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Medi-Karriere Magazin News und Politik Recht und Pflege: Die wichtigsten Gesetze im Überblick

Recht und Pflege: Die wichtigsten Gesetze im Überblick

Recht und Pflege: Die wichtigsten Gesetze im Überblick

Mit dem Recht in der Pflege sollten sich Pflegekräfte auskennen, denn der Pflegealltag ist von einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen geprägt. Da diese Vorgaben ständig reformiert und erneuert werden, ist es nicht immer einfach, die Paragrafen zu durchschauen. Welches Recht haben Pflegende und Pflegebedürftige? Im folgenden Artikel sind die wichtigsten Gesetze und Regelungen für den Pflegealltag zusammengefasst.

Recht in der Pflege – Sozialrecht und Pflege

Die rechtliche Grundlage für viele Pflegegesetze und -Reformen liegt in den Sozialgesetzbüchern (SGB) V, IX, XI und XII. Sie beinhalten unter anderem die rechtliche Regelung der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie Leistungen im Pflegefall. Die Richtlinien für häusliche oder ambulante Pflege, medizinische Rehabilitation und Palliativversorgung stehen im SGB V. Während letzteres mehr die Rechte von pflegenden Angehörigen thematisiert, beschäftigt sich SGB IX mehr mit Leistungsansprüchen und Rechten von Pflegebedürftigen, vor allem von Menschen mit Behinderung.

SGB XI regelt die Pflegeversicherungsgrenzen, die jährlich neu festgelegt werden. Menschen mit sehr geringer Pflegebedürftigkeit können keine Leistungen der Pflegeversicherung geltend machen. Für die nötigen Mittel wird im SGB XII die „Hilfe zur Pflege“ garantiert. Auch Betroffene mit besonders hohem Bedarf können einen Anspruch auf soziale Pflegeleistungen haben.

Pflegestärkungsgesetze

Die zwischen 2015 und 2017 eingeführten Pflegestärkungsgesetze I, II und III stellen eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung dar und zielen vor allem auf die bessere Versorgung der ansteigenden Zahl von Pflege- und Betreuungsbedürftigen ab. Durch ihre Einführung wurden die Leistungssätze für Pflegebedürftige erhöht. Des Weiteren wurde das Begutachtungssystem für Pflegebedürftige umgestellt, vor allem zum Schutz von Bedürftigen mit Demenz, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen. Der Pflegegrad hat seitdem die Pflegestufe abgelöst. Zudem ermöglicht das Pflegestärkungsgesetz III ein verstärktes Recht der Krankenkassen, Pflegedienste zu prüfen.

Recht in der Pflege – Hospiz- und Palliativgesetz

Auch in der Palliativpflege spielt das Thema Recht eine große Rolle. Ein Angebot an Palliativmedizin, palliativer Pflege und hospizlicher Versorgung ermöglicht eine würdevolle Sterbephase, die Patienten/-innen nach ihren eigenen Wünschen gestalten können. Das Hospiz- und Palliativgesetz (auch: HPG, Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland) fördert seit 2015 eine Verbesserung der medizinischen, pflegerischen, psychologischen und seelsorgerischen Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase sowie den Strukturausbau von Hospiz- und Palliativeinrichtungen.

Bedeutung für die ambulante Palliativversorgung

Seit dem HPG ist das Recht auf Palliativversorgung fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Für ambulante Pflegedienste bedeutet das vor allem, dass klar ist, welche konkreten Leistungen Teil der Palliativpflege sind und damit abgerechnet werden können. In ländlichen Gebieten sollen Verträge zwischen Krankenkassen und SAPV-Diensten (spezielle ambulante Palliativversorgung) eine flächendeckende Versorgung gewährleisten. Das Recht auf häusliche Pflege der Pflegebedürftigen kann, über den gesetzlich festgelegten Zeitraum von vier Wochen hinaus, verlängert werden.

