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Mütterpflege unterstützt Mütter nach der Geburt im Alltag, entlastet im Haushalt, hilft bei der Kinderbetreuung und sorgt dafür, dass sich die Mutter oder Wöchnerin erholen und die erste Zeit mit dem Neugeborenen genießen kann.
Eine Übersicht zu den Abläufen und Voraussetzungen gibt dieser Artikel.
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Was ist Mütterpflege?
Mütterpflege bezeichnet die Unterstützung von Müttern rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett im häuslichen Umfeld. Mütterpflegerinnen entlasten die Familie, indem sie bei der Versorgung des Neugeborenen helfen, den Haushalt übernehmen und die Mutter in ihrer körperlichen und emotionalen Erholung unterstützen. Ziel ist es, die Gesundheit der Mutter zu fördern und der Familie einen stabilen Start in den neuen Alltag zu ermöglichen.
Für wen ist Mütterpflege geeignet?
Mütterpflege fällt rechtlich unter die Haushaltshilfe und kann entsprechend von jeder Wöchnerin und Mutter, die auf Hilfe angewiesen ist, beantragt werden. In der Regel stehen im Fokus diejenigen, die keine Unterstützung durch eine Partnerperson (oder andere Haushaltsangehörige) erwarten können, da diese zum Beispiel außer Haus ist, oder Alleinerziehende. Die Grundlage hierfür liegt im fünften Sozialgesetzbuch (§ 24c-24i SGB V).
Mütterpflege bieten in der Regel verschiedene Institutionen und Selbstständige an, deren Leistungen man natürlich auch ohne die gesetzlichen Vorgaben in Anspruch nehmen kann, wenn man sich überfordert fühlt, oder Expertinnen-Unterstützung möchte. In diesem Fall werden die Kosten dann entsprechend privat übernommen. Insgesamt muss man jedoch sagen, dass durch die 200 bis 300 in Deutschland tätigen Mütterpflegerinnen der Bedarf nicht gedeckt werden kann.
Ersetzt Mütterpflege die Hebamme?
Eine Mütterpflegerin ersetzt keine Hebamme. Die Hebamme übernimmt die medizinische Betreuung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, während die Mütterpflegerin vor allem im Alltag unterstützt. Sie hilft beispielsweise im Haushalt, bei der Betreuung des Neugeborenen und bei der Versorgung der Familie, sodass sich die Mutter besser erholen kann. Beide Berufsgruppen ergänzen sich daher in ihrer Arbeit.
Wer darf Mütterpflege betreiben?
Die Ausbildung zur Mütterpflegerin ist seit den 90ern in Deutschland bekannt, es handelt sich also um eine relativ neue Ausbildung. Ein einheitliches Ausbildungskonzept gibt es nicht, verschiedene Institutionen bieten verschiedene Zertifizierungskurse an. Insgesamt kann man damit rechnen, nach einem einjährigen Kurs die Zertifizierung zur Mütterpflegerin zu erhalten. Je nach Vorbildung können die Zertifizierungskurse als Aufbau auch kürzer ausfallen. Das gilt beispielsweise für ausgebildete Hebammen oder Doulas.
Muss man als Mütterpflegerin weiblich sein?
Man muss nicht weiblich sein, um den Beruf der Mütterpflegerin auszuüben. Rechtlich ist der Zugang zur Ausbildung nicht auf Frauen beschränkt. Auch Männer können die Qualifikation erwerben und in der Mütterpflege arbeiten. In der Praxis ist es jedoch so, dass ein Großteil der Berufsausübenden Frauen sind, weswegen in der Berufsbezeichnung das generische Femininum verwendet wird. Das wurde auf diesen Artikel übertragen.
Als Qualitätsgarant gibt es seit 2023 den ersten Berufsverband für Mütterpflege in Deutschland: Mütterpflege Deutschland e.V. (MDEV). Pflegerinnen, die hier Mitglied sind, sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet, erhalten Supervision und sind von anerkannten Partnerorganisationen zertifiziert.
Mütterpflege – Anwendung und Ablauf
Die Mütterpflege läuft immer unterschiedlich ab, beispielshaft kann das Ganze aber so aussehen: Schon in der Schwangerschaft fühlt sich eine Schwangere überfordert. Ihr dreijähriges Kind geht erst in ein paar Monaten in den Kindergarten, der Vater der Kinder arbeitet in Vollzeit. Er soll sich erst Elternzeit nehmen, wenn das neue Baby alt genug ist, dass sie wieder in Teilzeit arbeiten kann – so die Planung. Ihre Sorgen bespricht sie mit ihrer Gynäkologin und bekommt einen wertvollen Hinweis: Mütterpflege. Sie erhält eine ärztliche Bescheinigung und setzt sich mit Mütterpflegerinnen in ihrer Nähe auseinander und meldet sich bei insgesamt drei Pflegerinnen, die infrage kommen.
Da zwei der beiden um die Geburt herum schon ausgebucht sind, vereinbart sie mit der dritten Pflegerin ein Kennenlerngespräch. Dieser Termin findet ebenfalls noch während der Schwangerschaft statt. Glücklicherweise passen die Vorstellungen der beiden gut zusammen und sie setzen einen Vertrag zur Pflege auf, der erst nach der Geburt beginnen soll. Mit ihren Kontaktdaten und der ärztlichen Bescheinigung stellt sie einen Antrag bei der Krankenkasse über vier Wochen. In der Zeit nach der Geburt hilft die Mütterpflegerin nun bei der Versorgung von Mutter und Kind, im Haushalt, bei der Versorgung des älteren Kindes, ergänzend zur Hebamme aber auch beim Stillen und der Säuglingsversorgung.
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Mütterpflege – Kosten und Dauer
Die Kosten der Mütterpflege sind sehr individuell, da die meisten Mütterpflegerinnen selbstständig arbeiten und ihre Preise selbst festlegen. Geläufig ist ein Stundensatz um die 50 Euro, wobei manchmal auch Leistungspakete angeboten werden, deren Preise je nach Leistungsumfang variieren. Meist ist die Erstattung der Kosten über die Krankenkasse in der Schwangerschaft und im Wochenbett möglich. Die Begleitung durch Mütterpflege während der Geburt müssen die Gebärenden, wenn gewünscht, häufig selbst übernehmen.
Die Dauer der Pflege wird individuell festgelegt. Der Übernahmeanspruch bei der Krankenkasse liegt meistens bei maximal vier Wochen. Diesen kann man in schwierigen Fällen auf maximal 26 Wochen verlängern. Hierzu zählt ein zweites Kind unter zwölf im Haushalt, stille Geburten, Zwillingsgeburten, postpartale Depression oder Kaiserschnitte.
Mütterpflege – Antrag stellen
Den Antrag stellt die Mutter direkt bei ihrer Krankenkasse. In der Regel benötigt sie eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Unterstützung im Haushalt oder bei der Versorgung des Kindes medizinisch notwendig ist. Das ausgefüllte Antragsformular und die Bescheinigung werden anschließend bei der Krankenkasse eingereicht
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- Was ist Mütterpflege?, https://muetterpflege-deutschland.de/... (Abrufdatum 16.03.2026)
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- Ausbildung zur Mütterpflegerin, https://wochenpflege.de/... (Abrufdatum 16.03.2026)








