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Die Bundesregierung prüft, ob der seit 2017 bestehende Pflegegrad 1 für Menschen mit vergleichsweise geringen Beeinträchtigungen gestrichen werden soll. Hintergrund ist eine finanzielle Lücke der gesetzlichen Pflegeversicherung von rund zwei Milliarden Euro für das Jahr 2026. Die Kassen verbuchten bereits im Vorjahr ein Minus von über 1,5 Milliarden Euro.
Wie weit die Überlegungen fortgeschritten sind, ließ das Bundesgesundheitsministerium offen. Ein Sprecher verwies auf die laufende Kommission zur Pflegereform, die bis Mitte Oktober einen ersten Bericht vorlegen will. Ein vom RWI Leibniz‑Institut beziffertes Einsparpotenzial durch die Abschaffung des Pflegegrads 1 liegt demnach bei etwa 1,8 Milliarden Euro pro Jahr.
Dieser Artikel liefert alle wichtigen Informationen zur Lage und erklärt die Bedeutung der Pflegegrade.
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Pflegegrad 1 – Viele Betroffene von begrenzten Leistungen
Ende 2024 waren rund 863.000 Menschen in Pflegegrad 1 eingestuft. Die Einstufung betrifft vor allem Personen mit leichten Einschränkungen, etwa infolge von Wirbelsäulen‑ oder Gelenkerkrankungen. Für diese Gruppe zahlt die Pflegeversicherung weder Pflegegeld noch ambulante Pflegesachleistungen; solche Leistungen sind den Pflegegraden 2 bis 5 vorbehalten. Ansprüche bestehen jedoch auf Zuschüsse, beispielsweise für barrierefreie Umbauten sowie auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro.
Was sind Pflegegrade?
Seit 2017 ersetzen fünf Pflegegrade (1–5) die früheren Pflegestufen. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten: Medicproof) mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Bewertet wird, wie stark die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen eingeschränkt ist (u. a. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung).
Aus den Befunden wird ein Punktwert berechnet: Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten (geringe Beeinträchtigungen), Pflegegrad 2 ab 27, Grad 3 ab 47,5, Grad 4 ab 70 und Grad 5 ab 90 Punkten. Mit steigender Einstufung wächst der Leistungsumfang – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages‑/Nachtpflege sowie Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege. Pflegegrad 1 umfasst vor allem Entlastungs‑ und Zuschussleistungen und in der Regel kein Pflegegeld.
Pflegegrad 1 – Kontroverse Reaktionen
Innerhalb der SPD gibt es deutlichen Widerstand. Fraktionschef Matthias Miersch schloss eine Abschaffung von Pflegegrad 1 aus und warb stattdessen für Effizienzgewinne im Pflege‑ und Gesundheitswesen, um Einsparungen zu erzielen. CDU‑Generalsekretär Carsten Linnemann betonte, die Beiträge müssten stabil bleiben, da hohe Lohnnebenkosten die Arbeit bereits verteuerten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) signalisierte Zurückhaltung: Man werde den Menschen keine abrupten Einschnitte zumuten; eine Abschaffung sei aber nicht grundsätzlich vom Tisch. Kritik kam auch aus Opposition und Zivilgesellschaft. Der Grünen‑Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen forderte, staatliche Mittel, die während der Pandemie aus der Pflegekasse entnommen wurden, zurückzuführen und eine umfassende Reform vorzulegen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband sprach von einem falschen Signal, das nicht nur Personen mit leichten Einschränkungen, sondern auch pflegende Angehörige belaste. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen würden zu Hause versorgt, betonte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock.
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- Pflegestufe, https://www.tagesschau.de/... (Abrufdatum: 29.09.2025)