Bedeutung für die stationäre Palliativversorgung

Auch in Hospizen, Krankenhäusern und Pflegeheimen wurde die Palliativversorgung stärker gefördert, vor allem durch einen erhöhten Mindestzuschuss sowie die Erhöhung von Zuschüssen für Leistungseinheiten. Durch das HPG ist es Krankenhäusern auch möglich, ambulante SAPV- oder Hospizdienste für ihre Einrichtung zu beantragen.

Recht in der Pflege – Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Ein wichtiges Gesetz im Bereich “Recht in der Pflege” ist auch das 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). Es soll vor allem der Attraktivitätssteigerung durch höhere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte dienen. Dabei geht es vor allem um die Aufstockung von Pflegestellen am Bett und die Finanzierung weiterer Stellen und Tarifsteigerungen. Mit dem Gesetz wurde zudem die Pflegepersonaluntergrenze, besonders in Bereichen wie Kardiologie oder Neurologie überarbeitet. Krankenhäusern, die sich nicht an die Untergrenzen halten, drohen Sanktionen.

In Altenpflegeheimen sollte das Personal je nach Anzahl der Betten gestaffelt aufgestockt werden: Bei bis zu 40 Betten um eine halbe Pflegestelle, zwischen 41 und 80 Betten um eine Pflegestelle. Zwischen 81 und 120 Betten entstehen eineinhalb neue Pflegestellen und bei über 120 Betten zwei neue Stellen. Insgesamt bietet das Gesetz ein Potenzial von etwa 13.000 zusätzlichen Pflegekräften in der vollstationären Pflege. Auch im Rahmen des Digitalisierungsausbaus soll das Gesetz als Pflegekraft tätige Menschen entlasten.

Recht in der Pflege – Pflegeberufegesetz

Vor dem Hintergrund sinkender Nachwuchszahlen in der Pflege und einem immer größeren Bedarf an Pflegepersonal wurde im Januar 2020 das Pflegeberufegesetz eingeführt. Das Gesetz soll die Qualität der pflegerischen Ausbildung erhöhen und den Beruf der Pflege attraktiver machen. Dafür legte man die Kranken- und Altenpflegegesetze zusammen. Die Ausbildung in der Altenpflege, wurde zusammen mit der Ausbildung zum/-r Gesundheits- und Krankenpfleger/in und der Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden zur generalistischen Ausbildung zum/-r Pflegefachmann/-frau zusammengefasst.

Neben der verbesserten Ausbildungsqualität müssen Altenpflegeschüler/innen kein Schulgeld mehr zahlen. Zudem ermöglicht das Gesetz Flexibilität. So kennen alle EU-Mitgliedsstaaten die generalistische Pflegeausbildung beispielweise an. Auch ein Duales Studium im Bereich Pflege ist mit dem Pflegeberufegesetz möglich.

Recht in der Pflege – Grundlagen im Alltag

Im Pflegealltag müssen Fachkräfte beim Umgang mit Pflegebedürftigen oft in Grenzsituationen zwischen Recht und Unrecht balancieren. Dabei kommen Rechtsfragen auf: Was ist erlaubt, was verboten? Wen schützt das Gesetz besonders? Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte aufgearbeitet.

Weisungsrecht

Das Weisungsrecht oder Delegationsrecht ist in § 106 der Gewerbeordnung festgehalten. Demnach dürfen Arbeitgeber/innen die Tätigkeiten von Arbeitnehmern/-innen bestimmen, sofern diese im Arbeitsvertrag nur als Rahmenbedingungen festgehalten wurden. Sie können das Recht auch auf Dritte übertragen, im Krankenhaus beispielsweise auf Ärzte/Ärztinnen oder Stationsleiter/innen. Im Zweifel ist es hier besonders wichtig zu ermitteln, wer wem welche Anweisungen erteilen darf.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Zu den Freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gehören alle, die jemandem das Recht nehmen, zu einem grundsätzlich für ihn/sie zugänglichen Ort zu gelangen oder sich dort aufzuhalten. Kommt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit hinzu, zum Beispiel durch mechanische Fixierung, handelt es sich um eine Freiheitsentziehung. Hierzu gehört das Unterbringungsgesetz, das auf Länderebene geregelt ist und die Regelungen zur freiwilligen oder zwangsweisen Unterbringung von diagnostiziert psychisch Erkrankten enthält.

