
Inhaltsverzeichnis
In der KW 36 vom 31. August bis 6. September 2026 rückte die Finanzierung des Gesundheitswesens in den Mittelpunkt. Neue Zahlen zeigen steigende Ausgaben in Krankenhäusern, Pflege und Therapie. Zugleich wird sichtbar, welche Klinikumbauten bereits Fördermittel erhalten und welche Impfempfehlungen künftig in Praxen gelten sollen.
Das Wichtigste der KW 36 in Kürze
- Die GKV-Ausgaben stiegen im ersten Halbjahr deutlich schneller als die Beitragseinnahmen.
- Für Klinikumbauten sind bislang rund 330 Millionen Euro Bundesmittel bewilligt.
- Die allgemeine Empfehlung zum Aufbau einer COVID-19-Basisimmunität soll entfallen.
- Beschäftigte mit besonderem beruflichem Infektionsrisiko sollen weiterhin jährlich geimpft werden.
- Der Medizinische Dienst Bund hat erstmals eine Leitende Pflegefachfrau berufen.
Inhaltsverzeichnis
GKV-Ausgaben steigen schneller als die Beitragseinnahmen
Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte am 4. September 2026 die Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung für das erste Halbjahr 2026. Die 93 Krankenkassen nahmen 188,9 Milliarden Euro ein und gaben 186,3 Milliarden Euro aus. Der Überschuss von 2,6 Milliarden Euro diente vor allem dazu, die zuvor gesunkenen Rücklagen wieder bis zur gesetzlichen Mindestreserve aufzufüllen.
Die Leistungs- und Verwaltungsausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,1 Prozent. Die Beitragseinnahmen ohne Zusatzbeiträge erhöhten sich dagegen um 4,1 Prozent. Größter Ausgabentreiber waren Krankenhausbehandlungen mit einem Plus von 9,3 Prozent beziehungsweise 5,1 Milliarden Euro.
Auch unmittelbar personalintensive Bereiche legten deutlich zu. Die Ausgaben für medizinische Behandlungspflege stiegen um 10,5 Prozent oder 600 Millionen Euro. Bei Heilmitteln betrug der Zuwachs 9,9 Prozent beziehungsweise 709 Millionen Euro. Davon entfielen 443 Millionen Euro auf die erweiterte Versorgungsverantwortung bei Blankoverordnungen in Ergo- und Physiotherapie. Ein Teil dieses Betrags beruht allerdings auf einer Verlagerung aus der bisherigen Abrechnung und bildet keine zusätzliche Versorgung ab.
Für ambulante Pflegedienste, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten zeigen die Daten wachsende finanzielle Bedeutung, aber keine entsprechende Steigerung von Gehältern oder Fallzahlen. Zudem beruhen einige Halbjahreswerte mangels vollständiger Abrechnungsdaten noch auf Schätzungen. Belastbare Ergebnisse für die ersten drei Quartale werden erst Ende November erwartet.
Transformationsfonds startet mit Schwerpunkt Telemedizin
Das Bundesamt für Soziale Sicherung veröffentlichte zum 31. August eine bundesweite Zwischenbilanz zum Krankenhaustransformationsfonds. Zu diesem Zeitpunkt lagen 65 Anträge der Länder vor. Davon betrafen 36 telemedizinische Netzwerke, 19 die Konzentration stationärer Kapazitäten und acht den Aufbau integrierter Notfallstrukturen.
Für die Umwandlung von Standorten in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, regionale Klinikverbünde und zusätzliche Ausbildungskapazitäten war noch kein Antrag registriert. Die Länder beantragten rund 1,57 Milliarden Euro an Bundesmitteln und stellten eigene Mittel von etwa 790 Millionen Euro bereit. Bewilligt waren Bundesmittel von rund 330 Millionen Euro.
Die Zahlen bilden nur den Stand des laufenden Förderverfahrens ab. Ein Antrag ist noch keine Bewilligung. Auch die ausgewiesenen Nullwerte bedeuten nicht, dass in den betreffenden Ländern oder Förderkategorien während der gesamten Fondslaufzeit keine Projekte entstehen werden.
