Im Beruf Facharzt/ärztin beträgt das Durchschnittsgehalt 6.620 € brutto pro Monat, was einem Jahresgehalt brutto von 79.440 € entspricht. Das Einstiegsgehalt liegt bei 6.800 € brutto pro Monat. Zum Berufseinstieg kann man also mit einem Gehalt als Facharzt/ärztin von 81.600 € pro Jahr rechnen.
Ausführliche Informationen zum Verdienst als Facharzt/ärztin nach bestimmten Kriterien wie Alter, Berufserfahrung, Qualifikation und Tarifverträgen liefert der folgende Artikel.
Fachärzte und Fachärztinnen haben sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert – zum Beispiel die Radiologie oder die Kardiologie – und dafür eine fünf- bis sechs-jährige Weiterbildung abgeschlossen. Sie betreuen Patientinnen und Patienten, sind für die Diagnose sowie Behandlung zuständig und übernehmen außerdem verwaltungstechnische Aufgaben. Fachärzte und Fachärztinnen haben einen verantwortungsvollen Beruf, der tiefgründige Fachkenntnisse und gute soziale Kompetenzen erfordert.
Wie sieht das Gehalt in diesem Beruf aus? Alle Fragen rund um die Vergütung, wie zum Beispiel das Einstiegsgehalt, verschiedene Tarifverträge und Gehaltsunterschiede zwischen Bundesländern, werden in diesem Beitrag beantwortet.
Facharzt/-ärztin – Gehalt in der Ausbildung
Wer als Fachärztin oder als Facharzt tätig sein möchte, braucht zunächst ein abgeschlossenes Medizinstudium und die Approbation. Daraufhin beginnt man die Tätigkeit als Assistenzarzt bzw. Assistenzärztin, bei der man in fünf bis sechs Jahren die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin abschließt.
Die Vergütung unterscheidet sich zum einen zwischen den Bundesländern, zum anderen zwischen verschiedenen Einrichtungen, da unterschiedliche Tarifverträge genutzt werden. So gelten im öffentlichen Dienst der TV-Ärzte VKA in Krankenhäusern und der TV-Ärzte TdL in Universitätskliniken. Private Kliniken, wie die Asklepios Klinik, haben oft hauseigene Tarife und auch kirchliche Einrichtungen, zum Beispiel die Diakonie, richten sich nach ihren eigenen Tarifen der Arbeitervertragsrichtlinien (AVR).
Es gibt natürlich auch Einrichtungen, die eigene Gehälter festlegen und an gar keine Tarife gebunden sind. In diesem Fall muss man das Gehalt verhandeln, wobei man sich dabei an den bestehenden Tarifen orientieren kann. Im Gesamten liegen die Gehälter der verschiedenen Einrichtungen jedoch recht nah beieinander, wie in folgender Tabelle zu sehen ist.
Gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2024
Tarife Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr TV-Ärzte VKA (01/2024 - 09/2024) 5.288 € 5.588 € 5.802 € 6.173 € 6.615 € 6.797 € TV-Ärzte TdL (01/2024 - 06/2024) 5.308 € 5.609 € 5.824 € 6.196 € 6.640 € 6.814 € AVR DD Ärzte (ab 01/2024) 5.411 € 5.718 € 5.937 € 6.317 € 6.770 € 6.956 € Asklepios (07/2023 - 06/2024) 5.430 € 5.745 € 5.070 € 6.330 € 6.785 € 6.960 €
Facharzt/-ärztin – Einstiegsgehalt nach der Ausbildung
Als ausgebildeter Facharzt oder ausgebildete Fachärztin kann man mit einem Gehalt von rund 6.820 Euro bis 7.160 Euro rechnen. Ebenso wie beim Gehalt der Assistenzarztstelle ist es auch bei Fachärztinnen und Fachärzten so, dass die Gehälter je nach Einrichtung variieren. So erhält man in einem öffentlichen Krankenhaus ein Einstiegsgehalt von 6.979 Euro. Bei der Diakonie verdient man im ersten Jahr 7.142 Euro. In privaten Kliniken liegt das Gehalt bei rund 6.800 Euro. In einer Universitätsklinik sind es 6.900 Euro und somit das höchste Einstiegsgehalt.