Arzneimittelgesetz

Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier wird im Arzneimittelgesetz festgehalten. Dafür wird ein hoher Anspruch an die Pharmaindustrie, Apotheker/innen, Ärzte/-innen und Pflegende gestellt, um Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Für Pflegekräfte ist die Gabe in richtiger Art und Dosierung von Medikamenten besonders wichtig, um sich im Zweifelsfall auf die Gabe nach Anordnung und auf Basis einer fachlichen Grundlage beziehen zu können.

Medizinproduktegesetz

Das Medizinproduktegesetz reguliert die Inbetriebnahme, Inverkehrbringung und Aufbereitung von Medizinprodukten (zum Beispiel: OP-Besteck, Implantate, Covid-Schnelltests) und ergänzt die europäische Medizinprodukteverordnung.

Infektionsschutzgesetz

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die gesetzlichen Pflichten verankert, die der Übertragung von Krankheiten beim Menschen vorbeugen sollen. Dazu gehört das frühzeitige Erkennen von Infektionen und das Verhindern der Weiterverbreitung. Zu den Inhalten gehört beispielsweise die Rolle des Robert-Koch-Instituts, alle meldepflichtigen Krankheiten oder Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Auch Impflichten (zum Beispiel die Teil-Impfpflicht im Gesundheitswesen) stehen im IfSG.

Transplantationsgesetz

Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Voraussetzungen für die Spende, Entnahme und Übertragung menschlicher Organe, Organteile und Gewebe. In ihm verankert ist beispielsweise die Zustimmungslösung bei der Organspende. Regelungen zu Blutspenden stehen hingegen im Transfusionsgesetz.

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) dient der Verwirklichung des Anspruchs auf Selbsthilfe und Hilfe zur Selbsthilfe von Pflegebedürftigen. Es schützt ältere und pflegebedürftige Personen, die einen Vertrag abschließen, der die Überlassung von Wohnraum mit Pflege und Betreuung beinhaltet. Es regelt auch die Bedingungen von Pflegeverträgen und Heimverträgen.

Kinder im Krankenhaus

Auch wenn die gesetzliche Verankerung seitens der Bundesregierung über die Rechte von Kindern im Krankenhaus noch aussteht, werden viele Regelungen bereits in der „Charta für Kinder im Krankenhaus“ der European Association for Children in Hospital festgehalten. Dabei geht es beispielsweise um das Mitbestimmungsrecht von Kindern und Eltern bei gesundheitlichen Angelegenheiten. Kinder haben das Recht, medizinischen Maßnahmen, die und deren Konsequenzen sie Begreifen können, eigenwillig zu bestimmen. Bei Kindern unter zwölf Jahren geht man davon aus, das Letzteres noch nicht der Fall ist. Ihr Arbeitsvertrag verpflichtet Pflegende, Kinder in ihrer Obhut zu beaufsichtigen.

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Quellen

1. www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html (Abrufdatum 14.06.2022)
2. www.anwalt.org/pflegerecht/#FAQ_Pflegerecht (Abrufdatum 14.06.2022)
3. Hospiz- und Palliativgesetz, www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum 14.06.2022)
4. www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html (Abrufdatum 15.06.2022)
5. www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/weisungsrecht/ (Abrufdatum 15.06.2022)
6. Medizinproduktegesetz, www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum 15.06.2022)

Redaktion
Lilli Abstein
Lilli Abstein
Medizinstudentin
Veröffentlicht am: 06.07.2022
Themen: Alle Themengebiete, News und Politik, Pflege
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