Für Klinikbeschäftigte zeigen die Anträge, welche Umbauarten zuerst vorankommen. Telemedizinische Netzwerke erfordern sichere Datenverbindungen, abgestimmte Dokumentation und neue Kooperationsabläufe. Damit wächst der Bedarf an Fachwissen von Medizininformatikern und Klinikmanagern. Konzentrationsprojekte können später Arbeitsorte, Fachabteilungen und Teamstrukturen verändern. Aus der Statistik lassen sich jedoch noch keine konkreten Standort- oder Personalentscheidungen ableiten.
COVID-19-Impfempfehlung wird neu ausgerichtet
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 3. September eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie. Damit soll die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft. Zunächst folgen die Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Nach der zugrunde liegenden STIKO-Empfehlung vom 9. Juli entfällt die bisherige Empfehlung, bei allen Erwachsenen eine Basisimmunität aufzubauen. Als Standardimpfung ist künftig eine jährliche Dosis für Personen ab 75 Jahren vorgesehen. Die einmalige Impfung pro Saison soll vorzugsweise im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen.
Jährliche Impfungen bleiben außerdem für Bewohner von Pflegeeinrichtungen, bestimmte Risikopatienten und Beschäftigte mit beruflicher Indikation empfohlen. Dazu zählen Pflegekräfte mit direktem Bewohnerkontakt, medizinisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko sowie Mitarbeiter, die besonders gefährdete Patienten betreuen.
Für Medizinische Fachangestellte und betriebliche Impfteams bedeutet die Änderung nach Inkrafttreten vor allem neue Kriterien bei Impfberatung, Terminplanung und Dokumentation. In der Reiseberatung kommen ergänzende Anpassungen zu Chikungunya und Dengue hinzu. Der ebenfalls am 3. September gefasste G-BA-Beschluss zu Reiseimpfungen enthält nach Angaben des Ausschusses überwiegend redaktionelle Klarstellungen und begründet keine neuen Informationspflichten für Leistungserbringer.
Medizinischer Dienst schafft neue Pflegefunktion
Seit dem 1. September ist Dr. Bernadette Klapper nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bund dessen erste Leitende Pflegefachfrau. Die neu geschaffene Position soll die pflegefachliche Perspektive in Reformprozessen, Richtlinien, Qualitätssicherung und Digitalisierung vertreten. Klapper nimmt für den Medizinischen Dienst zudem an Beratungs- und Steuerungsgremien des Bundesgesundheitsministeriums und des GKV-Spitzenverbandes teil.
Am selben Tag veröffentlichte der Verband erstmals einen Bericht über Tätigkeit und Personalausstattung in der sozialen Pflegeversicherung. Er dokumentiert für 2024 und 2025 unter anderem Begutachtungen, Qualitätsprüfungen und den Personaleinsatz der Medizinischen Dienste.
Für Pflegekräfte entstehen daraus zunächst keine neuen Befugnisse oder Personalvorgaben. Die Funktion verankert pflegewissenschaftliche Expertise jedoch stärker in einer Institution, die Begutachtungsrichtlinien und Qualitätsprüfungen wesentlich mitprägt. Für Beschäftigte mit Interesse an Pflegeentwicklung, Gremienarbeit oder einer späteren Tätigkeit in der Pflegedirektion zeigt sie zugleich einen spezialisierten Karriereweg außerhalb der unmittelbaren Patientenversorgung.
- Bundesministerium für Gesundheit, „Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026“, 04.09.2026 (letzter Zugriff am 07.09.2026)
- Bundesamt für Soziale Sicherung, „Statistik nach § 8 Absatz 3 Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung“, Stand 31.08.2026 (letzter Zugriff am 07.09.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss, „Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung“, 03.09.2026 (letzter Zugriff am 07.09.2026)
- Robert Koch-Institut, Ständige Impfkommission, „Beschluss zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und zum Wegfall der Empfehlung zur Erlangung einer Basisimmunität“, 09.07.2026 (letzter Zugriff am 07.09.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss, „Umsetzung der aktualisierten STIKO-Empfehlungen zu Reiseimpfungen“, 03.09.2026 (letzter Zugriff am 07.09.2026)
- Medizinischer Dienst Bund, „Bernadette Klapper wird Leitende Pflegefachfrau beim Medizinischen Dienst Bund“, 01.09.2026 (letzter Zugriff am 07.09.2026)
- Medizinischer Dienst Bund, „Berichte über Tätigkeit und Personalausstattung der Medizinischen Dienste veröffentlicht“, 01.09.2026 (letzter Zugriff am 07.09.2026)





