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In der KW 42 vom 12. bis 18. Oktober 2026 rückten neue Versorgungsstrukturen in den Mittelpunkt. Der Bundestag beschloss die Notfallreform, während der Gemeinsame Bundesausschuss das Mammographie-Screening erweiterte. In der Pflege stehen eine politische Strukturkommission und neue Studiendaten zur Patientennavigation im Fokus.
Das Wichtigste der KW 42 in Kürze
- Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen.
- Leitstellen, Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst und Notaufnahmen sollen enger zusammenarbeiten.
- Das Mammographie-Screening soll ab August 2027 für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren geöffnet werden.
- Eine neue Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für die Pflegeversicherung vorlegen.
- Eine randomisierte Studie fand keine statistisch gesicherten Versorgungsvorteile durch pflegerische Krebsnavigation.
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Bundestag beschließt neue Strukturen für die Notfallversorgung
Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Reform der Notfallversorgung beschlossen. CDU/CSU, SPD und Grüne stimmten der geänderten Fassung zu, AfD und Linke enthielten sich. Der Beschluss ist ein wesentlicher neuer Stand gegenüber der Ausschussanhörung im September.
Kern der Reform sind Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern. Dort sollen Klinik und Kassenärztliche Vereinigung zusammenarbeiten. Zentrale Ersteinschätzungsstellen sollen Patienten je nach Dringlichkeit an die Notaufnahme, eine Notdienstpraxis oder eine kooperierende Vertragsarztpraxis weiterleiten.
Die Akutleitstellen unter 116117 und die Rettungsleitstellen unter 112 sollen zudem digital vernetzte Gesundheitsleitsysteme bilden. Bereits erhobene Daten sollen ohne Medienbruch weitergegeben werden. Der Rettungsdienst wird einschließlich Versorgung am Einsatzort als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Für Digitalisierung und Leitstellenvernetzung sind von 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro vorgesehen.
Für Notfallsanitäter, Leitstellenmitarbeiter und Fachkrankenpfleger entstehen perspektivisch verbindlichere Ersteinschätzungen, digitale Übergaben und neue Schnittstellen zu ambulanten Diensten. Die konkreten Arbeitsabläufe ändern sich jedoch nicht sofort. Dafür müssen regionale Strukturen, technische Systeme und weitere Vorgaben umgesetzt werden.
Mammographie-Screening wird auf jüngere Frauen ausgeweitet
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) senkte am 15. Oktober die untere Altersgrenze des Mammographie-Screenings von 50 auf 45 Jahre. Dadurch sollen zusätzlich rund 2,5 Millionen Frauen Zugang zum qualitätsgesicherten Früherkennungsprogramm erhalten. Derzeit umfasst das Angebot etwa 14,5 Millionen Frauen zwischen 50 und 75 Jahren.
Der G-BA-Beschluss gilt noch nicht unmittelbar. Nach der rechtlichen Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium soll er am 1. August 2027 in Kraft treten, sofern keine Beanstandung erfolgt. Frauen zwischen 45 und 49 Jahren könnten sich dann zunächst selbst bei den Zentralen Stellen anmelden. Persönliche Einladungen sind voraussichtlich ab Januar 2028 vorgesehen.
Die Screening-Einheiten müssen Kapazitäten, Terminplanung und Informationsmaterialien anpassen. Für Medizinische Technologen für Radiologie kann die Ausweitung zusätzliche Untersuchungen und einen steigenden Personalbedarf bedeuten. Medizinische Fachangestellte übernehmen je nach Einrichtung Aufgaben bei Terminvergabe, Dokumentation und Patienteninformation. Bis zum vorgesehenen Inkrafttreten entsteht für die neue Altersgruppe noch kein regulärer Leistungsanspruch.
