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Der Bundestag hat die Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung für die Pflegefachassistenz beschlossen. Das Gesetz bündelt die bislang 27 landesrechtlichen Bildungsgänge in einem generalistischen Berufsprofil und sieht eine verpflichtende Vergütung vor. Ziel ist, die Ausbildung zu modernisieren, Personal zu gewinnen und Übergänge in die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu erleichtern.
Der Start ist zum 1. Januar 2027 geplant; die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird vereinfacht. Nach dem Bundestagsbeschluss steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Alle wichtigen Informationen zum Thema fasst dieser Artikel zusammen.
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Einheitliche Pflegefachassistenzausbildung kommt
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung für die Pflegefachassistenz verabschiedet. Mit dem „Pflegefachassistenzeinführungsgesetz“ entsteht ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil, das die bisher 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe‑ und Pflegeassistenzausbildungen ablöst. Ziel ist es, die Pflegeausbildung zu modernisieren und den Personalbedarf langfristig zu sichern. Der Start der neuen Ausbildung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Pflegeassistenz-Ausbildung – Inhalte und Struktur
Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und sieht verbindliche Praxiseinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen vor: stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege. Regulär dauert sie 18 Monate in Vollzeit. Teilzeitmodelle und Verkürzungen sind möglich. Zudem wird eine verpflichtende, „angemessene“ Ausbildungsvergütung eingeführt – ein Anspruch, der bislang nur in etwa der Hälfte der 27 Ausbildungsgänge bestand.
Pflegeassistenz-Ausbildung – Zugangsvoraussetzungen und Aufstiegschancen
Der Einstieg ist in der Regel mit einem Hauptschulabschluss möglich. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Schulabschluss kann der Zugang bei positiver Prognose der Pflegeschule ebenfalls eröffnet werden. Die Ausbildung ist zudem durchlässig angelegt: Absolventinnen und Absolventen können in die Ausbildung zur Pflegefachkraft wechseln – auch in verkürzter Form – und darauf aufbauend ein Pflegestudium aufnehmen.
Ausbildungsplätze als Pflegefachkraft
Pflegeassistenz-Ausbildung – Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Zur Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte wird die Anerkennung ausländischer Qualifikationen vereinheitlicht und vereinfacht. Anstelle umfassender Gleichwertigkeitsprüfungen sind künftig eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang vorgesehen. Diese Regelungen sollen die Integration internationaler Pflegekräfte beschleunigen und Planungssicherheit für Einrichtungen wie Bewerbende schaffen.
Zeitplan und parlamentarisches Verfahren
Der Gesetzentwurf war am 6. August 2025 im Bundeskabinett beschlossen worden. Die erste Lesung im Bundestag fand am 11. September statt, die zweite/dritte Lesung am 9. Oktober. Für den Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 anlaufen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Entscheidung ist für den 17. Oktober 2025 angesetzt.
Einordnung der Bundesregierung
Die Bundesregierung sieht in der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung einen zentralen Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Fachkräftesicherung. Sie betont neue Karrierewege, eine vergütete, praxisnahe Qualifizierung und die bessere Anschlussfähigkeit in Richtung Pflegefachperson und Studium. Der Bundestag habe das Vorhaben in einem zügigen Verfahren beschlossen; bereits am Vortag hatte ein zuständiger Ausschuss den Weg frei gemacht.
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- Pflegefachassistenzausbildung, https://www.bundestag.de/... (Abrufdatum: 13.10.2025)






