
Entgeltgruppe 3 | 7.761 € | 8.217 € | 8.870 € | AT | ||
Entgeltgruppe 4 | 9.129 € | 9.782 € | AT |
Quelle: marburger-bund.de
Bezahlung in privaten Klinikkonzernen
Das Gehalt von Gerichtsmedizinern/-innen, die bei einem der privaten Klinikträger beschäftigt sind, gestaltet sich jeweils anhand hauseigener Tarifverträge. Je nachdem für welchem Krankenhausträger sie arbeiten, fällt das Gehalt teilweise um mehrere hundert Euro unterschiedlich aus.
Tarifvertrag Helios
Gerichtsmediziner/innen erzielen im Helios-Konzern im ersten Jahr ein Gehalt in Höhe von 4.830 Euro brutto.
Wie in allen anderen Tarifverträgen steigert sich auch hier regelmäßig das Einkommen nach oben und liegt für Assistenzärzte/-innen ab dem 6. Jahr bei 5.093 Euro monatlich.
Entgeltgruppe | S1 | S2 | S3 | S4 | S5 | S6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Assistenzarzt | 4.804 € | 4.927 € | 5.113 € | 5.482 € | 5.666 € | 5.893 € |
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | |
Facharzt | 6.196 € | 6.258 € | 6.342 € | 6.714€ | 6.898 € | 6.918 € |
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | |
Oberarzt | 7.908 € | 7.908 € | 7.958 € | 8.117 € | ||
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 9. Jahr | |
Ltd. Oberarzt | 8.117 € | AT |
Tarifvertrag Asklepios
Mit 4.735 Euro brutto pro Monat liegt das Gehalt von Gerichtsmedizinern/-innen im Asklepios-Konzern unter dem Gehalt von Beschäftigten Assistenzärzten/-innen im ersten Jahr des Helios-Konzerns. Auch nach sechs Jahren besteht weiterhin ein Unterschied von knapp 150 Euro monatlich. Assistentinnen und Assistenten verdienen dann bei Asklepios 6.070 Euro pro Monat.
Entgeltgruppe | S1 | S2 | S3 | S4 | S5 | S6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Assistenzarzt | 4.830 € | 5.110 € | 5.310 € | 5.630 € | 6.035 € | 6.195 € |
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | |
Facharzt | 6.370 € | 6.905 € | 7.360 € | 7.640 € | 7.895 € | 8.060 € |
1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr | |
Oberarzt | 7.985 € | 8.440 € | 8.860 € | |||
1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | ||||
Ltd. Oberarzt | 9.375 € | AT |
Quelle: www.marburger-bund.de
Tarifvertrag Sana
Der Tarifvertrag der Sanakliniken ist ähnlich aufgebaut, wie auch die Tarifverträge der anderen privaten Krankenhausträger. Im ersten Berufsjahr verdienen Gerichtsmediziner/innen bei Sana circa 4.818 Euro monatlich. In der Stufe 6 sind es 6.135 Euro im Monat.
Entgeltgruppe | S1 | S2 | S3 | S4 | S5 | S6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Assistenzarzt | 4.818 € | 5.091 € | 5.287 € | 5.624 € | 6.026 € | 6.135 € |
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr | |
Facharzt | 6.356 € | 6.890 € | 7.358 € | 7.632 € | 8.052 € | 8.159 € |
1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr | |
Oberarzt | 7.915 € | 8.430 € | 9.098 € | |||
1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | ||||
Ltd. Oberarzt | 9.363 € | 10.034 € |
Quelle: www.marburger-bund.de
Tarifvertrag Damp
Der Tarifvertrag Damp sieht für die Entgeltgruppe I in Stufe 1 ein Monatsgehalt in Höhe von 4.149 Euro für Gerichtsmediziner/innen vor. In der Stufe 5 beträgt der Verdienst für Beschäftigte der Entgeltgruppe I dann 5.023 Euro monatlich.