Ist man bei einer Einrichtung eingestellt, welche nicht tarifgebunden ist, kann man mit einem ähnlichen Gehalt rechnen und sich bei den Gehaltsverhandlungen an den bestehenden Tarifen orientieren. Des Weiteren wird das Gehalt vom Bundesland und der konkreten Stadt, in der die Einrichtung liegt, beeinflusst. Auch die Größe der Einrichtung, Mitarbeiter- und Bettenzahl einer Klinik spielen eine Rolle. Mit steigender Berufserfahrung wird das Gehalt in regelmäßigen Abständen erhöht, daher bleibt es nicht lange beim Einstiegsgehalt.
Facharzt/-ärztin – Gehalt nach Art der Einrichtung
Fachärzte und Fachärztinnen sind vor allem in Krankenhäusern, Kliniken oder Facharztpraxen anzutreffen. Sie können aber auch in Laboren tätig sein. Das Gehalt wird, wie bereits erwähnt, insbesondere von der Art der Einrichtung beeinflusst, da es verschiedene Tarifverträge gibt. So richten sich kommunale Krankenhäuser und Universitätskliniken nach verschiedenen Tarifen des öffentlichen Dienstes. Kirchliche Einrichtungen nutzen die Tarife der Arbeitervertragsrichtlinien (AVR). Private Kliniken haben häufig hauseigene Tarifverträge.
Lässt sich eine Fachärztin oder Facharzt in einer eigenen Praxis nieder oder übernimmt eine Praxis, hängt das Gehalt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Praxis, Fixkosten und der Patientenzahl. In diesem Fall können die Gehälter sehr unterschiedlich ausfallen.
Gehalt im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst gibt es zwei Tarifverträge, welche üblicherweise genutzt werden. In einem öffentlichen Krankenhaus gilt der TV-Ärzte VKA. Bei diesem Vertrag wird eine Fachärztin oder Facharzt, je nach Berufsjahr, mit 6.979 bis 8.963 Euro vergütet.
Gültig von 01.04.2024 bis 30.06.2024 Quelle: Marburger Bund
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.288,32 5.588,11 5.802,19 6.173,28 6.615,77 6.797,77 II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 6.979,74 7.564,95 8.078,81 8.378,57 8.671,15 8.963,74 III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 8.742,54 9.256,37 9.991,49 IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 10.284,04 11.019,20
Ist man in einer Universitätsklinik angestellt, findet die Vergütung nach dem TV-Ärzte TdL für Unikliniken statt. Das Gehalt beträgt hier 7.006 – 8.775 Euro. Somit verdient eine Fachärztin oder Facharzt in einer Uniklinik in der Regel am besten, wobei dieser Tarif von 42 statt 40 Wochenstunden ausgeht.
Gültig von 01.04.2024 bis 31.01.2025 Quelle: Marburger Bund
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.308,41 € 5.609,30 € 5.824,22 € 6.196,76 € 6.640,89 € 6.814,12 € Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.006,25 € 7.593,70 € 8.109,49 € 8.399,34 € 8.557,35 € 8.775,73 € Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 8.775,73 € 9.291,53 € 10.029,39 € Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 10.323,14 € 11.060,98 € 11.648,42 €
Gehalt bei kirchlichen Einrichtungen
Kirchliche Einrichtungen wie die Diakonie oder die Caritas richten sich nach den Tarifen der Arbeitervertragsrichtlinien (AVR). So verdient man zum Beispiel bei der Diakonie 7.142 – 9.173 Euro, abhängig von der Berufserfahrung.
Gültig von 01.04.2024
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.411,92 € 5.718,71 € 5.937,80 € 6.317,58 € 6.770,40 € 6.956,65 € II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.142,88 € 7.741,78 € 8.267,66 € 8.574,39 € 8.873,81 € 9.173,26 € III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 8.946,89 € 9.472,70 € 10.225,03 € IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 10.524,40 € 11.276,76 €
Gehalt bei privaten Einrichtungen
Auch private Einrichtungen können sich an Tarifverträgen orientieren. So haben private Kliniken häufig hauseigene Tarife, welche denen des öffentlichen Dienstes oder der AVR meist recht ähnlich sind. Eine Fachärztin oder ein Facharzt wird zum Beispiel bei der Asklepios Klinik mit 7.160 – 9.055 Euro vergütet, bei der Rhön Klinik sind es 6.820 – 8.688 Euro.