Pflegekommission soll Strukturreform vorbereiten
Das Bundeskabinett berief am 14. Oktober eine neue Pflegestrukturkommission. Das Expertengremium soll die Ausgabenentwicklung der sozialen Pflegeversicherung untersuchen und Vorschläge für eine langfristige Finanzierung sowie eine effizientere Versorgung erarbeiten. Auch Prävention und Frührehabilitation sollen stärker mit der akutmedizinischen und pflegerischen Versorgung verbunden werden.
Erste Empfehlungen sollen Ende Januar 2027 vorliegen. Nach dem Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums soll eine darauf aufbauende Strukturreform möglichst zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Die Einsetzung der Kommission verändert weder Pflegeleistungen noch Beiträge, Personalschlüssel oder berufliche Befugnisse. Auch die angekündigte Reform ist noch nicht beschlossen. Für Beschäftigte ist dennoch relevant, dass die künftige Organisation der häuslichen Pflege, die Leistungssteuerung und die Finanzierung ausdrücklich zum Prüfauftrag gehören.
Leitungskräfte wie die Pflegedienstleitung und der Pflegemanager müssen mögliche Änderungen später in Personalplanung, Dokumentation und Versorgungsabläufe übersetzen. Belastbare Folgen lassen sich erst beurteilen, wenn konkrete Empfehlungen und ein Gesetzentwurf vorliegen.
Krebsnavigation überzeugt Patienten, senkt Klinikaufnahmen aber nicht sicher
Eine am 14. Oktober veröffentlichte randomisierte kontrollierte Studie aus Sachsen untersuchte den Einsatz pflegerischer Navigatoren, sogenannter Onkolotsen. An sechs zertifizierten Krebszentren wurden 258 erwachsene Krebspatienten zufällig einer zwölfmonatigen Navigationsbegleitung oder der regulären Versorgung zugeteilt.
In der Hauptanalyse wurden 43,9 Prozent der begleiteten Patienten und 51,6 Prozent der Kontrollgruppe erneut stationär aufgenommen. Der Unterschied war statistisch nicht signifikant. Auch für Angst, Depression und direkte Krankenhauskosten ergaben sich keine gesicherten Vorteile. Die hohe Zufriedenheit – 95,1 Prozent der befragten Teilnehmer würden das Programm weiterempfehlen – ist ein ergänzendes, aber kein Wirksamkeitsnachweis.
Die Studie wurde wegen langsamer Rekrutierung vorzeitig beendet; vorgesehen waren 338 Teilnehmer. Hinzu kamen fehlende Verlaufsdaten, Auswirkungen der Corona-Pandemie und eine auf Sachsen sowie zertifizierte Klinikstrukturen begrenzte Stichprobe. Kosten außerhalb der teilnehmenden Krankenhäuser und ambulante Leistungen wurden nicht vollständig erfasst. Die Ergebnisse lassen sich daher nicht ohne Weiteres auf die bundesweite Krebsversorgung übertragen.
Für onkologisch tätige Pflegekräfte zeigt die Untersuchung, dass Navigation als koordinierende Aufgabe geschätzt wird, ihre klinischen und wirtschaftlichen Effekte aber weiter geprüft werden müssen. Passende Grundlagen bieten Spezialisierungen zum Fachkrankenpfleger sowie mögliche Karrierewege für Pflegefachkräfte.
- Deutscher Bundestag, „Breite Mehrheit für Reform der Notfallversorgung“, 15.10.2026 (letzter Zugriff am 19.10.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit, „Bundestag beschließt Notfallreform“, 15.10.2026 (letzter Zugriff am 19.10.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss, „Mammographie-Screening künftig auch für Frauen von 45 bis 49 Jahren“, 15.10.2026 (letzter Zugriff am 19.10.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegestrukturkommission eingesetzt“, 14.10.2026 (letzter Zugriff am 19.10.2026)
- Porzig, Ralf et al., „The impact of a nurse navigation program on health, economic and medical outcomes of cancer patients in Saxony“, 14.10.2026 (letzter Zugriff am 19.10.2026)