Entgeltgruppe | S1 | S2 | S3 | S4 | S5 |
I | 4.149 € | 4.258 € | 4.422 € | 4.695 € | 5.023 € |
II | 5.405 € | 5.896 € | 6.333 € | 6.661 € | AT |
III | 6.825 € | 7.261 € | AT | ||
IV | 7.644 € | AT |
Quelle: www.marburger-bund.de
Gerichtsmediziner/in – Gehalt nach Bundesland
Das Gehalt von Gerichtsmedizinern/-innen hängt in außertariflichen Fällen auch vom Ort der Arbeitsstätte ab und unterscheidet sich dann beispielsweise auch zwischen den einzelnen Bundesländern voneinander. Das höchste Bruttogehalt erzielen Gerichtsmediziner/innen in Baden-Württemberg, wo circa 7.469 Euro monatlich verdient werden. Dahingegen fällt das Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern mit circa 5.319 Euro pro Monat am niedrigsten aus. Im bundesdeutschen Durchschnitt verdienen Gerichtsmediziner/innen 6.447 Euro pro Monat. Diesem Gehalt kommen die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Berlin und das Saarland am nächsten. Die Höhe des Gehalts für Gerichtsmediziner/innen fällt von West nach Ost deutlich ab wie Ergebnisse eines Einkommens-Vergleichs zwischen den einzelnen Bundesländern zeigt.
Quelle: gehalt.de
Gerichtsmediziner/in – Gehalt nach Alter und Geschlecht
Für Ärzte und Ärztinnen im Allgemeinen und für Gerichtsmediziner/innen im Speziellen gilt, dass sich mit steigender Berufserfahrung auch das Gehalt steigert. So verdienen Einsteiger im Beruf des/-r Assistenzarztes/-ärztin in der Rechtsmedizin in der Regel deutlich weniger, als zum Beispiel in der Position Oberarzt/-ärztin derselben Fachrichtung. Da im Normalfall das Lebensalter und die Anzahl der Berufsjahre miteinander korrelieren, erzielen daher Gerichtsmediziner/innen mit zunehmendem Alter auch ein höheres Einkommen. Das mit Abstand höchste Gehalt in Höhe von circa 7.187 Euro monatlich beziehen Gerichtsmediziner/innen, die eine Berufserfahrung von mehr als 9 Jahren vorweisen können.
Außerhalb tariflicher Bezahlung verdienen auch in diesem Bereich Frauen schlechter als Männer. Die Gehaltsdifferenz liegt bei ca. 18 Prozent.
Gerichtsmediziner/in – Gehalt im Vergleich mit anderen Berufen
Das Durchschnittsgehalt von Gerichtsmedizinern/-innen kann sich durchaus sehen lassen und liegt mit knapp 6.900 Euro monatlich im oberen Bereich des Branchenvergleichs, obwohl die Gehälter im ärztlichen Sektor durch Tarifverträge zumindest im klinischen Sektor meist im ähnlichen hoch ausfallen. Im Bereich der Forensik arbeiten aber auch häufig spezialisierte Biologen/-innen oder Polizistinnen und Polizisten, deren Einkommen zum Teil wesentlich niedriger ausfallen kann.
Berufsbild | Durchschnittliches Bruttoeinkommen pro Monat |
Pathologe/-in | 7.933 € |
Gerichtsmediziner/in | 6.898 € |
Polizist/in | 3.836 € |
IT-Forensiker/in | 3.580 € |
Quelle: gehalt.de
Gerichtsmediziner/in – Mehr Gehalt durch Weiterbildung
Wie in den meisten Branchen gehören Weiterbildungen auch für Gerichtsmediziner/innen zum Berufsalltag, um ständig auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu bleiben. Diese wirken sich eher weniger auf das Gehalt aus, welches ja normalerweise in Tarifverträgen geregelt wird, sondern sind in der Regel fester Bestandteil der Facharztweiterbildung und gehören zum ärztlichen Alltag. Bestimmte Qualifikationen oder absolvierte Kurse können sich aber beispielsweise auf die Stellensuche positiv auswirken oder die Besetzung bestimmter Positionen überhaupt erst möglich machen. Für außertarifliche Gehaltsverhandlungen mit dem Arbeitgeber sind Zusatzweiterbildungen sehr dienlich.
Stellenangebote für Gerichtsmediziner/innen finden
Passende Jobs für alle ärztlichen Positionen gibt es in der Stellenbörse bei Medi-Karriere – hier geht es direkt zu Assistenzarzt-Stellen, Jobs für Fachärzte und Oberarzt-Stellenangeboten.
Quellen:
1. Entgelt für den Beruf: Facharzt/-ärztin – Rechtsmedizin, web.arbeitsagentur.de (Abrufdatum 25.02.2022)
2. Besoldungstabelle 2021, dbb.de (Abrufdatum 25.02.2022)
3. Entgelttabellen TdL, www.marburger-bund.de (Abrufdatum 25.02.2022)
4. TV-Ärzte/VKA, www.marburger-bund.de (Abrufdatum 25.02.2022)
5. TV-Ärzte Damp, www.marburger-bund.de (Abrufdatum 25.02.2022)
6. www.gehalt.de/beruf/gerichtsmediziner (Abrufdatum 25.02.2022)