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In der KW 41 vom 5. bis 11. Oktober 2026 standen die Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen sowie der damit verbundene Personalaufwand im Mittelpunkt. Neue Gesetzespläne könnten Kürzungen für Praxen teilweise zurücknehmen, zugleich aber die Vergütung ambulanter Operationen erneut grundlegend verändern.
Das Wichtigste der KW 41 in Kürze
- Haus- und Kinderarztpraxen sowie bestimmte psychotherapeutische Leistungen sollen von geplanten Vergütungsabschlägen ausgenommen werden.
- Die sektorengleichen Fallpauschalen für ambulante Operationen könnten 2028 durch Kurzzeitfallpauschalen ersetzt werden.
- Eine Klinikbefragung beziffert den Personalaufwand für Prüfungen des Medizinischen Dienstes auf hochgerechnet rund 4.000 Vollzeitkräfte.
- Für 2027 neu beginnende duale Ausbildungen steigt die gesetzliche Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr auf 764 Euro.
- Rund sieben Prozent der Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen werden zur Kostenstruktur befragt.
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GKV-Nachbesserungen verändern die Pläne für Praxen und OP-Zentren
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages beriet am 7. und 8. Oktober über zwölf Änderungsanträge zum bereits beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Koalitionsfraktionen wollen die Korrekturen mit der laufenden Notfallreform verabschieden. Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht.
Nach der Zusammenfassung der öffentlichen Anhörung soll der Fixkostendegressionsabschlag für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte entfallen. Der Abschlag hätte bei steigenden Fallzahlen die Vergütung je zusätzlichem Behandlungsfall reduziert.
Bestimmte psychotherapeutische Leistungen und ambulante Operationen sollen weiterhin außerhalb gedeckelter Budgets vergütet werden. Für Krankenhäuser sind zusätzliche 550 Millionen Euro vorgesehen, darunter 450 Millionen Euro für nicht universitäre Kliniken.
Umstritten ist die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028. Diese sektorengleichen Fallpauschalen vergüten ausgewählte Eingriffe in Praxis und Krankenhaus nach demselben Prinzip.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband warnten am 9. Oktober vor einem Rückschritt bei der Ambulantisierung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürwortet dagegen den Wechsel zu neuen Kurzzeitfallpauschen. Beide Seiten bewerten die möglichen Folgen damit gegensätzlich.
Für Operationstechnische Assistenten und andere Beschäftigte in ambulanten OP-Zentren bleibt die Personalplanung unsicher. Eine Verlagerung von Eingriffen zwischen Praxis und Krankenhaus könnte Arbeitsorte, Dienstzeiten und Teamgrößen verändern. Konkrete Auswirkungen entstehen jedoch erst, wenn das Gesetz verabschiedet und die neue Vergütung ausgestaltet ist.
MD-Prüfungen binden laut Klinikbefragung Tausende Beschäftigte
Eine am 6. Oktober veröffentlichte Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts untersucht den Aufwand durch Abrechnungs- und Leistungsgruppenprüfungen des Medizinischen Dienstes (MD). An der Erhebung vom 14. bis 16. September beteiligten sich 306 Allgemeinkrankenhäuser mit mindestens 100 Betten. Nach Größe und Siedlungsstruktur war der Rücklauf für die Grundgesamtheit von 1.038 Häusern repräsentativ.
Im Durchschnitt waren je Krankenhaus 3,9 Vollzeitkräfte überwiegend mit MD-Prüfungen beschäftigt. Hochgerechnet entspricht das rund 4.000 Vollzeitkräften und Personalkosten von etwa 245 Millionen Euro im Jahr. Die Hälfte der Häuser meldete höchstens 2,5 Stellen und 150.000 Euro Kosten. Diese Medianwerte zeigen, dass einzelne große Angaben den Durchschnitt erhöhen.
Von den befragten Kliniken haben 53 Prozent zusätzliches Personal eingestellt oder planen dies. Neun Prozent nutzen bereits künstliche Intelligenz zur Bearbeitung von Prüfungen, weitere 51 Prozent planen den Einsatz. Dabei handelt es sich um Selbstauskünfte und teilweise um Schätzungen.