Handelt es sich um private Einrichtungen, die nicht nach Tarifvertrag bezahlen, muss das Gehalt individuell verhandelt werden. Dabei kann man sich aber an den bestehenden Tarifen orientieren und mit einem ähnlichen Gehalt rechnen. Des Weiteren werden oft andere Benefits verhandelt, zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge. Folgend sind die Gehälter nach den Tarifverträgen der Asklepios und Rhön Klinik abgebildet
Gültig von 01.04.2024 bis 31.12.2024 Quelle: Marburger Bund
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.430 € 5.745 € 5.070 € 6.330 € 6.785 € 6.960 € Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.160 € 7.755 8.270 € 8.580 € 8.870 € 9.055 € Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr / / / 8.970 € 9.480 9.950 € / / / Ltd. Oberarzt 1. Jahr / / / / / 10.530 €
Gültig von 01.01.2024 bis 30.06.2024
Rhön 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr Assistenzarzt 5.239 € 5.547 € 5.760 € 6.054 € 6.320 € 6.545 € 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr Facharzt 6.820 € 7.357 € 7.906 € 8.174 € 8.507 € 8.688 € Oberarzt 8.540 € 9.003 € 9.467 € leitender Oberarzt 9.854 €
Gehalt nach Bundesländern
Das Onlineportal gehalt.de ermittelte für Fachärztinnen und Fachärzte ein Durchschnittsgehalt von 6.620 Euro brutto im Monat. Die Durchschnittsgehälter der Bundesländer variieren allerdings von rund 6.871 Euro bis knapp 6.246 Euro. Somit stellt das Bundesland, in dem man arbeitet, neben der Art der Einrichtung einen erheblichen Einflussfaktor dar. Am besten verdienen Fachärzte und Fachärztinnen in Nordrein-Westfalen und dem Saarland, denn in diesen Bundesländern verdienen sie im Schnitt 6.800 Euro monatlich. Das sind 200 Euro mehr als der deutschlandweite Durchschnitt.
Ebenfalls überdurchschnittlich gut verdient eine Fachärztin oder ein Facharzt in Rheinland-Pfalz und Hessen, dort liegt die Vergütung bei 6.712 Euro bis 6.808 Euro. Eher gering fällt das Gehalt dagegen mit rund 6.430 Euro bis 6.397 Euro in Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt aus. Das Schlusslicht bildet Brandenburg. Mit nur 6.246 Euro verdienen Fachärztinnen und Fachärzte etwa 400 Euro weniger als der Durchschnitt und rund 500 Euro weniger als Fachärztinnen und Fachärzte in Hessen. Das Ost-West-Gefälle kommt in diesem Berufsfeld deutlich zum Vorschein.
Die Abbildung stellt die Durchschnittsgehälter der jeweiligen Bundesländer und den bundesweiten Mittelwert dar.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas
Facharzt/-ärztin – Gehalt nach Alter und Geschlecht
Weitere Einflussfaktoren sind das Alter und Geschlecht, denn auch heute noch sind in vielen Berufen Gehaltsdifferenzen zwischen den Geschlechtern zu sehen. Ist man in einer tarifgebundenen Einrichtung angestellt, ist dasselbe Gehalt für die Geschlechter garantiert, da dieses sich lediglich nach der Berufserfahrung und Qualifikation richtet. Wird man nicht nach Tarif bezahlt, fällt diese Garantie weg. So verdienen laut gehaltsvergleich.com Fachärztinnen im Schnitt 900 Euro weniger als Fachärzte.
Auch das Alter spielt eine erhebliche Rolle bei der Vergütung, denn umso älter man ist, desto mehr Berufserfahrung hat man im Normalfall. So verdienen Fachärztinnen und Fachärzte mit bis zu drei Jahren Berufszugehörigkeit rund 5.638 Euro, ab sieben Jahren sind es bereits 6.708 Euro. Hat man mehr als neun Jahre Erfahrung in dem Beruf gesammelt, liegt das Durchschnittsgehalt bei rund 8.457 Euro.