Kleine Krankenhäuser und Spezialkliniken wurden nicht erfasst. Zudem umfasst die Hochrechnung nur Mitarbeiter, die überwiegend mit Prüfungen befasst sind, nicht den gesamten Dokumentationsaufwand auf Stationen.
Für Kodierfachkräfte und Medizincontroller weist die Befragung auf zusätzlichen Personalbedarf hin. Pflegekräfte und medizinisch-technische Berufe bleiben mittelbar betroffen, wenn sie Behandlungsverläufe, Qualifikationen oder Strukturmerkmale nachweisen müssen. Ob die im Gesetzgebungsverfahren diskutierten niedrigeren Prüfquoten diesen Aufwand verringern, steht noch nicht fest.
Mindestvergütung für duale Ausbildungen steigt 2027
Das Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichte am 7. Oktober die neuen Mindestvergütungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2027 beginnen, gelten monatlich mindestens 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1.031 Euro im dritten und 1.070 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Der Einstiegsbetrag steigt gegenüber 2026 um 5,6 Prozent.
Die Regelung betrifft duale Gesundheitsberufe wie Medizinische Fachangestellte und Zahnmedizinische Fachangestellte. Sie gilt nicht automatisch für schulisch geregelte Ausbildungen, beispielsweise in der Pflege oder Operationstechnischen Assistenz. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich, dass ihre Vergütung höchstens 20 Prozent unter dem einschlägigen regionalen Branchentarif liegen darf.
Nach BIBB-Daten wurde seit 2020 nur bei drei bis vier Prozent der neu abgeschlossenen Verträge genau die Mindestvergütung vereinbart. Die meisten Auszubildenden verdienen mehr. Für Bewerber um eine MFA-Ausbildung oder ZFA-Ausbildung bildet der neue Betrag daher eine gesetzliche Untergrenze, aber keinen üblichen oder empfohlenen Vergütungssatz.
Tausende Praxen müssen Kosten und Personalaufwand melden
Seit dem 7. Oktober versendet das Statistische Bundesamt Unterlagen für die jährliche Kostenstrukturerhebung. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung werden rund 11.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen angeschrieben. Insgesamt darf die Stichprobe höchstens sieben Prozent der Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen umfassen. Für ausgewählte Betriebe besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.
Der Onlinefragebogen erfasst für das Berichtsjahr 2025 unter anderem Einnahmen sowie Ausgaben für Personal, Räume, Geräte, Energie und Versicherungen. Die ausgewählten Praxen haben nach Erhalt der Zugangsdaten vier Wochen Zeit. Die Ergebnisse werden auf alle Praxen hochgerechnet und dienen dem Bewertungsausschuss als Grundlage für die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs, kurz EBM. Dieser legt die Bewertung vertragsärztlicher Leistungen fest.
MFA, ZFA und leitende Praxismitarbeiter können beim Zusammentragen von Personaldaten, Kostenbelegen und Organisationsangaben eingebunden werden. Für einen Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung gehört eine solche Verbindung aus Abrechnung, Personal und Praxisorganisation zum typischen Aufgabenfeld.
Die Erhebung verändert Gehälter oder Honorare nicht unmittelbar. Ihre Ergebnisse können jedoch spätere EBM-Entscheidungen und damit den finanziellen Spielraum von Praxen beeinflussen.
- Deutscher Bundestag, „Expertenlob für Folgeregelungen des GKV-Sparpakets“, 08.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband, „Die Ambulantisierung in Deutschland voranbringen“, 09.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft, „Abschaffung der Hybrid-DRG ist richtiger und notwendiger Schritt“, 09.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Deutsches Krankenhausinstitut, „Prüfung von Abrechnungen und Leistungsgruppen im Krankenhaus“, 24.09.2026, veröffentlicht am 06.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- undesinstitut für Berufsbildung, „Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro“, 07.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, „Statistisches Bundesamt führt Kostenstrukturerhebung durch – Praxen sind auskunftspflichtig“, 08.10.2026 (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Statistisches Bundesamt, „Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich“, ohne Datumsangabe (letzter Zugriff am 12.10.2026)