Berufsjahre | Bruttoentgelt |
< 3 Jahre | 5.638 € |
3 – 6 Jahre | 6.095 € |
7 – 9 Jahre | 6.708 € |
> 9 Jahre | 8.457€ |
Quelle: Gehalt.de
Facharzt/-ärztin – Verdienst im Vergleich mit anderen Berufen
Mit durchschnittlichen 6.620 Euro brutto im Monat erhält eine Fachärztin oder ein Facharzt bereits ein vergleichsweise sehr gutes Gehalt. Ihr Verdienst fällt deutlich größer aus als das Gehalt von Fachkrankenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Altenpflegehelfer/innen. Selbst in anderen gutbezahlten Berufszweigen wie der Medizininformatik oder im Medizincontrolling ist das Gehalt im Schnitt 2.000 Euro geringer als bei der Fachärztin oder dem Facharzt.
An die Vergütung eines Oberarztes oder das Gehalt eines Chefarztes kommt eine Fachärztin oder ein Facharzt jedoch nicht heran, denn diese haben die höchsten Positionen in der Ärzte-Hierarchie und dementsprechend weitaus höhere Gehälter.
Beruf | Bruttogehalt |
Chefarzt | 22.120 € |
Oberarzt | 13.020 € |
Kinderarzt | 5.686 € |
Assistenzarzt | 5.686 € |
Medizininformatiker/in | 5.455€ |
Medizincontroller/in | 5.949 € |
Fachkrankenpfleger/in | 4.121 € |
Gesundheits- und Krankenpfleger/in | 4.394 € |
Altenpflegehelfer/in | 2.635€ |
Quelle: Gehalt.de / Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas
Mehr Gehalt durch Weiterbildungen
Fortbildungen sind für Ärztinnen und Ärzte eine Pflicht, denn der medizinische Stand entwickelt sich ständig weiter. Um seinen Beruf nach dem aktuellen Wissen ausführen zu können, sind Fortbildungen ein regelmäßiger Bestandteil des Berufsalltags. Möchte man als Fachärztin oder Facharzt einen weiteren Schritt in der Karriere gehen, bietet sich eine zusätzliche Weiterbildung an. Denn mit dieser erweitert man Fachkompetenzen und Qualifikationen, kann weitere Aufgaben und mehr Verantwortung übernehmen und eventuell auch die Position eines/-r Oberarztes/-ärztin anstreben.
Somit kann das Gehalt deutlich gesteigert werden. Es gibt etliche Zusatzweiterbildungen, die ein Facharzt oder eine Fachärztin absolvieren kann. Dabei kann es sich um allgemeine Weiterbildungen im gewählten Fachgebiet handeln, zum Beispiel der Geriatrie, der Intensivmedizin oder der Palliativmedizin. Es können aber auch spezifischere Teilbereiche gewählt werden, wie die Akupunktur, Diabetologie, Flugmedizin oder Handchirurgie. Auch Themen wie Sozialmedizin, ärztliches Qualitätsmanagement, Medizinische Informatik, psychosomatische oder suchtmedizinische Grundversorgung stehen zur Wahl. Hierzu kann man sich bei der jeweiligen Landesärztekammer informieren, um die passende Weiterbildung zu finden.
Stellenangebote als Facharzt oder Fachärztin finden
Auf der Suche nach einer neuen Facharztstelle? Das Stellenportal bei Medi-Karriere veröffentlich deutschlandweit aktuelle Stellenangebote für Fachärzte.
1. Gehalt Facharzt, www.gehalt.de (Abrufdatum: 19.01.2021)
2. Facharzt Gehalt, www.gehaltsvergleich.com (Abrufdatum: 19.01.2021)
3. Entgeltatlas, con.arbeitsagentur.de (Abrufdatum: 19.01.2021)
4. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TV-Ärzte VKA, www.oeffentlicher-dienst.info (Abrufdatum: 19.01.2021)
5. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TV-Ärzte TdL, www.oeffentlicher-dienst.info (Abrufdatum: 19.01.2021)
6. Entgelttabellen AVR Diakonie Ärzte, www.oeffentlichen-dienst.de (Abrufdatum: 19.01.2021)
7. Tarifverträge, www.marburger-bund.de (Abrufdatum: 19.01.2021)
8. Zusatzweiterbildung, www.aerztekammer-bw.de (Abrufdatum: 19.01.2021)